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Die Wahrheit · 1927-08-05 · Heft 32 (5.8.1927) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 32 (5.8.1927)
Date
1927-08-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 «MH^ DIE WAHRHEIT ob mir ein Konzept dieses hochwichtigen Aufrufes zur gefälligen Benützung vorgelegen wäre. Darf ich nicht ohne jede Befürchtung einer Plagiatbeschuldigung, mich zitierend, daran erinnern, daß auch ich letzthin „von den privilegierten Hetzern" sprach, „die seit Jahr und Tag zu Mord und Totschlag aufreizen". Auch ich erlaubte mir den Hinweis, „daß es all die Jahre her nicht an Stimmen der Warner gefehlt habe, die auf die Gefahren aufmerksam machten, die in dieser Atmosphäre der allgemeinen Verhetzung entstellen müssen". Und auch den Aufschrei über „die ihrer Verantwortlichkeit nicht recht Bewußten" unterdrückte ich nicht, „die man angesichts dieses Treibens vergebens daran erinnert, daß das Spielen mit dem Feuer auf die Dauer kein Spiel bleibt, sondern blutiger Ernst werden muß." In einer Zeit, in der so viele erwischt werden, die andere abschreien, darf ich vielleicht auch mich selbst einmal abschreiben. * # Es ist ja selbstverständlich, daß mir das Konzept des richterlichen Aufrufes nicht vorgelegen ist. Und ebenso selbstverständlich ist es, daß auch das Umgekehrte nicht der Fall war. Aber man weiß, daß sich niemand gegen Ideenassoziationen schützen kann. * Weiß der liebe Himmel, es liegt mir wirklich ferne, die „Dötz" irgendwie zu überschätzen. Das Blatt, dessen sich bekanntlich selbst die Führer der Partei in dem Maße schämten, daß sie sich bei Tage nicht mehr in seiner Gesellschaft zeigen wollten, hat mit dem Abdruck des Aufrufes der Richtervereinigung, den andere Abendblätter bereits am 29. Juli ihren Lesern mitteilten, 24 Stunden gezögert. Schämte sich die „Dötz", die in der schamlosen, die menschlichen Gefühle, wie gewisse Paragraphe des Strafgesetzes verletzenden Verhetzung ihre Existenz sucht, doch, einen Moment, das Dokument zu veröffentlichen, das mittels der Druckerschwärze ihre blutigste Züchtigung besorgt? War es ein momentan erwachtes Schamgefühl, die „Dötz" überwand es rasch und in der richtigen Erwägung, daß ihr andauerndes Verschweigen in einer für sie peinlichen Weise gedeutet werden könnte, druckt sie am nächsten Tage den Aufruf ab, der „die verbrecherische Verhetzung, die Aufpeitschung verbrecherischer Instinkte" brandmarkt. * * Nein, die „Dötz" schämt sich keineswegs lange. Das zeigte sich sofort durch den neuerlichen Versuch, das Schicksal des armen Mohapel, das erschütternd auf alle menschlich Denkenden wirkte, zu einer Aufhetzung gegen die Juden auszuschroten. Heute macht das Blatt schon Miene, den Mörder Mohapels, den von Dirnen ausgehaltenen berufsmäßigen Messerstecher Seidel als eine Art Opfer der Juden hinzustellen. „Der Mord an Mohapel war nicht das Werk eines rauflustigen Plattenbruders", sagt die „Dötz", „er war das Ergebnis einer systematischen und planmäßigen jüdischen Hetze." Die „Dötz" in ihrer systematischen und planmäßigen Hetze gegen die Juden geht aber noch weiter. Sie schreckt selbst davor nicht zurück, die Verdächtigung der Juden durch eine noch aufreizendere Verdächtigung behördlicher Organe zu unterstützen: „Wo ist das Protokoll hingekommen — ruft die „Dötz" aus — das auf dem Polizeikommissariat Leopoldstadt mit Seidel aufgenommen wurde und in dem dieser angab, zu dem scheußlichen Verbrechen von Juden gedungen worden zu sein?" Diesmal ist die Dummheit der „Dötz" durch ihre Tücke übertroffen worden. Seidel, der mörderische Schützling der „Dötz" mochte was immer er wollte, zu Protokoll geben. Die Juden brauchten also wirklich vor der Anklage des bewährten rauflustigen Messerstechers nicht zu zittern. Kann, darf sich aber ein Polizeikommissariat die Beschuldigung gefallen lassen, die in der Frage liegt, wo dieses Protokoll hingekommen sei? * * Wer die Leistungen der in Lüge und Verleumdung bis zum Halse (von Kopf kann da nicht die Rede sein) watenden antisemitischen Presse verfolgt, unter den Verfolgern ist natürlich nicht der Staatsanwalt gemeint, wird es mit Freude begrüßen, daß der berühmte katholische Publizist Kaplan Franz Rödel jetzt neuerlich daran erinnert, daß der Papst Pius XI. „ausdrücklich auf die Verwerflichkeit und Unvereinbarkeit des Antisemitismus mit. dem Christentum" hingewiesen. Und da wagt die antisemitische Presse sich als die Vertreterin des Christentums aufzuspielen? Auch die „Reichspost", die immer wieder den Hakenkreuzlern zu Hilfe kommt, scheint nur zu oft zu vergessen, was der Papst, der als das Oberhaupt der Christenheit und nicht als das Oberhaupt der christlichsozialen Partei auftritt, die bekanntlich eine antisemitische ist, von der Unvereinbarkeit des Antisemitismus mit dem Christentum hält. * * * Ein hoher Kirchenfürst im Sinne und nach dem Herzen des Papstes war der Kardinal Czernoch, der Fürstprimas von Ungarn, eine leuchtende Erscheinung in düsteren Tagen der konfessionellen Verhetzung, wo so viele sich zur unseligmachenden Religion des Hasses bekehren. Es darf nicht vergessen werden, was dieser Kirchenfürst zur Ehrenrettung der Juden und zur Brandmarkung des Antisemitismus geleistet. Paul Sandor, der hervorragende ungarische Abgeordnete, weist in einem erschütternden Nachruf an den edlen Heimgegangenen u. a. darauf hin, wie dieser sein Freund seit vielen Jahrzehnten ihm, zu Beginn des Krieges, als die Hetzkampagne gegen die Juden begann, zur Veröffentlichung der Erklärung ermächtigt hatte: „So lange ich Fürstprimas von Ungarn bin, wird es in diesem Lande keinen Antisemitismus geben". Diese Prophezeiung Czernochs, sagt Paul Sandor, ist nicht in Erfüllung gegangen, aber was in seiner Macht zur Bekämpfung des Antisemitismus gestanden, hat Czernoch getan, er ist unerschütterlich und unzweideutig ein Feind der Antisemiten, ein Freund und Verteidiger der Juden geblieben. * * * Diesen Nachruf des jüdischen Politikers ergänzen die Worte, die ein jüdischer Priester, der Graner Oberrabbiner Czernoch widmet. Er erinnert daran, daß der .Fürstprimas, als er von Ausschreitungen gegen die Juden in Gran hörte, es laux

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