Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 18 (29.4.1927)
- Date
- 1927-04-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 IHiiOOillliH DIE WAHRHEIT erhalten hatte, in dem Momente, als er sich nur auf den extrem nationalen Standpunkt stellte, verlieren mußte; trotz des irreführenden Namens, den sich die „Jüdische Partei" gegeben hatte, d. h. welcher ihr von den Jüdischnationalen aus eigener Machtvollkommenheit gegeben wurde; trotz der wütenden Propaganda des jüdischnationalen Parteiblattes, der „Wiener Morgenzeitung" und seiner Hetze gegen verdienstvolle Männer des österreichischen Judentums; trotz aller erlaubten und unerlaubten Mittel, aller terroristischen und unfairen Praktiken, deren sich die Jüdischnationalen in ihrem Parteikampfe bedienten. Das Vertrauen, das die Jüdischnationalen in die „hunderttausend jüdischen Wähler von Wie n" gesetzt haben, hat sich infolge des Mißtrauens, das diese Wähler den jüdischnationalen Parteipolitikern entgegenbrachten, als vollständig unberechtigt erwiesen, nicht einmal ein Zehntel haben ihrer Wahlparole Folge geleistet. Ja selbst die Spekulation der Jüdischnationalen auf die heranwachsende jüdische Jugend, welche sie schon im Voraus für sich reklamierten, hat sich als falsch erwiesen; denn wo sind die Stimmen jener zahlreichen jüdischen Jünglinge und Mädchen, die innerhalb der letzten vier Jahre in das wahlfähige Alter traten, wo ist die Stimme jenes Nachwuchses, welchen die Jüdischnationalen so energisch bearbeitet und auf den sie sich soviel eingebildet hatten? Die Jüdischnationalen werden eben endlich erkennen müssen, daß eine „Landespolitik" außer in Palästina selbst nirgends gerechtfertigt erscheint, und demnach alle ihre Bestrebungen ausschließlich auf die Arbeit für dieses Land konzentrieren müssen. Wenn die jüdischnationale Landespolitik eine so vernichtende Niederlage erlitten hat, so ist dies ein sprechender Beweis dafür, daß nationale Minderheitspolitik der Mentalität der österreichischen Juden wesensfremd ist. Daher hatten prominente Juden und Christen den für die Wiener Freiheitlichen richtigen Weg gesucht und, wie dies seit Erringung der Gleichberechtigung der Juden stets der Fall war, die Demokratie auf den Plan gerufen. Wohl hat die aufreibende Arbeit dieser Männer, welche leider viel zu spät eingesetzt hat und angesichts unseres empörenden Wahlsystems und des Verrates der vorgeblich liberalen Presse mit ungenügenden Mitteln durchgeführt wurde, hingereicht, die Juden an einem politischen Selbstmord, wie es die Aufgabe der Gleichberechtigung gewesen wäre, zu hindern, doch sie war zu schwach, um die dem Fortschritt und der Freiheit wiedergewonnenen Wähler in jenem Ausmaße im Lager der Demokratie festzuhalten, wie es erwartet wurde. Nichtsdestoweniger hat auch der Ausgang dieser Wahlen gezeigt, daß der demokratische Gedanke in allen Wiener Bezirken Fortschritte gemacht hat. Der Stimmenzuwachs, den die „Demokratische Liste" fast überall zu verzeichnen hatte, hat ihr gezeigt, daß sie sowohl in den bürgerlichen, als auch, was besonders erfreulich ist, in den Arbeiterbezirken auf einen solchen Grundstock überzeugter Demokraten rechnen kann, der bei dem beabsichtigten Wiederaufbau der demokratischen Partei als Fundament dienen wird. Hier feilt es nur weiter zu arbeiten und nicht zu verzweifeln! Der erste moderne hebräische Dichter. Es dürfte nur wenige Hamburger geben, denen die Tatsache bekannt ist, daß der erste moderne hebräische Dichter in ihrer schönen Vaterstadt geboren war und hier auch seine letzte Ruhestätte gefunden hat. Heutzutage blüht die hebräische Poesie im Osten von Europa. Aber der erste, der die modernen Töne in der hebräischen Sprache anschlug, war im äußersten Westen geboren, hier lebte, wirkte und starb er. Wir erfahren das alles aus einem merkwürdigen Buch in englischer Sprache, welches seines Inhalts und der Persönlichkeit seines Verfassers wegen unsere Aufmerksamkeit verdient. Es betitelt sich: „Short lectures on modern Hebrew literatur" (Kurze Vorlesungen über die moderne hebräische HC Feuilleton Stein des Anstoßes, „Einem Tauben sollst du nicht fluchen und vor einen Blinden kein Hindernis legen . . ." III, 19, 14 Von Dr. V. K u r r e i n. Zwei Gebrechen, Taubheit und Blindheit, nennt die heilige Schrift in einem und demselben Satze und gibt eine besondere, etwas auffällige Schutzvorschrift für jene Unglücklichen, die entweder von Geburt oder durch einen Unglücksfall um ein kostbares, unersetzliches Stück Gesundheit ärmer sind. Es ist in jeder Hinsicht recht, dem Tauben wie dem Blinden einen Ersatz für ihr Mißgeschick in diesem besonderen Schutze zu geben; aber von rechtswegen gebührte solche Rücksicht jedem, der seiner vollen Kraft beraubt ist, jedem, der ein schweres, unheilbares Gebrechen durchs Leben tragen muß. Warum gerade der Blinde und der Taube hervorgehoben und genannt sind, ist eine Frage, die der Betrachtung wert ist. Der Cheresch, der Taubstumme, dem die Gabe der Rede und die des Gehörs fehlt, nimmt im religiösen und bürgerlichen Rechte in Israel eine besondere Stellung ein, ist vieler Pflichten ganz enthoben, in seinen Rechten beschränkt und bedarf stets eines Schützers und Fürsorgers, der sich seiner annimmt. Der Blinde ist weniger schlecht daran; obwohl ihm die kostbare Gabe des Gesichtes mangelt, ist der Stab sein Begleiter oder ein Sehender sein Führer, damit sein Fuß nicht strauchle, und er Schaden nehme. Trotzdem sind diese beiden Kranken noch imstande, am Leben Anteil zu nehmen, können ohne Gefährdung ihrer Mitmenschen mit und unter ihnen leben und verkehren. Darum sind sie aber eher den Gefahren der Gesellschaft ausgesetzt, können gerade wegen ihrer Gebrechen leichter als andere von ihr, die den Fehler des Kranken ihrem schlechten Triebe zu nutze macht, geschädigt werden. Auch der Fluch, den das Ohr des Gefluchten nicht hört, bleibt ein Fluch, und der Stein des Anstoßes, an dem der Blinde strauchelt, ist die Sünde des Sehenden, wenn ihn der Blinde zur Bestrafung auch nicht aufrufen kann. Darum hat gerade dieser Satz der Thora einen Umfang und eine Bedeutung erlangt, die weit über den wörtlichen Sinn hinausgeht, ist im Religionsgesetze Israels einer der weitgehendsten Rechtsgrundsätze geworden. Denn die Alten sagen bereits: „Dem Tauben sollst du nicht fluchen", bezieht sich nicht nur auf den, dem der Gehörsinn fehlt, sondern auf jeden, der deine Worte nicht „versteht"; „Vor den Blinden sollst du kein Hindernis legen", gilt für jeden, der in einer Sache blind ist. Taubheit und Blindheit sind nicht nur körperliche Gebrechen, sondern auch geistige, seelische Fehler. Es gibt Sehende, die blind sind; Hörende, die taub sind. „Warum", so fragt R. Natan, „darf man einem Nasiräer, der das Enthaltsamkeitsgelübde auf sich genommen hat, nicht einen Becher mit Wein hinreichen? Er könnte meinen, der gereichte Trunk ist Most von Früchten, trinken und sein Gelübde brechen, und darum beißt es: „Vor den Blinden sollst