Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 21 (20.5.1927)
- Date
- 1927-05-20
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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DIE wAHftHEit ^iniiiniiJiuiiimnriJMiminiiHmTsnnffliiffliismmni Seite $ Vetöffenttidkuniben der „Union deutdnösteneidhisitkec Juden' *9Pien IX* Xamio JRCw. MM fTcI. Urkunden, die anklagen. Seit längerer Zeit muß wieder die abscheuliche Ritualmordbezichtigung dazu herhalten, den gesunden Sinn der Bevölkerung zu«verwirren und insbesondere die Mütter mit Abscheu und wütendem Haß gegen die Juden zu erfüllen, die ja nach angeblich geheimen religiösen Vorschriften — welcher Wahnwitz! — des Blutes von Christenkindern für dunkle Zwecke benötigen. Broschüre über Broschüre darüber wird in die Massen geworfen. Flugblatt auf Flugblatt in den Fabriken verteilt. Fast jede Nummer der zahlreichen völkischen Zeitungen enthält aufpeitschende Berichte, meist aus dem Auslande, in denen haarklein das verruchte Vorhaben der Juden, ihre unerbittliche Grausamkeit bei dieser „rituellen" Handlung, zumeist verübt an unschuldigen Kindern, dargelegt wird. Ja manche Sudelblätter stellen diese Untaten in Zeichnungen und in Bildern dar, die teilweise so hergestellt sind, daß sie unbefangene Beschauer für Originalphotograph i e n halten müssen. Meint der einfache Mann, das schon „getrost nach Hause tragen zu können, was er schwarz auf weiß besitzt" — wieviel mehr vertraut er der „Wahrheit" einer Darstellung, die sich in allen Einzelheiten gezeichnet oder gar vermeintlich photographisch getreu seinen entsetzten Blicken dartut. Die Gefahr dieser gewissenlosen Agitation erkennt das Volk leider noch nicht. Nur zögernd und uneinheitlich — und manchmal auch gar nicht! — greifen selbst die Gerichtsbehörden ein, und gewaltige Aufgaben, aufzuklären auf allen möglichen geeigneten Wegen und, wo nötig, einzuschreiten, sind deshalb zu erfüllen. Diesen Aufgaben widmet unentwegt die „Union d e u t s c h ö s t e rreichischer Juden" ihr besonderes Augenmerk, tut dies mit tatkräftiger Unterstützung befreundeter ausländischer Korporationen, namentlich des uns nahestehenden energischen „Centraivereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" in Berlin. Deshalb gewinnt der nachfolgende Artikel, der im Organ dieses rührigen Abwehrvereines, der hervorragend geleiteten „C. V. - Z e i t u n g" erschienen ist, besonderes Interesse, zumal die in demselben angeführten Fälle I und V teilweise durch Intervention der „Union" ihre restlose Aufklärung fanden. In dem Artikel heißt es also: In langer, angestrengter Arbeit haben wir eine Anzahl von der völkischen Presse gemeldeter „Ritualmordfälle" bis in die „kleinsten Kleinigkeiten" verfolgt, um der Wahrheit zum Siege zu verhelfen. Das war meist schwer; denn es ist n a c h alter Erfahrung besonders schwierig nachzuweisen, daß etwas nicht wahr ist. Diese Beweisführung ist weit mühseliger als die leichtfertige Behauptung eines Geschehnisses, als seine unbedenkliche Ausdeutung. Trotzdem ist der im folgenden an der Hand einwandfreier Zeugnisse und auch amtlicher Dokumente geführte Beweis durchaus gelungen. Und klar erkennt der rechtliche Beobachter die Methoden der Völkischen: a) Irgendein angeblicher Korrespondent im Auslande, irgendeine fremdsprachige Zeitung meldet den Mord (also die Hoffnung auf unmögliche Kontrolle durch die Oeffentlichkeit); b) irgendeine Kinderleiche wird mit einer Kopf- oder Halsverletzung gefunden (also der völkische Schluß: „Schächtschnitt" und dann „Ritualmord", zumeist mit Fragezeichen und Hinweis auf die „nicht entdeckten" oder „vertuschten" ähnlichen Fälle in der Vergangenheit); c) irgendein jüdischer oder nur jüdisch klingender Name taucht im Zusammenhange mit einem Morde auf (also sind die Juden im Spiel, und der Jude, der angeblich dabei war, wird gewöhnlich zum Rabbiner befördert). Notfalls wird auch wider alle Wahrheit der Täter „zum Juden ernannt" (Fall Hamann in Hannover, Schlesinger in Leiferde). Aber alle diese Kniffe haben nichts genutzt. Wer die folgenden Beweise prüft, erkennt eindringlich die Fälschermethoden und wird auf alle die voller Verachtung mit dem Finger weisen, die fortan sich ihrer zur Vergiftung unseres deutschen Lebens gewissenlos bedienen sollten. I. Im Sommer vorigen Jahres tauchten in der völkischen Presse Nachrichten von Ritualmorden in der Tschechoslowakei, und zwar in Kaschau und in dem benachbarten ungarischen Eperjes auf. Ueber diesen Fall haben wir bei der Polizeidirektion in Kaschau Erkundigungen eingezogen, aus denen sich einwandfrei ergab, daß seit Begründung dieser Behörde solche oder ähnliche Fälle dort nicht vorgekommen sind. II. Ein zweiter Fall machte im August 1926 die Runde durch die gesamte Presse. Es handelt sich hierbei um die angebliche Ermordung eines jungen Mädchens in einem Warschauer Vorort durch drei junge Leute, unter denen sich auch der Sohn eines Rabbiners befunden haben sollte. Auch in diesem Falle haben wir an Ort und Stelle sofort Nachforschungen anstellen lassen; In Warschau war von dieser Angelegenheit weder bei der Polizeibehörde noch bei einem Gericht irgend etwas bekannt. Selbst die genannten Namen der angeblichen Mörder waren frei erfunden. III. Ein dritter Fall ereignete sich in Dobrzyn an der Grenze der früheren Provinz Westpreußen bei Gollup. Dort wurde ein Zigeunerkind, wie sich nachträglich heraus- . stellte, von Zigeunern selbst ermordet. Die Schuld hieran wurde den Juden in die Schuhe geschoben. Infolgedessen kam es zu schweren Ausschreitungen, bei denen eine große Anzahl von Juden mehr oder weniger schwer verwundet wurde. Diese Nachricht ging ebenfalls durch die gesamte in- und ausländische Presse. Zu diesen beiden Fällen schreibt uns der Klub der polnischen Sejm-Abgeordneten unter Bezugnahme auf die offiziöse Zeitschrift „Reppener Chron i k", daß an den Fällen kein wahres Wort sei. IV. Im September 1926 tauchte in D a n z i g das Gerücht von einem Ritualmord auf. Im Hause eines dortigen jüdischen Schlächters wurde Haussuchung veranstaltet. Sie hat die Unhaltbarkeit der unsinnigen Beschuldigung ergeben. Die Pressestelle des Danziger Senats gab am 22. September 1926 über den Vorgang folgenden Bericht: „Am 23. September 1926 ging bei der Kriminalpolizei eine Anzeige ein, daß in dem Keller des Hauses Olivaer Straße 15/16 ein Knabe festgehalten werde. Es wurde an diese Behauptung die Vermutung geknüpft, daß an dem Kinde ein Verbrechen verübt werden solle oder bereits verübt worden sei. Die Anzeige erschien zwar reichlich abenteuerlich. Da jedoch die Nachprüfung eingehender Anzeigen nicht dem freien Ermessen der Polizei überlassen bleibt, sondern ihre Pflicht ist, wurde eine sofortige Nachprüfung der Angaben des Anzeigenden angeordnet. Im vorliegenden Falle erschien eine schnelle amtliche Aufklärung um so mehr angebracht als das fragliche Haus von einem Schächter der hiesigen jüdischen Gemeinde. Samolski, bewohnt und mit Sicherheit anzunehmen war, daß sich Gerüchte über einen Ritualmord bilden würden, die bei mangelnder amtlicher Aufklärung zu der in solchen Fällen üblichen Massenpsychose hätten führen müssen .... An Wasserausgüssen im Keller wurden bei der Durchsuchung frische Blutspuren vorgefunden, die einwandfrei als von Geflügel stammend festgestellt worden sind. Damit war die Angelegenheit für die Polizei erledigt. V. In Herten a. d. Ruhr wurde ein Kind ermordet. Dieser traurige Vorfall wurde zwar nicht in Deutschland, wohl aber in Oesterreich zu einer Ritualmordhetze benutzt. Der in Salzburg erscheinende völkische „Grobian" vom 22. Oktober 1926 berichtete darüber folgendes: