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Die Wahrheit · 1929-10-25 · Heft 43 (25.10.1929) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 43 (25.10.1929)
Date
1929-10-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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DIE WAHRHEIT DnHnHnBD maust Seite 3 gen macht diesbezüglich der Sonderberichterstatter des „T a g", Hanns M a r g u 1 i e s, der für sein Blatt dem Innsbrucker Prozesse beiwohnte, in einem Artikel „Vergiftete Atmosphäre". Da schrieb er über „die wahren Hintergründe des Halsmann- Urteiles" u. a. folgende interessante Tatsachen: „Am 9. September hatte der zweite Prozeß in Innsbruck begonnen. Eine Woche darauf, am 16. September, einem Montag, also noch während der Verhandlung, predigte Pater Wimmer in der Servitenkirche in Innsbruck. Er sprach über das Gewissen, sprach davon, daß es auch verstockte und erstorbene Gewissen gäbe, und als Beispiel sprach er von dem jungen Mann, gegen den jetzt verhandelt werde, der seinen Vater erschlagen habe, es leugnet und keine Reue über seine Tat verspürt. Pater Wimmers Predigten sind in Innsbruck außerordentlich beliebt und er erfreut sich ungewöhnlich großer Zuhörerschaft. Zu Pater Wimmer ging einer der Verteidiger und bat ihn, doch wieder gut zu machen, was er in seiner Predigt angerichtet hatte. Und da sagte Pater Wimmer einige Tage später, bevor er die eigentliche Predigt begann, in jener Art, in der sonst Eheaufgebote bekanntgegeben werden: „Die Verteidiger Philipp Halsmanns haben mich gebeten, mitzuteilen, daß sie von der Unschuld ihres Klienten überzeugt sind." So war es! In der Woche vor Wiederbeginn der Verhandlung klebten in Innsbruck Plakate, aus denen mit Riesenbuchstaben die Worte „Halsmann-Prozeß" schrien. Eine Ankündigung der „nationalsozialidürfen, keine Embleme durften an Häusern oder Kirchen angebracht werden und kein Zeichen irgend einer religiösen Verschiedenheit sollte die Einheit und Unteilbarkeit Frankreichs stören. Die Juden von Nizza kümmerten sich um dieses Gesetz sehr wenig, da es für sie praktisch keine Bedeutung hatte, gab es doch keine jüdischen Prozessionen, Heiligenbilder oder irgend etwas, was im Gegensatz zu diesem Gesetz stehen konnte. Um so größer war ihre Ueberraschung, als plötzlich fünf der angesehensten Vorsteher der Kehilla vor das Tribunal geladen und angeklagt wurden, daß sie das Gesetz der Republik übertreten hätten. Die Angeklagten waren: Sabbatai Viterbo, geboren zu Venedig, dessen Aufgabe es war, auf die Finanzen der Universite Israelite de Nice zu sehen, Abraham Joseph Foa, ein gebürtiger Turiner, Chanan Cohen alias Salvador aus Nizza, Simon Bensussan aus Salle in Marokko und Usiel Vita Maquia, dessen Ellern bereits im Ghetto von Nizza ein Haus hatten. Die ganze Kehilla war in tiefster Bestürzung wegen der Verhaftung ihrer Vorsteher und die verschiedensten Gründe und Gerüchte wurden in Umlauf gesetzt, aber niemand kam auf den richtigen Grund. Inzwischen wurde den Vorstehern von dem öffentlichen Ankläger die schwere Beschuldigung der Uebertretung gegen die Gesetze der Republik AKTIENGESELLSCHAFT l., Bauernmarkt Nr. 10-12-14 Vll., raarlahlllersflraoe Nr. QA (Ecke Zieglergasse) JPW TEPPICHE fOMÄNGE nOBElSfOFPE UNOLEIM DECKEN Größte Auswahl! Billigste Preise! stischen deutschen Arbeiterpartei" einer Versammlung, in der jemand über den ungeheuren Einfluß und Zusammenhang des Judentums und den Halsmann-Prozeß sprechen sollte. Diese Plakate wurden sogar verboten, aber geklebt haben sie und gelesen wurden sie. Einer jener vierzig, die als Geschworene für die Herbstsession am Innsbrucker Straflandesgericht herangezogen wurden, sagte acht Tage vor Beginn des Prozesses: „W enn ich ausgelost werde, ich werde den Juden schon gehörig einitunke n." Er wurde ausgelost. Sein Name ist bekannt, und der, der diese Aeußerung mit angehört hat, ein Innsbrucker christlicher Bürger bestätigt sie mit sein-er Unterschrift. Das ist die Atmosphäre, in der der Prozeß zu Ende geführt wurde, das sind einige greifbare Tatin das Gesicht geschleudert, und zwar stützte sich die Anklage auf folgende Erhebungen. Anläßlich der jüdischen Feiertage hatten die Polizeikommissäre besondere Instruktionen erhalten, auf die peinlichste Beobachtung des Gesetzes vom 7. Vendemiaire zu sehen. Die Polizei hatte von ihrem Beobachtungsposten, dem Glockenturm der „weißen Büßer", auf den Dächern verschiedener von Juden bewohnten Häuser eine Art Laube entdeckt. Man drang überraschend in das Haus des Abraham Joseph Foa ein und fand den völlig Ahnungslosen mit seiner ganzen Familie bei einem festlichen Mahl in der Laubhütte sitzen. Die gleiche fürchterliche Tatsache wurde auch bei den anderen Beschuldigten festgestellt und alle mußten auf der Stelle über Befehl der Behörde ihre Hütten niederreißen, außerdem hatten sie sich wegen der Uebertretung des angeführten Gesetzes zu verantworten. Die Verteidigung der fünf Angeklagten war eine gemeinsame und man konnte leicht den Schluß ziehen, daß sie in einer Besprechung sich auf die folgende Formel festgelegt hatten: Die hebräische Religion verbietet religiöse Zeremonien außerhalb der Mauern der Synagoge, weshalb diese Hütten durchaus nicht das Zeichen irgend einer religiösen Vorschrift an sich haben. Ja noch mehr, sie erklärten einstimmig, daß das ungewöhnlich heiße Wetter sie gezwungen habe, in ihre Cabanes — so nennen die portugiesischen Juden noch heute ihre Sukkah — Zuflucht zu nehmen. Sabbatai Viterbo

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