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Die Wahrheit · 1927-06-24 · Heft 27 (24.6.1927) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 27 (24.6.1927)
Date
1927-06-24
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 «IIMM^ einer Repräsentantensitzung der Budapester Kultusgemeinde, daß den Vertreter der Juden im Oberhause die Präsidenten der Kultusgemeinden aus ihrer Mitte zu wählen hätten. Und drei Jahre später meinte er, daß der Entwurf des Oberhauses selbst bestimmen sollte, wie die weltlichen und eventuell, auch die geistlichen Vertreter der jüdischen Religion zu wählen wären, oder das Geisetz nomiiniere jene zwei Gemeinden, deren Präsidenten »ihre Vertreter zu sein hätten. Das schwache „eventuell" mußte an die Adresse der „Orthodoxen" gerichtet werden, die unbedingt, im Sinne der Tradition, einen Rabbiner als ihren Vertreter wünschten, vielleicht war es auch eine geringe Konzession an die öffentliche Meinung, die in der Person des selten populären Oberrabbiners Dr. Simon Hevesi, den Repräsentanten der jüdischen Religion im ungarischen Oberhause, erblickte. Intrigue verhinderte jedoch seine Wahl, was tief zu bedauern, sehr zu beklagen ist. Er ist ein geradezu providentieller Mann. Für unsere schwer geprüfte Konfession in Ungarn eine unermüdliche, kolossale Tatkraft, schuf ei so herrliche, für weite Kreise überaus segensreich wirkende Institutionen auf dem Gebiete der Kultur und der Wohltätigkeit, daß er mit vollem Rechte der providentielle Rabbiner der ungarischen Judenheit genannt werden kann. Glossen. Bei der 250-Jahr-Feier der Innsbrucker Universität hat der Unterrichtsminister Schmitz herrliche Worte über die akademische Freiheit gesprochen, zu deren Verteidigung alle akademischen Bürger sich vereinigen müßten. Als selbstverständlich — erklärte der Minister — müsse aber vorausgesetzt werden, daß diese Freiheit auch im Innern der Universität in edler Reinheit gewahrt werde, daß jedermann des anderen redliche Ueberzeugung achte, daß „jeder Terror ausgeschaltet und daß nur mit geistigen Waffen gekämpft wird und ohne Vorurteil". Schade, daß der Herr Unterrichtsminister nicht auch noch besonders betonte, daß wenn diese Voraussetzungen eingetroffen wären, überhaupt kein Mensch an einen Angriff auf die akademische Freiheit gedacht hätte. Aber auch so muß dem Unterrichtsminister die huldigende Anerkennung gezollt werden: Die hakenkreuzlerische Minorität, die nur im Terror ihre Existenz sucht und nicht anders als mit Knütteln für ihre rohen Vorurteile zu kämpfen weiß, ist von ihm tüchtig — geschmitzt worden. * * * Herr Hofrat M o 1 i s c h, der scheidende Rektor der Wiener Universität, hat offenbar den Appell beherzigt, nicht durch allzu weitgehende Milde den Ulebermut gewisser studentischer Gruppen zu stärken und zu stacheln. Aus dem Schwanengesang Molisch's — das bedeutet wohl die letzte Verlautbarung des akademischen Senats — ergibt sich zwar auch noch mit überwältigender Klarheit, daß keinem der hakenkreuzlerischen Teilnehmer an den letzten skandalösen Ausschreitungen ein Haar gekrümmt werden soll; die Raufbolde kommen mit einer platonischen Mißbilligung davon. Aber sie erfahren doch gleichzeitig auch, daß der akademische Senat eventuell, wenn er will, ohnle Hilfe des Herrn Landeshauptmannes S e i t z, auch empfindliche Strafen verhängen kann. Drei sozialistische Studenten wurden relegiert. Sie hatten das Verbrechen begangen, auf der Universität Flugzettel zu verteilen, in denen festgestellt wurde, daß die akademischen Behörden die völkischen Studenten fördern. Die Hakenkreuzler werden durch diese Relegierung schaudernd erkennen, was auch ihnen, die nicht mit Flugzetteln, sondern mit Knütteln ihrer Ueberzeugung Ausdruck IlilÄ Üi£ WAHRHEii vjerleihen, unter Umständen hätte passieren können. Wenn die Hakenkreuzler jetzt nicht gewarnt sind, dann hilft nichts. Herr Hofrat Molisch hat das Seinige getan. In seiner Weise natürlich. * * * Das „Neue Wiener Journal" bracht© dieser Tage unter dem Titel „Der Urahnle Hugo von Hofmannsthals" eine Lebensskizze des Mannes, auf den der berühmte österreichische Dichter mit Stolz als seinen Urgroßvater blicken darf. I. L. v. Hofmannsthal hatte sich durch eigene Kraft aus den ärmlichsten V|erhältnissen durch Geist, Wissen und redliches Streben emporgearbeitet und Reichtum, allgemeine Achtung und schließlich auch den erblichen Adel erworben. Es hätte aber auch manchen Leser interessiert zu. erfahren, daß I. L. v. Hofmannsthal, der mit Treue und Hingebung an dem Glauben seiner Väter hing, vor gerade 100 Jahren anläßlich der feierlichen Einweihung des Tempels in der Seitenstettengasse auch als einer der Vorsteher der Gemjeinde fungierte, zu deren hervorragendsten Führern und Stützen er gehörte. Das Bild dieses Urahnen des Dichters ziert auch heute noch den Sitzungssaal der Gemeinde. * * *: * " . . i Ein belauschter Dialog. — „Ja warum lassen Sie bei der Frau Grosavescu die „Sinnesverwirrung" gelten und beruhigen sich mit dem Frieispruch der Geschworenen? Bei Rothstocks Freispruch aber waren Sie ganz entsetzt?" „Na, erlauben Sie, da ist ja doch ein kleiner Unterschied. Die Frau Grosavescu braucht einem auch nicht so besonders sympathisch zu sein, aber Sie werden zugeben: sie hat vor Gericht keinen Augenblick den Anschein erregt, als ob sie,eine Sim lantin wäre. Sie hat überzeugend nachweisen können, daß sie von ihrem Gatten, und zwar zu einer Zeit, in der jede Frau besonderer Schonung* bedürftig ist, in furchtbarer Weise mißhandelt wurde. Dann war es zweifellos, daß sie sich von ihrem Gatten betrogen glaubte, während es sehr zweifelhaft blieb, ob sie wirklich ruhig und ernsthafte „Vorbereitungen" getroffen, um den Schuß auf den armen Sänger abzufeuern. — „Das ist richtig. Aber Rothstock . . ." „Nun Rothstock ist von seinem Opfer niemals mißhandelt worden; er hat nicht einmal die Schriften Bettauers, die ihn angeblich gegen ihn so erbittert hatten, gekannt. Zweifellos war aber, daß Rothstock die sorgfältigsten Vorbereitungen getroffen hatte, um den Wehrlosen mit wohlgezielten fünf Schüssen niederzustrecken und sicher ist, daß alle, die Rothstock schon bei der Verhandlung im Gerichtsaale als Simulanten erkannt hatten, durch die spätleren erfolgreichen Bemühungen seines Verteidigers gerade nicht besonders widerlegt wurden." — „Hm ... ich weiß nicht, was ich da entgegnen soll. Aber manche werden doch dabei bleiben, daß in den beiden Fällen mit Recht die „Sinnesverwirrung" als der Grund für den Freispruch galt . . . ." „M!ein Gott, lassen wir die Fälle Rothstock und Grosavescu! Aber im allgemeinen darf wohl gesagt werden, daß es wirklich vorkommen kann, daß einmal der Mörder in „Sinnesverwirrung" ist und einmal derjenige, der ihn dafür nicht strafen läßt." Ego.

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