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Die Wahrheit · 1927-04-01 · Heft 14 (1.4.1927) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 14 (1.4.1927)
Date
1927-04-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 DIE WAHRHCI1 ^Wahrheiten vom (Sage .......------------ .—.....--------------------------------. Zur Fräse des rituellen Schächtens. Falsche Tierfreunde haben sich mit echten Judenfeinden verbündet, um ein gesetzliches Verbot des rituellen Schächtens zu erreichen. Durch einen Vorstoß der Nationalsozialisten Bayerns, die von einigen bayrischen Tierschutzvereinen unterstützt wurden, wurde die Schächtfrage neuerdings aufgerollt und der bayrische Landtag hatte sich mehrmals mit dieser beschäftigt. Obwohl die Verwaltungsstellen, die Vertreter des Innenministeriums und des Kultusministeriums, teilweise aus verfassungsrechtlichen, teilweise aus Gründen der Gewissensfreiheit, ein Schächtverbot für unangebracht halten, konnten die Völkischen mit den Stimmen der Sozialdemokraten und Deutschdemokraten eine Mehrheit für den schächtgegnerischen Antrag des nationalsozialistischen Berichterstatters erreichen. Gegen den Antrag stimmten ein Teil der Bayrischen Volkspartei, die Kommunisten und die Freie Vereinigung. Nichts scheint uns bezeichnender für den wahren Sinn der Anti-Schächt-Bewegung zu sein, als daß sie von jenem Lande ihren Ausgang genommen hat, das unter allen deutschen Ländern den Rassenantisemitismus in seiner wüstesten und abstoßendsten Form hervorgebracht hat, und daß diejenigen, welche als ihre begeistertsten Verfechter auftreten, gerade die erbittertsten Judenfeinde sind. Nicht Liebe zu den Tieren, sondern Haß gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen ist also die Quelle, der die unter der heuchlerischen Maske der Tierfreundlichkeit auftretende Bewegung gegen ein Religionsgebot entsprungen ist. Denn was soll man dazu sagen, daß gerade diejenigen, welche, wie die furchtbaren Enthüllungen der Fememordprozesse ergeben haben, vor der grausamsten Menschenschlächterei, der barbarischesten Hinmordung junger Menschenleben wegen irgendeines unbegründeten Verdachtes oder aus sonst irgendeinem nichtigen Anlasse nicht zurückgeschreckt sind, wenn diejenigen, welche offen Mord und Totschlag gegen ihre jüdischen Mitbürger predigen, sich auf einmal gegen das Schächten von Tieren ereifern! Was soll man dazu sagen, wenn gerade diejenigen, welche oft bis auf die Zähne bewaffnet wie Raubritter im Lande umherziehen, bereit, jeden Augenblick den entsetzlichsten Bürgerkrieg zu entfesseln, auf einmal ihre empfindsame, von tiefstem Mitgefühl mit jeder Kreatur erfüllte Seele entdeckt haben! Es ist wohl das merkwürdigste Schauspiel, das sich denken läßt, wenn Hakenkreuzler und Nationalsozialisten auf einmal ihr weiches Herz zur Schau tragen und sich an Tierfreundlichkeit nicht genug tun können. Daß von einer „unmenschlichen Grausamkeit" bei der rituellen Schächtung der Tiere nicht nur keine Rede sein kann, sondern die den Juden durch Religionsgebot vorgeschriebene Art der Tötung des Schlachtviehes, die unter allen übrigen Tötungsmethoden am wenigsten schmerzhafte ist, das haben eine Reihe hervorragender wissenschaftlicher Autoritäten bestätigt. Wir nennen nur, ohne bei dieser Aufzählung auf Vollständigkeit Anspruch zu erheben, Prof. Dr. G e r 1 a c h, Direktor der Tierarzneischule in Hannover, demzufolge „das Schächten zur humansten Schlachtmethode gehört, die allgemein eingeführt zu werden verdient"; ferner den weltberühmten Gelehrten Prof. Dr. Rudolf Virchov, der in einem Gutachten bezeugt, „daß das Schächten aus dem Grunde vorgeschrieben ist, um unnütze Quälereien der Tiere zu vermeiden"; Prof. Dr. G. B. Ercolani der Universität Bologna, welcher der Ansicht Ausdruck gab, „daß die bei den Israeliten gebräuchliche Art der Tötung des Schlachtviehs in Wirklichkeit gerade weit mehr als jede andere von dem entfernt ist, was man Tierquälerei nennt". Die Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Fachgelehrten (Aerzte, Tierärzte, Physiologen usw.) kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß die rituelle Schächtung, die im Wege der vollständigen Entblutung des tierischen Organismus dessen Tod herbeiführt, eine einfache, rationelle, hygienische und durchaus nicht tierquälerische Tötungsart ist. Leider hat aber die unablässige und systematische, ganz anderen als tierfreundlichen Gefühlen entsprungene Hetze die Gemüter zu verwirren verstanden und im Kreise einer Anzahl tierfreundlicher Menschen eine Ansicht über das rituelle Schächten verbreitet, welches jeder tatsächlicher Berechtigung widerspricht. Natürlich haben nun auch zahlreiche Tierschutzvereine den Kampf gegen das Schächten neuerdings aufgenommen und die falsch beratenen Führer derselben sind leider nicht davor zurückgeschreckt, ihre Vereinigungen als Mittel für die Durchsetzung antisemitischer Pläne herzugeben, und jenen Menschen, vor welche alle wahrhaften Tierfreunde ein unüberbrückbarer Abgrund trennen sollte, Gefolgschaft zu leisten. Die von Antisemiten aller Schattierungen, besonders aber von den Nationalsozialisten geschürte Bewegung gegen das rituelle Schächten hat nun leider auch auf dem Boden unserer Republik Widerhall gefunden und droht, sich weiter auszubreiten. Statt gegen die entsetzlichen Parforcejagden Stellung zu nehmen, bei der das von scharfen Hunden und berittenen Jägern zu Tode gehetzte Wild unter den furchtbarsten Qualen verendet, statt gegen die erbarmungslosen Pferderennen, die so manchem armen Tiere das Leben kosten, statt gegen diese dem „Vergnügen" und der „Unterhaltung" dienenden Arten der Tierquälerei, um von den übrigen zu schweigen, mit aller Kraft und Entschiedenheit aufzutreten, wird von den mit den Rassenantisemiten verbündeten Tierschutzvereinen, zu denen leider auch der österreichische Tierschutzverein gehört, selbst eine Hetzjagd auf gläubige und fromme Menschen veranstaltet, die in ihren religiösen Empfindungen aufs tiefste verletzt und dem Hasse ihrer erbittertsten Feinde ausgeliefert werden sollen. Diejenige Religion, welche das Sabbatgebet sogar auf das Tier ausgedehnt hat, eine tierquälerische! Trotzdem für uns österreichische Juden eine unmittelbare Gefahr eines Schächtverbotes, wie dies etwa in Bayern der Fall ist, gegenwärtig nicht besteht, haben sich Vertreter orthodoxer jüdischer Kreise zum Bundeskanzler begeben, um ihn über die Schächtfrage zu informieren. Bundeskanzler Seipel empfing nämlich, wie amtlich verlautbart wird, vor kurzem eine Abordnung des Vorstandes der Agudas Jisroel, bestehend aus den Herren Rabbiner Dr. P. Kohn, Wolf Pappenheim, Rabbiner Dr. Po Hak, Kommerzialrat Siegmund Bondi, die den Bundeskanzler von der Besorgnis der österreichischen Judenschaft in Kenntnis setzte, daß die schächtgegnerischen Bestrebungen in Bayern auf Oesterreich übergreifen könnten. Der Sprecher der Abordnung, Rabbiner Dr. Kohn, wies besonders auf den neuen deutschen Strafgesetzentwurf hin, der im Zuge der Rechtsangleichung auch für Oesterreich von Bedeutung werden kann. Dessen Tierschutzparagraph könnte eventuell von schächtgegnerischer Seite für eine Propaganda verwendet werden. Der Bundeskanzler erklärte, daß ihm von derartigen Bestrebungen in Oesterreich nichts bekannt sei. Sicherlich werde von Staats wegen nichts unternommen werden, was der verfassungsmäßig gewährleisteten freien Religionsübung widerspricht und außerdem einem von den Juden als biblisches Gebot betrachteten Brauch den Makel der Grausamkeit aufdrücken würde. Er glaube aber, daß auch in der Bevölkerung selbst, mindestens in der katholischen Bevölkerung, nicht die Tendenz besteht, den Angehörigen des jüdischen Glaubens das Schächten unmöglich zu machen. Der Bundeskanzler wird bei der endgültigen Fassung des neuen Strafgesetzbuches für Oesterreich und Deutschland auf diesen Umstand bedacht sein. Die Abordnung nahm die Erklärungen des Bundeskanzlers mit Befriedigung entgegen. So sehr man auch die guten Absichten der beim Chef unserer Regierung erschienenen Vertreter der orthodoxen Judenschaft anerkennen muß, so wird man doch nicht die Ansicht unterdrücken können, daß sie die Sache, welche sie dem Bundeskanzler gegenüber vertreten haben und die keine Angelegenheit der orthodoxen Judenschaft allein, sondern der gesamten österreichischen Juden ist, viel besser und wirksamer vertreten hätten, wenn sie dies im Wege jener Institution getan hätten, welche zur Wahrung der religiösen Interessen der Wiener Judenschaft durch das Staatsgesetz berufen ist, nämlich der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde. Ihre Umgehung, bzw. Ausschaltung erscheint deshalb auch im Interesse der orthodoxen Juden ebensowenig befriedigend zu sein, als die Haltung des Bundeskanzlers, der sich mit den Vertretern eines Teiles der Wiener Judenschaft in offizieller Form derart in Verbindung gesetzt hat, als ob es keine gesetzlich anerkannte Vertretung der gesamten Wiener Judenschaft gäbe. Die pflichtgemäße Obsorge. Darunter versteht das Gesetz bekanntlich die Verpflichtung des „verantwortlichen" Redakteurs eines Blattes, dasselbe vor seinem Erscheinen zu lesen und allfällige Gesetzwidrigkeiten auszumerzen. Die „Vernachlässigung der . pflichtgemäßen Obsorge" wird demnach als ein preßgesetzliches Delikt geahndet, und zwar kommt der nachlässige Redakteur gewöhnlich mit einer kleinen Geldstrafe davon. Diese ist die Risikoprämie, welche die in unserem Lande ihr Unwesen treibenden journalistischen Wegelagerer und Preßbanditen bezahlen müssen, falls irgendein seiner Ehre be-

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