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Die Wahrheit · 1927-05-20 · Heft 21 (20.5.1927) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 21 (20.5.1927)
Date
1927-05-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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DIE WAHRHEIT streng ritueller Aufsicht. Auch für koschere Wiener Küche ist in einem Restaurant gesorgt. Eine Sehenswürdigkeit ersten Ranges, ein im besten Sinne „jüdisches" Museum mit weithin Segen spendendem Betriebe bilden die ctfei Nauheimer jüdischen WoWfahrtsanstalten. Alle drei haben wiederholt auch Wiener Hedlungsbedürftigen ihre gastfreien Pforten geöffnet. Sie liegen im vornehmsten Villenviertel und passen sich ebenbürtig der Nachbarschaft an. Das 1898 dreistöckig erbaute Kinderheim zeigt auf den ersten Blick, welch weitherziger Menschenliebe es seine Entstehung zu verdanken hat. Hauptsächlich Frankfurter Menschenfreunde erhalten dieses, wie die beiden anderen Heime. Bedenkt man. welche Anforderungen lokale Bedürfnisse in der eigenen Gemeinde an diese Spender stellen, so muß man vor dieser Hilfsbereitschaft für Heilung Suchende aus allen möglichen Gegenden Deutschlands den Hut ziehen. Bis zu 80 Kindern werden hier in der Saison verpflegt und behandelt. Ebenso erhebend ist der Eindruck, den man im Frauenheim empfängt, das die edle Gattin Wilhelm v. Rothschilds in Frankfurt vor etwa zwei Jahrzehnten errichtet hat 46 Betten, die zur Verfügung stehen, pflegen in der Hochsaison belegt zu sein. Für ein bescheidenes Entgelt, in einzelnen Fällen kostenfrei weden täglich fünf Mahlzeiten verabreicht Diesen Prachtdenkmälern jüdischer Nächstenliebe muß das Männerheim ein wenig nachstehen. Noch immer wird zu wenig Gewicht darauf gelegt, vor allem dem Manne, dem Ernährer der Familie, die Gesundheit und Arbeitskraft zu retten. Das ist die nur allzu berechtigte Klage des seiner Humanität wegen allseits gerühmten Anstaltsiarztes, d«r, gleich seinem Kollegen an den beiden anderen Instituten das Wohl der Insassen unermüdlich wahrrammt, wie auch die Leitung und Angestellten der Heime Mustergültiges leisten. So findet, wer Nauheim aufsucht, um an seinen Quellen und in seiner Luft zu genesen, nicht nur an Ort und Stelle, sondern schon auf der Hin- und Rückreise am Wege so vieles, was ihm den Geist bereichert und das Herz weitet, daß 'er das Jahr hindurch davon zu zehren hat und ihn der Drang beseelt, auf einer neuen Reise durch diese altjüdischen Kulturstätten wieder Neues zu erleben. Der Reichtum des Sehenswerten ist unerschöpflich. G. Das Gesetz der Ethik. Wenn wir die Rechtssysteme der einzelnen Völker betrachten und uns fragen, welches die Quellen ihrer Rechte sind, dann müssen wir erkennen, daß einzig und allein die Macht, d. h. die physische Gewalt der Ursprung des Rechtes gewesen ist. Wer di? Macht besitzt, ist auch befugt. Gesetze zu erlassen, die für alle seiner Macht Unterworfenen, rechtsverbindlich sind. Diese Erkenntnis wird heute wohl von keinem bedeutenden Rechtsgelehrten mehr bestritten und bezeichnend ist, was I h e r i n g in seinem berühmten Werke „Geist des römischen Rechtes" hierüber sagt: „Wo hätte es ein Recht gegeben, das nicht aus der Tatkraft der Individuen hervorgegangen wäre und dessen Ursprünge sich nicht in dem dunklen Hintergrund der physischen Gewalt verlören?"......Mit dem Schwerte ist die römische Welt gegründet, und das Schwert oder der Speer ist das älteste Symbol des römischen Rechts . . ." „Der Erwerb des Römers bestand incapere, Eigentum ist ihm, was er mit der Hand genommen hat, manucaptum, mancipiu m." ... Wasaber vom römischen Rechte gilt, das gilt um so mehr von den Rechten aller anderen Völker. Und diese seine illegitime Geburt hat das Recht der Völker auch im Laufe der Jahrtausende nicht verwischen können. Was verstanden sie etwa unter dem Gebote: Du sollst nicht stehlen? Haben sie den Diebstahl an sich als etwas Unmoralisches verworfen? Keineswegs! Sie, die Herrschenden, die an der Macht befindlichen, die Reichen und Besitzenden verboten das Stehlen, weil sie nicht selbst bestohlen werden wollten. Du sollst nicht stehlen, d. h. wir, die Mächtigen und Besitzenden, wollen nicht bestohlen werden, und wenn jemand wagen sollte, dieses Gesetz zu übertreten, so werden wir uns durch drakonische Strafen zu schützen wissen. Denselben Sinn haben auch die anderen Gebote. Daher finden wir bei Hamurabi von § 6 bis § 11, also in sechs Paragraphen, nicht weniger als achtmal die Todesstrafe auf Eigentumsdelikte. „Wenn jemand etwas aus dem Tempelschatz oder Hofschatz entwendet, so soll er hingerichtet werden, auch derjenige, der es aus seiner Hand empfangen hat, also auch der Hehler, wird hingerichtet. Wenn ein Mann Silber oder Gold, oder einen Sklaven, oder eine Sklavin, oder ein Rind, IUI Seite 5 oder ein Schaf, oder einen Esel oder was immer für eine Sache aus der Hand von jemandes Sohn oder jemandes Sklaven ohne Zeugen und Vertrag kauft oder zur Aufbewahrung übernimmt — dieser *Wann ist ein Dieb, er wird getötet." In einem Gesetze, dem die Moral fremd ist, wird das Eigentum zum Götzen, dem man Menschen opfert Das Gesetz der Macht war und ist noch immer die Macht des Gesetzes, das von den Mächtigen gegeben, vor allem auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Im schroffen Gegensatz zu diesem Gesetz der Macht steht das Gesetz der Ethik, das Gesetz der Moral, die Bibel. Gegenüber dem positiven Recht, das, wie Kelsen gezeigt hat, immer nur ein relatives, von der Gültigkeit einer metarechtlichen Ursprungsweise abhängiges sein kann, haben wir in der Bibel ein absolutes, unabhängiges und autonomes Gesetzbuch vor uns, das seine Verbindlichkeit nicht von wechselnden Machtverhältnissen, sondern einzig und allein aus der Ethik ableitet. Die sittliche Begründung der biblischen Gebote wird auch in einer Schrift hervorgehoben, die aus der Feder des bekannten jüdischen Gelehrten Lektor Dr. Simon Rubin erschienen ist und den Titel führt: „Die Bibel und die Kultur der Gegenwart. Vergleichende Studie mit besonderer Berücksichtigung der modernen Gesetzgebung. Nebst einem Anhange: Eine seit Jahrhunderten gegen Talmud und Judentum erhobene Beschuldigung endgültig widerlegt." (Wien 1927. Buchdruckerei Kaiman Kohn, II., in Komm, bei Schlesinger, I., Seitenstettengasse 5.) Obwohl in jüngster Zeit zahlreiche Arbeiten namhafter jüdischer und nichtjüdischer Gelehrter über das Verhältnis der Bibel und modernen Kultur erschienen sind, erfüllt die tiefgründige und geistvolle Schrift angesichts der zahlreichen Angriffe, denen die Bibel in den letzten Jahrzehnten auch von wissenschaftlicher Seite ausgesetzt, eine wichtige Aufgabe : Sie ist eine Abwehr- und Verteidigungsschrift nicht nur für die Bibel, sondern auch für das Judentum, das mit der Bibel untrennbar verbunden bleibt. Der Gott, so führt Dr. Rubin u. a. aus. der den Dekalog mit den Hinweis auf die Befreiung der Bedrückten, aus der Gewalt der Mächtigen beginnt, kann kein Gesetz der Macht aufstellen, sondern nur ein solches, welches für die Armen ebenso gilt wie für die Reichen, für die Mächtigen wie für die Schwachen. Deshalb bekommt hier das Gebot: Du sollst nicht stehlen, einen ganz anderen Sinn. Diebstahl ist ein Unglück nicht für den Bestohlenen, der sehr oft den Verlust leicht verschmerzen kann, sondern in erster Reihe für den Dieb, der dadurch auf eine schiefe Ebene gerät und früher roder später zugrundegehen muß. Ehebruch ist ein Unglück, vor allem für den Ehebrecher, dem dadurch der Sinn für die Heiligkeit der Ehe. für die Idealität des Familienlebens verlorengeht Daher fehlt in den zehn Geboten jede Strafandrohung. Es sind die Worte des allgütigen Vaters, der seine Kinder in erzieherischer Weise ermahnt und der Pädagoge soll belehren, aber nicht prügeln. Aber auch dort, wo diese Gebote in Form von Gesetzen auftreten, wo also eine Strafsanktion notwendig ist, ist die Strafe nichts anderes als ein Erziehungsmittel. Der Dieb, der ein Rind gestohlen, soll das Rind zurückerstatten und ein zweites als Strafe hinzufügen. Damit soll man ihm die Tragweite seiner Tat vor Augen führen. Er soll durch den Verlust eines Rindes den Schmerz empfinden, den er jenem durch den Diebstahl zufügen wollte. Das wird für ihn eine heilsame Lehre für die Zukunft sein, sich von solchen Taten fernzuhalten. Einen \Menschen wegen schäbigen Mammons hinzurichten, hätte die Bibel für ein Verbrechen gehalten. Nur dort, wo durch ein Verbrechen die menschliche Persönlichkeit vernichtet worden ist — z. B. Mord — oder wo die Grundlage der menschlichen Gesellschaft erschüttert worden ist — z. B. Ehebruch —, verlangt die Bibel die Todesstrafe. Den Dieb in ein Gefängnis zu stecken, ist nach biblischer Auffassung die verkehrteste aller Maßnahmen. Ein Mensch, der einmal einen Diebstahl begeht, ist ja noch kein Verbrecher, sondern in den meisten Fällen ein Entgleister, der aus Leichtsinn oder aus Not vom geraden Weg abgewichen ist. Einen solchen Menschen muß man erziehen, um seinen Charakter zu stärken. Daher verwirft die Bibel die Gefängnisstrafe, weil sie als Erziehungsmittel das gerade Gegenteil von dem bewirkt, das man erreichen will.

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