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Die Wahrheit · 1927-07-29 · Heft 31 (29.7.1927) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 31 (29.7.1927)
Date
1927-07-29
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VtE WAHRHEIT älli Seite 9 nicht erreicht, versucht die antisemitische Presse gegen den Vorwurf in Schutz zu. nehmen, daß sie in verderblicher Weise die Hebung des Fremdenverkehres störe. Es bleibt ein vergebliches Unternehmen, normal denkenden Menschen beweisen zu wollen, daß 2X2 nicht vier sei. Die Judenhetze lockt keine Fremden ins Land, die — wie zahlreiche Fälle beweisen — oft trotz ihrer tadellosen arischen Abstammung nicht vor der Gefahr gefeit sind, für Juden gehalten zu werden. Glauben die Hakenkreuzler vielleicht, daß man ihre Bemühungen, die österreichischen Juden — zu Fremden zu degradieren, als Ersatz für die Vertreibung der Ausländer nehmen soll? * * * Man erzählt sich merk würdige Dinge von der Klinik des Professor Dr. Arz. In fachmännischen Kreisen staunte man schon bei der Ernennung dieses jungen Mannes darüber, wie sichtbar angeblich sich die wunderwirkende Macht des Glaubens selbst an den Stätten erweise, die früher als die unbestrittene Domäne der Wissenschaft galten. Nun wird es wieder als eine Art Wunder hingestellt, daß an dieser Klinik plötzlich die jüdischen Assistenten, die unter dem Vorgänger des Professor Arz, der alles nur kein Philosemit war, in allen Ehren wirkten, verschwunden sind. Man soll nicht die Bildung von Mythen unterstützen. Ich glaube nicht, daß bei diesem Verschwinden jüdischer Aerzte irgendwelche übernatürliche Faktoren in Betracht kommen. Im Gegenteil, es wird ganz einfach sich wieder in ganz greifbarer Weise gezeigt haben, daß der Leiter einer Klinik natürlich tausend Mittel hat, die Assistenten, die ihm nicht zu Gesicht stehen oder deren Gesicht ihm nicht zusteht, zu entfernen. Man hat auch bei der Besetzung der Klinik des Hofrates Finger auf höhere in den Regionen des Glaubens zu suchende Einwirkungen hingewiesen. Man muß nicht immer den Finger Gottes suchen, wo nur eine mächtige irdische Hand eingegriffen. * * Henry Ford, der für die Uebersetzung und Verbreitung der „Protokolle der Weisen von Zion" unzählige Millionen verschwendet hat, erklärte neulich, daß er nunmehr gründlich darüber belehrt sei, daß er einer plumpen, albernen Fälschung aufgesessen. Kein Zweifel, es wird noch die Zeit kommen, wo vielleicht nur wahre Narren an die Echtheit dieser „Weisen von Zion" glauben werden. Aber inzwischen . . . .? Ego. Eine alt-neue Beschuldigung des Judentums. (Der Judeneid.) Von Binjamin Segel. (Fortsetzung.) An dieses geschriebene, biblische Gesetz, welches dem Vater und dem Gatten das Recht gibt, die Gelübde der Tochter und der Gattin zu annullieren, knüpft sich nun die Tradition, die ein. ordentliches Gerichtskollegium sowie die ganze Gemeinde oder einen qualifizierten Einzelrichter ermächtigt, die Gelübde des einzelnen zu lösen. Ersteres heißt „H a p h ar a h", letzteres „H a t h a r a h". Diese Tradition hat ihre Wurzel offenbar in einem uralten, noch vormosaischen Gewohnheitsrecht und ihr Ursprung ist sicher älter als die Niederschrift des biblischen Textes. Der Talmud, der die herrschende Tradition an den Bibeltext anzuknüpfen pflegte, fand für die Hathara eine Andeutung in dem Verse: „Er soll sein Wort nicht entweihen", indem er den Nachdruck auf das latente Pronomen „er" legte, und folgerte: „wohl aber dürfen andere, Berufene, sein Wort entkräften". Wer sind diese anderen? Auch das ist in der Bibel angedeutet, indem Mose mit seinem Wort sich diesmal nicht an die ganze Gemeinde, sondern an die Stammeshäupter wendet. Die anerkannte Behörde, als Vertreterin der Allgemeinheit, darf dem einzelnen sein Gelübde lösen. Auf dem oben zitierten Vers der Bibel: „Er soll sein Wort nicht entweihen", und einigen anderen wie: „Was aus deinem Munde kommt, sollst du bewähren", „Von lügnerischer Rede sollst du dich fernhalten", baut sich ein ganzes vielverzweigtes System von Vorschriften betreffend die Gelübde und Entsagungsschwüre und die gelöbnisartigen Verpflichtungen auf, die in dem sehr umfangreichen und vielfach kommentierten Talmudtraktat „Nedarim" niedergelegt sind und denen die späteren Rabbinen, vor allem M a i m u n i und C a r o in ihren Kodizes besondere, ausführliche Bücher gewidmet haben; diese Bücher wurden abermals kommentiert und behandelt und nach allen Richtungen erläutert. Da werden mit der größten Minutiosität alle möglichen Fälle erörtert, in denen ein Mensch sich etwas versagt, sich zu irgendeinem Opfer zu wohltätigen oder religiösen Zwecken verpflichtet, sich eine Kasteiung, eine Enthaltung, eine Buße, einen Zwang auferlegt. Form, Inhalt, Umstände, Bedingungen werden mit der schärfsten Genauigkeit geprüft, und alles zielt darauf hin, ja zu verhüten, daß auf irgendeine Weise eine der oben zitierten biblischen Vorschriften und der an sie sich knüpfenden talmudischen Erschwerungen verletzt würden. Liest man diese ganze Literatur durch, so hat man die Empfindung, daß sie nur in einem Volke entstehen konnte, das den im Menschen lebenden Mönchstrieb nicht in klösterlichen Verbänden und Organisationen betätigen wollte und konnte und ihn darum in individuellen Willensakten des einzelnen auslebte, — einem Volke ferner, welches entschlossen war, sein impulsives Temperament durch geheiligte Bindungen zu zügeln und in die Bahnen des Guten zu zwingen. Daß eine solche Anlage und eine solche Uebung häufig zu schweren Gewissenskonflikten führen mußten, ist klar. Wie oft konnte ein Gelübde die Kraft des Gelobenden übersteigen, unvorausgesehene gefährliche Folgen für ihn haben oder wegen veränderter Umstände unausführbar geworden sein! Es bedurfte also eines Korrektivs. Vor allem aber war es Aufgabe der führenden Instanzen, warnend und mahnend einzugreifen. * * * Das Gesagte wird am besten beleuchtet durch das Kapitel, welches Caro*1 seinem Buch über das Gelübde vorausgeschickt hat (Joreh Deah, Kap. 203), das hier in Gänze mitgeteilt werden möge. Es sind hier die im Talmud und seinen Nachfolgern enthaltenen Lehren und Mahnungen über die Gelübde kurz zusammengefaßt: 1. Hüte dich vor der Gewöhnung, oft Gelübde zu tun; wer ein Gelübde tut, wird, auch wenn er es erfüllt, ein Missetäter und ein Sünder genannt. 2. Wer mit der Erfüllung seines Gelübdes zögert, dessen Schuldbuch ist gleichkam aufgeschlagen. 3. Wer ein Gelübde tut. gleicht einem, der eine Bamah (Sonderaltar) in der Zeit, da solches verboten war, errichtet, und wenn er das Gelübte einhält, ist es, wie wenn er auf diesem Sonderaltar ein Opfer darbringt. (Nach Errichtung des offiziellen Tempels zu Jerusalem, durften keine Opfer mehr auf den Privataltären dargebracht werden. Wer ein Gelübde tut, verpflichtet sich zu etwas, was die eigentliche Religion nicht fordert.) Denn es ist schon immerhin lieber, daß er sich bemühe, das Gelübde lösen zu lassen. Das betrifft aber nur andere Gelübde mit Ausnahme der Gelübde zu öffentlichen, heiligen Zwecken: diese zu halten ist ein Gebot, und man soll um deren Lösung nur in der äußersten Not nachsuchen. (Ergänzung des Isserls im Namen mehrerer Autoritäten der Vorzeit: Wenn das Gelübde in Form eines Schwures geleistet worden ist, darf man auf jeden Fall nur in der äußersten Not um die Lösung nachsuchen.) 4. Man nehme sich in acht, nichts zu geloben; sogar Zedakah (Almosen) ist nicht gut, daß man zu spenden gelobe, sondern wenn man die Summe zur Hand hat, spende man sie alsogleich, wenn nicht, warte man, bis man sie hat; ist man aber in einer Gesellschaft, wo gerade Almosen gespendet werden (und hat nicht die Summe bei sich), so spende man. spreche aber dabei: „Ohne Gelübde!" (Sonst hat das Wort das Gewicht eines Gelübdes, und man läuft Gefahr, es zu vergessen, oder nicht ausführen zu können, womit man eine Sünde auf sich lädt Man kann heute noch beobachten, daß fromme Juden, wenn sie sich etwas vornehmen, und sei es auch nur, bei dir abends zu speisen, laut hinzufügen: ,3eli neder u-beli maskana". ohne

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