Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1927-04-01 · Heft 14 (1.4.1927) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 14 (1.4.1927)
Date
1927-04-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3064299-3064313--15314-3088091
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

DIE WAHRHEIT Seite 11 raubter oder am Leben bedrohter, jawohl am Leben bedrohter Mitbürger sich des Schutzes erinnert, den ihm das Gesetz angeblich angedeihen sein läßt. Dann wird der, welcher eigentlich dw Beleidigung, gefährlichen Drohung usw. schuldig ist — der wahrhaft Schuldige ist in der Regel nicht zu eruieren — wegen „Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge" zu 10, besten-, respektive schlechtestenfalls zu 20 Schilling Geldstrafe verurteilt. Man stelle sich nur den Gegensatz vor! Wenn mir jemand meine Uhr aus der Tasche stiehlt, wird er zumindest zu einer mehrmonatlichen Arreststrafe verurteilt, derjenige aber, welcher mir meine Ehre raubt, mich öffentlich mit Kot bewirft, auf das gröblichste beschimpft und zu meiner Ermordung aufreizt, erhält eine Geldstrafe von 10, bzw. 20 Schilling! Unter diesen Auspizien konnte sich nun in unserem Lande ein Preßpiratentum ärgster Sorte entwickeln, Männer, die als Politiker, Schriftsteller und Journalisten im öffentlichen Leben stehen, müssen gewärtig sein, jeden Tag mit Kot beworfen zu werden, und besonders dann, wenn sie Juden oder jüdischer Abstammung sind, fällt eine antisemitische Preßmeute über sie her und sie sind wehrlos und schutzlos den gröblichsten Insulten ausgeliefert. Freiwild für antisemitische Preßbanditen! Dieser Auswurf unserer Gesellschaft steht moralisch tief unter den Räubern und Wegelagerern, denn zur Betreibung des Räuberhandwerkes gehört wenigstens Mut, zu dem Handwerk dieser Menschen nichts als eine tüchtige Portion Feigheit. Feigheit ist es, wenn der verantwortlich-unverantworcliche Redakteur des „Volkskampf", des hakenkreuz'erischen Pogromblattes, Emil Schifter, der sich we^en „Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge" zu verantworten hatte, erklärt, er habe „weder gelesen noch verfaßt". Und außerdem ist es eine Unwahrheit. Ihm, dem verantwortlichen Redakteur des Blattes, müßte es bekannt sein, daß sein Blatt in einer Reihe von Fortsetzungen einen „Periodischen Lehmann" veröffentlicht, in welchem jüdische Journalisten und Schriftsteller beschimpft und aus begreiflichen Gründen gleich mit ihrer genauen Adresse angeführt werden. Hat er die Nummern, die diesen „Lehmann" enthielten, die Nummern seines eigenen Blattes überhaupt nicht gelesen? Nur ein flüchtiges Durchblättern derselben hätte ihn sofort auf die in auffallender Schrift gebrachten Beschimpfungs-, Verleumdungs- und Bedrohungsartikel aufmerksam gemacht. Er hatte keine Ahnung von den Pogromaufrufen, die sein Blatt Woche für Woche veröffentlichte! Da noch eine Reihe anderer Prozesse gegen besagten Redakteur wegen des gleichen Deliktes beim Landesgericht anhängig sind, beschloß der Richter, den Akt an das Landesgericht abzutreten. Der Ausgang dieser Prozesse wird uns darüber belehren, ob die Ehre jüdischer Journalisten, Schriftsteller und Politiker in Oesterreich mehr wert ist als 10 oder 20 Schilling, er wird aber auch Klarheit darüber schaffen, ob niedrige, feige und hinterlistige Preßbanditen hier weiterhin ihr Unwesen treiben dürfen. Eine Rede Weizmanns auf dem amerikanisch-jüdischen Kongreß verdient deshalb auch bei uns besondere Beachtung, weil sie in krassem Widerspruch zu stehen scheint mit dem Programm und den Ansichten der österreichischen Z i o n i s t e n. Chaim Weizmann, der Präsident der zionistischen Weltorganisation, faßt das jüdische Problem folgendermaßen zusammen: „Einzelne Juden und einzelne Gruppen von Juden haben eine Heimat; als Volk, als Ganzes sind wir heimatlos. Einzelne Gruppen von Juden, sei es in Polen oder in Deutschland oder in Amerika, haben zu den Staaten, in denen sie leben, eine bestimmte Beziehung. Es gibt keine Frage der Staatsbürgerschaft, oder wie man es gewöhnlich in einem ziemlich trivialen Sinne nennt, der „guten Staatsbürgerschaft". Nach meiner Auffassung bedeutet „Staatsbürger" einen „guten Staatsbürger". Staatsbürgerschaft ist ein vollkommen klarer Begriff. Wir sind Staatsbürger nicht nur in Amerika, sondern überall, wo es Juden gibt." Für unsere iüdischnationalen Pärteipolitiker, die im Gegensatz zu der allein auf die Förderung des Wiederaufbaues Palästinas gerichteten weitausschauenden Weltpolitik Weizmanns eine kleinliche und kurzsichtige „L a n d e s p o 1 i t i k" betreiben, ist die Staatsbürgerschaft der Juden noch immer eine Frage, ein Problem, mit dem man sich immer wieder aufs neue in Wahlaufrufen, Parteienunziationen und Versammlungsreden ^u beschäftigen habe. Ist die Staatsbürgerschaft aber kein Problem, nun gut, dann muß sie eben im Interesse der J ^ndespoütik 7u einem Problem gemacht werden. Ist Staatsbürgerschaft für den klarblickenden Präsidenten Weizmann ..ein vollkommen klarer Begriff", dann ist das bei unseren 'üdischnationalen Landespolitikern, denen die gleiche Klarheit }rTi Denken zu mangeln scheint, durchaus nicht der Fall. Durch Uebertragung des Prinzips der „nationalen Minderheit" auf die jüdischen Staatsbürger wird sofort die nötige Unklarheit und Begriffsverwirrung geschaffen und aus einer Selbstverständlichkeit ein Problem gemacht, mit welchen bei Wahlen und anderen Anlässen „Landespolitik" getrieben werden kann. Was liegt daran, daß hierbei die durch die allgemeine Gleichberechtigung gesicherte staatsbürgerliche Stellung der Juden untergraben wird, die Hauptsache ist und bleibt, daß die politischen Aspirationen der jüdischnationalen Parteipolitiker, sei es auch auf Kosten des Gesamtjudentums, in weitestgehendem Maße befriedigt werden. Zwischen solchen Leuten und wahrhaften Zionisten zieht nun Präsident Weizmann einen dicken Trennungsstrich. Wir selbst haben es immer wieder betont und werden nicht müde werden, immer wieder zu betonen, idaß wir die Schaffung einer rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina für unsere heimatlosen Glaubensbrüder als eine heilige Pflicht ansehen, wir es aber als eine nicht minder wichtige Pflicht betrachten, mit allen Mitteln dagegen anzukämpfen, daß noch mehr Glaubensbrüder durch die Umtriebe der jüdischnationalen Politiker zu „Heimatlosen" gemacht werden. Begnadigung der Leipziger Synagogen-Attentäter. Bekanntlich hat das Leipziger Schwurgericht in einem am 13. April 1926 stattgehabten Prozeß die „Frontbann"-Mitglieder Max Kirsten und Herbert Reinhardt zu je fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie anläßlich des Reichskriegertages ein Sprengstoffattentat auf die Leipziger Synagoge verabredet hatten. Das Attentat, das bis in alle Einzelheiten vorbereitet war, wurde der Polizei rechtzeitig bekannt, so daß die Ausführung verhindert werden konnte. Die sächsische Regierung wandelte alsbald die fünfjährige Zuchthausstrafe in eine dreijährige Gefängnisstrafe um. Und jetzt — wenige Wochen später — erfolgte die Freilassung der beiden Burschen mit dreijähriger Bewährungsfrist. Die Begnadigten müssen sich also drei Jahre hindurch jedweden Anschlages gegen Synagogen, Bethäuser, Friedhöfe usw. enthalten und auch jeden Versuch eines derartigen Attentates unterlassen, jedenfalls dürfen sie sich hierbei nicht erwischen lassen, wollen sie nicht ein zweites Mal festgenommen, verurteilt und — begnadigt werden. Mit Recht schreibt die „Vossische Zeitung" hierzu: „Der Fall zeigt erneut, daß selbst wenn die Gerichte einmal ausnahmsweise gegen die verbrecherischen Anschläge verhetzter Völkischer. Strenge zeigen, die Strafvollzugsbehörden mit einer bei ihnen sonst unbekannten Schnelligkeit und Energie dafür zu sorgen wissen, daß die Burschen ihre Strafe nicht abzusitzen brauchen." Der Fritsch-Prozeß. Der bekannte Leipziger Antisemit Theodor F r i t s c h wurde bekanntlich in dem Prozesse, den der Bankier Max W a r b u r g wegen Verleumdung angestrengt hatte und der am 22. Oktober 1926 vor dem Hamburger Landgerichte stattgefunden hat. zu vier Monaten Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe verurteilt. Theodor Fritsch hat in den vier in dieser Angelegenheit bereits stattgehabten Prozessen auch nicht den Schatten eines Beweises für seine verleumderischen Behauptungen erbringen können. Dennoch hatte er gegen seine Verurteilung das Revisionsbegehren eingereicht und so hatte sich das Hanseatische Oberlandgericht am 24. März als letzte Instanz mit der Verleumdungsklage zu beschäftigen. Nach siebenstündiger Verhandlung wurde die von Theodor Fritsch eingelegte Revision verworfen und damit das Urteil des Landgerichtes bestätigt. Trotzdem hierdurch das Urteil Rechtskraft erlangt hat, ist die Frage nicht von der Hand zu weisen: Wird Theodor Fritsch seine viermonatliche Gefängnisstrafe absitzen? Der Ford-Prozeß. Der vom Chikagoer Rechtsanwalt Aaron S a n i r o gegen Henry Ford angestrengte Beleidigungs- und Schadenersatznrozeß, mit dessen vierwöchiger Dauer man in amerikanischen Gerichtskreisen rechnet, ruft in Amerika mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten das größte Aufsehen hervor. Trotzdem Fords Hauptanwalt. Senator R e e d, keine allgemeinen Erörterungen über die Rolle des Angeklagten im internationalen Antisemitismus zuzulassen entschlossen ist. dürfte dennoch der Prozeß manches Licht auch auf jene Tätigkeit werfen, welche der Automobilfabrikant von D et r o i t und Dollarmilliardär zu seinem Privatvergnügen gewissermaßen als eine Art Sport betreibt, nämlich die aktive Unterstützung des Weltantisemitismus. Der Hauptverteidiger Fords, der sich bei den nächsten Präsidentenwahlen um die Nominierung als demokrati-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.