Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 43 (25.10.1929)
- Date
- 1929-10-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 i»»>>'"M'"^>'^'w>ia<»Ma^^ DIE WAHRHEll des Falles werden, da sie leider vergeblich blieben, wohl bei den Geschworenen gerade das Gegenteil von dem erreicht haben, was ihr Zweck gewesen, die gräfliche Schuld vom Angeklagten abzuwälzen. Daran trugen aber weniger sie Schuld als eine gewisse Sensationspresse, die all diese verständlichen Versuche oft schon zu fertigen Tatsachen aufbauschte, die dann in sich zusammenfielen. Hier hakte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ein, wie er ebenso die Tatsache, daß die Verteidigung die Wahrscheinlichkeit einer E rm ordung Halsmanns zugab, für sich und gegen den Angeklagten benützte, wobei ihm das Fakultätsgutachten ja zu Hilfe kam. Was der Herr Staatsanwalt aber dabei übersah, ist, wie erwähnt, der Charakter des Angeklagten, den ins rechte Licht gesetzt zu haben ein bleibendes Verdienst der Verteidigung gewesen. Sie wußte, warum sie sich so entschieden gegen das erste Fakultätsgutachten wandte, daß sogar eine Unterbrechung des Prozesses die notwendige Folge ihrer diesbezüglichen Anträge war, sie wußte es, denn das zweite unglaubliche Gutachten, das nicht ein Jota besser war als das erste, hat ihren schwersten Befürchtungen Recht gegeben. Und die Geschworenen! Was soll man zu diesen braven „Männern aus dem Volke" sagen? Wir sind überzeugt, sie sind alle, alle ehren w e r t, denn sonst wären sie ja keine Geschworenen in Innsbruck, aber sie können nun einmal nicht aus ihrer Haut heraus. Und diese Haut ist antisemitisch. So wie ich dieser Tage in einer Diskussion die Frage: „Sind Sie überzeugt, daß die Geschworenen Philipp Halsmann mit Absicht verurteilt haben, weil er Jude ist?", verneinen mußte, so kann ich mit ruhigem Gewissen sagen, daß in ihrem Unte rbe wußtsei n die Fremdheit gegenüber dem Ju- Eine Sukkothverfol gütig. Von Dr. Josef L ö w y. Man schrieb das Jahr 1792, das vierte nach der glorreichen Revolution. Für die Juden der kleinen Gemeinde im sonnigen Nizza wie auch für die Tausende in ganz Europa hatte die französische Revolution ihr Versprechen eingelöst; Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit war nicht nur ein bloßer Kampfruf geblieben, die Menschenrechte waren auch den bisher Verstoßenen und Enterbten der Menschheit zuerkannt worden und jetzt war für die französischen Juden allenthalben in allen Gebieten der Republik eine neue bessere Zeit angebrochen. Vorüber war die Periode der Demütigungen, der Erniedrigung und der Verfolgungen und mit dem Einzug der republikanischen Truppen im Herbst des Jahres 1792 schien für die Juden von Nizza nach den vielen Leiden, die sie unter sardinischer Herrschaft zu ertragen hatten, Friede, Freiheit und Zufriedenheit eingekehrt zu sein. Jetzt konnten sie ein freies offenes Leben führen, keiner durfte es wagen, ihren Frieden zu stören und jedermann konnte sich ungehindert seinen Geschäften den, der auch in seiner persönlichen Art ihnen nicht sympathisch war, eine gewichtige Rolle gespielt hat. Und es fehlte ja auch diesmal nicht an äußeren Einflüssen. Nicht im Gerichtssaal, wie leider zur Schande der österreichischen Justiz beim ersten Prozeß; diesmal wurde der Prozeß selbst vom objektiven Vorsitzenden frei von jeder konfessionellen Parteilichkeit geführt. Aber die Straße, richtiger das Dorf, hatte auch das Wort. Die Unterbrechung der Verhandlung hat, wie wir schon damals befürchteten, sicherlich der Beeinflussung der Geschworenen durch ihre Umwelt Tür und Tor geöffnet. In den letzten Tagen vor dem Urteilsspruche waren antisemitische Plakate, wenn auch nur für kurze Zeit in den Straßen Innsbrucks zu lesen, die den Juden Halsmaun verdammten. Sollte dies alles ohne Einfluß auf das Verdikt geblieben sein? Wir glauben nicht, und als die ländlichen Geschworenen zu ihrem gewichtigen Amte wiederkehrten, da sprachen zu ihnen nur mehr hochgelahrte Herren der ehrwürdigen Innsbrucker Universität, donnerte ihnen der Staatsanwalt sein Schuldig im Namen des Staates zu, übersah der Vorsitzende, sie restlos zu informieren, und das Unglück brach herein. Fiat justitia! Pereat mundus! Oskar H i r s c h f e 1 d. * * Der völlig unerwartete Ausgang des Halsmannprozesses hat in der in- und ausländischen Presse, die schon die ganze Verhandlung mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgte, höchste Sensation hervorgerufen. Jetzt wird allenthalben die Frage untersucht, wie es zu diesem unglaublichen Verdikte kommen konnte. Sehr bemerkenswerte Feststellunhingeben, denn die neuen Gesetze des Staates kannten keinen Unterschied der Bürger in bezug auf Rasse und Bekenntnis und jeder Bürger war verpflichtet, den neuen Gesetzen unbedingten Gehorsam zu leisten. Die Juden von Nizza waren froh, daß der Umschwung der Dinge ihnen das eine Gute gebracht hatte, daß sich niemand um sie .kümmerte und daß man sie ungeschoren ließ. Für die großen Ereignisse auf dem Welttheatcr in der damaligen Zeit hatten sie nicht viel Interesse, auch die großen Taten der glorreichen Armee unter Führung des „kleinen Generals'* störten ihre Ruhe nicht. Aber im siebenten Jahr der französischen Besetzung kam es anders und die Beziehungen zwischen der Judengemeinde und den napoleonischen Behörden der Stadt Nizza wurden wohl sehr vertraut, aber für die ersteren keineswegs erfreulich. Im letzten Jahre des an großen Ereignissen so reichen 18. Jahrhunderts fielen die jüdischen Feiertage sehr zeitlich und das Sukkothfest noch in den Monat September. Der Gepflogenheit entsprechend, hatten die Juden den Behörden bekanntgegeben, an welchen Tagen die großen Feiertage fielen, und die Behörden hatten zu untersuchen, ob das Gesetz vom 7. Vendemiaire IV. (29. September 1796) strenge eingehalten werde. Denn dieses Gesetz verordnete für alle Religionsbekenntnisse ohne Ausnahme, daß keine äußeren Zeichen der Frömmigkeit zu Schau getragen werden