Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 7 (11.2.1927)
- Date
- 1927-02-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Hill!!!! Seite 5 hat seinen Blick auf die Wiedervereinigung gerichtet. Sie sind daher n'cht in demselben Maße wie die anderen an dem Gedeihen Englands beteiligt. Es ''st nicht ihre Heimat, bloß der Ort ihres Aufenthaltes, das Haus ihrer Knechtschaft. Dieser Brw^vs. der zum erstenmal in der Zeitung Times auftauchte, hat e'nen starken Grad der Aufmerksamkeit auf sich gebogen, jedoch weht so sehr der inneren Kraft wegen als im Hinbl'ck auf da* hervorragende Talent, mit dem d<e Zeitung geführt wird. Er gehört zu jen°<r Klasse von Sophismen, mit denen man die gehässigsten Verfolgungen am leichtesten rechtfertigen kann. Menschen oraktische Folgerungen zur Last zu legen, d'e sie selbst ablehnen, ist in einem persönlichem Streit unaufrichtig, für eine Regierung grausam. Es ist ganz unmöglich, von den Meinungen, die ein Mann hat, auf seine Gefühle und seine Handlungen zu schließen. Und in der Tat ist niemand so töricht, einen solchen Schluß zu ziehen, außer wenn es gilt, einen Vorwand gegen seinen Nachbar zu haben. Ein Christ ist unter den stre^gst^n Sanktionen verpflichtet, in allen Dingen recht zu handeln. Und doch, wie vielen von den 24 Millionen Christen auf dem Inselreiche würde jemand bei klarem Verstand 1000 Pfund ohne S'cherheit leihen. Ein Mann, der nur einen Tag so handeln würde, unter der Annahme, daß alle Menschen von ihrer Religion geleitet würden, würde noch vor Einbruch der Nacht ruiniert sein. Keni Mensch handelt unter dieser Annahme in den täglichen Beziehungen des Lebens, beim Borgen, beim Leihen, beim Kaufen oder beim Verkaufen. Aber wenn es heißt, einen Mitmenschen zu unterdrücken, dann liegt die Sache anders. Dann stellen war diese Beweggründe, von denen wir wissen, daß sie zum Guten so wenig Kraft haben, so dar, als ob sie .zum Schlechten allgewaltig wären. Dann legen wir unseren Opfern alle Laster und Torheiten zur Last, zu welchen ihre Lehren, wenn auch nur im entferntesten, hinzuweisen scheinen. Man denkt letzt häufig so über die Juden, wie unsere Väter über die Anhänger Roms. Das Gesetz, das an den Mauern der Synagogen aufgeschrieben ist, verbietet die Habsucht. Aber wenn wir behaupten würden, daß ein Jude ein Pfand nicht für verfallen erklären würde, weil ihm Gott befohlen habe, sich nicht nach dem Hause seines Nächsten gelüsten zu lass^, so würde jedermann glauben, daß wir unseren Verstand verloren haben. Aber man läßt die Behauptung als Beweismittel gelten, daß die Juden an dem Gedeihen des Landes, in dem sie leben, keinen Anteil haben, daß sie sich nicht um seine Gesetze und Politik kümmern, daß es ihnen gleichgültig sei, wie hoch sie besteuert würden, wie oft sie beraubt und geplündert werden, da Gott ihnen versprochen hätte, daß die Juden, unbekannt auf welche Weise und zu welcher Zeit, vielleicht nach zehntausend Jahren, nach Palästina auswandern sollten. Wenn dies nicht der Fall ist, warum nehmen wir an, daß dieses Gefühl, das niemals Einfluß auf ihre Handlungen als Kaufmann oder auf ihre Entschlüsse als Testator hat, daß es einen unbegrenzten Einfluß auf sie a/s Gesetzgeber habe. Die Heilige Schrift bezeichnet die Juden als Wanderer und als Unterdrückte. Wenn wir sie zu Bürgern und zu Gesetzgebern machen würden, so würden wir diese Prophezeiungen unwahr machen. In Frankreich und in den Vereinigten Staaten sind den Juden bereits alle bürgerlichen Rechte eingeräumt woirden. Eine Prophezeiung, daß die Juden während ihrer Wanderung niemals die Rechte der Bürger an den Orten ihres vorübergehenden Aufenthaltes verlangen sollten, wäre somit eine falsche Prophezeiung. Dies kann also nicht ihr Sinn sein. Aber wir protestieren auch gegen eine Uebung, die Prophezeiungen mit Vorschriften vermischt, gegen die Berufung auf Voraussagen, die oft dunkel sind, gegenüber einer Moral, die immer klar ist Wenn solche Beweise Gesetze, die jetzt die Juden benachteiligen, rechtfertigen, so werden auch alle Grausamkeiten, die jemals gegen sie begangen wurden, gerechtfertigt: die allgemeinen Verbannungs- und Konfiskationsbefehle, die Einkerkerungen, die Folterungen und die Verbrennungen am Scheiterhaufen. Ein humoristischer Schriftsteller empfahl ironisch, daß das Gesetz zugunsten der Juden am Karfreitag beschlossen werden sollte. Wir haben nichts dagegen. Denn wir glauben, daß dieser Tag in keiner Weise würdiger begangen werden kann. Denn wir halten keinen Tag geeigneter zur Beendigung von Feindseligkeiten und zur Wiedergutmachung grausamer Uebel als den Tag, an dem die Religion der Liebe gegründet wurde. Der Cherem von Munkäcs. (Schluß.) Das außerordentlich rege jüdische Leben in Munkäcs. welches sich auch auf wirtschaftlichem Gebiet auswirkt, gibt Stadt und Umgebung ein eigenartiges Gepräge. Um dieses einzigartige Milieu zu veranschaulichen, bringen wir eine kleine Episode: Als nach dem Zusammenbruch der Monarchie überall Knappheit an Kleingeld und Scheidemünzen sich fühlbar machte und jede Stadt und Gemeinde Notgeld in Verkehr brachte, wurde in Munkäcs vom „Verein Talmud T h o r a" Notgeld in Form eines mit Stampiglie und Wertangabe versehenen kleinen Scheines in Verkehr gesetzt, waches unter allen Schichten der Bevölkerung, auch der nichtjüdischen, als vollwertig angesehen wurde. Aus dieser Begebenheit geht hervor, welch großes Vertrauen auch Nichtjuden zu einer jüdischen Gerneindeinstitation hatten, denn niemand hegte Zweifei, daß das von der „Talmud Thora" ausgegebene Ersatzgeld auch eingelöst wird. Es dürfte nicht allen Lesern bekannt sein, daß in Gemeinden wie Munk-ics das Ansehen des amtierenden Rabbinerkollegiums bei Juden und N i c h t j u d e n ein so großes ist, daß sich diese bei Streitigkeiten mannigfacher Art lieber freiwillig der Entscheidung dieses Kollegiums unterwerfen, als daß sie durch Anrufung der öffentlichen Gerichte Geld und Zeit opfern. Unter diesen Umständen kann es nicht wundernehmen, daß in einem solchen Milieu der Kampf zweier mächtiger Parteien das ganze gesellschaftliche Leben von Grund auf erschüttern und auch Nichtbeteiligte '.n Mitleidenschaft ziehen muß. Es leidet nämlich hierunter nicht nur der gesellschaftliche Verkehr, sondern Fehde und Zwietracht dringt auch in die Familien ein, da es leider nur zu oft der Fall ist, daß Vatex und Sohn, Schwiegervater und Schwiegertochter, Schwäger und Geschwister in verschiedenen gegnerischen Lagern stehen, so daß heftige Auseinandersetzungen zwischen den Familienmitgliedern an der Tagesordnung sind und das sonst friedliche Familienleben zerstören. Im Mittelpunkt dieser Fehde stehen, wie bereits geschildert, die Rabbis. Selbst der Tod des Beizer Rabbis brachte keinen Waffenstillstand zwischen den Parteien, sondern eine weitere Verschärfung der Gegensätze. Der Höhepunkt der Zwiistigkeiten wurde dadurch erreicht, daß den Anhängern des Beizer Raw zu Ohren kam, daß der Munkäeser Rabbi abfällige Aeußerungen über den Beizer Rabbi auch nach dessen Tode gemacht hätte. Die Anhänger des Beizer Raw, welche sich die Aeußerungen des Munkäcser Rabbis durch Zeugen hatten bestätigen lassen, gaben nun diese Aeußerungen in Druck und verteilten diese gegen den Munkäcser Raw gerichtete Flugschrift in Munkäcs und Umgebung. Diese Flugschrift trug als Unterschrift: „Die Beizer Chassidim in Munkäcs*', doch konnte bis heute trotz Bemühungen der Regierungsstellen nicht festgestellt werden, wer die Verfasser derselben, welche die angeführten Zeugen sind und in welcher Druckerei die Flugschrift hergestellt wurde. Die Anhänger des Munkäcser Rabbi reagierten auf dieses Vorgehen in der Weise, daß sie in die Beizer Klaus gewaltsam eindrangen und diese in brutalster und pietätloser Art verwüsteten. Durch diesen Vorfall wurde begreiflicherweise die Erregung der Gemüter bis zur Siedehitze gesteigert, so daß jeden Moment eine Explosion des in großer Menge aufgeetappelten Sprengstoffes zu befürchten war. Um nun dieser unhaltbaren Situation ein Ende zu bereiten, glaubte der Vorstand und das Rabbiner-Kollegium, inspiriert vom Oberrabbiner, zu einem Mittel greifen zu müssen, welches wohl im Mittelalter in ähnlichen Fällen angewendet worden war, uns aber heute, selbst in Ansehung der dort herrschenden mittelalterlichen Zustände, dennoch vollständig anachronistisch erscheint: sie griffen zum Cherem. Aber dieser schwerste Grad des Bannes war auch im Mittelalter niemals ein gegen eine Person gerichtetes oder aus persönlichen Motiven verhängtes Sanktionsmittel, sondern wurde nur dann, wenn alle anderen Mittel erschöpft waren, angewendet, wenn sich das Judentum selbst in Gefahr befand. Unter allen äußeren Merkmalen des mittelalterlichen Cherems wurde auch diesmal der Bann ausgesprochen- Es wurde ein allgemeiner Fasttag angeordnet. Eine unübersehbare Menge zog zur Synagoge und die, welche in dem Gotteshause keinen Platz fanden, umlagerten dieses unter Gebeten und in erwartungsvoller Spannung. In der Synagoge wurde die Bundeslade geöffnet, die Kerzen wurden ausgelöscht, das Schofar ertönte, worauf der Bann ausgesprochen wurde. Der Cherem