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Die Wahrheit · 1927-02-04 · Heft 6 (4.2.1927) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 6 (4.2.1927)
Date
1927-02-04
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 MflffflMMBDffflBfflf^ DIE WÄHRMEH zu dieser Befürchtung. Ist doch eist jüngst in Wien ein ^Hetzblatt aufgetaucht (wir haben es an anderer Stelle angeprangert), das noch gemeinere Lügen, noch niedrigere Verleumdungen gegen uns Juden fabrizieren, uns fn noch abscheulicher er und niederträchtigerer Weise mit Schmutz und Kot bewerfen konnte und es bereits in sedner vierten Ausgabe zu einer Beschlagnahme durch den Staatsanwalt gebracht hat. Da heißt es, alle Kräfte zusarnrnennehmen und die größten Anstrengungen machen, um sich nicht von jedem beliebigen Hetzblättchen den antisemitischen Wind aus den Segeln nehmen zu lassen; denn wenn andere Hakenkreuzblätteir noch mehr lügen, schimpfen und verleumden, dann ade — „Eiserner Besen"! Das darf nicht sein, das muß um jeden Preis verhindert werden, zumal wenn andere, nämlich die Juden, diesen bezahlen müssen! Deshalb steHt die Nummer dieses Blattes vom 22. d. M. einen neuen Rekord an Gemeinheit, Niedertracht und Schufterei dar, den zu schlagen auch einem „Volkskampf" schwer fallen dürfte. Man muß sich wundern, daß auf vier Seiten Druckpapier so viel Lüge, Verleumdung und Beschimpfung Platz hat „Jüdische Hochstapelei", „Die Weltgauner", „Das Heuchl er v olk", „Jüdische Niedertracht", „Durch Schmach zum Sieg" tauten die UeberSchriften, unter welche» eine wüste Pogromhetze betrieben wird. Es dreht sich -einem der Magen um, wenn man die dummdreisten Verdrehungen, döe kurzbeinigen Lügen und langbeinigen Vedeumdungen des Blattes liest und man wundert sich, daß es noch überhaupt Menschen von normalem Verstände gibt, die so etwas glauben. Es sei deshalb die letzte Nummer des „Eisernen Besen" dem „Kulturamt der deutschen Studentenschaft" zur Aushängung an der Wiener Universität bestens empfohlen. Fords Behauptungen werden nicht untersucht. Der Sprecher des Kongresses Nikolas Langworth hat es abgelehnt, gemäß gegen Henry Fords antisemitischen Beschuldigungen gerichtete Resolution Bloom (siehe unseren letzten Leitartikel) eine Untersuchung durch die juristische Kommission anzuordnen. Er erklärt, daß mehrere Kongreßmitglieder, insbesondere Angehörige der Republikanischen Pantei, sich gegen die Einsetzung der Sonderkommission ausgesprochen haben, und zwar darum, weil sie befürchten, daß eine öffentliche Erörterung der Behauptungen Fords zu einer Stärkung deT Intoleranz führen konnte. Diese Kongreßmitglieder, erklärte Langworth weiter, glauben nicht etwa an Fords Behauptungen, sie fürchten auch nicht Foaids Einfluß, aber es widerstrebt ihnen, den Kongreß zu einer Tribüne umzugestalten, von der aus religiöse Vorurteile verkündet werden würden. Was Fords Beschuldigung betrifft, daß die Juden das Banksystem der amerikanischen Regierung kontrollieren, so wird erklärt, daß unter allen höheren Beamten und Direktoren der zwölf Fedemal-Banken der Vereinigten Staaten sich bloß zwei Juden befinden: Leon Simon aus New-Orleans und Ciarens Linz aus Dolos in Texas. Ein „einig" Volk. Die Landesleitung Wien der Nationalsoziaäisten Oesterreichs hat als Einberuferin der am Mittwoch, den 5. v. M., im Saal dies Hotels Wimberger, VII., Neubaugürtel 38, stattgefundenen Massenversammlung laut § 15 des Gesetzes vom 26. Jänner 1917 die Strafanzeige gegen folgende Herren erstattet: Major Robert Der da, Walter Rentmeister und Anton Kubinger. Die Genannten haben, wie die „Deutsche Arbeiterpresse" mitteilt, die Versammlung vorsätzlich gestört, die Mitglieder des Suchenwirth-Vereines schriftlich hierzu aufgefordert, wie eine der Strafanzeige beigelegte Einladung, unterzeichnet von Herrn Rentmeister, beweist, haben den Anordnungen der Versammlungsleitung während deT Versammlung Widerstand entgegengesetzt und die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung derart behindert, daß schließlich der Saal durch die Polizei geräumt werden mußte. K u b i n g e r hat schon vor Beginn der Versammlung zu verschiedenen Personen geäußert, daß der von der Versammlungsleitung als Redner angekündigte Landesobmann von Wien, Herr Walter Gattermayer, nicht sprechen dürfe, und hat zum wiederholtem Male seine Parteigänger zum offenem Widerstand gegen die von der Versammlungsleitung beauftragten Ordner aufgereizt Des weiteren hat die Landesleätung Wien die Anklage gegen Herrn Rolf West wegen schwerer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erhoben, weil dieser während der Versammlung ein Bierkrügel gegen die von der Versammlungsleitung eingesetzten Ordner geschleudert hat. Das Mitglied des Suchenwirth-Vereines, K u dlacek, und noch ein zweites Mitglied dieser Gruppe wurden verhaftet, weil sie in der - Wimberger-Versammlung B i-e-rkrügel gegen Versammlungsteilnehmer geworfen haben. Sie wurden bereits dem Landesgericht eingeliefert. — Es geht nichts über die teutsche Einigkeit. Ein arisches Theater in der Leopoldstadt. Ausgerechnet in der Leopoldstadt? Jawohl „ausgerechnet!" Aber nicht nur das, sondern ausgerechnet in der Rolandbühne wurde, um einem dringenden Bedürfnisse abzuhelfen, von einer arisch-germanischen Theatergesellschaft ein unter Leitung eines Herrn Herrdegen stehendes Theater eingerichtet Wenn nur irgendwo, so scheint uns hier das Wort vom genius loci am Platze. Möge dieser Genius die genialen Theaterunternehmer zur Förderung arisch-germanischer Theaterkultur anspornen, möge der Ort, an dem ein Eisenbach und eine Werbeziirk, ein Sigi Hofer und ein Stärk gewirkt haben und der nun über Nacht zu einer Stätta reinster arischer Kultur geworden ist der Ort der sich inmitten einer wenig arischen Umgebung befindet zur Pflanzstätte jenes Geistes werden, welcher das gerade Gegenteil jenes zersetzenden jüdischen Geistes darstellt, der nunmehr den Platz hat '/räumen müssen. Es ist wirklich ein arisches Theater in der Leopoldstadt ein Theater, das noch vor dem ersten Aufgehen des Vorhanges Lachstürme erregen muß. Ein trauriger Eindruck. Die Verhandlung, die am 27. Jänner von dem Gewerbegerichte unter Vorsitz des Hofrates Dr. Mauthner stattgefunden hat und in der eine Anzahl Lehrer des nunmehr geschlossenen Israelitischen Taubstummeninstitutes als Klagen gegen das Kuratorium desselben wegen Vollausbezahlung der Ruhegenüsse auftraten, wird in allen jüdischen Kreisen lebhaft bedauert. War schon das beklagenswerte Ende dieses alten jüdischen Institutes Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen in der Budgetdebatte in der Kultusstube, über welche wir ja seinerzeit berichtet haben, so bot die Schließung des Taubstummeninstitutes und die als Folge derselben erfolgte Pensionierung der Taubstummenlehrer den Anlaß zu noch erregteren Szenen im Gerichtssaale. Die pensionierten Lehrer erhalten nämlich nur von der Landespensionsanstalt Ruhegenüsse, während ihnen seitens des Taubstummeninstrtutes keinerlei Zuwendungen, auf welche sie ein Recht zu haben glaubten, ausbezahlt wurden. Sie beriefen sicln vertreten durch Dr. Ernst F o r a 11 und Dr. Hugo Grimm, zun Begründung ihrer Pensionsforderung auf ein Abkommen, das im Oktober 1920 anläßlich eines Streikes des Lehrpersonals zustande kam, dahingehend, daß sie in ihren Bezügen den städtischen Lehrpersonen gleicher Kategorie gleichzustellen 'seien, ferner auf eine Vereinbarung vom Mai) 1922, in der tideses Abkommen wiederholt und bestimmt wurde, daß die Lehrer Anspruch auf die Bezüge der Pensionsanstalt und die faktischen Bezüge der städtischen Taubstummeniehrer haben. Den Vertreter der beklagten Taubstummenanstalt, Doktor Krummholz, befand sich demgegenüber in einer besonders schwierigen Situation, da das Kuratorium formell nicht mehr existiert und er eine Zwittersteilung zwischen einem gerichtlich bestellten Kurator und als Anwalt eines nacht melir existierenden Kuratoriums bekleidet. Er wandte ein, die Bestimmung des Ueberednkommens vom Mai 1922 habe die Bedeutung, daß überhaupt keine Zahlung zu erfolgen habe, so lange Einnahmen nicht vorhanden sind. Dr. Forall wandte sich entschieden gegen jeden Versuch durch nachträgliche Interpretation von festen Vereinbarungen Lehrpersonen, die in aufopfernder Weise bis zu 39 Jahren für das Institut tätig waren, einfach der bittersten Not zu überantworten. Die zweite Vereinbarung, welche über Drängen der Lehrer zustande kam, könne unmöglich den> Zweck gehabt haben, ihnen das zu nehmen, was sie im ersten Vertrag bereits zugestanden erhielten. Hierauf schritt der Vorsitzende zur Durchführung des Beweisverfahrens, in dessen Verlauf Prof. Dr. Alexander, Rechtsanwalt Dr. Weiß und Direktor S. Krenberger einvernommen wurden. Es kam hierbei zu wiederholten Malen zu erregten Auseinandersetzungen zwischen den Klägern und den Zeugen. Nachdem ein Ausgleichsversuch, der vom Vorsitzenden angeregt worden, gescheitert war, gab das Gewerbegericht der Klage zur Gänze statt. Der Betrag macht zirka 35.000 Schilling für sämtliche Kläger aus. In der Begründung führte Hofrat Dr. Mauthner aus, es gehe nicht an, Lehrpersonen, die jahrzehntelang die Bezüge von geprüften Lehrern erhalten haben, plötzlich die Bezüge von ungeprüften Lehrern zusprechen zu woHen oder gar die bereits ausgezahlten Bezüge zurückverlangen.

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