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Die Wahrheit · 1927-06-03 · Heft 23-24 (3.6.1927) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 23-24 (3.6.1927)
Date
1927-06-03
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
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Seite 10 DIE WAHRHEI1 und der zionistischen Partei ein sehr scharfer, wie dies wiederholt bei den in die öffentlichen Korporationen vorgenommenen Wahlen zu Tage getreten ist. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, daß die zu schaffende Zentralorganisation sich auch auf die Judenschaft der ehemals ungarischen Landesteile der tschechoslowakischen Republik erstrecken wird. Bei der im heurigen Jahre stattgefundenen Generalversammlung des Landesverbandes spielte insbesondere die Frage der Dotation des Staates an die jüdische Religionsgenossenschaft, welche durch das Gesetz vom 25. Juni 1926, Nr. 122, eine neue Regelung erfahren hatte, eine bedeutende Rolle. Gemäß dieses Gesetzes, welches zugleich die Kongrua der katholischen Geistlichkit regelt, wurde verfügt, daß den übrigen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgenossenschaften, sohin auch der jüdischen, behufs Ergänzung der Gehälter und Ruhegenüsse der an systemisierten Stellen tätigen Seelsorger Pauschaldotationen aus Staatsmitteln gebühren, welche jeweils auf fünf Jahre im vorhinein zu berechnen sind und welche im gleichen Verhältnisse zur Ausschüttung zu gelangen haben, wie sich die Anzahl der Angehörigen der betreffenden Religionsgenossenschaft zu den übrigen Staatsbürgern verhält Das Gesetz selbst enthält keine nähere Bestimmung, in welcher Weise die Aufteilung des insgesamt zuzuweisenden Betrages auf die einzelnen Kultusgemeinden, bzw. Rabbiner zu erfolgen hat, und ob bezüglich der letzteren dieselben Direktiven betreffs Vorbildung, Dienstjahre, Familienverhältnisse usw. einzuhalten sind, wie dies im Gesetze bezüglich der Kongrualgeistlichkeit vorgesehen ist. Es war daher Sache der Landesverbände, die diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen und nach wiederholten Beratungen insbesondere der mährischen Verbandsleitung und nach längeren Unterhandlungen derselben mit dem Rabbinerverbande, sowie mit den Delegierten der einzelnen Kultusgemeinden ist es gelungen, trotz der anfänglichen Schwierigkeiten einen Modus zu finden, der so ziemlich alle beteiligten Faktoren zu befriedigen geeignet sein dürfte. Es wurde nämlich das Mindesteinkommen eines vollqualifizierten Rabbiners in Orten mit mehr als 8000 Einwohnern auf cK 20.000.— festgesetzt, in kleineren Orten mit 5K 18.000.—, das Mindesteinkommen eines minder qualifizierten Rabbiners mit cK 13.000.—, wobei die Dotationsquoten in diese Bezüge einzurechnen sind. Diese Verbesserung der materiellen Lage der Rabbiner, insbesondere jener der ländlichen, immer mehr zusammenschrumpfenden Kultusgemeinden konnte nur dadurch herbeigeführt werden, daß die Oemeinden Brünn, Mährisch-Ostrau, Olmütz und Proßnitz die auf diese Gemeinden entfallenden Quoten teilweise dem Landesverbände zur Verfügung stellten, um auf diese Weise zur Erhaltung der kleinen Kultusgemeinden im Lande beizutragen, die sonst bei einer Aufteilung nach der Seelenzahl sehr schlecht gefahren wären. Auch sonst bot die Generalversammlung des Landesverbandes viel interessantes Material, was das jüdische Leben und Wirken in Mähren betrifft, und hat neuerdings den Beweis geliefert, daß der Zusammenschluß der Kultusgemeinden sich immer mehr als Notwendigkeit darstellt, und daß mir auf diese Weise es auch der kleinsten Landgemeinde ermöglicht wurde, den jüdischen Gedanken zu erhalten und zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse das Erforderliche beizutragen. orth. ^fiP^ Restaurant GOLDBERG „VILLA BERNINA" Einziges orthodoxes ItiD Restaurant im SAlIKAnHEBfiDI Großer Speisesaal, Glasveranda, gute Küche, Csicnn Hai Genf zivile Preise. Referenzen von hervorragenden UfllflUII HIHI—UCOl* rabbinischen f Autoritäten. Materialien zur Geschichte der Entstehung des Kultusgemeindebezirkes Wien XXI. (Floridsdorf). Von Rabbiner Dr. M. Rosenmann. Wenn einmal eine wissenschaftlich begründete Geschichte der neuzeitlichen Kultusgemeinde Wien geschrieben werden sollte, dann müßten vorerst die einschlägigen Archive durchforscht sowie manche im Privatbesitz befindlichen Dokumente heran gezogen« werden. Diese Erschließung der jüngsten Vergangenheit sollte aber nicht bloß die Muttergemeinde, sondern auch alle jene Tochtergemeinden betreffen, die als Nebenflüsse in den Hauptstrom eingemündet sind und zur imponierender Größe der Gesamtheit nicht wenig beigetragen haben. Das Erforschen der Uranfang ie müßte sogar bei den letzteren in stärkerem Grade einsetzen. Professor Pribram hat in seinem zweibändigen Werke: „Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Wien (1526 bis 1847—49)", den Zeitraum seiner Forschungen bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts abgegrenzt. Nun sind die nach und nach! in den Rahmen der Wiener Kultusgemeinde aufgenommenen Tochtergemeinden ausnahmslos Kinder der erst mit dem Jahre 1848 einsetzenden neuen Periode. Außer den wenigen, in Gerson Wolfs Schriften zerstreut vorhandenen Notizen meldet keine wissenschaftliche Abhandlung von dem Hinauswachsen der Wiener Kultusgemeinde über die beiden Bezirke: Innere Stadt und Leopoldstadt. Allerdings gilt dasselbe nicht minder von den großen und kleineren Tempelvereinen, die trotz selbständiger Tätigkeit zur Lebensstärke der Muttergemeinde unendlich viel beigetragen haben und noch beitragen. Eine ungeahnte Fülle von Opferwilligkeit, Idealismus und Glaubenstreue würde aus den erst zu sammelnden Daten zum Vorschein kommen und die Ruhmesblätter der Wiener Kultusgemeinde bedeutend vermehren. Ein Versuch in dieser Hinsicht, und zwar bezüglich meines Gemeindebezirkes (Floridsdorf) sei hier unternommen. Es sollen hiebei einige Dokumente dler archivalischen Verborgenheit entrissen und einzelne bereits halbvergessene Vorgänge festgehalten werden, die auch sonst, abgesehen von Personennamen und dem lokalen Kolorit, für das frühere Kulturleben der Vororte und mancher Landgemeinde als typisch gelten könnten. Vor wenigen Wochen waren es zwanzig Jahre, daß über Zuschrift der niederösterreichischen Statthalterei (vom 2. Mai 1907) die Selbständigkeit der bestandenen Bezirkskultusgemeinde Floridsdorf aufgehoben und sie selber, losgelöst von einzelnen Teilen, der Wiener Gemeinde einverleibt wurde. Die bereits 1905 stattgefundene administrative Vereinigung Floridsdorfs mit der Großkommune Wien gab die Veranlassung zu diesem Vorgange. Bei ihrer Uebergabe stellte die Kultusgemeinde Floridsdorf bereits einen in jeder Hinsicht vollendeten Bau dar. Sie besaß ein eigenes Gotteshaus, mehrfach vergrößert, einen eigenen Friedhof, durch Ankauf erweitert, ein prächtiges, umfangreiches Amtsgebäude und überdies alle rlöDUNG.Yordcrbrflhl BrüMerstraße Nr. 70 — Tel. 853/11 Streng orthodoxe Küche — Fleischu. Selchwaren aus der Fabrik Gabriel Fischer sowie Geflügel bei StiaS"*- BC. Fdavstf «aus W&i^wm IL, Gr. Sperlgasse 25 — Tel. 44-3-78 Bestellungen werden auch telephonisch entgegengenommen 1AC. MAVE Kleideru. Gymmimäßtel-Fabrik Export nach allen Ländern Zentrale: Wien II., GlOCkengaSSO 24 Tel. 48-4-79 Für Kultusbeamte und Vereinsfunktionäre gegen Legitimation 10% Nachlaß 'von den im Schaufenster meiner Niederlage II., TafeorstraBe 44 ersichtlichen Verkaufspreisen —«7. -0. *&fUi*m!Kr.

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