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Die Wahrheit · 1927-03-11 · Heft 11 (11.3.1927) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 11 (11.3.1927)
Date
1927-03-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 illll«^ DIE WAHRHEIT jedem unbefangenen Leser den Eindruck einer wohlüberlegten Pogrompropaganda machen muß, etwas merkwürdig ist. Wogegen verteidigt sich nun eigentlich die rumänische Regierung? Sie verteidigt sich gegen den Vorwurf, Pogrome zugelassen zu haben. Wenn man unter Pogrom den organisierten Massenmord versteht, wie wir ihn aus der Zeit der Kiewer ßeilis- Affäre z. B. kennen, so darf allerdings festgestellt werden, daß es zu derartigen Pogromen in Rumänien noch nicht gekommen ist. Dies bedeutet jedoch für die rumänische Regierung keine wie immer geartete Entlastung, denn durch die Propaganda in ihrer eigenen Presse arbeitet sie der blutrünstigen Propaganda der rumänischen Antisemiten, der sogenannten „Christlichen Liga für nationale Verteidigung", in die Hände. Sämtliche Veröffentlichungen dieser Liga jedoch fordern unmittelbar und von der Regierung, die in der Beschlagnahme von Blättern sonst hervorragende Uebung beweist, ungehindert zum Judenmord auf. Vor uns liegt eine Reihe derartiger Veröffentlichungen, in denen die Juden des Ritualmordes beschuldigt, als Todfeinde des rumänischen Volkes bezeichnet werden und in denen den Juden angedroht wird, „daß sie noch ihr eigenes Blut trinken werden". Einige Zitate: Das offizielle Organ der Christlichen Liga für nationale Verteidigung, Ortsgruppe Galatz, „Svastica", vom 10. Jänner, schreibt: „Verfluchtes Volk, Volk der Diebe und Betrüger, Volk ohne Leben und ohne Vaterland — seine letzte Zuflucht sollte die ungeheure Einsamkeit einer Wüste sein, in der man es schweigend begraben könnte." Das gleiche Organ warnt vor Geschäften mit Juden. Das Bukarester Komitee der gleichen Liga veröffentlicht einen Aufruf, in dem zu lesen ist, daß „der Jude, der Menschenschlächter und die Ursache des Zwiespaltes innerhalb der Christenheit, mit seiner bekannten Feuilleton Irrtum. Von Dr. V. K u r r e i n. „Rede zu den Israeliten also: Wenn jemand aus Irrtum gegen irgend eines der Gebote Gottes sündigt. ... 1)1, 4, 2. Der bekannte Spruch: „Irren ist menschlich" will den Irrtum als eine mit der menschlichen Natur zusammenhängende Schwäche darstellen. Der Mensch ist weder vollkommen gut wie Gott, daß er keine Fehler hätte, noch vollkommen schlecht wie der Satan, daß er aus lauter Freude an dem Bösen das Böse täte, sondern eine Zusammensetzung aus Irdischem und Göttlichen und bringt die Sünde, den Fehler und Irrtum mit sich. Aber zwischen Sünde, Fehler und Irrtum ist ein großer Unterschied; sie sind nicht gleichlautende Wörter für eine und dieselbe Schwäche, sondern sowohl Fehler wie Irrtum können Sünde sein, aber müssen es nicht. Nicht jeder Fehler, nicht jeder Irrtum, der dem Menschen in seiner Unzulänglichkeit unterläuft, ist schon Sünde; er wird es erst, wenn er gegen göttliches Gebot verstößt. Aber auch dann noch besteht ein wesentlicher Unterschied, ob der Verstoß gegen Gebot und Satzung absichtlich oder unabsichtlich, bewußt oder unbewußt erfolgt. Die unabsichtliche, unbewußt geschehene Sünde heißt in diesem Falle Irrtum, so daß also dieses Wort den außer dem Bereich einer Sünde gelegenen Fehler und Verstoß hier nicht einschließt, sondern sich nur auf jenen Verstoß gegen das Gebot bezieht, der absichtslos und unbewußt zustande kommt Wenn eine Weltanschauung dem „Irrtum" eine besondere Stelle in dem sittlichen Verhalten Bestialität das heilige Kreuz vernichtet, an das er, immer nur er, Jesus Christus geschlagen, weil dieser Glauben, Recht und Wahrheit gefordert hat". Ein anderes Blatt, „Carpatii", das Organ der Christlichen Liga für nationale Verteidigung, Ploesti, vom 24. Jänner, veröffentlicht unter dem Titel „Töte!" eine klare Aufforderung zum Judenmord. Es heißt darin: „Töte! Unsere nationale Würde gebietet uns, mit tödlichen Schlägen sofort jeden zu vernichten, der unser Volk, unseren Staat untergraben will. Niemand hat das Recht, uns in den Arm zu fallen, wenn die Existenz des rumänischen Volkes auf dem Spiele steht." Ein weiterer Aufruf der christlichen Liga stellt einen Juden in der Form einer Spinne dar, wie er einem rumänischen Bauern das Blut aussaugt. Der Text ist dementsprechend. Genug der Zitate, es könnte mehr als eine Nummer dieses Blattes damit gefüllt werden. Man könnte über diese Art von Propaganda zur Tagesordnung übergehen, wenn die rumänische Regierung ihr entgegenwirken würde, wenn sie die Bestimmungen des rumänischen Strafgesetzbuches beachten und die Urheber und Verbreiter derartiger Pamphlete der verdienten Strafe zuführen würde. Nichts dergleichen jedoch geschieht! Im Gegenteil: Die Regierung denkt nicht nur nicht daran, diesen „Verteidigern" des rumänischen Volkes in den Arm zu fallen, sie unterstützt sie sogar durch die erwähnte, von ihren eigenen Presseorganen betriebene Propaganda, die nach der Methode der geeichten Antisemiten für alles, was schlecht in Rumänien ist, die Juden und immer wieder nur die Juden verantwortlich macht. Die Regierung, insbesondere ihr Innenminister, Herr Octavian Goga, dessen Aufgabe eigentlich die Unterdrückung einer derartigen Propaganda wäre, der sich auch dem Auslande gegenüber als Philosemit aufspielt, der in der Tat jedoch einer der geistides Menschen einräumt, so beweist sie, daß sie ein dauerndes, stets gegenwärtiges Pflichtbewußtsein bei dem Menschen voraussetzt. Schon in alter Zeit galt der Rechtsgrundsatz „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht", und tatsächlich ist die Gebotsübertretung, die aus Unkenntnis erfolgt, kein Irrtum, weil von vornherein gar nicht die Absicht da war, ein Gebot zu erfüllen. Wo hingegen die Kenntnis des Gebotes und die Absicht besteht, Gebot und Gesetz zu befolgen, und keine Absicht vorhanden ist, dem Gebote entgegenzuhandeln, können Fehler, Schwäche und Unzulänglichkeit der Menschennatur dennoch eine Gesetzesübertretung geschehen lassen, und bringen so den „Irrtum" zustande. Der Begriff „Mensch", d. h. ein unzulängliches Wesen, schließt eben den Irrtum ev ipso ein. Darum sagen sehr richtig die Erklärer, die heilige Schrift gebraucht in dem Satze „Wenn eine Person irrtümlich sündigt, das Wort „nefesch", weil dieses auf die Verbindung von Körper und Seele hinweist. Daß die „irrtümliche" Sünde auf der Verbindung von Körper und Seele beruht,, dürfte am besten jenes alte Gleichnis dartun, das einst Rabbi Juda hanaßi einem römischen Kaiser erzählte, als der Kaiser behauptete, Körper und Seele können bei dem einstigen Gottesgerichte jede Sündenschuld von sich abwälzen. Der Körper kann sagen: die Seele hat die Sünde begangen, denn seit ich von der Seele getrennt bin, bin ich gleich einem toten Steine und einer Sünde unfähig. Die Seele kann sich ihrerseits wiederum so rechtfertigen: der Körper hat die Sünden begangen; denn seit ich vom Körper getrennt bin, kenne ich keine Leidenschaften, Begierden und Sünden. Rabbi Juda hanaßi antwortete mit dem Gleichnis von dem Blinden und Lahmen, die ein König als Wächter über seinen wertvollen Obstgarten bestellt hatte, damit nichts gestohlen werde. Denn was der Lahme an lockenden Früchten sieht, kann er ob seines Gebrechens nicht holen, und was der Blinde holen könnte, sieht er ja nicht Trotzdem wurde gestohlen, denn der

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