Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 1 (1.1.1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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ÖIE WAHRHEIT Ii Seite T sionen zu schaffen, möge uns die hervorragende Persönlichkeit des Juden Popper-Lynkeus zeigen, daß „die Wunder, die der Allmächtige an unseren Vätern vollbracht hat", sich immerfort erneuern an seinem Volke „wie in jenen Tagen so in unserer Zeit." Dr. Franz Josef Weiß. Der Antisemitismus in Rumänien. Von Hermann Wendel, Berlin. Bereits wiederholt berichteten wir ausführlich über die Lage der rumänischen Juden, die trotz theoretischer Gleichberechtigung iu einer tatsächlichen Rechtlosigkeit zu leben verurteilt sind. In den letzten Wochen häufen sich die Meldungen über fast pogromartige Ausschreitungen gegen Juden dort, so daß es dringend notwendig ist, die Aufmerksamkeit unserer Leser auf diese Vorgänge zu lenken. Die Teilnahme der österreichischen Juden an dem traurigen Geschick der rumänischen Juden, wie die Entrüstung über den vollkommen versagenden Schutz der rumänischen Staatsgewalt Juden gegenüber, steht fest. Ueber den Hintergrund, auf dem sich diese grauenerregenden Vorgänge abspielen, schreibt Hermann Wendel, der hervorragende Balkankenner, in der „C. V.-Zeitung" folgendes. Wenn die Juden in der Türkei ziemlich unbehelligt lebten, traten sie in den freien Balkanstaaten, die sich nach Zurückdrängung der Osmanenherrschaft in Europa bildeten, ohne weiteres in den Genuß voller Bürgerrechte; Serbien, Bulgarien und Griechenland sind die klassischen Länder des Nichtantisemitismus in der neueren Geschichte, und was sich in ihnen jüngst da und dort an judenfeindlicher Stimmung zeigt, ist lediglich ein bedeutungsloser Importartikel aus dem Abendland. Anders Rumänien. Die rumänischen Fürstentümer Moldau und Walachei waren nie türkisches Gebiet, sondern nur als Vasallenstaaten der Pforte tributpflichtig; sie behielten ihre einheimischen Fürsten und Bojaren, die mit dem ganzen gedunsenen Dünkel großer Herren auf die aus der Türkei, Polen und Südrußland einwandernden Juden herabsahen und aus ihnen neben ihren Schollenpflichtigen Bauern eine zweite Klasse von Parias schufen. Schon 1526 untersagte eine Verordnung des Wojwoden der Moldau, Stefan, den Juden den Erwerb von Grundbesitz und die Ausübung des Bäcker-, Schlächter- und Gastwirtsgewerbes. Im achtzehnten Jahrhundert findet man sie dafür als Pächter jener Ländereien, die die Bojaren selbst zu bearbeiten zu faul waren, und auch als Schankwirte in den Dörfern, aber nicht nur stellte das Reglement Organique von 1832, das die russischen Protektoren den beiden Donaufürstentümern aufzwangen, die Israeliten unter Ausnahmerecht, sondern auch die Verfassung des neugegründeten rumänischen Staates von 1866 machte für Fremde, zu denen die Juden gezählt wurden, die Einbürgerung und damit die politischen Rechte vom christlichen Bekenntnis abhängig. Wohl suchte der § 44 des Berliner Vertrages von 1878 den Artikel 7 der rumänischen Verfassung, der die Juden in der Tat hinter Ghettotore verbannte, unwirksam zu machen, aber seine Bestimmung, daß in Rumänien niemandem der Unterschied des Glaubens als Grund der Ausschließung von bürgerlichen und politischen Rechten entgegengehalten werden dürfe, blieb eitel Kanzleipapier. Das den Juden angetane Unrecht wurde dadurch gewiß nicht geringer, daß es eine große Masse von Menschen traf. Nach der Zählung von 1912 lebten im Königreich unter rund 8 Millionen Einwohnern 239.967 Juden, von denen vier Fünftel in Städten wohnten. Wenn sie in der Walachei, Bukarest ausgenommen, zahlenmäßig geringer waren, saßen sie in der Moldau dafür desto dichter. Im Departement Jassy bildeten sie ein Viertel der Bevölkerung und machten, wie in Jassy selbst, auch in den anderen nordmoldauischen Städten und in vielen Marktflecken die Mehrheit aus. Von ihnen allen hatte im Lauf der Jahrzehnt© nur ein mit unbewaffnetem Auge kaum •rkt«»bar#r winziger Bracht«!! tuf dem Weg« der individuellen Naturalisierung, durch die die Bukarester Machthaber den Willen des Berliner Kongresses zu erfüllen versprachen, die rumänischen Vollbürgerrechte erlangt. Die große Masse spielt im Erwerbsleben eine bedeutsame Rolle und verfügte über einen ansehnlichen Teil des Bankkapitals und Großhandels, aber politisch bestand sie aus „Schutzbefohlenen", die wohl der Steuer- und Heeresdienstpflicht unterlagen, doch weder das aktive noch das passive Wahlrecht besaßen, weder Staatsämter bekleiden noch Grund und Boden erwerben durften; ein Gesetz von 1902 nahm ihnen sogar das Wahlrecht in den Innungen und anderen Wirtschaftskörperschaften, in denen sie oft die Mehrheit innehatten. Sie waren Heloten, sie trugen den gelben Fleck der Rechtlosigkeit am Gewände! Da jedes Land die Juden hat, die es verdient, wurden diese gehetzten und geschundenen Parias zum Teil in Berufe gedrängt, wo sie nicht gerade sozial wohltätig wirkten. Das fressende Geschwür am Leibe Rumäniens war die Agrarfrage: Auf der einen Seite die riesigen Latifundien reicher Landlords, auf der anderen Seite das wimmelnde Heer der landhungrigen Bauern.. Da die Großgrundbesitzer es in neun von zehn Fällen vorzogen, ihre Grundrente in Monte Carlo, Nizza und Paris zu vergeuden, statt daheim den Landwirt zu spielen, vergaben sie ihre Güter an Zwischenpächter, die sie in kleinen Losen zu oft grausamen Bedingungen weiterverpachteten. Unter diesen Zwischenpächtern, die dem Landvolk als unbarmherzige Ausbeuter seines Elends erschienen, sollen sich die Juden in unverhältnismäßiger Zahl befunden haben. Aber wenn auch 18,87 Prozent der verpachteten Gesamtfläche in ihren Händen waren und jüdische Pächtertrusts, wie die Fischer und P i s t e r, mit Recht böses Blut machten, so gehörten doch von insgesamt 3332 Zwischenpächtern nur 472 dem Judentum an, und sänftiglicher gingen die Christen bei der Ausquetschung der Pachtbauern auch nicht zu Werke. Gleichwohl richtete sich in einem Lande, in dem der Antisemitismus eine anerkannte S t a a t s e i n r i c h t u n g w a r, auch der soziale Haß zunächst gegen die Bekenner des mosaischen Glaubens. Selbst ein Kopf von so europäischem Ausmaß wie der Historiker und Moralist Nikola Jorga Ist von einem dumpfen Antisemitismus nicht frei, da er die meisten Ausnahmebestimmungen gegen die „galizischen Vagabunden" rechtfertigt. Leicht war es denn, bei den häufigen Aufwallungen des geplagten Landvolkes die erste Wut gegen die jüdischen Zwischenpächter und die Juden überhaupt 2U lenken; mit einem regelrechten Pogrom begann nicht nur der große Bauernaufstand des Jahres 1907. Der Weltkrieg, dessen Ausgang das nationale Sehnsuchtsziel der Rumänen: vom Dnjestr bis zur Theiß! erfüllte und ein Großrumänien schuf, änderte die sozialen und politischen Daseinsbedingungen des ganzen Volkes von Grund auf. Durch die Agrarreform wurde aus dem Großgrundbesitzerstaat ein Kleinbauernland, und die Wahlreform schleuderte die Massen in die politische Arena. Auch die Judenfrage blieb von solchen Umwälzungen nicht unberührt. Sprachen schon Dekrete vom September und Dezember 1918 den „Fremden", die im Lande geboren waren oder unter den rumänischen Fahnen Kriegsdienste geleistet hatten, das Recht auf Naturalisierung zu, so ging es vollends nicht an, die Juden, die in den österreichisch-ungarischen Gebieten, Siebenbürgen und Bukowina, volle Bürgerrechte genossen hatten, im neuen Vaterland auf die Stufe der Rechtlosigkeit herabzudrücken, und auch die Juden in dem von Rußland an Rumänien fallenden Bessarabien, 266.000 an der Zahl, ein Zehntel der Bevölkerung, standen wirtschaftlich und kulturell zu hoch, als daß man ihnen gegenüber eine Ghettopolitik hätte anwenden können. So zählt das neue Rumänien nicht nur 778.000 Juden, nahezu fünf Prozent seiner Bevölkerung, sondern die Verfassung von 1923 teilt auch allen Staatsbürgern ohne Unterschied der Abstammung, Sprache und Religion die gleichen Rechte zu. Damit schien die Judenfrage gelöst. Aber wie das alte Rumänien sich auf anderem Felde mit allen, auch den schäbigsten Mitteln gegen den Aufstieg der bislang sozial und politisch niedergehaltenen Schichten wehrt, so auch hier. Obwohl die Rumänen ein Mischvolk sind, wie es im Buch steht, und in Ihren Adern dakisches, lateinisches, slawisches, griechisches, türkisches und magyarisches Blut durcheinandergequirlt ist, bekam der Antisemitismus nach dem Kriege einen „rassischen", einen „völkischen" Akwnt Die von dem kleinen