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Die Wahrheit · 1929-12-06 · Heft 49 (6.12.1929) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 49 (6.12.1929)
Date
1929-12-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Seite £ doch werde das Präsidium diese Anregung beherzigen und sich mit Herrn Rabbiner Dr. Kaminka ins Einvernehmen setzen. Nach einem Bericht des Finanzreferenten Herrn Regierungsrat Dr. H. Oppenheim über Steuerbemessungen für das Jahr 1930, für das das einfache Verfahren beschlossen wurde, wurde die öffentliche Sitzung geschlossen. Qlcrren* Der mit Knütteln arbeitende Antisemitismus, der sich von Zeit zu Zeit an den Wiener Hochschulen unter der Maske des Deutschtums, mitunter etwas verschämt getadelt, öfters aber unverschämt gepriesen, austoben darf, hat auch im Parlament seinen unerschrockenen Vertreter gefunden. Wer kann berufener sein als ein Jerzabek, dieses Deutschtum in Schutz zu nehmen? Nein, es zu glorifizieren! Jerzabek hat die erlösende Formel für die Beurteilung der jüngsten schmachvollen Exzesse gefunden, die sich an unseren Hochschulen abspielten. Er erklärte, die Hakenkreuzler, die an der Technischen Hochschule prügelten, hätten einfach ein Erzieheramt ausgeübt! Und als die Knüttelhelden dann zur Universität zogen, um dort weiter dreinzuhauen, hätten sie wieder nur ihr Erzieheramt fortgesetzt. Der Herr Rektor Gleispach hatte im Parlament heftige Angriffe seitens des Abg. Leuthner zu erleiden. Wer wird ihm als Ersatz die parlamentarische Unterstützung eines Jerzabek mißgönnen? * * * Die „D. ö. Tageszeitung" hat am 28. November im Berichte über den Mädchenmord Richard Singers buchstäblich folgendes geschrieben: „Beim Anblick jener bedauernswerten Frauen und Mädchen, die den Verführungskünsten und späteren Drohungen Singers zum Opfer gefallen sind, erinnert man sich u n w i 11k ü r 1 i c h an die von Singer augenscheinlich befolgte berüchtigte Satzung des Rabbi Abarbanel im Talmud: „Das Weib des Fremden, das nicht eine Jüdin ist, ist nur als Vieh zu betrachten." Hierzu wären einige schlichte Bemerkungen zu machen: Erstens, daß der Talmud zirka 500 Jahre nach Christus abgeschlossen wurde, daher Abarbanel, der zwar ein großer jüdischer Gelehrter, aber auch Berater und Minister zweier allerchristlichster Könige von Spanien war (1437—1508) unmöglich etwas im Talmud sagen konnte. Zweitens, daß die Behauptung, daß die dem „Rabbi Abarbanel" zugeschriebene „berüchtigte Satzung" überhaupt im Talmud gelehrt werde, eine niederträchtige schuftige Verleumdung involviert. * Die „Dötz" behauptet, daß man sich „unwillkürlich" an diese Satzung des „Rabbi Abarbanel" im Talmud erinnere, die „augenschei n- 1 i c h" von Singer befolgt wurde. Ich gebe gerne zu, daß Singer ebenso gut den Talmud kennt wie die „Dötz", deren Redakteure zusammen nicht eine Zeile im Talmud zu lesen imstande wären, und wenn ihr Leben oder ihre Internierung in einem Zucht¬ oder Irrenhause davon abhinge. Singer ist also augenscheinlich zu seinen bestialischen Greueltaten nicht vom Talmud angeregt worden. Auch nicht — dies muß zugebilligt werden — durch das grauenhafte Zitat in der „Dötz", denn als dieses im Druck erscheinen durfte, saß Singer schon hinter Schloß und Riegel. Diese Bestie in Menschengestalt war, als das zum Haß und zur Verfolgung der Juden aufreizende Zitat der „Dötz" erschien, bereits unschädlich gemacht. * * * Wer würde aber, die österreichischen Staatsanwälte ausgenommen, durch das Zitat der „Dötz"* nicht wirklich „unwillkürlich" an den jüngst stattgefundenen Talmudprozeß in Nürnberg erinnert werden, der mit der Verurteilung des Schriftleiters des nationalsozialistischen Hetzblattes „Der Stürmer" zu einer mehrmonatlichen Gefängnisstrafe endete. Die Nürnberger Richter hatten eben die auf gefälschte, aus dem Zusammenhang gerissene und völlig sinnwidrig wiedergegebenen Zitate aus dem Talmud basierte Beschimpfung der jüdischen Religion und der Juden nicht als einen harmlosen Spaß angesehen. Ach, wie erginge es der „Dötz", wenn auch zufällig ein österreichischer Staatsanwalt sich willkürlich oder unwillkürlich an das Nürnberger Urteil erinnert! Der Schriftleiter der „Dötz" würde in Zukunft vor der Versuchung, einem Abarbanel .im Talmud solche neckische Satzungen über die Verkehrsformen mit nichtjüdischen Frauen zuzufälschen, gefeit sein. * * * Leopold Hilsner ist auch „begnadigt" worden und die antisemitische Meute hat doch nicht aufgehört, ihn als „Ritualmörder" zu besudeln. Philipp Halsmann schreibt in einem an einen Freund in Berlin gerichteten (vom „Morgen" veröffentlichten) Brief über den Versuch, durch ein Plädoyer auf Sinnesverwirrung seinen Freispruch zu erzielen:„Da ich nicht der Täter bin — werde ich niemals gestatten, meinem guten Recht durch einen „Dreh" — sei er juristisch noch so korrekt und für mich noch so vorteilhaft — zum Siege zu verhelfen. Dazu ist mir mein Recht zu gut." Man wird bei diesem Anlasse unwillkürlich daran erinnert, daß Dreyfus, dessen Name wieder gelegentlich des Todes Clemenceaus vielfach genannt wurde, seinerzeit erklärte, lieber als Unschuldiger auf der Teufelsinsel zu sterben, bevor er, durch ein — Gnadengesuch sein Recht verratend, die Freiheit erlange. Ego. ~4 KLEIDERHAUS SCHACHTER XII.,MEIDL. HAUPTSTR.26-TEl.R313 76 Größte Auswahl in fertigen Herren- und Knabenkleidern in besterQualität Eigene Werkstatte für feine Mafiarbeit. i^C

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