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Die Wahrheit · 1927-06-10 · Heft 25 (10.6.1927) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 25 (10.6.1927)
Date
1927-06-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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starb. So wurde der Berliner Vertrag ad absurdum geführt. Die rumänischen Machthaber redeten sich darauf hinaus, daß zur Aenderung dieser Zustände ein besonderes Gesetz, oder gar eine Verfassungsänderung nötig wäre. Angesichts dieser Versicherung wußten sich alle Partner Rumäniens keinen Rat. In den Verhandlungen zwischen den Mittelmächten und Rumänien blieb die Judenfrage unerledigt, denn keiner wollte sich in die rechtlichen und Verfassungsfragen des besiegten Landes hineinmengen. In meinem genannten Buche wies ich die Haltlosigkeit dieser Behauptung ausführlich nach. Denn da das Ausländertum der Juden nicht durch ein Gesetz stipuliert war, sondern nur auf einem rechtswidrigen Gewohnheitsbrauch beruhte, so genügte eine einfache MinisterialVerordnung, um den Rechtszustand wiederherzustellen, indem sie alle in Rumänien geborenen Personen, die nie einem auswärtigen Staatsverband angehört haben, aufforderte, innerhalb einer bestimmten Frist ihre Ausweispapiere der Behörde vorzulegen, damit ihnen ihre rumänische Staatsangehörigkeit bestätigt würde. Das war etwas ganz neues! Eine einflußreiche Persönlichkeit in Deutschland, der das Schicksal der rumänischen Juden warm am Herzen lag, sorgte dafür, daß dieses Buch den in Betracht kommenden Staatsmännern auf den Schreibtisch gelegt wurde. Und so wurden denn am 28. August 1918, also ungefähr fünf Monate, nachdem jene Worte geschrieben waren, durch eine Verordnung alle in Rumänien geborenen Personen, deren Eltern ebenfalls in Rumänien geboren waren, als rumänische Staatsbürger anerkannt. Diese Fassung erwies sich als unpraktisch, da bei den primitiven Verwaltungszuständen in diesem Lande mit 70 Prozent Analphabeten in 99 Fällen von 100 der Nachweis, wo die Eltern geboren wurden, unmöglich war. So erfloß am 22. März 1919 die gesetzliche Verfügung, wonach alle Personen, die erklärten, daß sie in Rumänien geboren waren und nie einem fremden wandte und Parteifreunde geschäftstüchtig verkünden. Es wird Kraft und Können beweisen, wenn Zeit und Stunde es erheischt, und den Ruhm erst von der Leistung erwarten. Was die Kundschafter gesagt haben, dieses Wort von den Riesen, denen man begegnet ist, und den Heuschrecken, denen man sich selber vergleicht, ist der kläglichste Zusammenbruch des falschen Selbstbewußtseins. Denn immer wird es draußen die Riesen sehen. „Das Eigene stellt man niedrig auf die Erde, das Fremde hebt man in den Himmel", sagt der Talmud und hat damit das falsche Selbstbewußtsein gekennzeichnet. Alles Fremde erscheint riesengroß, hervorragend, bedeutend, himmelragend, während das eigene Volk kaum wert ist, von der Erde emporgehoben zu werden. Nicht Bescheidenheit ist es, die so spricht, sondern Anmaßung, die in der Enge eigener Kreise gezüchtet, nur sich selbst bisher als groß angesehen hat. Der Fehler der Kundschafter ist aber kein Ausnahmsfall. Zehn Kundschafter sind eine überwiegende Mehrheit gegenüber zweien, Josua und Kaleb, in denen ein anderer Geist wohnte. Auch das falsche Selbstbewußtsein ist ungleich öfter als das rechte anzutreffen und numerisch stets stärker als dieses. Es wird immer Schaden stiften und zu verurteilen sein. Selbstbewußtsein haben ist kein Fehler, vielleicht sogar eine Tugend, ziemt dem Menschen und besonders denen, die große Aufgaben zu erfüllen haben. Nur muß es das rechte sein, das sich durch Tatkraft und Mut, Leistungen und Erfolge als Ausdruck eines festen, ehrlichen Willens offenbart. Wenn *■ es spricht: „Wir werden es können", liegt keine Prahlerei, sondern Ueberzeugung und Wille zur Tat in seinem Worte. Das falsche Selbstbewußtsein antwortet leider dann: „Wir werden nicht können", und die Menge weiß nicht, wer wahr und wer falsch spricht. Zu spät kommt Erkenntnis und Reue. Denen, die ein echtes Selbstbewußtsein hatten, hat man Steine nachgeworfen; denen mit dem fälschen andächtig zugehört, aber am Ende kommt die Wahrheit doch ans Licht. Staatsverband angehört hatten, auf ihr Ansuchen ipso facto rumänische Staatsbürger wurden. So wurde nach 39 Jahren von den Rumänen aus freien Stücken ein Unrecht gutgemacht, welches« die europäischen Großmächte zum Hohn auf ihre eigene Diplomatie geduldet hatten. In diesem Momente waren die Juden rumänische Vollbürger geworden, war jede ihre Beeinträchtigung von Seiten der Behörden ein Verstoß gegen das Gesetz. Solche gesetzliche Bestimmungen pflegen zwar langsam aber sicher ins Bewußtsein des Volkes überzugehen, sie beseitigen lange nicht alle Hintansetzungen und sogar Verfolgungen der Juden, aber sie mildern sie beträchtlich und führen zur völligen Gleichstellung. Da kamen aber die großen Friedensverhandlungen in Versailles usw. und führten in die Behandlung der Judenfrage den ganz neuen Begriff der „nationalen Minderheit'4 ein. Die bürgerlichen und politischen Rechte der Juden sollten fortab nicht mehr auf der Gleichberechtigung mit allen anderen Bürgern beruhen, sondern die Juden sollten als besondere nationale Minderheitsgruppe unter dem Gesetz zum Schutze der Minderheiten stehen, dessen oberster Schirmherr der Völkerbund in Genf war. Das war eine Rückkehr zu dem Prinzip des Königs Carol, gegen welches die Juden sich seit 1866 energisch gewehrt hatten. Gleichzeitig war es für die Juden eine Erhöhung im Range, denn es stellte sie den andern nationalen Minderheiten im Staate Rumänien gleich, den Ungarn, Deutschen, Russen, Polen, Bulgarien usw. Die Wirkung dieses Gesetzes auf die Rumänen, namentlich auf die der jüngeren Generation war, daß sie anfingen, die Juden als Landfremde zu betrachten, die unter ausländischem Schutz stehen, aber Landfremde, vor denen man, nicht wie vor den anderen Minderheiten, weder Achtung noch Furcht zu haben braucht. Denn während die Ungarn, Deutschen, Bulgaren, Russen in Rumänien zwar Minderheiten sind, aber in ihren respektiven Mutterländern als mächtige Mehrheiten dastehen, die Rumänien gegenüber Reziprozität üben, und ihm im Völkerbund und auch sonst in hohem Maße schädlich oder nützlich sein können, bilden die Juden nirgends in der Welt die Mehrheit, auch in dem ihnen von England garantierten Nationalheim in Palästina sind sie von einer Mehrheit noch sehr sehr weit entfernt. Gewichtige Stimmen behaupten sogar, daß sie dort nie eine Mehrheit zu werden die Aussicht haben. Die Wirkung des Gesetzes vom 22. März 1919 ist also in sein Gegenteil verkehrt worden. Die Rumänen betrachten die Juden als Fremde. Den Fremden betrachtet man bald als den Feind, besonders wenn er unter auswärtigen Schutz sich stellt, zumal ja das Ausland nur zu oft unfreundliche Tendenzen verfolgen kann. Und diesen Feind braucht man nicht nur nicht zu fürchten, man kann ihn getrost verachten und verhöhnen: Rufe nur ruhig den Völkerbund zur Hilfe; bis er kommt, machen wir dich kalt .... Mir scheint also, daß die Juden, wenn sie mit ihren Protesten sich an die richtige Adresse wenden wollten, die Regierungen der Entente, vornehmlich England, anfragen müßten: „Was habt ihr mit eurem Minderheitsschutz beabsichtigt, und wo ist der Nutzen, den er uns nach eurer Versicherung bringen sollte?"

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