Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1929-11-08 · Heft 45 (8.11.1929) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 45 (8.11.1929)
Date
1929-11-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3062972-3064197-3064240--17598-3087748
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 6 Difc WAHRrt£if Führer und seines Sekretariates bewegt. Da ist z. B. die Kooperation mit solchen Vierbänden wie dem American Jewish Joint Distribution Committee sowohl wie der A g r o - J o i n t, die so außerordentlich viel für die Linderung der Not unter den polnischen, russischen und überhaupt osteuropäischen Juden getan haben. Es ist bekannt, daß in Osteuropa drei Probleme mit dem Wohl und Wehe der jüdischen Bevölkerung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Erstens die landwirtschaftliche Kolonisation, zweitens die gewerbliche Industrialisierung in den Mittel- und Großstädten und drittens das bedauerliche Anwachsen des Antisemitismus. Das American Jewish Committee hat in dieser Hinsicht, d. h. für die Durchsetzung der Wohlfahrtsbestrebungen unter den Juden Ost-Europas, bis zum Ende vorigen Jahres etwa 8 Millionen Dollar gesammelt; doch würde es im Rahmen dieses Artikels zu weit führen, wollte man all die Erfolge aufzählen, die unter der mittelbaren oder unmittelbaren Mitwirkung des A. J. C, durch die Joint und Agro-Joint in Ost- Europa erzielt worden sind. Aber auch die Vereinigten Staaten selbst, bezw. die jüdische Bevölkerung erfordern die besondere Aufmerksamkeit seitens des A. J- C. und seines Sekretärs, Herrn M o r r i s D. Wa 1 d m a n. Da ist z. B. die Frage der Einwanderung, die mit dem Augenblick brennend wurde, als der Kongreß in Washington Schritte unternahm, um die Einwanderung der russischen, polnischen, galizischen und anderer osteuropäischen Juden in die U. S. A. zu unterbinden. Es handelte sich in diesem Fällte um nicht weniger, als den notleidenden, auf die Auswanderung angewiesenen Juden Ost-Europas die einzige Zuflucht zu nehmen, die sich ihnen vor den Verfolgungen, sei es in Rumänien, sei es auf dem Balkan oder in anderen Ländern, bietet. Denn Amerika ist erfahrungsgemäß dasjenige Land, wo sich für den armen, doch arbeitssamen Juden die besten Existenz- und schnellsten Verdienstmöglichkeiten eröffnen, ganz im Gegensatz zu Palästina, das auch heute noch der Existenz des kapitallosen Einwanderers trotz großer Spenden und Wohlfahrtseinrichtungen bedeutende Schwierigkeiten in den Weg legt. Den Bestrebungen des Kongresses, die osteuropäische Einwanderung zu unterbinden, ist das American Jewish Committee durch seinen Präsidenten Louis Marshall nach Möglichkeit entgegengetreten und hat durch direkte Vorstellungen manche Schritte unternommen, die zu einer Milderung der Einwanderungsbestimmungen führten und noch führen dürften. f > : Die Blatlüge in alter und neuer Zeit. (Schluß.) iV. Die Entstehung des Märchens vom Jüdischen Ritualmord", Erst mit dem 13. Jahrhundert stoßen wir zum erstenmal auf das Märchen vom jüdischen Ritualmord. Es ist zunächst ein unbestimmtes Gerücht, das bald überall verbreitet war. Man muß bedenken, daß in dieser Zeit auch der Hexenglauben zu blühen begann. Es war die Zeit, wo überall der Glaube an Zauberei, an den Einfluß des Teufels ins Kraut schoß, in welcher tausende von Christen von der Folter auf den Scheiterhaufen wanderten. Der Aberglauben feierte wüste und unheimliche Orgien. In dieser Zeit sprang das Blutmärchen, Ungarische Mastgänse s 3 60 Mährische Lebergänse „ 3*90 Gansfett kg 4-50 Stadtu. Provinzversand pr. Tel. A14-4-87 Karl Faludl, XIX., Döblinger Hauptstraße 88 das bisher nur gegen christliche Ketzer verbreitet wurde, auf die Juden über. Genau wie wir von christlichen Ritualmorden, die die Römer so. zahlreich festgestellt zu haben glaubten, in dem Augenblick nichts mehr hören, wo die Verdächtigung der Christen aufhört, genau so werden die angeblichen jüdischen Ritualmorde in dem Augenblick „festgestellt", wo der Aberglaube vom jüdischen Blutritus verbreitet wird. Hätten die Beschuldigungen gegen Christen und Juden irgendeinen tatsächlichen Hintergrund, so könnte unmöglich dieser Zusammenhang bestehen. Daß man Christen der ersten Jahrhunderte den Genuß von Menschenfleisch und Menschenblut bei ihren Gottesdiensten vorwarf, ist sicher darauf zurückzuführen, daß man die symbolische Ausdrucksweise, beim Abendmahl werde „der Leib und das Blut Christi den Gläubigen dargereicht", mißverstand und wörtlich auffaßte. Das zeigt sich deutlich in der Tatsache, daß man den mittelalterlichen Ketzern, wie oben an Hand der Quellen bewiesen wurde, vorwarf, sie bereiteten die Eucharistie aus mit Blut vermengtem Mehl und beniitzen mit der Asche .einer Kinderleiche gemischten Messewein. Die Blutbcschuldigung, die sich also an die christlichen Formen der Messe anschloß, konnte man nicht unmittelbar auf die Juden übertragen, da diese ja kein Meßopfer kennen. Sj wurde aus dem Vorwurf, die Eucharistie bestände aus Mehl und Blut, die Bezichtigung, die Juden brauchten Christenblut zur Herstellung ihrer Osterbrote (Mazzen). Ebenso wurde sehr deuilich, daß das Märchen von dem Blutgebrauch für Mazzen und Osterwein nichts weiter ist als der den Christen und christlichen Sekten gemachte Vorwurf — nur auf jüdische Gebräuche übertragen. V. Die Beweiskraft der Ritualmordprozesse. Bei allen Prozessen wegen Ritualmord, die im Mittelalter durchgeführt wurden, wurde die Folter angewandt. Der Vorgang war meistens folgender: Ein Christenkind ist ermordet oder verschwunden, kein Zeuge vermag etwas auszusagen. Verdacht richtet sich gegen die verhaßten Juden; der Verdacht genügt zur Erhebung der Anklage; die Angeklagten werden gefoltert und gestehen schließlich, weil sie jeden Tod den Peinigungen vorziehen, die schlimmer sind als der Tod. — Solche Gerichtsverhandlungen liefern keine Beweise für das tatsächliche Vorkommen von Ritualmorden. Sonst müßte man nicht nur die auf dieselbe Weise bewiesenen „Ritualmorde" der Christen für Tatsache halten, sondern auch die Existenz von Hexen. Denn während es nur wenige Ritualmordprozesse gibt, wurden im Laufe der Jahrhunderte einige hunderttausend Hexenprozesse in ganz Europa durchgeführt, in denen die Angeklagten das Geständnis ablegten, sie seien z. B, auf einem Besen durch die Lüfte geflogen. Die Prozesse der jüngsten Vergangenheit, bei denen die Folter nicht angewandt wurde, spielten sich in allen Fällen unter einer gewaltigen Hetze der Judengegner ab, die mit allen Mitteln versuchten, die öffentliche Meinung gegen die Juden aufzupeitschen. Aber in keinem Fall ist trotz eingehendster Untersuchung auch nur der Schatten eines Beweises für die Existenz eines Ritualmordes erbracht worden. Die Päpste Innccenz IV., Gregor X., Martin V., Nikolaus V. und Paul III. haben in besonderen Bullen die Juden gegen die Blutlüge verteidigt. Erwähnt sei noch das große wissenschaftliche Gutachten des Kardinals Ganganelli, des späteren Papstes Clemens XIV., das das Motto trägt: „Man darf dem Ankläger nicht allein glauben", und das die Beschuldigung eingehend widerlegt. VI. Christliche Autoritäten gegen die Blutbeschuldigung. Kaiser Friedrich II. (gestorben 1250) eröffnete die Reihe der weltlichen Fürsten, die ihre Stimme gegen die Blutbeschuldigung erhoben. Der Kaiser ließ anläßlich der Fuldaer Vorgänge eine eingehende Untersuchung von Fachleuten auch aus außerdeutschen Ländern veranstalten. Das Ergebnis, das die Unschuld der Juden feststellte, machte der Kaiser in einer Urkunde vom Juli 1236 bekannt; er verbietet „ein für alle Alal, daß irgend jemand, sei er Geistlicher oder Laie, Hoch- oder Niedrigstehender, Schultheiß, Vogt, Bürger oder irgendein anderer, bei Gelegenheit einer Predigt oder einem sonstigen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.