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Die Wahrheit · 1929-11-01 · Heft 44 (1.11.1929) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 44 (1.11.1929)
Date
1929-11-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 DIE WAHRHEM breiteten Lüge, wonach diese bei ihren Zusammenkünften Kinder schlachteten. B. gibt zu, daß der bekannte Berliner Orientalist, Hermalnn Strack, in seinem Buch „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" die entlegensten Kleinigkeiten zur Blutfrage gesammelt habe. Aber er verschweigt, daß die von keinem Gelehrten angefochtenen Untersuchungen Stracks mit der gegen das Judentum erhobenen Blutanklage restlos und gründlich aufgeräumt haben. Doch der „gewissenhafte, selige" Strack, wie ihn B. herablassend tituliert, dem er selbst im Jahre 1899 noch eine seiner Schriften „in dankbarer Hochachtung" gewidmet hat, übersah nach ihm eine sehr verdächtige Stelle aus dem Schulchan aruch. Nämlich in Orach chajim 58,4 ist zu lesen: „Wenn der Jude etwas ißt das man in eine der sieben Flüssigkeiten, aus deren hebräischen Anfangsbuchstaben der Merkspruch gebildet wurde: „Die Hand schlachtet Blut", nämlich Wein, Honig, Oel, Milch, Tau, Blut. Wasser als Zukost einzutauchen pflegt, so muß er die Hände ohne Segensspruch waschen." Selbstverständlich benützt der Jude das Blut ebensowenig wie den Tau als Zukost. Es kann sich nur um ein unwillkürliches Berühren handeln. Ihm ist der Abscheu vor Blutgenuß eingefleischt, entsprechend dem Gebot 5. Mose 12, 23: „Allein merke, daß du das Blut (Tierblut) nicht essest, denn das Blut ist die Seele und du darfst mit dem Fleisch nicht zugleich auch das Leben essen." Wie peinlich die Rabbinen auf die Verhütung des Genusses von Menschenblut bedacht gewesen sind, beweist die Vorschrift, daß, wenn beim Kauen Blut vom Zahnfleisch auf das Brot fällt, dies wegzukratzen ist, nur wenn es im Munde bleibt, darf es hinuntergeschluckt werden. B. hebt hervor, daß der Genuß von Menschenblut im Alten Testament nicht verboten sei. Er beruft sich dafür auf H. Strack, verschweigt aber dessen Zusatz: „Daraus folgt aber nicht, daß es gestattet wäre. Das Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung erklärt sich sehr einfach, wenn man erwägt, daß für den Israeliten der Gedanke, jemand könnte es sich einfallen lassen, Menschenblut zu genießen, vollkommen außerhalb des Vorstellungskreises liegt" Der Verfasser des Kommentars zum Schulchan aruch ..Magen Abraham" (Abraham Gumbinner, gest. 1682) rechnet allerdings mit der Möglichkeit, daß der Genuß von Menschenblut ärztlich verordnet werde. Aber wieder verschweigt B. eine wichtige Tatsache, nämlich, daß 3^M*illetctt Die Stadt der Originale. Erinnerungen aus der Jugendzeit von Rolf R e i n s t e i n. (Fortsetzung.) Um Haupteslänge die meisten seiner Mitbürger überragend, war Herr Bürgermeister Fluhr, eine gar stattliche Erscheinung, diesem seinen Reich ein milder und gerechter Souverän. Er-erfreute sich allgemeiner Beliebtheit und war liebenswürdig und zuvorkommend zu jedem. Wer nicht zufrieden war und Anlaß zur Klage hatte, der ging zum Bürgermeister und dieser kluge Herr wußte Rat für jeden. Nachsichtig und geduldig wie er war, behielt er auch den kleinsten Lappalien gegenüber seinen Gleichmut, und so leicht vermochte ihn nichts aus der Fassung zu bringen. Den Nachfolger Rüge Augusts, der den schönen Namen Gesang führte, versuchte die „liebe Jugend" natürlich auch zu hänseln, indem sie ihm „Gestank" nachrief. Was aber tat Gesang?, — er ging zum Bürgermeister und dieser riet ihm, am ersten besten ein Exempel zu statuieren, und zwar auf dem hierfür am besten geeigneten Körperteil. Das beherzigte Gesang und als der rote Jocken Bock wieder einmal „Gestank" rief, da erwischte ihn Gesang, zog ihm die Hose stramm und vollzog mit den Worten „Im Namen des Herrn Bürgermeister" die heilsame Prozedur. Dann hatte der Wackere für immer Ruhe. im ganzen Mittelalter und auch später noch Menschenblut nicht bloß vom Volksaberglauben zu allerlei bedenklichen Zwecken, sondern auch von Aerzten als Heilmittel gebraucht wurde. Der „Magen Abraham" gestattet Genuß von Menschenblut nur auf ärztliche Anordnung in schweren Krankheitfällen: und Strack stellt Seite 93 fest, daß Juden nur selten, jedenfalls seltener als Christen Blut zu Heilzwecken oder als Zaubermittel gebraucht haben. Genug der blutigen Kostproben. Es scheint nämlich, daß auch Dr. Erich B i s c h o f f nur ein Konjunkturantisemit ist und daß man ihn gar nicht so ernst nehmen darf, wie er es selbst wohl gerne will. Denn Dr. Erich Bischoff war einst gerade in bezug auf den angeblich den Juden erlaubten Genuß von Menschenblut ganz anderer U_e b erzeugung. In seinem Werke „Elemente der Kabbalah" (2. Teil, praktische Kabbalah, Seite 212 bis 221) nahm Bischoff gerade wegen des „Blutrituals" gegen den sattsam bekannten Professor Rohling Stellung und schrieb dort: „Mich geht hier die allgemeine Frage, ob auf jüdischer Seite irgendwo, -wann und -wie „Ritual-" oder „Blutmorde" vorgekommen seien, nichts an: das ganze Thema ist in Stracks Schrift „Das B1 u t" mit großer Ausführlichkeit in verneinendem Sinne behandelt. Für mich kommt an dieser Stelle einzig und allein die Justus-Rohling-Pranaitis'sche Behauptung , in Betracht: in der Kabbalah, speziell im Buche Sohar sei nicht allein der „Ritualmord" gelehrt, sondern sogar dessen „ganzer Ritus angegeben"! Da ich die Kabbalah so relativ hochstelle, sehe ich mich veranlaßt, die Angelegenheit zu behandeln, zumal auch sie wieder lehrt, wozu Unwissenheit auf diesem Gebiete zu führen vermag." Nun folgt eine lange Auseinandersetzung mit Prof. Rohling. Bischoff wirft ihm Mangel an rabbinischen Kenntnissen und Leichtfertigkeit vor, weil sich Rohling bereit erklärte, zu beschwören, daß die Juden ein. Blutritual haben. Bischoff führt auch Delitzschs „Schachmatt" als Beweis an und sagt: „Und dieser Zu jener Zeit wuchsen die Söhne heran, die während des Krieges geboren wurden und verließen das Elternhaus, um — zumeist in Hamburg — in die Lehre zu gehen. Hart war das Schicksal Fricdrichstadts im dänischen Kriege, und die Einwohner mußten mit ihren Kindern, Hab und Gut die Stadt verlassen, als die Preußen die Stadt beschossen. Not und Entbehrung litten diese Menschen und als sie wiederkamen fanden sie einen großen Teil der Stadt in Schutt und Asche. Noch heute sieht man hier Mauern mit den Kugeln des Bombardements. Die Alten pflegten oft ihren Kindern von jener Zeit zu erzählen, als noch dänisches Militär im Städtchen lag, als dann aber die Preußen von jenseits der Eider einen wahren Kugelregen auf Friedrichstadt losließen. Sie erzählten von der Flucht der Dänen und von dem Spottgesang der Einwohnerschaft: „Hannemann kommt von Jütland an, Hannemann, de het Holtscho an, Hannemann mut sik Stebel kopen, Dann kann Hannemann beter loopen!" So wurden dann nach und nach die Häuser der Familien leer. Bei Lipmanns, bei Raphaels, bei den Hofmanns sowohl wie bei den vielen Levis. In jedem dieser Häuser waren fast die gleiche Anzahl Kinder, etwa zehn bis zwölf. Nachdem die edle Tante Esther heimgegangen, überlebte ihr Gatte, der alte Elias, sie um mehrere Jahre. Die ältesten Söhne verheirateten sich und blieben zunächst in Friedrichstadt. Hermann, einer' der Söhne, der kaufmännisch etwas v/eg hatte und den Produktenhandel in Mecklenburg erlernte, machte sich schon in jungen Jahren in Kiel selbständig und besaß bereits ein umfangreiches Geschäft. Er machte eine für die damalige Zeit unerhörte Partie, und als er nach der Geburt seines ersten Sohnes mit seiner Familie zu Besuch kam, war ganz Friedrichstadt in freudiger Erregung. Recha, die jüngste Tochter, ganz das Ebenbild ihrer guten Mutter, heiratete den Vieh-

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