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Die Wahrheit · 1927-06-03 · Heft 23-24 (3.6.1927) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 23-24 (3.6.1927)
Date
1927-06-03
Page
– (sequence 9)
Language
German
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DIE WAHRHEIT II Seite 9 bar ist. Seine Söhne und Töchter werden nichtjüdische Studienfreunde haben, aber diese Freundschaften werden nach Abschluß der Studien mit allen Anzeichen gegenseitigen Einverständnisses dahinschwinden. Aller seiner Theorien ungeachtet, sucht unser Freund in Wirklichkeit gar keine nichtjüdische Gesellschaft. Erstens ist er in der Regel empfindlich und voll Selbstgefühl. Er mag nicht dort sein, wo er nicht erwünscht ist; und daran mahnen ihn Erinnerungen und Instinkt, daß er es wahrscheinlich nicht ist. Zweitens weiß er, wenn er es auch nachdrücklich und sogar heiter leugnen wird, daß seine Lage eine außerordentlich heikle ist. Er braucht z. B. nur von einem Unitarier eine gesellschaftliche Zurücksetzung zu erfahren, und seine ganze Theorie wird hinfällig. Deshalb muß er um des inneren Gleichgewichtes willen ausschließlich mit solchen verkehren, die in der gleichen Lage sind und unter den gleichen Voraussetzungen leben. In seinen Kreisen finden wir eine vollkommene und erstaunliche Nachahmung der nichffüdischen Kultur. Sie unterscheidet sich von der wahren dem Anschein nach nur durch eine leidenschaftlichere Liebe für die Kunst und durch das nahezu vollständige Fehlen von anderen Genossen als Juden. Diese Juden werden überdies niemals auch nur um eine Spur orthodoxer sein als er selbst. Sie dürfen niemals einem Zweifel an dem vollständigen Erfolg der Assimilationstheorie Raum gewähren." Interessant ist auch, was Lewinsohn über die politische Stellung des amerikanischen Juden sagt. Sind die gesellschaftlichen Beziehungen des amerikanischen Bürgers der Mittelklasse jüdischen Glaubens begrenzte, dann ist dies in bezug auf seine staatsbürgerliche Einstellung und Betätigung in noch erhöhterem Maße der Fall. „Da er (gemeint ist der amerikanische Jude der bezeichneten Klasse) in dem Anspruch auf Gleichberechtigung lebt, treibt es ihn stets, noch mehr Gemeinsinn und Patriotismus zu zeigen als sein nichtjüdischer Nachbar, um diese Gleichberechtigung zu erlangen. Er übernimmt öffentliche Vertrauensstellungen mit übermäßiger Befriedigung und fühlt sich geschmeichelt, wenn man ihn auffordert, Arbeit oder Geld für allgemeine Wohlfahrtszwecke beizusteuern. Sein ganzes Leben als Staatsbürger ist eine petitio principi. Immerhin geht es ihm noch gut genug in Angelegenheiten, die seine Stadt oder seinen Staat betreffen. In internationalen Angelegenheiten ist sein Weg noch beschwerlicher. Er möchte gern die Meinung anderer Amerikaner in guter sozialer und beruflicher Stellung teilen und mit ihnen übereinstimmen. Doch leider kann er sich über die Unabhängigkeit Polens nicht restlos freuen: er kann Rumänien nicht lieben trotz dessen Leiden während des Krieges unter dem „preußischen Joch". Er hat eine verstohlene Zuneigung für das Vorkriegs-Deutschland Rathenaus, Dernburgs und Ballins, trotzdem er sich selbst, sein Vermögen, das Blut seiner Söhne, für die Alliierten hingegeben hat; er fühlt — und wagt es kaum seiner eigenen Seele anzuvertrauen — einen Schatten von Duldsamkeit den Sowjets gegenüber, die die Pogrome unterdrückt und den Juden die volle bürgerliche Gleichberechtigung gegeben haben. Er ist Amerikaner, hundertprozentiger Amerikaner. Und doch reagiert er in politischen Fragen noch mit einem zweiten, einem internationalen Bewußtsein. In extremen Fällen flucht er diesem internationalen Vorurteil. Aber es bleibt bestehen." Tagungen der mährischen Judenschaft. Von Dr. Theodor Haas, Advokat in Brünn. Bereits seit vielen Jahren treten die Delegierten der mährischen Kultusgemeinden für den Landesmassa-Fonds alljährlich im Frühjahr in Brünn zusammen, um gemäß der Anträge der Kuratoriums die Aufteilung der Zinsenerträgnisse dieses seinerzeit von Kaiser Josef II. aus Steuergeldern der Juden geschaffenen Fonds auf die einzelnen Gemeinden vorzunehmen. Auf diese Weise wurde insbesondere für die „rentlich herabgekommenen" jüdischen Gemeinden Mährens eine Hilfsquelle zur Erhaltung und Förderung ihres kommunalen Bestandes erschlossen, und tatsächlich entfaltete der Landesmassa-Fonds nach mehreren religiös-kulturellen Richtungen hin durch Jahrzehnte eine segensreiche Tätigkeit, bis auch er von den Unbilden des Weltkrieges insoferne heimgesucht wurde, als nicht nur das ganze Vermögen in steriler Kriegsanleihe angelegt war, sondern auch unvorsichtigerweise eine große Lombardschuld aufgenommen wurde, deren Abstattung sich drückend zu gestalten drohte. Durch mehrere Jahre nach dem Umstürze war der Fonds infolge die passive Haltung der tschechoslowakischen maßgebenden Faktoren in der Kriegsanleihefrage zur Untätigkeit verurteilt, und erst in den letzten Jahren ist es gelungen, auf Grund der schließlich erfolgten gesetzlichen Regelung dieser Materie und nach erfolgreichen Verhandlungen der Fondsleitung mit der tschechoslowakischen Nationalbank als Lombardgläubigerfn, wiederum in geregelte Verhältnisse einzutreten und in Erfüllung des statutarischen Zweckes wenigstens einen Teil der Zinsenerträgnisse jüdisch-kulturellen Zwecken zuführen zu können. Den geänderten Zeitverhältnissen entsprechend, hat die Generalversammlung bereits im Vorjahre die Statnten des Landesmassa-Fonds dahin geändert, daß das Hauptgewicht auf die Subventionierung jüdischer Volks- und Mittelschuten sowie für den hebräischen und jüdischen Religionsunterricht in Mähren, schließlich zur Heranbildung von Rabbinern und Religionslehrern gelegt wurde. Allerdings fühlen sich manche Delegierte von ländlichen Kultusgemeinden dadurch verkürzt, daß auf diese Weise ein großer Teil der Fondserträgnisse Institutionen in den größeren Städten, wie Brünn, Mährisch- Ostrau usw., zustatten kommt, wobei jedoch anderseits za berücksichtigen ist, daß diese Tatsache sich als Folge der großen Verschiebung in den Wohnverhältnissen der jüdische» Bevölkerung Mährens darstellt, des Zuges vom Lande in die Stadt, der naturgemäß den immer mehr um sich greifenden Verfall der kleinen jüdischen Landgemeinden nach sich zieht. Bei Besprechung des Landesmassa-Fonds kann nicht unerwähnt bleiben, daß im Laufe des heurigen Jahres der langjährige Obmann des Fonds, Hofrat Dr. Salomon Spitzer, im Alter von nahezu 80 Jahren gestorben ist. Mit ihm ist eine der bekanntesten und angesehensten jüdischen Persönlichkeiten Mährens dahingegangen; denn Hof rat Spitzer hatte Gelegenheit, als Landessanitätsreferent für Mährendas ganze Land zu bereisen, selbst in die entlegensten Gemeinden zu kommen, und unterließ es niemals, sich hierbei über die etwa vorhandenen oder vorhanden gewesenen jüdischen Kultusinstitutionen und -korporationen zu informieren und einzugreifen, wo er dies für notwendig oder zweckmäßig erachte. Während des Krieges war eine besondere Aufmerksamkeit der Flüchtlingsfürsorge gewidmet und hatte er iii dieser Beziehung mehrfach ersprießliche Erfolge aufznweisen. Anschließend an die Generalversammlung des mährischjüdischen Landesmassa-Fonds findet seit dem Umstürze auch eine andere Tagung der mährischen Judenschaft statt, nämlich die Generalversammlung des Landesverbandes der Kultusgemeinden Mährens. Kurz nach dem Umstürze hatten sich diese Kultusgemeinden zusammengeschlossen und hat der auf diese Weise gebildete Landesverband mit dem unermüdlichen Dr. Alois Hilf (Mährisch-Ostrau) an der Spitze, bisher eine so vielseitige Tätigkeit entwickelt, daß die Behörden in jüdischkulturellen Angelegenheiten Mährens kaum eine Entscheidung von größerer Bedeutung treffen, ohne die Wohlmeinung des Landesverbandes eingeholt zu haben, oder seine gutachtliche Aeußerung abzuverlangen. Dem Beispiele des mährischen Landesverbandes sind nach kurzer Zeit die schlesischen Kultusgemeinden gefolgt, haben sich zu einem selbständigen Verbände zusammengeschlossen, und auch für Böhmen sind in der letzten Zeit drei Landesverbände ins Leben gerufen worden, von welchen der eine sich auf das Gebiet von Prag erstreckt, während die beiden anderen die Kultusgemeinden mit tschechischer bzw. deutscher Geschäftsführung umfassen. Diese fünf Verbände haben sich zu einem Obersten jüdischen Rate zusammengeschlossen, haben auch bereits die Satzungen dem Unterrichtsministerium zur Genehmigung vorgelegt und dürfte, soweit sich die Sachlage bereits jetzt beurteilen läßt, die Genehmigung dieser Zentralorganisation der jüdischen Kultusgemeinden Böhmens. Mährens und Schlesiens bei den staatlichen Behörden auf keine Schwierigkeiten stoßen und in der nächsten Zeit erfolgen. Die Einbeziehung der Judenschaft aus der Slowakei und Karpathorußland in diesen Verband war bisher nicht gut möglich, da dortselbst einerseits die rechtliche Grundlage der Institution der Kultusgemeinden eine andere ist als in den historischen Ländern, wo dieselbe auf dem Gesetze vom 21. März 1890 beruht, anderseits die Gegensätze zwischen der dortigen orthodoxen und der neologen Judenschaft viel zu große sind, als daß dieselben bereits derzeit für die Unterordnung unter eine gemeinsame Organisation zu haben wären. Insbesondere ist der Gegensatz zwischen der orthodoxen

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