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Die Wahrheit · 1927-08-12 · Heft 33 (12.8.1927) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 33 (12.8.1927)
Date
1927-08-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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bm WAHRHEIT!Mn!!!i)liiU Seite 0 darin, die Sünde der Entweihung des göttlichen Namens mitinbegriffen, welche die schwerste unter allen Sünden ist." Im Talmud finden sich diese Anschauungen in das Gewand der Sage und des Volksglaubens gekleidet. Als Gott auf dem Sinai das dritte Gebot verkündete ei bebte die ganze Welt in ihren Grundfesten. Von allen in der Thora aufgezählten Sünden heißt es: „Durch Bußen werden sie getilgt"; vom falschen Eide jedoch heißt 'es: „Die Sünde wird nie ganz getilgt" Alle anderen Sünden werden nur an den Sünder heimgesucht, diese aber an den Sünder und seinem Angehörigen sogar an der ganzen Welt. Mit der Heimzahlung aller anderen Sünden wartet Gott, wenn der Sünder gute Werke getan, zwei oder drei Generationen lang: die Sünde des Meineides dagegen wird in Bälde heimgezahlt. (Babli Schebuoth 39 a.) Im „Sepher Chassidim" (erste Hälfte des 13. Jahrhunderts) wird ernstlich die Frage diskutiert, warum auf den Meineid nicht Todesstrafe gesetzt sei da doch diese Sünde den Tod Unschuldiger herbeiführe. Was Wasser und Feuer nicht zerstören können, die Sünde des Meineides zerstört es. (Ibidem.) Oft wird im Talmud, zum Beispiel Gittin 35 a, die Geschichte jener Mutter erzählt, die eine wahre Tatsache überflüssigerweise beschworen hatte und dafür bestraft wurde, daß sie eines ihrer Kinder verlor. Man soll daher, so lehrt der Talmud, jeden Anlaß vermeiden,1 der zu einem Schwüre nötigen könnte, nur „Ja, ja" oder „Nein, nein" sagen und durch seine ganze Lebensführung bewirken, daß dies allein zur Bekräftigung der Wahrheit genüge. Diese Worte gelten eigentlich soviel wie ein Schwui- (Baba mezia 49 a; Schebuoth 36 a.) (Nicht zu schwören war auch die moralische Forderung der Stoiker.) Gott, der die Sünder der Vorzeit, wie das Geschlecht der Sintflut, die Bewohner von Sodom und Gomorrha gezüchtigt, wird auch den züchtigen, der sein Wort nicht einhält. (B. mezia 48 a.) Jerusalem ist deswegen zerstört worden, weil aus ihm Männer, die ihr Wort streng einhielten, verschwunden waren. (Schabbath 19 b.) Man darf einem Kinde nicht etwas versprechen und es ihm am Ende nicht geben, weil man dadurch das Kind an die Lüge gewöhnt. (Sukkah 46 b.) Wer anders spricht als er denkt, den haßt Gott. (Pessachim 113 b.) Von den 60 Städten des Königs Jannäus wird oftmals erzählt, daß sie der Zerstörung anheimfielen, weil ihre Bewohner allzu häufig mit Schwüren und Eiden um sich warfen, obgleich sie stets nur die Wahrheit beschworen. Aus dem obgenannten Sepher Chassidim mögen noch einige Grundsätze angeführt werden; sie sind um so bezeichnender, als dieses Buch seit Jahrhunderten zu den populärsten und verbreitetsten gehört und mit semer jüdischen Uebersetzung selten in einem jüdischen Hause fehlte. Ich zitiere aus dem sehr alten Exemplar im Besitze meiner seligen Mutter, aus welchem aber wohl schon meine Urgroßmutter ihren Kindern an Sabbathnachmittagen vorzulesen pflegte: Wohne nicht an Orten, deren Insassen im Verdachte stehen, es mit Schwüren leicht zu nehmen, denn jede Sünde kann durch Buße getilgt werden, mit Ausnahme der Sünde des falschen Eides, die auf dieser Welt nie ganz vergeben wird, wenn auch Buße getan worden ist. Auch ist es unmöglich, unter solchen Leuten zu wohnen und nicht von ihnen einen Genuß zu haben. Ueberdies gilt es als Raub, an solchen Orten zu wohnen, denn die ehrlichen Leute müssen der Regierung die Steuern für die unredlichen bezahlen, welche sie unterschlagen. Wer oft Schwüre hervorbringt, ohne gesetzlich dazu gezwungen zu sein, mit dem darf man. nicht verkehren. Ein Jude war von Gerichts wegen verpflichtet, einem Nichtjuden einen Eid zu schwören.: Er sagte „Was soll ich anfangen? Wenn ich schwöre — und es ist natürlich wahr, was ich beschwören soll — werde ich mein Geld erhalten, dann gebe ich die Hälfte für Arme." Einer sagte zu ihm: „Selbstverständlich sollst du schwören, da es doch wahr ist." Der Chacham dagegen sagte: „Selbst wenn du die ganze Summe den Armen widmest und noch von deinem eigenen Vermögen zulegst, ist es immerhin besser, daß du nicht schwörst, denn viele Städte sind (nach der oben erwähnten Tradition) vom Erdboden verschwunden, weil ihre Bewohner wahrheitsgetreue Eide (allzuoft) leisteten. Darum soll sich jeder in acht nehmen, mit Juden sowie mit Nichtjuden nur vor Zeugen Geschäfte zu machen, damit nicht die Notwendigkeit eines Schwures erwachse. Ein Jude wurde einmal von einem Nichtjuden beschuldigt, etwas (Strafbares) angestellt zu haben, und er mußte schwören* daß es nicht wahr sei. Er sagte zum Chacham: „Ich bedauere, geschworen zu haben, obgleich ich wahr geschworen habe und unter Androhung des Todes zu schwören gezwungen war; aber mein Vater und meine Mutter haben Zeit ihres Lebens vermieden, zu schwören. (Er hatte also eine Art Familientradition, sich des Eides zu enthalten, verletzt.) Der Chacham antwortete: „Wenn du Vergebung erlangen willst, nimm dir fest vor, nie den Namen Gottes auszusprechen, auch nicht zur Bekräftigung einer Wahrheit, und m keiner Sprache, außer wenn du in der Bibel liest: und beim Abschließen von Geschäften gib acht, es so einzurichten, daß keiner nötig hat, dir jemals einen Eid aufzuerlegen." Es heißt (im Psalm 119, Vers 35): „Ich schwöre, um deine gerechten Gesetze einzuhalten." Aber heutzutage schwöre man lieber nicht, denn wir sind schwach und laufen Gefahr, den Schwur zu übertreten. Doch die Alten, auch wenn man sie getötet hätte, sie würden ihren Schwur nicht verletzt haben. Ein mächtiger Herr verfolgte die Juden seiner Stadt. Sie wollten fliehen, er aber fing sie ein, marterte sie und erpreßte ihnen einen Eid. daß sie nicht entfliehen würden. Obwohl dies mm ein erpreßter Eid war, und sie um dessen Lösung bei einem Chacham nachsuchen konnten, taten sie das nicht, denn das wäre eine Entweihung des göttlichen Namens gewesen (da es vor der Welt ausgesehen hätte, als ob die Juden ihre Schwüre brächen), und praktisch hätte es zur Folge gehabt, daß der betreffende Herr in einem ähnlichen Falle den Juden nicht getraut hätte. Es blieb ihnen also nichts übrig, als sich beim König oder einem viel mächtigeren Herrn (als der ihrige) zu bemühen, daß er sie von dort gegen den Willen ihres Herrn herausnehme. In einer Stadt war ein böser Herr, der die Juden zwingen wollte, ihre Religion zu verlassen; sie flohen und die anderen Gemeinden wollten nun einen Bann erlassen, daß kein Jude fortab in dieser Stadt wohnen dürfe in alle Ewigkeit. Der Chacham aber sagte: Damit könntet ihr den kommenden Geschlechtern einen Anstoß zur Sünde geben (da sie einmal gezwungen sein können, trotz dem Bann, der auch für sie bindend ist, dort zu wohnen). Fasset es also milder, daß man dort nicht wohnen dürfe, solange jener Herr am Leebn ist (Diese zwei Ermahnungen bieten in trockener, kondensierter Form, ebne Pathetik, ein Bild der jahrhundertlangen Schicksale der Juden im Mittelalter.) Wisse, obgleich (im Talmud) gesagt wurde, man dürfe von der Wahrheit abweichen, um den Frieden zu erhalten (mutthar leschannöth mippne ha schalom), wenn aber ein Nichtjude oder ein Jude von dir Geld borgen will, und du fürchtest daß er es dir nicht zurückzahlt, so darfst du ihm nicht sagen, ich habe keines, sondern du mußt ihm die Wahrheit sagen; denn jener Satz gilt nur für vergangene Dinge, nicht aber für gegenwärtige. Wenn Juden und Nichtjuden untereinander ausgemacht haben, sich gegenseitig beizustehen, und die Nichtjuden die Vereinbarung halten, müssen die Juden ihnen auch gegen Juden beistehen. Wenn ein Jude einen Nichtjuden töten will, der Nichtjude aber nicht dergleichen im Schilde führt so ist ein dritter Jude verpflichtet, sich mit den Nichtjuden gegen den Glaubensgenossen zu verbinden. Wenn ein Jude und ein Nichtjude beisammen sind, und letzterer nach einem anderen Orte will, um Geschäfte zu machen, und "den Juden nach der Redlichkeit seiner dortigen Glaubensgenossen fragt, ist der Jude verpflichtet, ihm zu sagen: dieser und jener sind nicht redlich, laß dich mit ihnen nicht ein. Verzeichnet sei noch folgende Kleinigkeit: In den „Haggahoth Majmunijjoth" (zu Mairnuni, Nedarim IV, 3) lesen wir folgendes: „Die Redensart die man im täglichen Verkehr sowohl mit Juden als mit Nichtjuden zu gebrauchen pflegt: „Eei meiner Emunah*) ich werde das und das tun oder lassen", gehört eigentlich zu der Gattung der sogenannten „Anspornungsgelübde" (die von keiner Seite ernst genommen werden); aber gleichwohl bedarf sie einer förmlichen gesetzmäßigen Lösung (wenn sie nicht eingehalten werden kann). Indessen bewirkt das Kol Nidre. daß sie einer Lösung nicht bedarf; aber das ist nur dann der Fall, wenn man beim *) Emunah Treu und Glauben, also ungefähr „meiner Treu!". ........

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