Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1927-06-10 · Heft 25 (10.6.1927) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 25 (10.6.1927)
Date
1927-06-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3062972-3064299-3064323--15475-3088262
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 2 1 lllt 1>IE WÄflRHEIt lion erhöht. Die größte Aenderung aber ist, daß Rumänien nunmehr in einer Linie mit den glorreichen Demokratien des Westens marschiert, ein Bundesgenosse von Frankreich, England und Amerika ist, die immerdar für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gekämpft haben, auf deren Fahnen Gerechtigkeit und Fortschritt geschrieben stehen, die im Weltkriege alle Kraft aufgeboten haben den preußischen Militarismus, die deutsche Barbarei und die österreichische Rückschrittlichkeit niederzuringen, um die armen, in Sklaverei schmachtenden Stämme aus dem österreichischen Völkergefängnis zu befreien. Rumänien seufzt nicht mehr unter dem Einfluß der germanischen Stumpfheit und Roheit, sondern dort herrscht die lichte französische und anglosächsische Kultur und Zivilisation, die Menschen und Staaten in die ähterischen Höhen der Humanität und des ritterlichen Edelmutes emporheben .... Westeuropäischer Geist herrscht dort jetzt und nicht mehr der finstere mitteleuropäische, wie vor dem Frieden von Versailles. Im Vergleiche mit all diesen grundstürzenden Wandlungen, was hat es zu bedeuten, daß jetzt ein paar Juden in der Kammer und im Senat sitzen? Die vollständige Emanizipation der rumänischen Juden wurde ja schon auf dem Berliner Kongreß von 1878 festgelegt. Freilich, unmittelbar darauf begann das große politische und soziale Elend der Juden, das noch heute andauert. Aber wenn man die rumänische Regierung beschuldigt, den Artikel 44 des Berliner Vertrages nicht erfüllt zu haben, so tut man ihr bitter Unrecht. In jenem Buche heißt es weiter: „Die Juden besitzen in Rumänien die volle bürgerliche und politische Gleichberechtigung. Nur — gibt es in Rumänien keine rumänischen Juden! Sie gelten nämlich, samt und sonders als Ausländer — auch wenn §\ Feuilleton S^sWewußisein. Von Dr. V. Kurrein. «Dort sahen wir die Riesen, die Enaksöhne von den Riesen und waren in unseren Augen wia Heuschrecken, und so waren wir in ihren Augen. IV, 13,33 „Ein Gast auf eine Weil, sieht auf eine Meil", sagt ein Sprichwort. Es hat recht, denn der Fremde erspäht in unserem Hause Vorgänge, Dinge, an uns Eigenschaften und Besonderheiten, die wir selbst und der vertraute Verkehr unserer Umgebung durch die Macht der Gewohnheit nicht mehr sehen und wahrnehmen. Das Auge gewöhnt sich an Licht und Dunkel und verliert mit der Zeit durch die Gleichförmigkeit der regelmäßig wiederkehrenden Eindrücke die scharfe Empfänglichkeit der Beobachtung. Kundschafter, die in ein Land kommen, sehen auf den ersten Blick vieles, und der erste Eindruck, den sie empfangen, kann mit Recht wertvoll, ja entscheidend sein. Nichtsdestoweniger lastet gerade auf denen, von deren spähendem Auge und beurteilendem Sinne vielleicht alles abhängt, eine große Verantwortung. Diejenigen, die sie entsenden, und sie, die solche Sendung übernehmen, müssen sich dessen wohl bewußt sein. Deshalb sind zwölf Stam~-esfürsten für diesen Zweck bestimmt Sie gehen, sehen und kommen, aber all die vierzig Tage ihrer Reise haben sie, wie der Erklärer Raschi bemerkt, nachgedacht über die Worte, in die sie ihren Bericht kleiden sollten. Man mag diese Vorsicht und Gewissenhaftigkeit ihnen zum Guten oder Schlechten auslegen, sicher, ist, was sie sagten, waren keineswegs vom Augenblick und Zufall eingegebene, sondern wohlerwogene Worte, abgemessene und durchdachte Berichte, die ihre Wirkung nicht verfehlen sollten. Es ist daher gewiß mit bewußter Absie seit Jahrhunderten im Lande wohnen und nie einem fremden Staatsverband angehört haben". Das war nicht etwa ein Gesetz, sondern eine juristische Fiktion, gestützt auf . eine Gewohnheit, die seit der Thronbesteigung des Fürsten, späteren Königs Carol von Hohenzollern 1866 allgemeine Geltung erhalten hatte, in Anlehnung an das von Rußland 1832 eingeführte sogenannte „Reglement organique", laut welchem die Juden nicht als eine Religionsgemeinschaft, sondern als eine fremde Nationalität (nationale Minderheit) betrachtet wurden, die mit dem eingeborenen Volke nichts gemein haben konnte. Diese Auffassung war bis zur Thronbesteigung Carols niemals konsequent durchgeführt worden und war überdies durch die Pariser Konvention 1858 und die Gesetzbücher des Fürsten Cuza 1864/1865 längst außer Kraft gesetzt. Seit Carols Thronbesteigung mußte jeder rumänische Jude sich besonders um die Naturalisation bewerben. Nach rumänischem Gesetz war aber die Naturalisation nicht ein Akt der Verwaltung, sondern der Gesetzgebung. Jeder Bewerber mußte ein motiviertes Gesuch überreichen, das durch alle Instanzen ging und nach zehn Jahren von beiden Häusern des Parlamentes beschlossen und dann vom König genehmigt werden mußte. Alle diese Umstände wurden vom Berliner Kongreß übersehen, sonst hätte der Artikel 44 anordnen müssen, daß die widerrechtliche Uebung, die Juden als Ausländer zu behandeln, ausdrücklich abgeschafft würde. Da das aber nicht geschehen war, so mußte jeder Jude sich erst um die Naturalisation bewerben, was sehr kostspielig war und mindestens zehn Jahre dauerte. In den 40 Jahren seit dem Berliner Kongreß waren auch kaum einige Dutzend Juden naturalisiert worden, von denen ein beträchtlicher Teil inzwischen versieht als Schluß und Ausklang des Berichtes der Satz hingestellt: „Wir sahen dort die Riesen, die Enaksöhne von den Riesen und waren in unseren Augen wie Heuschrecken, und also waren wir in ihren Augen." Dieser Vergleich der Einwohner des Landes mit den Kundschaftern, die Größenabschätzung, die zweimal die Riesen den Heuschrecken im selben Satze mit geflissentlicher Betonung gegenüberstellt, ist keineswegs nur ein rednerisches Bild, sondern der unwillkürliche Ausdruck für die seelische Einstellung und moralische Verfassung, die diese Fürsten beherrscht. Man hätte meinen sollen, daß diese Männer, lauter Fürsten, Stammeshäupter, gewohnt, vor den Menschen etwas zu gelten, auch Feinden gegenübergestellt zu werden, sich und ihr Volk für größer gehalten hätten! Das ist aber gerade der wunde Punkt! Daheim, bei den Seinen, inmitten der eigenen Leute ist einer bald ein großer Mann; da reckt und streckt .man sich, hält sich für wichtig und bedeutend. Kommt man aber hinaus in die Fremde, unter die anderen, an die Gegner und Widersacher, soll dort seine Größe und Tüchtigkeit zeigen und beweisen, da schrumpfen diese Größen und Helden gar bald zusammen, werden zwerghaft klein, winzig wie die Heuschrecken. Der Grund und die Ursache dessen ist das falsche Selbstbewußtsein. Den Kundschaftern gleich gibt es viele, die daheim als „Fürsten" gelten und sich dafür halten, sich stets in die erste Reihe drängen, allenthalben ihre Größe und Bedeutung betonen, bis es heißt: hinaus aus dem engen Rahmen des Eigendünkels, der Selbstverherrlichung und der selbstgemachten Heldengröße! Draußen aber werden sie klein und still, winzig und wortkarg, denn ihr Selbstbewußtsein ist falsch, ihre Größe Werk ihres Eigenlobes und. ihrer Eitelkeit Und hält nicht der leisesten Prüfung stand. Anders ist das gerechte Selbstbewußtsein, das auf wahrer Kraft, echter Größe und wirklichem Können beruht. Daheim ist es bescheiden, liebt nicht, mit gewaltiger-Stimme den Mund aufzureißen, noch lebt es von dem Ruhme, den gefällige Ver-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.