Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 40-41 (4.10.1929)
- Date
- 1929-10-04
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3062972-3064197-3064236--17531-3087659- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
DIE WAHRHEIT Seite 27 WcJirkdtmvcn\%g^ ***** - Nur ffir Arier!« Dem Wiener „Tag" (Ausgabe vom 29. September) wurde ein Beitrag zum Sommerfrischenantisemitismus übermittelt, der einen Gastwirt betrifft, der Besitzer der einzigen Badeanstalt in Neufeid>en im Mühlviertel (O b e r ö s t e r r e i c h) ist und dessen arische Berserkerwut sich nicht einmal durch das Wasser der Mühle abkühlen läßt. Der überaus schöne Markt Neufelden, der sich um Rassenprobleme nicht kümmert, beherbergte im Sommer auch einige jüdische Familien, die bisher ebenso wie alle übrigen Sommergäste im Flußbade des Gastwirtes namens Alois Aachinger badeten und ihm ihr gutes Geld zutrugen. Seit 8. August prangt am Eingang des Bades eine weithin sichtbare Warnungstafel, deren Text „Bad nur für Arier" den Nichtarier von der Wohltat des Bades unbedingt ausschließt. Dieser Gastwirt, ein ehemaliger Volksschullehrer, besitzt ein Depot der in Oberösterreich sehr verbreiteten Poschacher Brauerei, das die eigentliche Grundlage seiner sorglosen Existenz bildet und ihn in die Lage versetzt, ungestraft derart rückständige Streiche zu begehen, die einen ganzen Ort in Mißkredit zu bringen geeignet sind. Es wäre interessant zu erfahren, ob die Herren der Braubank und der Poschacher Brauerei, gleich ihrem wohlbestallten Repräsentanten, die Juden auch vom Genüsse ihres Erzeugnisses ausschließen. Juden republik — kein Schimpfwort. Die „Neue Freie Presse" schreibt in einem Leitartikel ihres Abendblattes vom 1. Oktober über die groteske Entscheidung eines deutschen Gerichtes folgendes: Es ist in Deutschland schon oft Klage geführt worden über die tiefe Feindseligkeit, mit der manche Gerichtshöfe dem neuen Regime gegenüberstehen. Wir haben es erlebt, daß ein Unschuldiger Monate und Monate festgehalten wurde, nur deswegen, weil er den Reaktionären mißliebig war. So manche Schwerverbrecher haben die mildeste Beurteilung gefunden, weil ihre Delikte sich gegen Republikaner richteten oder gegen republikanische Institutionen. Ein prachtvolles Beispiel dieser Mentalität zeigt einGerichtshofimHolsteinischen, der einige Bauern, die angeklagt waren, die Republik als eine Judenrepublik beschimpft zu haben, freigesprochen hat. Freigesprochen deswegen, weil diese verächtlichen Worte — nicht den Charakter einer Beleidigung tragen. Es gehört schon wirklich das Gehirn eines ausgepichten Sophisten dazu, um solcher Unwahrheit ein juristisches Mäntelchen zu geben. Es ist natürlich sehr leicht, an Ausdrücken herumzudeuteln, wenn man nicht versteht, beziehungsweise nicht verstehen will, um was es sich handelt. W enn das Wort Judenrepublik keine Beschimpfung bedeutet, dann ist die Republik als solche vogelfrei, dann kann man ihr jede Niedertracht ins Gesicht werfen, dann können die Stahlhelmleute, die Herren von der Organisation Consül, die Hakenkreuzler und Antisemiten mit voller Ruhe die Leiter des Staates und die Kämpfer für seine Freiheit in den Kot ziehen. An diesem Beispiel zeigt es sich, wie wr i c h t i g es für Deutschland wäre, ein neues Gesetz zum Schutze der Republik zu schalf e n. Bekanntlich ist die Geltungsdauer des irüner bestandenen Gesetzes nicht verlängert worden, wei! wieder einmal Kommunisten und Sozialisten einander in den Haaren lagen und weil in dem Chaos der kleineren Parteien zufällig das Votum der Wirtschaftspartei, der kleinsten und unbedeutendsten Gruppe des Reichstages, den Ausschlag gab. Fs zeigt sich jedoch an einem solchen Freispruch, d a R unbedingt besondere Vorschriften notwendig sind, um die Reaktionären zu zügeln und die moralische Sabotage gegen di existierende Staatsform unmöglich zu machen. Judenrepublik — kein Schimpfwort! Und dies zehn Jahre nach Gründung dieser selben Republik. Wahrlich, es ist noch vieles zu tun, um das republikanische Gefühl vor schwersten Verletzungen zu bewahren. Münchmeyer gibt keine Ruhe. Der frühere Borkumer Pfarrer Münchmeyer wurde vom Heidelberger Schöffengericht von der Anklage des Vergehens gegen das Republik-Schutzgesetz freigesprochen. Er hatte in nationalsozialistischen Versammlugen behauptet, man dürfe den Ausdruck „J u d e n r e p u b 1 i k" gebrauche!), weil es eine nachweislich wahre Tatsache sei. Das Gericht glaubte seinen Ausreden; ihm habe eine Beschimpfung der Republik ferngelegen, er habe nur das Buch eines Bremer Rechtsanwaltes zitiert. Der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von einem Monat beantragt; das Gericht konnte sich aber nicht überzeugen, daß hier eine Beschimpfung der Republik vorliege. Noch am selben Abend sprach Münchmeyer vor einer stark besuchten nationalsozialistischen Versammlung und lobte dort das Gericht enthusiastisch, das ihn freigesprochen hatte. Das Gericht braucht auf dieses Lob nicht stolz zu sein. Ritualmorduiärchen in Palästina. Christliche Pfadfinder in Haifa wurden wegen Verbreitung der Legende, daß die Juden Christenblut gebrauchen, verhaftet und in den Anklagezustand versetzt. Die Eltern der jungen Leute deponierten 150 Pfund als Garantie, daß diese in Zukunft ihre Propaganda nicht fortsetzen werden. Diese jungen Leute hatten auch das Gerücht verbreitet, daß die Juden viele Araber getötet und ihre* Leichen in der jüdischen Villenverstadt Hadar Hakarmel vergraben haben. Lederhandschuhfabrik Josef, JCasimqet L, Rotenturmstraße 23 Telephon U 25-3-29 IL, Hollandstraße 11 Telephon R 47-2-40 tthrbdMcnnentenjärDic Wahtkiit!