Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 21 (20.5.1927)
- Date
- 1927-05-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 lll!!!lll!i!llll!l!ll!lllllllül!llirailllll!ll iililM^ DIE WAHRHEIT Daß diese Auffassung von der Schädlichkeit der Gefängnisstrafe insbesondere für noch jugendliche, besserungsfähige Individuen, heute schon von den hervorragendsten Rechtstheoretikern — wir erwähnen hier nur den bedeutenden Wiener Strafrechtslehrer W. Oleispach — geteilt wird, ist gewiß sehr begrüßenswert und als ein Erfolg jener Idee zu werten, welche bereits vor Jahrtausenden Gemeingut des Judentums war. Es wäre nur zu wünschen, daß sich diese auch bei der Strafrechtsreform im weitesten Ausmaß geltend macht. Vom selben Geiste der Humanität sind die Vorschriften der Bibel beherrscht, welche das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner regeln. Dem Gläubiger ist verboten, für sein Kapital Zinsen zu fordern. So heißt es im II. B. M., K. 22, 24: „Wenn du meinem Volke, dem Armen neben dir, Geld leihest, so sei nicht gegen ihn wie ein Schuldherr, lege ihm keine Zinsen auf." Man muß aber nicht glauben, daß dadurch das Kreditwesen und infolgedessen der Handel ganz unmöglich gemacht worden sind, so daß es unmöglich wäre, dieses Gesetz heute zu rezipieren. Das ist ganz und gar nicht der Fall. Dies beweist Dr. Rubin durch Anführung einer interessanten und bemerkenswerten Talmudstelle: Die Zinsen, so sagt er, nennt die Bibel „B i ß" und „W und e". Der M i d r a s c h gebraucht nun zur Erklärung dieser Ausdrucksweise folgendes packende Bild: „Der Zins", heißt es dort, „das ist der Schlangenbiß, der eine ganz kleine Wunde verursacht, durch welche aber das Gift in den ganzen Körper dringt und ihn tötet." Dieses Bild ist noch heute gerade so aktuell wie vor 2000 Jahren. „A" kommt zum Geldgeber „B", um ihn um ein Darlehen von einer Million zu bitten. „B" ist großmütig bereit, dem Wunsche nachzukommen, wenn ihm „A" die nötige Bürgschaft stellen würde, was ja ganz in Ordnung, aber nicht leicht zu beschaffen ist. Endlich ist es „A" gelungen, alle Bedingungen des Geldgebers „B" zu erfüllen. Und nun kommt es zur Uebergabe der Million. Da beginnt schon die Katastrophe. „B" beginnt unter den verschiedensten Titeln Abzüge zu machen. Da sind Spesen für Information, Kommission, Provision, Zinsen für ein halbes Jahr im vorhinein. Anstatt «iner Million bekommt der arme „A" nur 800.000 oder noch weniger, so daß er schon jetzt passiv und bankerott ist Er ist eine Million schuldig und hat nur 800.000. Geht das halbe Jahr vorüber, ohne daß „A"\ wie vorauszusehen war, zahlen könnte, muß er wieder den fünften Teil der Forderung hergeben, ohne daß dadurch die Schuld vermindert wird. So geht der Wirtschaftskörper durch das Gift des Wuchers nach und nach zugrunde. Wenn aber ein Kapitalist einem armen Teufel sagt: Hier hast du eine Million — die selbstverständlich gegen Veruntreuung sichergestellt wird —, arbeite mit dem Gelde und führe mir einen bestimmten Teil des Gewinnes ab. Sollte Verlust eintreten, so bin ich auch bereit, einen gewissen Teil des Verlustes zu tragen: so ist das kein Gift, sondern frisches Blut, das dem dürren Wirtschaftskörper zugeführt wird. Und ein solches Geschäft ist, sagt der Talmud, auch nach der Bibel gestattet. Die Bibel will nur verhüten, daß in einer Gemeinschaft eine Masse von Proletariern einerseits und eine geringe Anzahl von Milliardären anderseits entsteht." Während nun nach dem Gesetze des Hamurabi, das die Bibelgegner, vor allem Friedrich Delitzsch so gerne als dem Gesetze Mosis weit überlegen hinstellen, der Gläubiger den Schuldner, dessen Frau und Kinder zum Frondienst zwingen konnte, nach den älteren Gesetzen des alten Rom die Gläubiger den Schuldner „in partes secare" in Stücke zerreißen /konnten, während vVor gar nicht langer Zeit der Gläubiger den Schuldner in den Schuldturm werfen lassen konnte, ist die Bibel das einzige Rechtsbuch der Welt, das die persönlichen Rechte des Schuldners höher stellt als die Forderungsrechte der Gläubiger. Und rührend sind die Worte, die sie dem harten Gläubiger ins Gewissen redet: „Wenn du das Kleid deines Nächsten pfändest, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang zurückgeben. Denn es ist seine einzige Decke, dies sein Gewand für seinen Leib, worauf soll er liegen? Und es wird geschehen, so er zu mir schreit, werde ich erhören, denn ich bin gnädig." Sehr interessant ist die Interpretation, die Dr. Rubin dem „berüchtigten" jus talionis gibt, derzufolge das von den Judengegnern als so grausam verschriene Gesetz des „Gottes dar Rache" seiner angeblichen Unmenschlichkeit gan:< entkleidet und zu einem Erziehungsmittel umgewandelt wird. Wertvoll ist auch, was der Verfasser über die Gesetze sagt. die sich mit der Behandlung der Sklaven befassen. Vor allem sei aber auf die treffliche Widerlegung hingewiesen, die jene irrtümliche Auslegung der Talmudstelle findet* welche von Judengegnern herangezogen wird, um uns Juden eine Auffassung zu unterschieben, v/onach den Nichtjuden der Name Mensch abgesprochen wird. Wenn Friedrich Delitzsch in seinem vielgenannten Buche „Die große Täuschung" schreibt: „Aber eines dürfte denn doch die Vergleichung des israelitischen und babylonischen Gesetzes ergeben, daß es nicht allein eine maßlose Ueberhebung, sondern vor dem Forum vorurteilsloser Forscher objektiv unwahr ist, wenn es im Dt. 4, 6 ff. heißt: Wenn die Völker von diesen Satzungen hören, werden sie sprechen: „Wahrlich, ein weises und kluges Volk ist diese große Nation. Denn wo wäre irgend eine große Nation, die einen Gott hätte, der ihr so nahe ist, wie J., unser Gott, so oft wir ihn anrufen? Und wo wäre irgend eine große Nation, die so vollkommene Satzungen und Rechte besäße, wie dieses ganze Gesetz, das ich Euch heute vorlege," dann wird er von Dr. Rubin vollkommen ad absurdum geführt. Dafür wird man dem Verfasser gewiß sehr dankbar sein müssen. Es v/äre aber auch Pflicht aller derer, welche im Kampfe gegen die judenfeindlichen Angriffe und die Herabsetzung der Bibel gewappnet sein wollen, die Schrift dieses jüdischen Gelehrten sich zu eigen zu machen. Eindrücke eines auswärtigen Tempelbesuchers in Wien. Ich bin so glücklich, eine prächtige Sammlung merkwürdiger Gotteshäuser aller Art, aus den verschiedensten Zeitaltern und den entlegensten Ländern zu besitzen — im Geiste natürlich — in denen ich gebetet und gelästert, gehofft und gezweifelt, gejubelt und geklagt habe. Von den berühmten, sagenumwobenen Synagogen in Prag, den Festungssynagogen, in Ostrog und Zbairaz, den alten Synagogen in Krakau und Lemberg, deren mit Edelrost überzogene Säulen auf ihren stolz aufragenden Schultern acht bis neun Jahrhunderte tragen, — bis zu den modernen Prachttempeln in Berlin. Frankfurt a. M. und München, wahre Schmuckkästchen oder Betpaläste, mit verschwenderischem Luxus ausgestattet wo die erlesenste liturgische Musik gepflegt wird. Ich wollte nun meinen Aufenthalt in Wien während der letzten Pessachtage benützen, um zu meiner Sammlung auch ein paar Wiener Synagogen hinzuzufügen. In meinem Programm waren vier davon vorgesehen, in jeder wollte ioh einem Gottesdienst beiwohnen. Ich beschloß, mit einer der am wenigsten bekannten, weit draußen in einer Vorstadt, dem neunzehnten Bezirke liegenden, den Anfang zu machen, um stufenweise zu den bekannten und renommierten aufzusteigen. Am Freitag abends, den 22. April, suchte ich also den kleinen Tempel in der Sieveringer Dolinergasse auf. Zwischen schönen, blitzsauberen, recht großstädtisch anmutenden Häusern, in einem kleinen netten Gärtchen liegt er, foin vom Straßengeräusch, still da, von der untergehenden Sonne beschienen. Jetzt flackern die elektrischen Lichter auf und das Innere gewinnt etwas anheimelnd Intimes, das zum trauten Verweilen und zum Lauschen einlädt. Bald nimmt mich der Gottesdienst mit seinen Gesängen ganz gefangen, mit steigender Aufmerksamkeit lausche ich bis zum Ende und beim Weggehen beschließe ich, morgen wieder zu kommen, und die anderen Synagogen für eine spätere Gelegenheit aufzusparen. Einen erlesenen Genuß soll man ganz auskosten; das ist die Lebensregel des Gourmands. Ziemlich verspätet traf ich am nächsten Morgen ein: man war schon beim Ausheben der Thora. Als ich die Schwelle betrat, leuchteten mir zwei Thorarollen in ihren goldenen Kronen entgegen, hoch oben, vor der geöffneten Pforte der Heiligen Lade, in den Armen des Rabbiners und des Vorbeters, die ein paar Minuten aufrecht stehend verweilten und sich anschickten, unter den Klängen der Orgel den Umgang um den Almemor anzutreten. Während die Thora aufgerollt und die ersten Kapitel vorgelesen wurden, hatte ich Muße, das Innere beim Lichte des Tages in Augenschein zu nehmen und mich an der Atmosphäre der freundlichen Helligkeit zu weiden, die den mittelgroßen, harmonischen Raum ausfüllte. „Gediegen und anmutig", so formulierte ich mir den Eindruck, den mir die innere Ausstattung und Einrichtung, die I okleidung der Wände, dier Schmuck des Allerhieiligsten machten. Hier waltete offenbar sehr guter Geschmack und der