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Die Wahrheit · 1927-01-14 · Heft 3 (14.1.1927) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 3 (14.1.1927)
Date
1927-01-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT schiede seien nicht so groß, wie man allgemein denkt Das ist gewiß nicht unrichtig. Die Unterschiede werden aber groß durch die Vergröberung der Straße. Der Wille, diese Vergröberung zu vermeiden, muß unter allen Umständen herrschend werden. Darin sollten sich alle Parteien einig zusammentun. Aus der Wiener Kultusgemeinde. Eine stürmische Sitzung des Kultusvorstandes. Mittwoch, den 5. d, M. fand wfeder eine öffentliche Sitzung des Wiener Kultusvorstandes statt, zugleich wieder nach langer Zeit der Ruhe eine äußerst erregte, und zwar, wie wir vorweg feststellen wollen, auch wieder durch Verschulden der Jüdischnationalen. Der Beginn der Sitzung verzögerte sich sehr stark infolge verschiedener Kliubberatungen; weiters ging der öffentlichen Beratung edne vertrauliche Sitzung voran, da nach den Statuten die bis zum 6. Jänner eines jeden Jahres durchzuführende Neuwahl der Vizepräsidenten, des Vertreterkollegiums und der verschiedenen Kommissioneu der Gemeinden vertraulich zu erfolgen hat. Nur die Resultate werden der Oeffentiichkeit bekanntgegeben, sie erbrachten keine wesentlichen Veränderungen in den einzelnen Kommissionen. Vor allem wurden die bisherigen Vizepräsidenten Dr. J. Ornstein und Dr. J. Löwenherz wiedergewählt, auch das Vertreterkollegdum erführ in seiner Zusammensetzung keine Aenderung, es besteht nach wie vor aus den Herren Siegmund Kauders, Baurat Wilhelm Kempier, Regierungsrat Dr. Hermann Oppenheim, Wolf Pappen heim, Dr. Josef Ticho, Dr." Desider Friedmann, Dr. Leopold Plaschk^es und Dr. Erwin Bader. Obmann der Kultuskommission ist Herr Siegmund Kaaders,., der Unterriditskommission Herr Dr. Josef Ticho, der Friedhofskommission Herr Siegmund Kauders, der Spitalskommission Herr Baurat Wilhelm Kempler, der Versorgungshauskornmission Herr David Dohan, der Fürsorgekommission Herr Emil Engel, der Finanzkommission Herr Regierungsrat Dr. Hermann Oppenheim, der technischen Kommission Herr Baurat Dr. Arnold K a r p 1 u s und der Personalkoramässion Herr Dr. Josef Ticho. — Die öffentliche Sitzung begann erst um halb 11 Uhr abends; sie wurde mit einem von den Anwesenden stehend angehörten warmen Nachruf des Präsidenten Professor Dr. A. Pick für den kürzlich aus dem Leben geschiedenen) hervorragenden jüdischen Schriftsteller und Denker Achad Ha am eingeleitet, dessen Tod für die gesamte Judenschaft einen schweren Verlust bedeute und dessen Name, der sich die Anerkennung in der hebräischen Literatur erworben habe, stets in ehrendem Angedenken auch in der Wiener Judenscbaft bewahrt bleiben, werde. Namens des Klubs der Mehrheit gab*Dr. Ticho folgende Erklärung ab: Unser Klub steht auf dem Standpunkte, daß die Frage der Aenderung der bestehenden Wahlordnung, das ist der verfassungsmäßigen Grundlage des Kultusvorstandes, von der derzeitigen Majorität nicht zu entscheiden ist, da diese auf Grund eines gemeinsamen Wahlaufrufes1 durch Anhänger beider Parteien gewählt wurde, in welchem gemeinsamen Wahlaufrufe von einer Wahlreform nicht die Rede war, sowie überhaupt eine Aenderung der WaMordnung in der Wählbewegung von keiner der vereinigten Parteien zur Diskussion gestellt wurde. (Hört-, Hörtrufe bei den Sozialdemokraten.) Unser Klub fühlt sich daher nicht berechtigt, . an dem Wesen der gegenwärtigen Wahlordnung Aenderungen vorzunehmen. Keinesfalls kann die Frage der Wahlreform als dringlich bezeichnet und dadurch : der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung seitens der zuständigen Instanzen der Gemeinde entzogen werden, zumal die Mandatsdauer des gegenwärtigen Vorstandes erst im November 1928 endigt Infolgedessen wird, sich unser Klub an dem durch diesen Dringüäihkeitsantrag eingeleiteten außerordentlichen Verfahren behufs Herbeiführung einer Aenderung der Wahlordnung nicht weiter beteiligen. GescMftsordnungsmäßlg stelle ich den Antrag auf ■ Vertagung des heutigen Plenums. Diese Erklärung Dr. Tic hos bracht© ein gänzlich neues und unbedingt richtiges Moment in die Frage der Wahlreform. Es entspricht tatsächlich der Richtigkeit, daß weder im Wahlaufruf, noch während des ganzen Wahlkampfes von irgendeiner der beiden damals geeinigten großen Parteien gegenüber ihren Wählern die Forderung nach einer Wahlreform erhoben wurde, im Gegenteil, es ist uns noch erinnerlich, daß damals öfters Bemerkungen, auch von jüdischnationaler Seite fielen, die auf einen ablehnenden Standpunkt in dieser Frage schließen ließen. Das war auch deshalb weiter nicht verwunderlich, weil bei der damaligen Wahlbewegung gerade erst die neue Wahlordnung der Kultusgemeinde in Kraft getreten war und eine abermalige Aenderung nicht opportun erscheinen konnte. Die Wähler beider Parteien wären wohl auch mit einer solchen absolut nicht einverstanden gewesen und sie, dies ist der springende Punkt der ganzen Angelegenheit, haben in damals völliger Eintracht gemeinsam die Vertreter der beiden sonst so divergierenden Parteien in den Kultusvorstand entsendet, ohne ihnen auch nur mit einem Wrorte eine Aenderung der Wahlordnung zur Direktive gegeben zu haben. Es läßt sich also in sachlicher Hinsieht gegen die. völlig stichhältige Argumentation Dr. Tilchos nichite einwenden und wenn trotzdem Dr. Plaschkes in seiner Rede in Aussicht stellte, zu diesen meritorischen Bemerkungen Dr. Tic hos noch sprechen zu wollen — und wir glauben wohl mit Recht, daß auch die anderen Herren der jüdischnationalen Partei sich in obstruktionistäscher Absicht die gleiche Gelegenheit nicht nehmen lassen werden' — so kann man auf alle diese Auslassungen, die diesen tatsächlich richtigen Standpunkt widerlegen sollen, sehr gespannt sein. Um so mehr glaubten die Jüdischnationalen, in formeller Hinsicht widersprechen zu müssen, und gleich der nächste Redner, Herr Dr. Fried mann, wandte sich entschieden gegen den Vertagungsantrag, da dieser der Geschäftsordnung widerspreche, nannte die Interpretation Dr.-Tichos „kniffig'' und eine „Vergewaltigung" der Geschäftsordnung!. Er appellierte schließlich an den Präsidenten, diesen „Gewaltstreich" kraft seines souveränen Rechtes nicht zuzulassen, ' bezeichnete es außerdem als vollkommen unparlamentarisch, die Antragsteller zur Begründung ihres Antrages nicht zuerst zum Worte kommen zu lassen, wie es das demokratische Recht (Zwischenruf Moritz: Recht des Anstandes) bedinge. Als nun Dr. Glanz aufstand, befürchtete man wieder eine seiner mehr wort-, als gehaltreichen Obstruktionsreden, doch scheint er sich diesmal daran erinnert zu haben, daß es sich hier um einen Driniglichkeitsanitrag handle. Dr. Glanz sprach daher sehr kurz und glänzte mit dem Vorschlage, daß die Majorität, wenn sie desinteressiemt sei, ja aus dem Saale gehen könne, man werde dann auszählen (ein hübsches Kinderspiel!), ob die Anwesenden noch beschlußfähig seien; alles übrige sei glatter Bruch der Geschäftsordnung und er protestiere namens seines Klubs gegen diese „Vergewaltigung". Dr. Plaschkes, auf den dieobenangeführte Bemerkung Dr. Fried man ns, daß den Antragstellern zur Begründung de« Antrages nicht zuerst das Wort erteilt wurde, bezug hat, denn er war hiezu von sedner Partei ausersehen, gab selbst freimütig zu, daß er in diesem Falle auf ein formales Recht nicht pochen könne, da er als zweier Redner sich angemeldet habe; dagegen sprach auch er gegen den Vertaguhgsantrag, der in dieser 24. Stunde des Endtermines des Dringlichkeitsantrages unzulässig und unmöglich sei. Jede andere Auslegung sei, gelinde gesagt, „kniffig", „eine leere Ausrede, die einer besseren oder vielmehr schlechteren Sache würdig erscheine". „Dr. Ticho sei es vorbehalten geblieben, den eisten Schritt auf schiefer Ebene zu tun?' und so ging es in gleich lieblicher Tonart weiter. Doch Spaß beiseite, es ist tatsächlich unglaublich, in welcher Art und Weise der Klub-Obmann der Mehrheit für einen namens derselben eingebrachten, reiflich erwogenen Vertaguhgsantrag seitens der Jüdischnationaien haranguiert wurde, der im übrigen völlig der Geschäftsordnung entspricht, was auch Dr. Ticho in seiher Erwiderung betonte, indem 'er sagte, daß gemäß § 24 der Geschäftsordhuhg jederzeit ein Vertagungsanträg gestellt werden kann. Er wandte sich in energischer Weise gegen die Unterschiebung, als ob es der. Majorität darum zutunsei, irgendeiner Partei das Wort abzuschneiden, und daß die Vertagung identisch damit sei, daß der Antrag auch schon unter den Tisch faie. Im übrigen schloß auch Dr. Plaschkes seine heftige Rede mit einem Appell an den Präsidenten, keine Abstimmung über den Vertagungsantrag vornehmen zu lasseh, denn der § 24'sei semer Ansicht nach auf diese Spezialbestimmung des § 18: nicht anzuwenden. Präsident Prof. Dr. Pick erklärte

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