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Die Wahrheit · 1929-10-25 · Heft 43 (25.10.1929) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 43 (25.10.1929)
Date
1929-10-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen mit äca Veröffentlichungen der „Union deutschösterr. Juden" *nd den „Amtlichen Verlautbarungen der Israelifisdien Kultusgemeinde Wien" n:i!n!Mit!:ir:niiiuiuitiinuiiiiiiiHttiiiiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiliiiiiillliiiiiiiiiu Redaktion und Administration: Wien IL, Heinestraße 13 — Telephon R 42-2-16 XLV. Jahrgang Wien, 25. Oktober 1929 Nummer 43 Tragödie Halsmann. So ist denn Philipp Halsmann wiederum zur Ueberraschung und zum Entsetzen weitester Kreise, die auf einen Freispruch gehofft hatten, wegen Vatermordes verurteilt worden und man fragt sich bestürzt, ob damit der Gerechtigkeit in Innsbruck wirklich Genüge getan wurde. Man glaubt es nicht, denn allzu viel sprach für die Unschuld des jungen Studenten, der seinen Vater liebte und von ihm abgöttisch geliebt wurde. Wenn aber tatsächlich Zweifel bestanden, die von einer verhängnisvollen Verkettung von Zufälligkeiten herrührten, warum ist diesen Zweifeln nicht Ausdruck gegeben worden? Konnte die überzählige Stimme eines „Mannes aus dem Volke" so sehr den Ausschlag geben für eine Verurteilung wegen Totschlag, die absurder ist, als wenn Halsmann wie das erstemal wegen Mord gerichtet wurde. Denn diese entscheidende zweite Frage wegen Totschlag durfte bei einiger Objektivität nicht gestellt werden. Sie ist unsinnig, sie ist absurd. Hatte Halsmann, wie die Anklage annahm, seinen Vater erschlagen, so mußte er es gewesen sein, der ihm die vielen entsetzlichen Wunden zugefügt hatte. Und wenn er, wie das famose Universitätsgutachten annahm, gegen ihn zuerst infolge eines aus E rmtidung entstandenen „explosiven, ungehemmten Zornausbruches" unbeabsichtigt vorging, so mußte ihm nachher das Furchtbare seiner Tat zu Bewußtsein kommen und er die späteren tötenden Wunden mit der Absicht geschlagen haben, das Opfer seines „Zornausbruches" vollends zu töten. Das wäre Mord gewesen, Mord am Vater, der nicht schwer genug gesühnt werden kann. Aber ein solcher Mord wäre angesichts des Charakters des Angeklagten unplausibel gewesen und deshalb half man sich, nur um der Gerechtigkeit ihren Lauf zu lassen, mit dem Totschlag. Das Fakultätsgutachten bot eine fabelhafte Handhabe, denn es fand eine Erklärung für den „Zornausbruch" : die Ermüdung und den 0 e d i p u s - Komplex. Wenn nie etwas gegen die Untauglichkeit der Gerichtspsychiater vorgelegen wäre, diese beiden „Motive" für die Tat eines intelligenten Menschen, der aus diesen „Gründen" die Hand gegen seinen eigenen Vater erhoben haben soll, sprechen Bände für ihre Weltfremdheit, Und noch vieles andere kam hinzut.daß das Unglück geschehen konnte. Der Vorsitzende,' der bis zum letzten Augenblick den langen schweren Prozeß mit seltener Ruhe und Objektivität geführt hat, hat in diesem kritischen letzten Augenblick die Nerven verloren und die Geschworenen nicht über die dritte Eventualität aufgeklärt die in diesem Falle besonders eintreten mußte, nämlich jene, wenn weder Mord noch Totschlag zutreffen. So gingen die ländlichen Geschworenen uninformiert über die wichtigste Eventualität in den Beratungssaal und kehrten zurück mit einem Verdikt, dessen Folgen ihnen vielleicht selbst überraschend kamen. Die wiederholt an den Tag gelegte Güte und Freundlichkeit des Vorsitzenden, die Herabsetzung der Strafe unter das gesetzliche Strafausmaß können schwer den Fehler gutmachen, der ihm in entscheidender Stunde widerfuhr. Der Vorsitzende im ersten Halsmann-Prozeß, Landesgerichtspräsident Dr. Larcher, hatte in seiner Rechtsbelehrung dagegen gesagt, daß die Geschworenen restlos von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein müßten, um ihn schuldig zu sprechen. Auch der Staatsanwalt im Prozeß selbst sachlich und objektiv, ist in dessen Schlußphasen von einer Härte gewesen, die sein Amt wohl vorschreibt, den Menschen aber verleugnet. Vielleicht gereizt durch die knapp vorher entstandenen Streitigkeiten mit der Verteidigung war sein Plädoyer nur auf die Schuld Halsmanns aufgebaut, negligierte aber beinahe ganz dessen von zahlreichen Zeugen beleuchteten Charakter, dem die vollkommen unmotivierbare Tat nicht zuzutrauen war. So sprach er sein „Schuldig", sprach es „im Namen des Staates, den zu vertreten er die Ehre hat", und die ländlichen Geschworenen, denen die Anklage so wirkungsvoll vorgetragen wurde, sprachen es ihm nach. Die Verteidiger, von der Unschuld des jungen Halsmann nicht nur gewissermaßen offiziell, sondern auch rein menschlich überzeugt, wie viele ihrer Schritte, nicht zuletzt die Anbietung der Freundschaft an den Verurteilten, bewiesen, bemühten sich redlich, auch die Geschworenen günstig für ihn zu stimmen. Sie taten dabei, von gutem Willen beseelt vielleicht des Guten manchmal zu viel und einige ihrer Bemühungen zur Aufklärung

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