Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 29 (15.7.1927)
- Date
- 1927-07-15
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 liUilüiillHWWi DIE WAHRHEIT bei der jüdischen. Selbst bei den Kirchenvätern fände man Steilen, die anstößig ausgelegt werden könnten. Der Talmud sei eben das Werk seiner Zeit, von Menschen erschaffen, von Menschenverstand ausgedacht Ein Irrtum sei also nicht ausgeschlossen. In der Nachmittagssitzung setzte der Angeklagte die Verlesung von Zitaten fort Sachverständiger Dr. Johannes erklärt wiederholt daß das Wort Hillels: „Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg' auch keinem anderen zu!" Grundlage der jüdischen Sittengesetzgebung äst. Nach mehr als sechsstündiger Beratung stellt die* Verteidigung des Angeklagten den Antrag, als weitere Gutachter den Privatgelehrten E. BischoR und Professor Stratmann, Erlangen, zu bestellen. Das Gericht lehnt den Antrag ab. Der Staatsanwalt beantragte 1000 Mark Strafe, eventuell 30 Tage Gefängnis. Die Verhandlung habe" ergeben, daß dei Angeklagte nicht aufklären, sondern hetzen wollte. Rechtsanwalt Levinger unterstreicht die leichtfertige und gewissenlose Art der Angriffe und beantragt Freiheitsstrafe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 500 Mark an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von 50 Tagen. Kritisches zum israelitischen Religionsunterricht. Von Direktor Dr. Sai. Krenberger. I. Vorlagen: a) Lehrpläne für den israelitischen Religionsunterricht an den Volksschulen für Knaben und Mädchen, an den Bürgerschulen für Knaben, an denen für Mädchen in Wien, alle drei vom Plenum des Kultusvorstandes am 14. Juni 1908 unter Zahl 2788 genehmigt b) Lehrplan für den israelitischen Religionsunterricht an Mittelschulen in Wien. Genehmigt vom Plenum des Kultusvorstandes am 11. Juni 1901 unter Zahl 5098. c) Religionslehrer L. Wiesner: „Die Bibelschule und der Unterricht an derselben." Vortrag, gehalten im israelitischen Religionslehrerverein „Esra" in Wien. Wien, 1909, Separatabdnuck aus „Oesterr. Wochenschrift". d) Referat betreffend die Reform des Religionsunterrichtes an den zwei obersten Klassen der Mittelschulen. Erstattet von Dr. Maximilian Steiner in der am 19. März 1911 abgehaltenen Konferenz der israelitischen Religionslehrer an Mittelschulen. (Manuskript) e) Prof. Dr. Maybaum, Rabbiner der jüdischen Gemeinde Berlin: Beurteilung des unter d) genannten Referates. Wien, 15. Jänner 1912, Abschrift f) Dr. S. Maybaum: „Methodik des jüdischen Religionsunterrichtes." Breslau, Wilhelm Koebner, 1896. Im Anhang sind zwei Normal-Lehrpläne für den Religionsunterricht veröffentlicht, von denen der eine in Berlin und der andere in Breslau, und zwar jeder von hierzu in erster Reihe berufenen Fachmännern entworfen wurde. Sie kennzeichnen die damals in den liberalen wie in den konservativen Gemeinden Deutschlands an den Religionsunterricht der Jugend gestellten Forderungen. g) Dr. Moritz Güdeanann: „Jüdisches Erziehungs- und Unterrichtswesen in Deutschland." (Enzyklopädisches Handbuch der Pädagogik. Herausgegeben von W. Rein, III. Langensalzas. 1897, S. 922—934.) II. Die Lehrpläne: Meine Lehrstoffverteilung und -anordnung weicht in bezug auf die Geschichtserzählung von der Wiener und den beiden deutschen Darbietungen sehr wesentlich ab. Der Wiener Lehrplan behandelt in fünf Jahren oder Klassen die Geschichte von der Schöpfung bis zum Tode von Mosis. Es wird gleichsam chronologisch vorgegangen, auf das Seelenleben des Kindes wird ebenso wenig Rücksicht genommen wie auf die kulturhistorische Entwicklung Israels* Einzig das erscheint als pädagogische Maßnahme, daß man den Stoff in kleine Partien für jede Klasse geteilt hat. Dadurch soll keine Ueberbürdung eintreten und es wird damit auf die Haltbarkeit durch das Gedächtnis gesehen. Aber weniger durch das Gedächtnis und mehr durch Weckung des Interesses arbeitet der Pädagoge erziehend. In kleineren Partien, freilich aber wegen des höheren Alters der Schüler und Schülerinnen, doch in größeren als in der Volksschule wird der biblische Stoff während des Jahres von Josua bis zu den Makkabäern in der ersten und zweiten Klasse der Bürgerschule durchgenommen. Auf die Propheten ist in der Erzählung Rücksicht genommen und die bezüglichen Lehrbücher bringen Beispiele von Prophetenreden in deutscher Sprache. Die Fest- und Feiertage werden als Lehrstoff aufgenommen. Für die dritte Bürgerschulklasse hat man eine Auswahl aus der jüdischen Geschichte getroffen und nimmt auch die Religionslehre, das heißt, die Erklärung der zehn Gebote, der Pflichten und des Gottesdienstes als besonderen Lehrgegenstand. Diese letzteren, wichtigen, vor allem das Wesen des Judentums ausmachenden Materien finden so eine abstrakte, vom Hintergründe der Geschichte und der Literatur losgelöste Behandlung. Es fehlt das Belebende., die Seele. In der Mittelschule wird der ganze biblische und nachbiblische Stoff durch acht Jahre wiederholt, man fand nichts anderes, um den hochwertigen Stoff zur Aufnahme geeigneter und für die ethische Bildung und die nationale Gesinnung wirksamer zu machen, als daß man neben die Geschichtserzählung ausgewählte Stücke aus der Bibel, vom ersten Buch Moses beginnend bis zum fünften Buch als Klassenlektüre gibt. Das für die vier ersten Klassen. In der fünften, sechsten und siebenten Klasse sind Proben der Psalmen und solche aus Ezechiel, Jeremia und Jesaia genommen. In der achten Klasse geht man wieder auf Kapitel aus dem zweiten, dritten und fünften Buch zurück, und es sind dieselben Stellen, die man in der zweiten, dritten und vierten Klasse schon gelesen hat, die Sittengebote, die auch in den anderen Stellen dieser Bibellektüre wiederkehren, wie auch die Einsetzung der Feste. Abgesehen davon, daß diese Festigebote in den Festtagsgebeten wiederkehren, könnte man unseren Anregungen entsprechend bei Durcharbeitung der Kultgebote alle diese wichtigsten Gebote, die oftmals in der Bibel zu lesen sind, hebräisch nehmen, ja man muß sie in rechter, pädagogischer Erkenntnis dort nehmen, weil sie im großen Zusammenhang der Bildung der Theokratie leichter zu verstehen, somit besser aufzunehmen sind, weil man in der Schule und besonders beim Religionsunterricht nicht wiederkaut, und weil man die Zeit vor allem für wichtige historische Stücke und für erhabene Werke, wie die Psalmen, die Propheten und die Heldenbücher der Makkabäer aufsparen soll. Für das Gebetbuch muß man die Stellen vor allem nehmen, die dem Schüler und der Schülerin das Mitbeteu möglich machen. Sie müssen eben beten lernen und, wenn man nur einzelne Stücke herausnimmt, stört man das Verlangen und das Bedürfnis nach der Zwiesprache mit Gott, dem Herrn, man hindert, dem Ewigen zu danken, seinen Schutz anzuflehen und ihm zu vertrauen. Auch im Hebräischen ist große Reform nötig, um die religiöse Bildung zu erzielen. Von den 150 Psalmen der Bibel sind in der fünften und sechsten Klasse der österreichischen Gymnasien, sage und schreibe, 19 Stücke Lektüre. Von 66 Kapiteln des Jesaia werden drei Kapitel und 45 Verse aufgestellt aus den 52 Kapiteln des Jeremia wurden 66 Verse ausgewählt und von 48 Kapiteln des Ezechiel nur zwei Kapitel und 20 Verse. MÖBELFABRIK FERNSPRECH-NUM MER 45-1-91 Wmmm^^!^!!r€m ppen heim WIEN, 2. BEZ., PRATERSTRASSE NR. 30 Reiche Auswahl solid gearbeiteter Möbel zu billigsten Preisen