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Die Wahrheit · 1927-06-10 · Heft 25 (10.6.1927) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 25 (10.6.1927)
Date
1927-06-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Seite 5 den Unsrigen und den des oberwähnten Heiligen Stuhls. Wir wünschen, daß Du im weitesten Sinn die Privilegien der Apostolischen Gunst genießest, sowie alle Privilegien, Ehren, Freiheiten, Erlassungen von Verbindlichkeiten, außergewöhnliche Rechte und alle die heutigen und zukünftigen Vergünstigungen Unserer Angehörigen und derer des Heiligen Stuhls, ohne daß Apostolische Einrichtungen und irgend welche anderer Edikte Dir hinderlich sein können. So mögest Du Dich der Pflege der Tugend hingeben, Wir .ermuntern Dich, Dir immer höhere Gnadenbezeugungen zu erwerben. Gegeben zu Rom etc." Zur Psychologie der Ritualmord-Legende. Von Binjamin Segel. (Fortsetzung.) Wir haben gesehen, daß die eine Hälfte dieses Wahnes bereits überwunden ist. Es fällt keinem gebildeten Menschen mehr ein, zu glauben, daß man in jüdisch-religiösen Büchern Vorschriften für den Gebrauch von Menschenblut zu rituellen Zwecken finden könnte. Wer heutzutage diese Anschuldigung vorbrächte, würde ausgelacht werden. Und damit ist der ganze Aberglaube des Ritualmordes stark ins Wanken gekommen. Es wurde erwähnt, daß gelegentlich des Beilis-Prozesses einer der heftigsten russischen Antisemitenführer die Regierung, die den Prozeß eingefädelt hatte, so scharf tadelte, daß er sich eine Anklage zuzog. Noch merkwürdiger ist, daß die berüchtigten „Protokolle der Weisen von Zion", die um das Jahr 1905 fabriziert wurden, es nicht mehr gewagt haben, den Ritualmord unter die Verbrechen aufzunehmen, zu deren Ver¬ Übung sich die Juden so freudig bekennen, wie z. B. das Verbreiten von Seuchen. Selbst diese ebenso beschränkten wie gewissenlosen Fälscher fanden es also zu Anfang dieses Jahrhunderts viel zu veraltet und unmodern, dem offiziellen Judentum anzudichten, daß es den Genuß von Blut christlicher Kinder fordere, — auch die jüngere Schwester der Blutlüge, die H o s t i e n s c h ä n d u n g, die in früheren Jahrhunderten vielleicht noch zahlreichere Opfer forderte, lassen die Protokolle unerwähnt. Wie gesagt, ist dieser Erfolg, den man dem heroischen Kampf des vor zwei Jahren verstorbenen Dr. J. S. Bloch verdankt, der damit seinen Namen in goldenen Lettern auf den Tafeln der jüdischen Geschichte eingegraben hat. Doch die andere Version des Blutaberglaubens, daß ein Jude zwar nicht als offizieller Vertreter der jüdischen Religionsgemeinschaft und in dem Auftrage, aber etwa als Anhänger einer fanatischen Sekte oder des religiösen Wahns einen Christenmenschen ermorden kann, um sein Blut zu irgendwelchen geheimen Riten zu gebrauchen, dieser Teil des Aberglaubens ist auch durch das gründliche und gelehrte Buch des verewigten Prof. Strack nicht überwunden, ja kaum nur angegriffen worden. Diese Aufgabe ist aber auch ungleich schwieriger, da es sich hier nicht um eine substanzierte bestimmte Aussage handelt, sondern um vage Verdächtigungen und Vermutungen. Jahrhundertelang wurde versichert, die Vorschrift des Genusses von Christenblut finde sich in diesem oder jenem der zahlreichen hebräischen Bücher. Kompetente Männer untersuchten endlich alle die verdächtigen Bücher der Reihe nach und gaben unter ihrem Eid vor Gericht ein Gutachten ab, daß die Behauptung Schwindel sei. Nun war die Sache ein für allemal abgetan, die Welt konnte sich beruhigen. Aber wenn die Anklage auftritt, daß vielleicht eine geheime Sekte unter den Juden existiere, von der die meisten Juden möglicherweise nichts wissen, und diese Sekte könne ihren Anhängern abscheuliche Riten und Bräuche vorschreiben, die allen anderen, namentlich den „besseren" Juden, unbekannt bleiben, und unter diesen streng geheim gehaltenen Riten könnte sich möglicherweise auch der Gebrauch von Blut frisch gemordeter Christen befinden — wie soll man gegen ein solches phantastisches Spinngewebe mit zwingenden juristischen Beweisen aufkommen? Keine einzige dieser Vermutungen läßt sich ja logisch anfassen. Allen Argumenten setzt der gutgläubige oder boshafte Zweifler sein beharrliches „Vielleicht doch!" entgegen. Der einfache Verstand sagt freilich: es ist ausgeschlossen, daß innerhalb einer so kleinen Gemeinschaft, wie der jüdischen, deren Mitglieder sich gegenseitig so leicht in Evidenz zu halten vermögen, seit vielen Jahrhunderten eine so gefährliche Sekte existieren kann, die alle paar Jahre über die Gesamtheit Unheil heraufbeschwört, ohne daß diese Gesamtheit längst über sie Gericht gehalten und sie mit Stumpf und Stiel ausgerottet hätte, sogar mit Hilfe der weltlichen Obrigkeit! Es ist ja bekannt, daß die Juden seit Jahren die Hilfe der Staatsgewalt — ehemals sogar der heidnischen — gegen einzelne Parteien und Richtungen anzurufen pflegten. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts spielte in Petersburg vor den höchsten russischen Staatsbehörden ein Prozeß, den die „Mißnagdim" — also streng fromme Juden — gegen die kurz zuvor entstandene Gemeinde der Chassidim anstrengte. Der Zar selber ließ .sich die Akten zum gründlichen Studium vorlegen. Im Jahre 1839 sagte Nikolaus I. gelegentlich eines riesigen Ritualmordprozesses: „Wenn unter den Juden solche Leute wären, so würden die Juden sie längst der Regierung denunziert haben". Aber auch der Polenkönig Sigismund August sagte im Jahre 1556, als in Sochaczew wegen angeblicher Hostienschändung drei Juden lebendig verbrannt wurden: „Ich bin wegen dieser Scheußlichkeit entsetzt; auch sagt mir mein Menschenverstand, daß in der Hostie kein Blut sein kann." Und eine einfache Ueberlegung hätte der christlichen Welt sagen müssen: Wenn die Juden einmal einer geweihten Hostie Blut angezapft hätten, so hätten sie sich ja von der Wahrheit des Wunders und somit von der Wahrheit des Christentums überzeugt, dann müßten sie ja massenhaft zum Christentum sich bekehren, anstatt alle Jahre Hostien zu schänden und sich lebendig verbrennen zu lassen. Aber das beweist uns nur, wie wenig man sich auf den gesunden Menschenverstand verlassen darf, wenn ein Massenwahn auftritt. Alle diese Fragen dürfen nämlich nicht einseitig mit dem Werkzeug der Logik, sondern müssen zunächst psychologisch behandelt werden. Ein Massenwahn entsteht, wenn die „psychologische Atmosphäre" in eine bestimmte Temperatur gerät, die der Ausbreitung gewisser Kreise günstig ist. Wie weit und wie hoch dann der Massenwahn um sich greifen kann, bewies der Fall Haas in Magdeburg. In einer anderen „psychologischen Atmosphäre" wäre dieses Verhalten deutscher Richter absolut ausgeschlossen. Aber: „Die Bestechung blend;t die Augen der Weisen und verdreht die Rede der Gerechten", sagt schon die Bibel. Wo in aller Welt aber gibt es eine verderblichere Bestechung als das politische Schlagwort? Wäre im Falle Haas das Opfer nicht ein ausgewachsener Unterbuchhalter, sondern ein junges Schulkind gewesen, so hätten wir den schönsten Ritualmordprozeß gehabt. Die Aussagen des Täters wären nicht so leicht zu erschüttern gewesen, denn das unauffindbare Motiv, welches Haas zum Mörder oder Anstifter gemacht haben sollte, — und dies ist ja in jedem Kriminaliall das v/ichtigste Moment — wäre ja gegeben und entspräche der in weiten Kreisen schlummernden Volksmeinung. Könnte nicht Haas zu jener geheimen Sekte unter den Juden gehören? Gewiß kann er das, offenbar gehört er dieser Sekte an, ganz unzweifelhaft ist er der Täter . . . Das ist die von dem verworrenen Gefühl diktierte Denkweise des Massenwahns! Auf dieser Basis haben sich seit Xanthen alle Ritualmordprozesse aufgebaut, die jahrelang die ganze Judenheit in Spannung hielten und von denen einer so tragisch endete. Wäre in Breslau der Beschuldigte einige Tage später aus dem Leben freiwillig geschieden, so wäre in der Erinnerung des Volkes an seinem Namen ein Ritualmord haften geblieben und ein neues Beweisstück für die Wahrheit der Verleumdung wäre gegeben .... (Schluß folgt.) Der Mißbrauch der Universitäts-Autonomie und ihr Ende. Wieder einmal steht das parteiische Verhalten des Rektorates der Wiener Universität im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Das Rektorat scheint auf dem Standpunkt zu stehen, daß an der Universität nur noch die schwärzeste Reaktion recht habe und daß unter Bruch der Staatsgrundgesetze und aller guten Sitten die Universität immer unverhüllter zu einem völkischen Agitationslokal gestempelt werden könne. Mitte Mai haben die beiden Universitätshörer JUC. Heinz Braun und Jur. Alfons Hahn die Oeffentlichkeit auf einen geradezu beispiellosen Skandal aufmerksam gemacht. Breitspurig und un-

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