Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1927-03-25 · Heft 13 (25.3.1927) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 13 (25.3.1927)
Date
1927-03-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3064299-3064312--15295-3088071
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

DIE WAHRHEIT!!ilii!illi!!lll!ll!!UIIIiillll!l!H Seite 9 daß er sich mörderische, von grauenhaftem Blutdurst diktierte, an mittelalterliche Folterungen erinnernde Brutalitäten habe zuschulden kommen lassen. Aber der Verteidiger hatte doch den Mut, den „patriotischen Ueberschwang" des von antisemitischer Gesinnung beseelten Mörders zu preisen. Allerdings war dieser Verteidiger kein anderer als der Rassenschützler Dr. Ulain. Und der Gerichtshof fällte über den Gesinnungsgenossen des Abgeordneten Ivan Hejjas, der gleichfalls „einer der besten Offiziere florthys" war, die Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten Kerkers, von der aber die Untersuchungshaft von zwei Jahren und zwei Monaten abgerechnet wird! Man hatte eben, um dem ausgezeichneten Mann, den man leider angesichts der vollständig hergestellten Rechtsordnung nicht vollständig freisprechen konnte, nicht allzu weh zu tun, ihn so lange in Untersuchungshaft gehalten, bis kaum mehr Zeit zur Strafe selbst übrig geblieben ist. Hätte man nur den Mut gehabt, den braven, von „patriotischem Uberschwang" gehetzten Sadisten, volle drei Jahre in Untersuchungshaft sitzen zu lassen, dann könnte er eigentlich nach diesem Urteile den Anspruch auf eine staatliche Geldentschädigung erheben. Nach der berühmten alten Gesetzgebung Sodoms hätte Oberleutnant Kmety die Hinterbliebenen seiner ermordeten Opfer unbedingt mit Erfolg auf Zahlung dieser Entschädigung belangen können. * * * An die Strafrechtsordnung Sodoms wurde man auch durch das interessante Urteil in dem vielbesprochenen Miskolczer Strafprozeß erinnert. Der Chef des staatlichen Arbeitsvermittlungsamtes Dr. Szikszay und sein Stellvertreter Meszaros, die angeklagt waren, einem Freudenhaus Mädchen geliefert zu haben, wurden freigesprochen. Der Besitzer dieses Lokales aber wurde zu sechs Monaten Kerker verurteilt. Zum Verständnis der Sache dient keineswegs der Hinweis, daß die Lieferanten Rassenschützler sind und der Besteller ein Jude. Die Richter, die das famose Urteil fällten, hatten vielmehr angenommen, daß die hochstehenden Beamten des Arbeitsvermittlungsamtes sich in einer Sphäre bewegen müssen, in der man von der betrübenden Existenz solcher sittlichkeitswidrigen Etablissements keine Ahnung hat. Ego. k Frau Oberkantor HANSI GIBLICHMANN entbietet anläßlich ihrer Abreise nach Ch ikago allen ihren Freunden und Bekannten die herzlichsten Grüße Wien, 21. März 1927 Wajkwheiten vom &a&e Robert Körber. Das ist bekanntlich der Herr, der bei den letzten Krawallen, welche von hakenkreuzlerischen Studenten an der Hochschule iür Welthandel in Szene gesetzt wurden, eine hervorragende Rolle gespielt hat. Er war nämlich nicht nur der Arrangeur, Regisseur und Einpeitscher dieser von den deutschvölktschen Lausbuben veranstalteten Rautereien, sondern er hat sich auch aktiv an denselben beteiligt. Robert Körber, seines Zeichens diplomierter Kaufmann, spielt überhaupt im Wiener Hochschulleben eine hervorragende Rolle. Er ist Leiter des „Kulturamtes der Deutschen Studentenschaft" und wird vom Rektor der Universität ungeachtet des gegen ihn laufenden Disziplinarverfahrens der Universität mit Ehren und Auszeichnungen überhäuft. So z. B. wurde er als der Würdigste befunden, anläßlich der Trauerkundgebung für die gefallenen Studenten die Gedenkrede für die Akademiker, welche ihr Leben auf dem Felde der Ehre lassen mußten und unter welchen sich auch zahlreiche Juden befanden, zu halten. Er ist es auch, dem das Rektorat der Universität Hörsäle und Anschlagkästen bereitwilligst zur Verfügung stellt, damit er in Wort und Schrift eine wüste Rassenhetze gegen die jüdische Studentenschaft entfalten kann, er ist es, der überall dort, wo es Krawalle, Aufläufe, Prügeleien und Ausschreitungen gibt, immer an erster Stelle zu finden ist Das Ziel, das er in Wort und Schriit und Tat mit anerkennenswerter Konsequenz verfolgt, ist kein geringeres als die Vertreibung der Juden aus den Räumen der Hochschulen; der Juden und Jüdinnen. Daß er auch letzteren gegenüber vor Brachialgewalt nicht zurückschreckt und Roheiten gegenüber wehrlosen Frauen für mit dem arischgermanischen Kulturindeal, als dessen Hüter er sich ausgibt, durchaus vereinbar hielt, darüber wurde man in einer Gerichtsverhandlung unterrichtet, welche am 20. d. M. vor dem Bezirksgericht I unter Vorsitz des Oberlandesgerichtsrates Dr. B e n e s c h stattgefunden hat. Gegenstand der Verhandlung war eine Klage der Studentin Irma Frisch gegen Robert Körber, der beschuldigt wird, die Klägerin anläßlich eines Tumultes an der Universität tätlich beleidigt und in rohester Weise insultiert zu haben. Unter anderem wird in der Klage ausgeführt, er habe die Klägerin beim Arm gezerrt, ihr die Hand ausgerenkt, das Kleid zerrissen und „Saujüdin" geschimpft In der Verhandlung leugnete der tapfere Recke und Wotansstreitsr natürlich alle ihm zur Last gelegten Handlungen. .Natürlich" deshalb, weil natürlich ein solches Verhalten das für die Hakenkreuzhelden natürlichste und in einer Reihe stattgehabter Prozesse bestbewährteste ist; „natürlich" auch aus dem Grunde, weil natürlich das Eingeständnis einer strafbaren Handlung viel mehr Mut erfordert als z. B. die Insultierung einer Wehrlosen durch eine Ueberzahl Immerhin waren eine ganze Anzahl von Zeugen vorhanden, welche den Inhalt dir Klage vollinhaltlich bestätigten. Der Richter vertagte schließlich die Verhandlung, um in den Disziplinarakt der Universität, der, trotzdem sich der Vorfall schon vor längerer Zeit abgespielt hat, noch immer „läuft", Einblick zu nehmen. Inzwischen hat sich unter der deutschvölkischen Studentenschaft an der Hochschule für Welthandel gegen das allzuscharfa Vorgehen Körbers eine Opposition bemerkbar gemacht, welche ihn zur Niederlegung seiner „Funktionen" an dieser Hochschule zwang. Es ist jedoch auch möglich, daß sich diese Opposition in den Reihen seiner bisherigen Anhänger nicht so sehr gegen sein allzuscharfes Vorgehen richtete, sondern darin seinen Grund hat, daß die Opponenten die tatsächliche Ausübung der Funktionen, mit welchen Körber von ihnen betraut worden war, mit dem Hausverbot, das das Rektorat dieser Hochschule über ihn verhängt hatte, nicht vereinbar hielten. Jedenfalls behält Herr Körber seine Funktionen. an den übrigen Hochschulen trotz des gegen ihn „laufenden" Disziplinarverfahrens weiter bei und bleibt auch weiterhin der Leiter des „Kulturamtes der Deutschen Studentenschaft". Arme deutsche Kultur, muß sich von einem solchen Manne „leiten" lassen! Der Fall Machan und — die Juden. Durch die gesamte Presse geht seit einigen Wochen ein lebhaftes Für und Wider über das von der Mutter der verstorbenen Grete Machan herausgegebene Buch: „Vom Leben getötet" Was geht uns Juden diese Angelegenheit, abgesehen von dem reto Menschlichen, besonders an? Nun, auch diese Angelegenheit möcht die völkische Presse den Juden in die Schuhe schieben. Man höre und staune! In der „Mecklenburger Warte" Tom

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.