Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 23-24 (3.6.1927)
- Date
- 1927-06-03
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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üiE WährMt iiltniioiiiiDiiiiiiiiiiiM Seite 11 Organisationen, die zur Förderung eines höher entwickelten Gemeindelebens unentbehrlich sind: eine Chewra Kadischa (seit 1877), einen Frauenverein (seit 1880) und eine Talmud- Thora (seit 1886). Wie ist nun dieses blühende Gemeinwesen mit seinen Institutionen fast aus dem Nichts entstanden? Wie haben wirtschaftlich schwache Kräfte, durch einen bewunderungswürdigen religiösen Eifer gesteigert, dieses beachtenswerte Werk vollbracht? Nachfolgende Ausführungen und zum ersten Male erschlossene Quellen mögen darüber Auskunft geben, die mit wenigen Aenderungen auch auf andere neuzeitliche Gemeinden in Niederösterreich und möglicherweise auch in anderen Provinzen der Alpenländer Anwendung finden könnten. Die Urzelle, aus der nach dem Jahre 1848 das jüdische Gemeindeleben auf dem Lande entstand, war das „M i n j a n". Die nach dem „Jahre der Freiheit" zumeist aus den frömmsten Gemeinden des damaligen Nordungarns (jetzt Slowakei) eingewanderten jüdischen Handelsleute hatten das Bedürfnis, am Sabbat, an welchem der Neumond eingeweiht wurde, namentlich aber an den Feiertagen und insbesonders an Jahreszeiten „Minjan zu machen". Um aber ein Lokal zu sichern und später einen Vorbeter, der zugleich Religionslehrer der Kinder sein sollte, anstellen zu können, entwickelte sich aus den losen Zusammenkünften eine Organisation: der Minjanverein. Diese Einzelzelle des Kultuslebens wanderte, oder spaltete sich, oder vereinigte sich nicht selten mit mehreren anderen zu einem größeren Körper. Die Urzelle der nach und nach zu einem bedeutenden Umfange angewachsenen Bezirkskultusgemeinde Floridsdorf liegt in Strebersdorf, das seinerzeit zur Bezirkshauptmannschaft Korneuburg gehörte. Dort entstand der erste Minjanverein ohne Statuten und ohne behördliche Genehmigung. Diese zu erlangen war damals nur schwer möglich. Die österreichische Regierung, die in den Fünfzigerjahren zur Reaktion umschlug und unter dem Kultus- und Unterrichtsminister Grafen Leo Thun das Konkordat abgeschlossen hatte (18. August 1855), sah das Ansiedeln der Juden auf dem flachen Lande nur ungerne. Dies hintanzuhalten, brachte sie nicht den Mut auf, wohl aber war sie am allerwenigsten geneigt, die jüdischreligiösen Bestrebungen zu fördern. Die Handhabe für das ablehnende Verhalten war bald gefunden. Die Eingewanderten waren am Orte ihres Aufenthaltes nicht heimatsberechtigt; hieraus wurde nun gefolgert, daß sie keinen Anspruch auf stabile religiöse Organisation erheben dürfen. Gleiche Verhältnisse wie im Kreisamte Korneuburg, entwickelten sich damals auch in den Bezirken St. Pölten, Stocke ra u, Krems und anderen, von wo Gesuche an die Statthalterei gerichtet wurden um Genehmigung der entstandenen jüdisch-religiösen Organisationen, vom ersten und zweiten Orte sogar um Anerkennung ihres Rabbinates. Die Statthalterei schob das Moment der Zuständigkeit in den Vordergrund und forderte die ihr unterstellten damaligen Kreisämter auf, ihr darüber ausführlichen Bericht zu erstatten. Eine dieser Antworten, vom Kreisamt Korneuburg stammend und im Archiv der n.-ö. Statthalterei, C. 8. Z. 19893 ex 1857 aufbewahrt, lautet: „Hochlöbliche k. k. n.-ö. Statthalterei! Der hohe Erlaß vom 28. Okt. 1856, Nr. 11566 trägt die Erhebung und Nachweisung auf, ob und wieviele Judenfamilien und Personen der Bezirke Oberhollabrunn, Wolkersdorf, Zistersdorf und Korneuburg die Zuständigkeit zu einer Ortsgemeinde in Niederösterreich eriangt haben. Nach den hierüber von den k. k. Bezirksämtern erstatteten Anzeigen hat in den Bezirken Wolkersdorf, Zistersdorf und Korneuburg keine der daselbst wohnenden Judenfamilien, noch eine einzelne Person davon eine Zuständigkeit nach Niederösterreich erlangt, nur in dem gegenwärtigen Amtsbezirk von Oberhollabrunn hat Samuel Q u i 11 n e r aus S v a 1 i k in Ungarn nebst Weib und 4 Kindern infolge Beschlusses der Gemeinde Groß vom 21. September 1849 bei Gelegenheit eines Personal-Krämerbefugnisses von der bestandenen k. k. Bezirkshauptmannschaft Horn die Zuständigkeit nach Groß unterm 20. November 1850, Z. 2345, erlangt. Korneuburg, am 24. November 1856." (Unterschrift unleserlich.) (Fortsetzung folgt.) Herbet Abonnenten für „Die Wahrheit"! Brief aus Jugoslawien. Von Oberrabbiner Dr. Julius Diamant (Vukovar). Ein alter Rabbiner, der, wie es in sehr konservativen Kultusgemieinden noch immer der FaM ist, nur an zwei Sabbaten des Jahres, vor dem Pessachfeste und dem Versöhnungstage, zu predigen pflegte, kündigte angeblich einmal für einen gewöhnlichen Sabbat eine Rede an. Die Gemeindemitglieder erschienen natürlich vollzählig!, nur der greise Rabbi fehlte. Die anwesenden zwei Aerzte begaben sich nun in seine Wohnung, um den Grund seines Nichterscheinens zu erfahren und konnten nach einigen Minuten die aufgeregten Gemüter mit den Worten beruhigen „e r hat nichts zu sagen". Wir Liberalen predigen oft, haben sehr vieles zu sagen, sind bei jeder Gelegenheit zum Sprechen bereit — wenn auch nicht immer vorbereitet — aber es fehlen uns die zahlreichen Zuhörer. An diese schmerzliche und traurige Tatsache werde ich als alter Karlsbader Kurgast in den drei Trauerwochen, wenn Rabbiner ohne Unterschied der Schattierung auf Urlaub zu gehen pflegen — ein weiser Usus sowohl im Hinblick auf ihr leibliches Wohl, wie auch auf die Erholung ihrer Gemeinden — in den Pupp'schen Gartenlokalitäten erinnert, die immer ein sehr starkes „Minjan" aufweisen. Pupp's Name dürfte dem großen Teile der verehrten Leser wohl bekannt sein, und ich muß nicht befürchten, daß es mir so ergehen wird, wie jenem konservativen Amtsbruder, der, um seine tiefe Bildung vor einer gottesfürchtigen Gemeinde zu demonstrieren, seine „Deraschah" (Schrifterklärung) mit den Worten begann: „Jupiter pluvius öffnete seine Schleusen," Der „Gabbaj", bei uns Tempelvorsteher genannt, versetzt seinem im Gerüche eines „Aufgeklärten" stehenden Sitznachbar einen sanften Stoß mit den Worten „wer ist dieser Jupiter.?" „Gewiß ein feiner Jude", lautete dessen Auskunft, „wenn ihn unser frommer Rabbi von der Kanzel erwähnt". Nun habe ich Ihren geschätzten Lesern — nach altjüdischen Brauche füge ich den Wunsch bei — ihre Zahl (gemeint sind jene, die das Abonnement pünktlich entrichten) vermehre und vergrößere sich — gar vieles zu berichten und meine Mitteilungen haben den großen Vorteil, erfreulicher Natur zu sein. Doppelt angenehm in unserer ernsten, schweren Zeit, in der unsere Glaubensbrüder und Stammesgenossen aus den Spalten der „Wahrheit" so viel Böses, Unangenehmes zu vernehmen haben sowohl bezüglich unserer Stellung in vielen neugegründeten Staaten, wie mit Rücksicht auf die triste Lage vornehmlich der Juden infolge der anhaltenden drückenden wirtschaftlichen Krise. Für die Beurteilung der Lage des Judentums im Staate und in der Gesellschaft dürfte die Stellung der Rabbiner der verläßlichste Maßstab sein. Der Staat sieht im Rabbiner den Vertreter der jüdischen Religion, die Gesellschaft erblickt in ihm den Repräsentanten der Juden, den „Oberjuden". In unseren Codices wird der Rabbiner der Herr der Stadt genannt, im Talmud heißt er sogar der jüdische König — allerdings ohne Land. In den modernen Gemeinden verlor er die altehrwürdige Krone, die Rabbinophobie ist Gemeingut fast aller fortschrittlich gesinnten Juden geworden. „Das Judentum kennt keine Hierarchie." Dieser grundfalsche, der Geschichte und Tradition widersprechende Ausspruch, ist dem größeren Teil unserer modernen Juden besser bekannt als die Giundlehren ihrer Religion. Spuren von Rabbinophobie finden wir allerdings schon im alten Schrifttum. Der Pentateuch schildert in anschaulicher Weise die große Hochachtung und allgemeine Wertschätzung, die dem ersten und größten Rabbi Mosche Rabenu zuteil wurde mit den Worten (II. 33, 8): „Und es geschah, wenn Moscheh hinausging vor's Zelt, erhob sich das ganze Volk, und ein jeder stand am Eingang seines Zeltes und blickte Moscheh nach, bis er in das Zelt kam." Diese Worte schildern klar und deutlich die allgemeine Hochachtung und ungeteilte Wertschätzung des ganzen Volkes seinem Führer gegenüber. Im mittelalterlichen Midrasch melden sich schon die alten Rabbinophoben. Alle Juden konnten doch nicht in wohldisziplinierter „Habt Acht"-Stellung stehen vor ihrem Rabbi und ihn mit untertänigen Blicken begleiten. Sie schauten ihm nach, das will sagen, sie verfolgten ihn mit ihren kritischen Blicken, manchen war er infolge der zu üppigen Nahrung aus jüdischem Gelde zu feist geworden, andere beschuldigten ihn sogar der Liebesabenteuer. Die Nachkommen Korach's starben in unserer Gemeinschaft nie aus. In den jugoslawischen Kultusgemeinden glänzen bei festlichen Anlässen noch Strahlen der einstmaligen Kron£ —