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Die Wahrheit · 1927-08-12 · Heft 33 (12.8.1927) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 33 (12.8.1927)
Date
1927-08-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 WililllMlilUlM ■ilM DIE WAHRHEIT sächlich aber jetzt schon wieder in deutschnationalen und völkischen Blättern geschieht, die die antiprotektionistischen, freihändlerischen Beschlüsse von Genf von der jüdischen Hochfinanz und vom jüdischen Händlergeist diktiert worden seien. Die Genfer Weltwirtschaftskonferenz ist allenthalben als ein Weltparlament angesehen worden, dessen Zusammensetzung den tatsächlichen Machtverhältnissen und Gruppierungen innerhalb der Weltwirtschaft im wesentlichen entsprach. Nur zwei Einwände ließen sich vielleicht dagegen machen: einmal, daß jeder Staat den Anspruch auf dieselbe Zahl, nämlich auf fünf Delegierte, hatte, was aber praktisch bedeutungslos war, weil es ja in Genf nicht auf Mehrheitsabstimmungen ankam. Und der zweite Einwand: daß namentlich aus Amerika die ganz großen Bankiers fehlten. Man hat in Genf selbst die Weltwirtschaftskonferenz scherzweise „le parlement des anciens" genannt, weil so. viel alte Minister, Botschafter und andere Würdenträger a. D. dort versammelt waren, während die aktivsten Privatwirtschaftler offenbar nicht glaubten, das Opfer an Zeit bringen zu können, um drei Wochen lang in Genf über Fragen der Gesamtwirtschaft zu beraten. Dieser Einwand aber läßt sich nicht gegen die zweite große Wirtschaftskonferenz dieses Jahres erheben: gegen den Kongreß der Internationalen Handelskammer, der unmittelbar nach Genf, Ende Juni und Anfang Juli in Stockholm tagte. Die Zusammensetzung der Stockholmer Tagung war nicht so abgewogen wie die des Genfer Parlaments, die Zahl der Delegierten nicht fixiert, dazu kam, daß in der internationalen Handelskammer ohnehin Finanz- und Handelskapital stärker vertreten sind als das Industriekapital. Dafür aber nahmen an der Stockholmer Tagung nun auch die hervorragendsten Führer teil, während die Landwirtschaft, die Genossenschaften und die Gewerkschaften diesem Kreise nicht angehören, das angeblich so „verjudete" Großkapital war also hier „unter sich". Aber auch in Stockholm war von einem jüdischen Einfluß oder gar von einem jüdischen Uebergewicht nicht allzuviel zu spüren. Die hervorragendsten Vertreter des amerikanischen Großkapitals, der Ehrenpräsident der Internationalen Handelskammer, Willis H. Booth, der Vizepräsident der Guaranty Trust Company, und der Präsident der amerikanischen Gruppe, Owen D. Young von der General Electric Company, sind Nichtjuden, ebenso wie die große Mehrzahl der anderen amerikanischen Kongreßteilnehmer. Die englische, die französische und die italienische Abteilung der Internationalen Handelskammer sind fast vollkommen „judenrein", und nur in der deutschen Gruppe führt ein Mann jüdischer Abstammung den Vorsitz, der Berliner Handelskammerpräsident Franz v. Mendelsohn, dessen Familie sich freilich schon in der vierten Generation nicht mehr zum jüdischen Glauben bekennt. Also auch in Stockholm wären die Verteidiger des wirtschaftlich begründeten Antisemitismus nicht auf ihre Rechnung gekommen. Die große Parade der kapitalistischen Weltorganisation hat sich ebenso wie das Wirtschaftsparlament des Völkerbundes zu einem unzweideutigen Beweise gegen die antisemitische These gestaltet. Wir glauben nicht, daß dadurch die Fanatiker oder die Geschäftsleute des Antisemitismus zu §\ Feuilleton „Augenzeugen" Von Dr. V. Kur rein. Eure Augen sind es, die gesehen haben, was Gotl bei Bai Peor getan hat . . . V, 4, 3. Wenn feiner etwas „mit eigenen Augen" gesehen hat, läßt er es sich nicht abstreiten, und Einwand und Widerrede muß vor dem Argument der „eigenen Augen" verstummen. Aber es gibt auch Sinnestäuschungen, und es ist nicht leicht zu entscheiden; welcher von unseren fünf Sinnen am ehesten der Täuschung anheimfällt. Der Gesichtssinn ist gewiß auch unzuverlässig, und spricht man vom „Augenschein" so meint man damit ebenso eine leichtfertige, oberflächliche Betrachtung, wie eine gründliche, gewissenhafte Begutachtung. Es ist etwas ganz anderes, ob man eine Sache „nach dem Augenschein" beurteilt oder „in Augenschein nimmt". Muß man die Welt und das Leben „mit anderen Augen betrachten", so will man entweder die wahre oder eine unwahre Umgebung sehen. Im Grunde ist auch auf die Augen kein Verlaß, obwohl sie nach wie vor noch immer als däe verläßlichsten und einwandfreiesten Zeugen gelten. Auch Moses appelliert an die „Augen, die sehen und gesehen haben" und ruft sie als Kronzeugen an, denn die Worte der Schrift werden dahin erklärt, daß sich Moses nicht auf einen ungefähren, gerüchtweisen Bericht, sondern auf unleugbare Tatsachen, auf das, was „eure Augen gesehen haben", beziehe. „Augenzeugen" gelten daher im allgemeinen als Berichterstatter, denen man unbedingt Glauben schenken muß, deren Berichterstattung niemand in Zweifel ziehen darf. Trotzdem kommt es immer auf eines an: wessen Augen gesehen haben! Moses, der von dem Volke Glauben und Bürgschaft fordert, beruft steh darum nicht auf seine Augen, sondern auf die des Volkes, die die Vorgänge und Ereignisse bezeugen sollen. Das jüdische Schrifttum hat mit einem großartigen, psychologischem Scharfblicke den Begriff von „maros enajim" geprägt. Dieses Wort läßt sich in seiner ganzen Bedeutung und seinem weiten Umfange in einer anderen Sprache nicht leicht wiedergeben. Es bezeichnet die Tatsache, daß ein Vorgang oder eine Handlungsweise, die in einer bestimmten Absicht geschehen, von anderen Augen gesehen, in anderer Absicht ausgelegt und ausgedeutet werden können. Ein Beispiel aus dem Religionsgesetze kann den Begriff am besten klar machen. Bekanntlich ist die Vermengung von Fleisch und Milch verboten, wobei es sich um tierische Milch, nicht aber um Pflanzenmi'lch handelt. Trotzdem soll man aoer die an sich erlaubte Mandelmilch — ein Pflanzenprodukt — nficht zur Bereitung einer Fleischspeise wegen „maros enajim" verwenden, weil der Uneingeweihte glauben und urteilen könnte, 'es handle sich um tierische Milch und einen verbotenen Vorgang bezeugen würde, wenn er nur nach dem aussagt, was seine Augen gesehen haben. Aber auch sonst verlangt die Tora eine gründliche Prüfung der Zeugen, weil die Erfahrung gelehrt hat und es immer wieder bestätigt, daß auch auf „Augenzeugen" kein unbedingter Verlaß ist Ein besonders zur Vorsicht mahnender Fall ist aber der Augenzeuge, der mit den Augen der Partei oder durch die Parteibrille sieht. Es gibt Zeugen, die von Natur aus gut, und solche, die schlecht sehen. Die letzteren suchen ihr Gebrechen zu beheben, indem sie eine mächtige Brille tragen und die Leute glauben machen, daß sie nun gut sehen und sehr scharfsichtig sind. Die Brille, die die Augen deckt, ist in Wahrheit die Parteibrille, die die wirkliche und geistige Kurzsichtigkeit in keiner Weise zu beheben vermag, sondern den Horizont erst recht verengt und verzeichnet. Der „Augenzeuge" mit der Parteibrille kann darum nie und nimmer als einwandfreier Zeuge gelten, und wer sich auf ihn beruft und stützt, läuft Gefahr gegen das Gebot zu sündigen: „Du sollst nicht als falscher Zeuge wider deinen Nächsten aussagen". Anständige Menschen brauchen kein Gesetz, um zu berichtigen, daß die

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