Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 1 (1.1.1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10 DIE WAHRHEIT schlössen hat, ihre Vertreter aus der Kammer zurückzuziehen und damit ihr Desinteressement an der weiteren Tätigkeit der Kammer zu erklären .... da die Kammer entsprechend der Art ihrer Zusammensetzung in ihrer überwiegenden politischen Tätigkeit nicht in der Lage war, für die fachstudentischen Interessen auch nur einigermaßen positive Arbeit zu leisten. Die Wünsche und Beschwerden, die von Vertretern des AVDfi. zu wiederholten Malen vorgebracht wurden, fanden nur sehr ungenügende Berücksichtigung. Die in der Kammer herrschende Spaltung der beiden großen Fraktionen führte zu den unangenehmsten Situationen für beide Vertreter des AVDfl, von denen jeder auf eine der beiden großen Listen entsandt war, aber getreu den Intentionen ihres Vereines nicht Politik, sondern nur fachliche Arbeit zu verrichten willens waren, sich aber infolge der herrschenden Parteien oft gegen einander gestellt sahen". Sollte doch endlich auch in den der laramer der Deutschen Studentenschaft" Gefolgschaft leistenden Kreisen die Erkenntnis aufdämmern, worin eigentlich die „Kulturarbeit" dieser mit ungerechtfertigten Vorrechten ausgestatteten und von den akademischen Behörden besonders bevorzugten studentischen Vereinigung besteht? Gaudeamus igitur! Die „Deutsche Akad e m i k e r ze i tu n g", das „Einheitsblatt der Arbeitsgemeinschaft der völkischen Akademikerverbände des deutschen Sprachgebietes" tritt wacker auf gegen die „Art Verschlechterung" des deutschen Volkes, z. B. in einem Artikel „Wie verhindern wir die Artverschlechterung unseres Volkes?" m ihrer Nummer vom 4. Dezember 1926. Sie kämpft daher gegen Ausschweifungen aller Art, gegen Alkoholmißbrauch, sie betont den Wert der „Rassenhygiene", welche die „Vermehrung minderwertiger, degenerierter und mit erblichen Krankheiten belasteter Menschen nach Möglichkeit zu beschränken sucht". Gleichzeitig legt sie obiger Nummer einen Prospekt, pardon „Auswahl-Sonderangebot" der Gräfin von Königsmarkschen Weinkellereien bei. Im gleichen Blatte befindet sich auch das Inserat einer „Deutscharischen Tanzschule", in welcher arischdeutsche Hochschüler einen angemessenen, rein deutschen Gesellschaftskreis (mit oder ohne Foxtrott?) finden. Gaudeamus igitur! Eine unerhörte Frechheit Wir haben an dieser Stelle immer wieder auf die Unrichtigkeit der bei den maßgebenden amtlichen Kreisen herrschenden Auffassung hingewiesen, daß es sich bei den Hakenkreuzlern „nur" um ein Häuflein irregeleiteter, nicht ernst zu nehmender Elemente handle, und gegen die unverständliche Nachsicht, welche die Behörden trotz einer ganzen Reihe aufreizender Vorfälle noch immer gegen die nationalsozialistischen und hakenkreuzlerischen Umtriebe walten lassen, entschieden Einspruch erhoben. Eben deshalb, weil diese Elemente nicht „ernst" zu nehmen sind, müssen sie sehr ernst genommen werden, denn bei Irrsinnigen weiß man nie, wessen man sich bei sinnlosen Wutausbrüchen zu versehen habe. Aus diesem Grunde sperrt man diese in Zwangsjacken oder in Gitterbetten. Eine neue Bestätigung für unsere Auffassung, daß das bisher geübte nachsichtige Verhalten der Behörden den Hakenkreuzlern gegenüber durchaus nicht am Platze ist, bildet ein Vorfall, der sich knapp vor den Weihnachtsfeiertagen im IX. Wiener Gemeindebezirk abgespielt hat. Hakenkreuzlerische Lausbuben verteilten an verschiedenen Orten dieses Bezirkes an Passanten Flugschriften, in welchen die arische Bevölkerimg davor gewarnt wird, ihre W e i hn ach t s einkaufe bei jüdischen Firmen zumachen. Der Gipfelpunkt der Niedertracht besteht nun darin, daß angesehene, seit Jahrzehnten im Bezirke geachtete und wegen ihrer Solidität in den weitesten Kreisen geschätzte jüdische Geschäftsleute mit Namen, Firma und Adresse an den Pranger gestellt werden. Diese geradezu unglaubliche Gemeinheit hat im neunten Bezirk großes Aufsehen erregt und Konsternierung bei den jüdischen, Abscheu bei der überwiegenden Mehrheit der christlichen Geschäftsleute hervorgerufen. Obwohl es der sofortigen Vorsprache der Betroffenen im Polizeipräsidium gelungen ist, die weitere Verbreitung der antisemitischen Flugschriften zu verhindern, konnte der Schade, welcher durch die niederträchtige Boykottaufreizung angerichtet worden ist, nicht mehr gut gemacht werden. Wir stellen fest, daß die Handlungsweise nicht nur der Verteiler der Flugschriften, sondern auch derjenigen, welche für das Zustandekommen und die Verbreitung derselben verantwortlich sind, einen groben Verstoß gegen die §§ 302 und 303 des Strafgesetzes (Aufreizung gegen eine Religionsgemeinschaft) darstellt und außerdem ein Vergehen gegen den § 99 des Strafgesetzes beinhaltet, weil sie den Versuch darstellt, die Bevölkerung eines Bezirkes durch Drohungen einzuschüchtern. Wenn diese offensichtliche Gesetzesverietzung nicht eine exemplarische Bestrafung aller Schuldigen zur Folge hat, dann erscheint die jüdische Kaufmannschaft, die dem Staate und der Gemeinde gegenüber unter den schwersten Opfern ihre Pflicht getreulich erfüllt, den abscheulichen Umtrieben der antisemitischen Rowdys auf Gnade und Ungnade ausgeliefert; denn es besteht die Gefahr, daß sich das, was sich gestern in dem einen Bezirke abgespielt hat, morgen in anderen Bezirken wiederholt. WWffTWSWSWWtfWWWBWWW An unsere Mitglieder! 1. Werbung: Die Arbeit, die unser Verein leistet, ist um so wirksamer, je mehr Mitglieder wir haben; Jedes neue Mitglied ist ein neuer Weg, auf dem unsere Aufklärung vordringen kann. Deshalb: Werbet neue Mitglieder! Werbeblätter, aus denen die Ziele unseres Vereines ersichtlich sind, stehen gerne kostenlos zur Verfügung. Auf Wunsch versenden wir auch Werbematerial an aufgegebene Adressen. 2. Mitarbeit: Wir bitten unsere Freunde, uns in unserem Kampf durch Mitteilung über alle in unser Tätigkeitsgebiet fallende Ereignisse zu unterstützen. Rechtzeitige Mitteilung an uns erleichtert uns unsere Arbeit. 3. Mitgliedsbeitrag 1927. Unsere geehrten Mitglieder bitten wir, ihren Mitgliedsbeitrag für das Geschäftsjahr 1927 möglichst umgehend an uns einzusenden. (Postsparkassenkonto 9964.) Der Mindestbeitrag beträgt sechs Schilling. In Anbetracht der uns durch die derzeit besonders rege Versammlungstätigkeit entstehenden Mehrausgaben bitten wir alle leistungsfähigen Mitglieder dringend um freiwillige Spenden für den „Vortragsfonds". * Der Zentralvorstand der „Union deutschösterreichischer Juden", Wien IX., Berggasse 4. ^WWWWiWWWWWWVWW T /\ tktk J\\Jf E? Kleider-, Pelze u Gummimäntel-Fa IVlAla%^r K Zentrale: Detailvarkanf: #• AM Lrfil Wlenn„Glocken»wae24 Wien 0., Tabortfra