Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 19 (6.5.1927)
- Date
- 1927-05-06
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 10 Ii IIIIillllllllllilM DIE WAHRHEil Die Jugendgottesdienste für Volks-, Bürger-, Mittelschüler und-Schülerinnen im Monate Mai. Die Jugend-Gottesdienste finden am 7., 14, 21. boldtgasse 27; XV., Turnergasse 22; XVI., Huber- und 28. Mai in folgenden Synagogen statt: I., Seitengasse 8; XVIIL, Schopenhauerstraße 39; XIX., Dolstettengasse 4; IL, Tempelgasse 3; V., Siebenlinergasse 3; XX., Kluckygasse 11, und XXL, Holzbrunnengasse la; VL, Schmalzhofgasse 3; VIII., meistergasse 12. Beginn 3 Uhr nachmittags. Neudeggergasse 12; IX., Müllnergasse 21; X., Hum- Bibliothek der israel. Kultusgemeinde, Wien II., Ferdinandstraße 23 Die Leseräume der Gemeindebibliothek sind an den Tagen: Montag bis einschließlich Donnerstag von 2 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends, Freitag von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags, Sonntag von 8 Uhr früh bis 1 Uhr nachmittags geöffnet. Die Entlehnung von Büchern aus der Gemeindebibliothek kann an den Tagen Montag bis Donnerstag nur in der Zeit zwischen 4 und 6 Uhr nachmittags, am Freitag und Sonntag nur zwischen 10 und 12 Uhr vormittags erfolgen. Rituelles Bad (Mikwah) der isral. Kultusgemeinde Wien IL» Floßgasse 14. Bis au! weiteres sind die Benützungsstunden für das rituelle Bad wie folgt festgesetzt: Frauenbad: Sonntag bis Donnerstag, nachmittags von 2 bis halb 9 Uhr; Freitag von 2 Uhr nachmittags bis zur eintretenden Dunkelheit Männerbad: Täglich von 6 bis 10 Uhr vormittags. Im Sinne der Bestimmungen Anhang III des Statutes der israelitischen Kultusgemeinde Wien (Tarif für Abgaben, Taxen und Gebühren) werden die Gebühren für die Benützung der rituellen Badeanstalt (Mikwah) ab 1. April 1927 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt: A. Frauenbad: I. Klasse S 3.—, II. Klasse S 2.50, III. Klasse S 2.—. B. Männerbad: I. Klasse Douche, Tauchbad, Wäsche S —.80, II. Klasse Douche, Tauchbad ohne Wäsche S —.50. Kaltes Tauchbad ohne Wäsche S —.20. Unbemittelten wird die unentgeltliche Benützung der rituellen Badeanstalt über Einschreiten bewilligt. Geflügel Schlachtlokal der Zur Vornahme der rituellen Schlachtung von Geflügel durch die seitens des ehrwürdigen Rabbinates der israelitischen Kultusgemeinde hierzu autorisierten Schächter der Kultusgemeinde besteht im II. Bezirk, Im Werd 3 (Karmeliterplatz), ein eigenes Geflügelschlachtlokal. Die Gemeindemitglieder werden auf diesen Umstand mit dem Hinisrael. Kultusgemeinde. weise aufmerksam gemacht, daß seitens des ehrwürdigen Rabbinates der israelitischen Kultusgemeinde Wien für das Kaschruth der Geflügelschlachtung nur in jenen Fällen, in welchen dieselbe durch vom Rabbinate autorisierte Organe vorgenommen wird, die Verantwortung übernommen werden kann. Verpflegsgebfihren im Spitale der israel. Kultusgemeinde Wien, XVIIL, Währinger-Gürtel 97 Bis auf weiteres sind die Verpflegsgebühren für Klassenpatienten im Spitale der israelitischen Kultusgemeinde Wien wie folgt festgesetzt: I. Klasse (einbettiges Zimmer) S 22 — pro Tag, II. Klasse (zweibettiges Zimmer) S 15— pro Tag, Mittelstandsabteilung (dreibettiges Zimmer) S 13.50 pro Tag, Mittelstandsabteilung (vierbettiges Zimmer) S 12.50 pro Tag, III. Klasse S 8.50 pro Tag. Operationstaxen, Spezialuntersuchungen, Abteilungszuschläge und Operationssaalbenützung werden fallweise von der Direktion bemessen. Kosdierfleisdibänke unter Aufsicht des ehrw. Rabbinates der isral. Kultusgemeinde Wien, Solche Koscherfleischbänke bestehen derzeit im I. Bezirk (1), im II. Bezirk (16), im III. Bezirk (1), im IX. Bezirk (1), im X. Bezirk (1), im XIV. Bezirk (1), im XV. Bezirk (1), im XVI. Bezirk (2), im XVIIL Bezirk (1), im XX. Bezirk (8), im XXI. Bezirk (1). Die Aufsichtsführung durch das ehrwürdige Rabbinat der israelitischen Kultusgemeinde ist auf jeder dieser Fleischbänke durch eine eigene Ankündigungstafel ersichtlich gemacht. Das Verzeichnis dieser Fleischbänke ist an allen Ankündigungstafeln der Kultusgemeinde, sowie der Tempel und Bethausvereine angeschlagen. . ... ...___________