Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 51 (20.12.1929)
- Date
- 1929-12-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 DIE WAHRHEIl Wir können uns eine Vorstellung davon machen, wie „laut und aufgeregt" die „Reichspost" in einem solchen Falle sein würde, denn gerade in den letzten Tagen hatte sie Grund genug, sich über die Heimwehrler zu ärgern, die Versammlungen, in denen der Gemeinderat Kunschak und der Referent des Verfassungsausschusses Schuschnigg gesprochen haben, mit aller Gewalt zu stören versuchten. Da schrie die „Reichspost" auf und unterstrich die Worte Schuschniggs: „Gegen die Katholiken, gegen die Christlichsozialen gibt es keine Selbstschutzbewegung!" Gegen die Juden aber? Du lieber Himmel, da ist die gleiche Sache nur ein harmloser „Raufhandel, der zu einem großen Ereignis politischen Charakters aufgebauscht" wird. Zweierlei Maß! Die patentierten Heimwehrblätter aber benahmen sich noch merkwürdiger. Die „Freiheit" wußte nicht aus noch ein. So viel Geschmack verriet sie auf jeden Fall, die Exzesse als „Jude npogrom" lächerlich zu machen und sie nur „von der heiteren Seite zu betrachten". Die Heimwehrler haben „offenbar aus überschüssiger Kraft" gehandelt, als sie „die Ungeschicklichkeit begingen, sich in den Streit (um Halsmann!), der sie gar nichts anging, einzumischen." Und bei den „demokratischen Zionisten", deren Versammlung im Cafe Produktenbörse von den Heimwehrlern bekanntlich gestört wurde, sind diese „an die ganz Unrechten gekommen", denn dort wurde ein ausgesprochen antibolschewistischer Vortrag gehalten, nicht, wie die „Freiheit" zuerst irrtümlich darstellte", die Heimwehr kritisiert, was eine unglaubliche Frechheit gewesen wäre. Arme „Freiheit", wie hast du dich blamiert! Dem „Neuen Wiener Journal", dem Organ des Herrn Lippowitz, waren die Exzesse besonders unangenehm. Zuerst versuchte es, sie mit einigen Zeilen abzutun, dann, als dies schon nicht mehr möglich war, kam am 13. d. M. die Rettung unter der fetten Aufschrift: „Heimwehr verurteilt den Antisemitismus!" Der naive Leser, der unter dieser Aufschrift eine Erklärung der Heimwehr gegen den Antisemitismus vermutet hätte, mußte sich ebenso enttäuscht sehen, wie jener, der in der seinerzeit mit großem Tamtam angekündigten Enunziation der Heimwehr zu den Hochschulkrawallen eine entschiedene Sprache gegen die antisemitischen Radaustudenten erwartet hatte. Es stand da nach den schreienden Lettern nur der bekannte Heimwehrbefehl, der die Beteiligung an Raufhändeln verbietet. Sonst nichts! Kein Wort findet sich da wirklich gegen den Antisemitismus! Die Vorfälle selbst „reduzieren sich — nach dem „Journal" — darauf, daß drei oder vier Studenten in angeheitertem Zustand randalierten und dabei einen kleinen Sachschaden verursachten, ohne aber auch nur einen Kaffeehausgast zu verletzen." Punktum. „Angeheiterter Zustand" — „Ueber schüssige Kraf t". Man sollte doch mehr Einheitlichkeit bei der Presse der angeblich so stramm organisierten Heimwehr feststellen können, denn sonst kennt sich am Ende kein Mensch mehr recht aus. Jetzt haben wir doch der „Reichspost" den Verdruß bereitet, „den Raufhandel aufzubauschen"; aber diese Feststellungen waren notwendig, um die einzig mögliche Lehre aus den Exzessen der vorigen Woche zu ziehen: Fort mit dem Faustrecht aus dem politischen Meinungskampf und größtes Mißtrauen gegen jene Elemente, die dieses für unser Gedeihen so gefährliche Faustrecht noch immer zu propagieren wagen! *f&MMMMMjß&j&täk, Ein Gedenktag. Von Hermann Horwitz. Für die Wiener israelitische Kultusgemeinde fällt in das Jahr 1929 ein bemerkenswerter Gedenktag. Im September 1829. also vor hundert Jahren, wurde nämlich Lazar Horwitz, geboren 1803 zu Floß in Bayern, zum Oberrabbiner der Wiener Judenschaft gewählt. Wenn man von der kurzen und bedeutungslosen Wirksamkeit seines Vorgängers Fischer absieht, war Horwitz eigentlich der erste vollwertige und bedeutende Seelsorger der Wiener Kultusgemeinde. Dem umfassenden Material, das uns Herr Regierungsrat Dr. Bernhard Wachstein in entgegenkommendster Weise zur Verfugung gestellt hat, entnehmen wir nachstehende, Lebensgang und Wirksamkeit des großen hebräischen Gelehrten und edlen Menschen würdigende Daten. Horwitz entstammte einer Familie, die durch eine Reihe von Generationen infolge wissenschaftlichen Heroentums nobilitiert war und zu dem bevorzugten Stamme der Leviten gehörte. So genoß das Buch „Die beiden Bundestafeln" vom Urahn Rabbi Jessaias Horwitz fast die Verehrung eines Werkes von göttlicher Inspiration, und das Studium desselben ist zu einer Art Kultus geworden. Horwitz durfte sich rühmen, auf eine zirka 400jährige Ahnenreihe zurückzusehen, der hervorragende Rabbiner. Talmudisten und Schriftsteller angehörten. Lazar Horwitz war ein Abkömmling des berühmten Kabbalisten Schlah (Abkürzung von Schnee Iuchoth habrith, den zwei Bundestafeln), der um 1555 in Prag geboren wurde und 1630 zu Safed in Palästina starb. Mütterlicherseits war Horwitz ein Enkel des Schach Sabbatai Cohen, eines Talmudisten von logischer Schärfe. Der Vater von Rabbiner Horwitz, David Jehoschua Heschel, war gleichfalls Rabbiner und ein hervorragender Talmudist. Im Jahre 1829, da Horwitz das Amt des Seelsorgers in Wien antrat, war der Rabbiner nicht nur der erste Beamte der Kultusgemeinde, sondern als Rabbiner eine fast geheiligte Person, zu der jeder Jude vertrauensvoll seine Schritte lenkte, um in Gewissenszweifeln, in seelischer Bedrängnis sowie um zu suchen und Aufklärung zu finden in strittigen Fragen der Bibelforschung, des Rituals und der ehelichen Rechte und Pflichten. In jenen fernen Tagen war der Rabbiner nicht der bezahlte Beamte, sondern der Lehrer und Führer, Berater und Richter, zu dem jeder Gläubige ehrfurchtsvoll emporblickte. Als Horwitz sein Amt antrat, war die Zeit, da die Juden entrechtet und im Ghetto zu leben gezwungen waren, vorüber und der geistigen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung im Judentum eröffneten sich neue Bahnen. Kaiser Ferdinand hat der Wiener Judenschaft keine Hemmnisse in den Weg gelegt, und Franz Joseph, obschon klerikal wie die meisten Habsburger, hat durch die dem Volke gegebene Konstitution wie durch das Toleranzedikt die vordem rechtlosen Juden als gleichberechtigte Untertanen unter seinen Völkern in keiner Weise zurückgesetzt oder bedrückt. Kaiser Ferdinand ist sogar an einem Freitagabend im Tempel in der Seitenstettengasse erschienen, und Rabbiner Horwitz ist wiederholt von Mitgliedern des Kaiserhauses angesprochen worden und hat denselben den Segen in hebräischer Sprache erteilt. Horwitz' Vater erkannte den Bildungssinn seines Sohnes schon in dessen frühen Kindesjahren und schickt ihn in die Elementarschule, was zu jener Zeit insofern bemerkenswert war, als daselbst die Kinder von Eltern profaner und geistlicher Berufe Aufnahme fanden. Die Vereinigung von Elementen verschiedener Geistesrichtungen ergab eine harmo-