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Die Wahrheit · 1927-01-07 · Heft 2 (7.1.1927) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 2 (7.1.1927)
Date
1927-01-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT trag der Gruppe für soziale Tätigkeit für „verbrecherisch" bezeichnet Uebrigens habe das Plenum des Vorstandes gegen Dr. Ornstein und seine Meinung jede wie immer geartete Belastung der Kultusgemeinde aus dem Titel des Bedarfes des Taubstummeninstitutes abgelehnt Redner habe also nicht die Macht, die ihm jetzt von Dr. Plaschkes vindiziert werde. Nachdem Kultusvorsteher Gemeinderat Dr. Plaschkes einige Mißverständnisse aufzuklären versucht hatte, wendete sich Dr. Glanz in heftigen Worten gegen die Ausführungen des Referenten, worauf dieser zur Rechtfertigung seiner Behauptungen einige Protokolle zur Verlesung brachte, aus denen sich die Haltung der Herren Dr. Glanz und Dr. Bader in der Frage des Taubstummeninstitutes konform den Ausführungen des Redners ergab. Dr. Glanz mußte auch zugeben, daß seine Ansicht in dieser Frage von seinem Klub nicht gebilligt wurde und er sich dann dem Parteizwang unterworfen habe. Sodann kam Regierungsrat Dr. Oppenheim auf die Frage der Herausgabe eines Gemeindeblattes zu sprechen und legte eingehend dar, warum und aus welchen Gründen die Majorität der Verwirklichung eines < solchen Planes gegenwärtig ablehnend gegenüberstehen mußte. Diese Stellungnahme ist in allererster Linie durch finanzielle Erwägungen diktiert werden. Referent gibt seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß, wie die Verhältnisse heute liegen, der überwiegende Teil der jetzt gewünschten zirka 50.000, später vielleicht 100.000 Exemplare umfassenden Auflage ungelesen in den Papierkorb wandern würde, jenen Gemeindeangehörigen aber, die sich für jüdische Gemeindeangelegenheiten interessieren, würde durch den gefaßten Beschluß, die Mitteilungen der Gemeinde regelmäßig in drei in Wien erscheinenden jüdischen Blättern zu publizieren, Rechnung getragen. Die Kosten, welche ein in so großer Auflage erscheinendes Blatt verursachen würden, könnten, wie einige Redner behauptet haben, auch durch Inserate nicht im entferntesten gedeckt werden, was, abgesehen von den angestellten Kostenberechnungen auch durch einen Leitartikel des „Berliner jüdischen Gemeindeblattes", auf das des öfteren hingewiesen wird, bestätigt werden kann, in welchem Artikel klar und deutlich zum Ausdruck kommt, daß sich die Berliner Gemeinde in den Erwartungen, welche sie an die Herausgabe des Gemeindeblattes geknüpft hat, heute noch, da das Blatt 16 Jahre erscheint, getäuscht sieht. Ein wesentliches Argument gegen die Herausgabe liegt auch darin, daß das Wiener Gemeindeblatt ebensowenig wie die Berliner Gemeindezeitung nichtjüdische Inserate ablehnen könnte, was von den ohnedies schwer kämpfenden jüdischen Geschäftsleuten und Steuerträgern zweifellos nicht günstig beurteilt worden wäre. Im Verlauf seiner Entgegnungen kam Referent wiederholt auch auf die in der Generaldebatte vielerörterte Frage: Volks- oder Kultusgemeinde zu sprechen und kennzeichnete den Standpunkt der Mehrheit als den gesetzlichen, kein Parlament der Juden Wiens sein zu wollen, sondern die autonome Verwaltung der gesetzlich der Kultusgemeinde zugewiesenen Angelegenheiten der Juden Wiens. Er beschäftigte sich auch mit der hiermit in Verbindung stehenden Frage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes. Der Vorstand der Kultusgemeinde sei nicht, wie dies von der Gegenseite immer wieder behauptet werde, eine Art „jüdisches Parlament", sondern im Sinne des Gesetzes eine frei gewählte Körperschaft, welche der Verwaltung der Kultusangelegenheiten vorzustehen habe. Wir stehen, so führte Regierungsrat Doktor Oppenheim aus, auf dem Standpunkte, daß wir unsere Rechte als Staatsbürger, wie alle anderen auf Grund der Verfassung auszuüben und vor den österreichischen Behörden zu vertreten haben, und lehnen jede Sonderstellung, auch jede Sonderberechtigung im Staate ab. Als Bürger dieses Staates können die Juden in die öffentlichen Korporationen wählen, wie sie wollen, d. h., wie es ihnen ihre politische Ueberzeugung und ihr Interesse vorschreibt. Was nun die Forderung nach einem allgemeinen Wahlrecht für die Kultusgemeinde betrifft, so ist der Standpunkt der Majorität der folgende: Da jeder Staatsbürger zumindest als indirekter Steuerträger dem Staate gegenüber Pflichten erfüllt und Lasten trägt, erscheint ein allgemeines Wahlrecht für die politischen Vertretungskörper gerechtfertigt. Da der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde aber keine politische Körperschaft ist und der Pflichtenkreis gegenüber der Gemeinde, die keine oder fast keine indirekten Steuereingänge besitzt (Taxen bedürfen einer Gegenleistung, wobei die Armen befreit werden) nur auf die Kultussteuerzahler beschränkt ist, folgt mit logischer Notwendigkeit, daß diejenigen, welchenichtei n m al 25 Groschen (!!) Kultussteuer, d. i. die Minimalsteuer zahlen wollen (von Nicht-Zahlen-Können kann natürlich bei einem so minimalen Betrage keine Rede sein) auch als Kultuswähler mangels Interesse nicht in Betracht kommen können. Schließlich betont der Referent, daß er schon in der Generaldebatte darauf hingewiesen habe, daß 48.000 Steuerträger die eine Hälfte der im Präliminare vorausgesehenen Kultussteuer-Eingänge und nur 2000 Steuerträger die andere Hälfte derselben zahlen. Regierungsrat Dr. Oppenheim beschloß seine gedankenreichen und überzeugenden Ausführungen, indem er der Ansicht Ausdruck gab, die von der Opposition gegen den Budgetvoranschlag gemachten Einwände hinlänglich widerlegt zu haben, und bat um Annahme des Gemeindebudgets für das Jahr 1927. * * * In der sich an das Referat Regierungsrat Dr. Oppenheims anschließenden Spezialdebatte wurde zunächst das Budgetkapital „Kultus und Unterricht" besprochen. Kultusvorsteher Bauminger tritt wärmstens für die Förderung des hebräischen Sprachunterrichtes ein, der auch vom Standpunkte des religiösen Juden gefordert werden müsse. Wenn man nämlich die Gebete nicht verstehe, so argumentierte der Redner, verliere man das Interesse am regelmäßigen Besuche des Gotteshauses, und wenn man das Gotteshaus nicht besuche, entfremde man sich immer mehr und mehr dem Glauben der Väter, bis man ihm schließlich gänzlich untreu wird. Außerdem forderte Kultusvorsteher Bauminger die Systematisierung der Mas.chgichim, Kultus Vorsteher Pappenheim verlangt die Unterstützung der B i b e 1 s c h u 1 e n, in welchen er das beste Mittel erblicke, um die Jugend im wahren jüdischen Geist zu erziehen. Kultusvorsteher Dr. Klaber stellt mit Befriedigung eine Besserung im jüdischen Unterrichtswesen fest und fordert (durch häufige Zwischenrufe Dr. Plaschkes und Dr. Friedmanns unterstützt) dessen weitere Ausgestaltung im Sinne einer Intensivierung des Unterrichtes in der hebräischen Sprache. Er vertritt ferner die Ansicht, daß das Bibelschulwesen reformbedürftig sei und die Gemeinde eigene Bibelschulen errichten solle. Mit der Forderung nach Ausbildung jüdischer Kindergärtnerinnen dürfte Redner wohl einem in vielen jüdischen Kreisen gehegten Wunsche Ausdruck verliehen haben. Kultusvorsteher Dohan ist in der Lage, aus persönlicher Wahrnehmung erfreuliche Fortschritte im Jugendgottesdienst in den Gemeindetempeln festzustellen und weist insbesondere darauf hin, daß die Jugendgottesdienste in letzter Zeit einen sehr guten Besuch aufweisen. Dr. Josef Ticho ergriff sodann als Obmann der Schulkommission das Wort, um die vorgebrachten Beschwerden zu widerlegen. Vor allem stellt er mit Befriedigung fest, daß die Kritik in Ansehung der Tätigkeit der Unterrichtsverwaltung im allgemeinen eine günstige war und daß selbst diejenigen, welche Beschwerden vorgebracht haben, zugeben mußten, daß die Unterrichtsverwaltung ihre Pflicht nach jeder Richtung hin erfüllt habe, daß der Religionsunterricht in Wien wesentlich besser geworden und daß auf jede mögliche Weise die Ertüchtigung der jüdischen Jugend durch die Gemeinde gefördert worden sei. Die Unterrichtsverwaltung sei sich jedoch dessen bewußt, daß ihre erste Aufgabe in der Hebung und Förderung der religiösen Erziehung gelegen sei. Was nun die einzelnen Beschwerden betrifft, so sei vor allem darauf verwiesen, daß dem von Herrn Bauminger hervorgehobenen Umstände, daß die Jugend hebräisch lesen und die Gebete verstehen muß, weil sonst der Gottesdienst nicht besucht wird, Rechnung zu tragen ist. Der hebräische Unterricht muß es sich daher zur Aufgabe machen, die Jugend zumindest soweit Im Hebräischen auszubilden, daß sie zur verständigen Teilnahme am öffentlichen Gottesdienste fähig wird. Um dies herbeizuführen, empfiehlt es sich, beim Lesen der einzelnen Gebete diese zu übersetzen, hierbei auf die Stämme der einzelnen Worte hinzuweisen und hieran weitere Ableitungen und Erläuterungen zu knüpfen. Wenn dies gelingt, kann es sicherlich als Erfolg gewertet werden. Es ist ausgeschlossen, den hebräischen Sprachunterricht im Rahmen des öffentlichen Religionsunterrichtes in einer Weise zu pflegen, wie etwa den lateinischen oder französischen, weil die erforderliche Stundeny.ah1 nicht vorhanden

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