Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 30 (22.7.1927)
- Date
- 1927-07-22
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10 mnDiifsnrammBi^raBBimniiiHiiiffinfmmimiiffluii sie jedoch hindert, an demselben Tage, an dem er davon hört, wird das Gelübde oder das Selbstverbot hinfällig, und Gott wird ihr verzeihen, denn ihr Vater hat sie gehindert." Das gleiche Recht, ein Veto einzulegen, steht auch dem Gatten zu, aber ebenfalls nur innerhalb desselben Tages, da er davon Kenntnis erhält. Wenn er sie jedoch nach Ablauf dieser Frist an der Ausführung ihres Gelübdes oder ihres Selbstverbotes hindert, so „trägt er ihre Sünde" (Vers 3 bis 17). Es ist noch nie einem Vollsinnigen eingefallen, zu insinuieren, daß es sich hier um einen Eid handle, der einer zweiten Person gegenüber geleistet wurde, die Bibel wiederholt immerfort „al nafscho" — fem: „al nafschah" in bezug auf die eigene Person. Dieses mit so großer Feierlichkeit vorgetragene Gesetz scheint einem dringenden Bedürfnis entsprochen zu haben. Es muß wohl im Temperament der Juden gelegen haben, allzu häufig Gelübde zu tun und sich Verbote aufzuerlegen. In der Bibel fehlt es nicht an strengen Warnungen davor, im Talmud finden wir sehr oft die Wendung „kaphaz wenadar", er sprang auf und geiobte. Heute noch kann man, wenn auch sehr selten und in abgeschwächter Form, dieselben Erscheinungen beobachten. Ich selber habe als achtjähriger Knirps einmal ein Gelübde getan, fortab die schöne Tinte des neben mir sitzenden Schulkollegen, von dem ich schwer gekränkt worden war, nicht mehr zu benützen; ich brachte mir fortab meine eigene Tinte in die Schule, und obwohl eine Aussöhnung eingetreten war, widerstand ich allen Bitten und Versuchungen und fuhr fort, die Tinte des Kollegen zu verschmähen. Später tat ich einmal in einer Aufwallung kindlicher Frömmigkeit und Bußfertigkeit das Gelübde, den ganzen Sommer hindurch jeden Tag eine gewisse Anzahl von Psalmen zu beten und einige Seiten in dem frommen Buche „Seder Hajjom" zu lesen. Als zwölfjähriger Knabe, von der Verpflichtung, am neunten Ab zu fasten, noch frei, wurde ich von Kollegen, die schon so glücklich waren, gleich den Erwachsenen fasten zu müssen, darob gehänselt, daß ich es nur bis 12 Uhr mittags mitmachen, nachher von meiner Mutter, gleich einem Baby gefüttert werden würde. Ich tat nun heftig einen „Neder", heute justament den ganzen Tag zu fasten. Gegen 6 Uhr lag ich an dem heißen, langen Augusttag ganz entkräftet da, Mutter, Freunde und Verwandte bestürmten den Vater, mein Gelübde zu annullieren, doch er weigerte sich beharrlich. „Der Bengel soll nur fasten, sterben wird er nicht davon, und es wird ihm eine Lehre sein, nicht leichtfertig mit dem Wort umzugehen!" Solcher Natur sind die annullierbaren Gelübde und Schwüre. (Fortsetzung folgt.) ■••••••••IHMHMMIMHIMIUMHMB 1 HOBELHAUS | S OSKAR OBLATT S S Wien II-, PraterstraBe Nr. 52 S 2 Telephon Nr. 46-1-34 und 47-0-34 JJ S Kompl. Brautausstattungen, S S Hotelu. Vlllenelnrlchtungen j» 2 Sehr mBftlge Preise S ■••••••••••••••••••••••••••••••MllllS DIE WAHRHEIT KONKURS. Bei der israelitischen Kultusgemeinde Mödllng bei Wien gelangt die Stelle eines Keligionslehrers, Kantors und Schauchfifs zur Besetzung. Bewerber unter 40 Jahren, welche die entsprechende Vorbildung für den Religionsunterricht an den Volks- und Bürgerschulen und für das Kantorat nachzuweisen vermögen, wollen unter Vorlage von Zeugnissen ihre Gesuche bis spätestens den 15. August 1927 einreichen. Für die Schechita sind orthodoxe Kabolaus erforderlich. Gehalt nach Übereinkommen. Den zur Probe Berufenen werden die Reisespesen vergütet. Der Kultuspräsident: Josef Plscher m. p. Watixtkeiten vom 9a$c Schiida in Berlin. In der Berliner Stadtverordnetenversammlung hat die deutschnationale S t a d t v e r o r dnetenfraktion, als der Magistrat beantragte, Max Liebermann aus Anlaß seines 80. Geburtstages zum Ehrenbürger der Stadt Berlin zu ernennen, der öffentlichen Verhandlung widersprochen und vertrauliche Beratung verlangt. Auf Grund von Nachrichten, die aus diesen Beratungen an die Oeffentlichkeit gedrungen sind, ist von Seiten der deutschnationalen Herren der Widerspruch gegen die Ernennung Max Liebermanns lediglich mit Erwägungen judenfeindlicher Art begründet .worden. Es entspricht ständiger Uebung gewisser politischer Kreise, daß ihre politische Weisheit aufhört dort mitzusprechen, wo ihre judenfeindliche Gesinnung Anlaß zur Betätigung zu finden glaubt. Bei den meisten Fällen dieser Art geht man, so lange kein unmittelbares Unheil dadurch verübt wird, zur Tagesordnung über. Es ist deshalb außerordentlich wertvoll, an einem besonderen Beispiel feststellen zu müssen, welchen Grad der Kritiklosigkeit und der Fähigkeit, sich selbst zu beschämen, die Judenfeindlichkeit hervorzurufen geeignet ist. Die Stadt Berlin erfüllte die selbstverständliche Ehrenpflicht — Ehre für die Stadt, wie Ehre für den Meister —, den unbestritten angesehensten Maler Deutschlands der Gegenwart aus Anlaß seines 80. Geburtstages zum Ehrenbürger zu ernennen. Was bedeuten jedoch den Herrschaften mit dem Schädelzirkel und dem Blutreagenzglas Liebermanns Leistungen? Er ist Jude und deshalb der Ehrung durch eine deutsche Stadt unwürdig. Was berührt ihr primitives Empfinden die Tatsache, daß ein so deutscher Dichter wie D e h m e 1 von Liebermann sagt, daß „er nicht bloß ein wertvoller Maler, sondern zugleich, auch wenn er Jude ist und in Paris auf die Schule ging, einer der reinsten deutschen Künstler sei, die sich je in der Nationalgalerie aufhängen ließen", und daß keiner wie er die norddeutsche Landschaft zu erfassen und darzustellen vermocht habe. Beim Geburtsschein hörte für die deutschnationalen Stadtväter der Kunstverstand auf und sie dekretierten: Liebermann verdiene nicht, Ehrenbürger zu werden. Die Bürger von Schiida hatten den Beschluß gefaßt, daß die Sonne auch im Sommer pünktlich um sechs Uhr untergehen solle. Aber sie schien doch! Die würdige Gattin. Eigenartige Vorträge über „Das Ria s s e n e r b g u t" hielt die Gemahlin des Generals Ludendorff, Frau Dr. Mathilde Ludendorff-Kemnitz, in verschiedenen deutschen Städten. Die „C. V.-Zeitung" ist in der Lage, Auszüge aus einem wortgetreuen stenographischen Bericht über einen ihrer jüngsten Vorträge wiederzugeben. Die Darstellung, insbesondere die gegen das Judentum ausgesprochenen Verdächtigungen sind so ungeheuerlich, dabei aber so verstiegen, daß der Bericht am besten ohne jede Erläuterung auf gerecht und klar denkende Leser seine Wirkung, allerdings im entgegengesetzten Sinne, wie sie von der Vortragenden beabsichtigt ist, nicht verfehlen wird: „Noch drei kleine Beispiele dafür, wie sehr die jüdischen Religionsbücher in die Geschicke unserer Tage eingreifen. In der K a b b a 1 a ist niedergelegt eine geheime abergläubische Rechenkunst. Buchstaben haben bestimmte Zahlenwerte, Worte werden in Zahlen übertragen. Darnach hat der Jude sein politisches Eingreifen ausgerechnet und dieses nach dem Kriege verraten. Er hat sich vom Kriege die Förderung seiner Weltmacht mit Recht versprochen. Warum mußte der Mord von Sarajevo im Frühsommer 1914 stattfinden? Das hebräische Wort für Weltkrieg hat den Zahlenwert 1914 in jüdischer Zeitrechnung. Wenn man das den Deutschen sagt, glauben sie es nicht, weil die Juden diesen Nachweis in den Zeitungen mit Hohn und Spott begießen. Wir wissen, daß der Jude an die Freimaurer der Welt Jahre zuvor seine geheimen Befehle erlassen hat. Der Jude Israel sagt, daß dieser Schlüssel der Weltgeschichte sehr wichtig ist. Wir haben also vor uns eine Rasse, die die Weltmacht anstrebt, aber an Zahlenaberglauben gebunden ist. Die K a b b a 1 a ist durchsetzt von abergläubischer Dämonenfurcht und der Talmud ist durchsetzt von einem Zittern vor dem Judengott. Wenn man das weiß, ver-