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Die Wahrheit · 1927-05-06 · Heft 19 (6.5.1927) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 19 (6.5.1927)
Date
1927-05-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 iS!;!!!iii!!!l« DIE WAHRHEIT er der Angelegenheit besondere Aufmerksamkeit zuwenden werde. Das Präsidium hat gemäß dem Plenarbeschlüsse vom 9. Dezember 1926 und auf Grund eines Beschlusses des Vertreterkollegiums vom 16. März 1927 mit der „Wi ener Morgenzeitung", der „Wahrheit" und der „Jüdischen Presse" ein Abkommen dahin getroffen, daß nunmehr allmonatlich einmal in den genannten Blättern amtliche Verlautbarungen der Kultusgemeinde in einem reservierten Textteile zur Veröffentlichung gelangen. Unter außerordentlicher Aufmerksamkeit ergriff nun Dr. Josef Ticho, der Obmann der paritätischen Kommission, zum Punkt 2 der Tagesordnung, Pensionsnormale für die AngesteIlten der israelitischen Kultusgemeinde das Wort, gab zunächst einen eingehenden Ueberblick über die Entwicklung des Pensionsrechtes der Angestelltenschaft und ging sodann auf die Bestimmungen des vorliegenden Pensionsnormales, das in der Praxis bereits seit einigen Jahren gehandhabt wird, näher ein. In einer fast einstündigen Rede beleuchtete er das von hohem sozialen Empfinden getragene umfangreiche Elaborat, das im ersten Abschnitt Personalkreis, Ruhegenüsse, Versetzung in den dauernden Ruhestand. Dauer und Ausmaß des Ruhegenusses, Anrechenbare Bezüge und Ruhegenuß-Bemessungsgrundlage, Reaktivierung, Anspruch bei Auflösung des Dienstverhältnisses in besonderen Fällen, Versorgung der Witwen, Ausmaß und Dauer der Witwenversorgung, Witwenabfertigung, Versorgung der Waisen, Ausmaß und Dauer der Waisenversorgung, Waisenabfertigung, ausnahmsweise Versorgung bedürftiger Angehöriger, Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Todfallsbeitrag, Pensionsbeitrag, Wohnsitz der Versorgungsberechtigten, Entziehung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Versetzung in den zeitlichen Ruhestand, Pensionierung des Quieszenten, Auflösung des Dienstverhältnisses, Dienstesentsagung, Versetzung in den dauernden Ruhestand über eigenes Ansuchen oder von Amts wegen sowie die Entlassung regelt und dessen zweiter Abschnitt Schlußbestimmungen und Aufhebung früherer Vorschriften umfaßt, während Anhang I die nebenamtlich beschäftigten Religionslehrer, Anhang II die Chorsänger der Gemeindetempel, Anhang III die nicht unter das Pensionsnormale fallenden Angestellten behandelt. Die Gründlichkeit und Klarheit, mit welcher der Referent die gesamte schwierige Materie behandelte, fand allgemeine Anerkennung und ungeteilter Beifall lohnte seine vortrefflichen Ausführungen. Bis auf den Paragraph, welcher die Festsetzung der Altersgrenze für die Rabbiner enthält, empfahlt Dr. J. Ticho die Gesamtvorlage einer en-bloc-Annahme. Zur Altersgrenze der Rabbiner bemerkte der Referent, daß von Herrn Rabbiner Dr. D. Feucht wang im Namen des Rabbiner verband es an den Vorstand eine Zuschrift gerichtet worden sei, in welcher um Annahme eines dahingehenden Kompromißvorschlages ersucht wird, die Altersgrenze bei Rabbiner mit 70 Jahren zu bestimmen. Nun ergriff Dr. Desider Friedmann das Wort und zollte dem Referenten für seine wirklich ersprießliche Tätigkeit rückhaltslose Anerkennung. Er wollte das Wort nicht ergreifen, da den überzeugenden Ausführungen des Referenten nichts hinzuzufügen sei. Ich habe aber ein besonderes Interesse an der Feststellung, daß ich bereits am 4. November 1924 namens des zionisischen Klubs die Gleichstellung der Kultusangestellten mit den Angestellten der Gemeinde Wien verlangt habe und daß ich und meine Kollegen an dem Pensionsnormale gemeinsam mit der Majorität gearbeitet haben. Der zionistische Klub rechnet es sich zur Ehre an, auch an dem Zustandekommen dieses Entwurfes Anteil genommen zu haben. Diese Feststellung, sagte Dr. Friedmann, sei notwendig, da in den letzten Tagen in der jüdischen Oeffentlichkeit ein Pamphlet verbreitet wurde, für das das Mitglied des Vertreterkollegiums Dr. Edwin Bader die Verantwortung trage und in dem den jüdischnationalen Vertretern der Kultusgemeinde vorgeworfen wird, daß sie den Angestellten bis heute das Pensionsnormale verweigert hätten. Demgegenüber stellt er mit aller Entschiedenheit an Hand von Protokollauszügen fest, daß es sich um einen schamlosen Angriff handelt, der mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden muß. Es steht fest, daß an den Sitzungen der paritätischen Kommission lediglich Mitglieder der Majorität und der zionistischen Fraktion teilgenommen haben und daß das einzige Mitglied des Klubs für soziale Tätigkeit im Vertreterkollegium, nämlich Dr. Edwin Bader, den entscheidenden Sitzungen dieses Ausschusses ferngeblieben ist. Redner überläßt es dem Urteil der gesamten Oeffentlichkeit, ob gerade dieser Mann, der an den Beratungen überhaupt night teil- , genommen hat und den Sitzungen unentschuldigt ferngeblieben ist, die Berechtigung besitze, Mandataren, die sich redlich um das Zustandekommen des Pensionsnormales bemüht haben, den Vorwurf zu machen, sie hätten das Pensionsnormale verweigert und den Angestellten die primitivsten sozialen Rechte vorenthalten. Auch der Wahlkampf muß seine Grenzen haben und diese Grenzen liegen dort, wo Angriffe aufhören und Verleumdungen beginnen. Diese Grenze ist überschritten worden. Deshalb habe ich mich veranlaßt gesehen, diese Feststellung zu machen, um die Wahrheit in das richtige Licht zu rücken. Hierauf versuchte Dr. Bader die gegen ihn gemachten Vorwürfe zu entkräften und die Anschuldigungen des Vorredners gegen seine Person zurückzuweisen. Wie wir vorwegs feststellen wollen und wie dies Regierungsrat Doktor H. Oppenheim seitens der - Majorität auch bekräftigen konnte, ist dieser Rechtfertigungsversuch vollständig mißlungen. Dr. Bader suchte nämlich sein Fernbleiben von den Sitzungen des Vertreterkollegiums damit zu entschuldigen, daß er als Mitglied einer gegen die Reaktion kämpfenden Partei in der Zeit der Wahlbewegung Wichtigeres zu tun gehabt hätte, und betonte, daß es ja allgemein bekannt sei, daß die Mandatare des Klubs für soziale Tätigkeit aus allen Kommissionen ausgetreten seien. Er sagte ferner, daß, wenn die Angestelltenschaft 30 Jahre auf das Pensionsnormale gewartet habe, sie noch ein paar Tage hätte warten können. Unseres Erachtens ist dies wohl die ungeschickteste Verantwortung für einen Mann, der der Führer einer Gruppe ist, welche „Soziale Tätigkeit" zu ihrem Leitwort gewählt hat. Die Aeußerungen Dr. Baders hatten einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen, aus welchem dann eine Kontroverse zwischen Dr. Bader und Dr. Plaschkes entstanden ist, innerhalb welcher der Erstgenannte die Bemerkung machte, daß er die „Wiener Morgenzeitung" und den Verfasser des Artikels wegen der gegen ihn erhobenen Anwürfe beim Schwurgerichte anklagen werde. Nachdem sich die Gemüter beruhigt hatten, wiederholt Kommerzialrat B. Buchwald den von ihm bereits in der paritätischen Kommission gestellten, jedoch dort abgelehnten Antrag, bei Rabbiner überhaupt keine Altersgrenze festzusetzen. Kultusvorsteher M. Scharfstein schließt sich diesem Antrage an und schlägt für den Fall der Nichtannahme des Antrages Buchwald vor, die Altersgrenze gemäß dem Kompromißvorschlage des Rabbinerverbandes mit 70 Jahren festzusetzen, welchem Antrage sich auch Kultusvorsteher J. März anschließt. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird die Vorlage mit Ausnahme der Bestimmung über die Altersgrenze der Rabbiner dem Antrage des Referenten entsprechend en bloc einstimmig angenommen, der Antrag Buchwald mit Mehrheit abgelehnt und der Antrag Scharfstein- März mitüberwiegender Majorität genehmigt. Präsident Prof. Dr. A. Pick dankte nunmehr allen, welche an der verabschiedeten Vorlage mitgearbeitet haben, insbesondere den Mitgliedern der paritätischen Kommission und ihrem Obmann Dr. Josef Ticho für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit bei der Ausarbeitung der dem Wohle der gesamten Angestelltenschaft gewidmeten Bestimmungen, dem Vizepräsidenten der Kultusgemeinde Dr. J. O r n s t e i n, der bei der Redigierung der Vorlage Außerordentliches geleistet hat, sowie Dr. Desider Fried mann, Amtsdirektor Regierungsrat G. Fuchsgelb und dem Mitgliede des früheren Kultusvorstandes Herrn Hofrat I. Gerstmann, dem Initiator des Pensionsnormales, für ihre ganz besonderen Mühewaltungen. Amtsdirektor Regierungsrat Dr. Adler dankte hierauf im Namen der Beamten und Angestellten der Kultusgemeinde in herzlichen Worten dem Präsidium und Vorstande für die Verabschiedung des für die Beamten- und Angestelltenschaft so wichtigen Pensionsnormales und sprach insbesondere jenen, welche sich um sein Zustandekommen verdient gemacht haben, den aufrichtigsten Dank aus. Sodann erstattete Regierungsrat Dr. H. Oppenheim den Bericht über den Rechnungsabschluß für 1926, der entgegen einem präliminierten Defizit von 300.000 Schilling infolge der über Erwarten guten Steuereingänge einen Ueberschuß von 20.939 Schilling aufzuweisen hat. Referent sprach auch die Hoffnung aus, daß trotz der Schwere der Zeit die Opferwilligl eit unserer Glaubensbrüder auch im heurigen Jahre die Gemeinde in den Stand setzen wird, ihren schweren Aufgaben voll und ganz gerecht zu werden. Präsident Prof. Dr. Pick hob hierauf in anerkennenden Worten die hervorragenden Leistungen des Finanzreferenten Regierungs-

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