Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 40-41 (4.10.1929)
- Date
- 1929-10-04
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3064197-3064236--17514-3087642- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 10 DIE WAHRHEIT Friedrichstadt bewiesenen männlichen Mutes und Ausdauer von dem kommandierenden General, Herrn v. Willisen, durch Verleihung einer alten goldenen Schleswig-Holsteinschen Münze ausgezeichnet. Bei Friedrichstadt wurde Oppenheim am linken Oberarm schwer verwundet. Heide, den 15. März 1851; gez. von Herzberg." Das Schreiben, mit dem der Hauptmann und Bataillonkommandeur Oppenheim am 17. Oktober 1850 die erwähnte Münze übersandte, enthält den Satz: „Vom hohen Generalkommando beauftragt, diese Münze nach Bestimmung des Gebers dem Tapfersten zu behändigen, nimmt das unterzeichnete Kommando gern Veranlassung, Sie für Ihre bewiesene Tapferkeit und Hingebung, die für den Soldaten stets die schönsten Zierden sind, mit diesem Andenken zu beehren." Oppenheim ist am 3. Jänner 1910, nachdem er zuvor noch das Fest der goldenen Hochzeit feiern konnte, 85jährig in Elmshore gestorben. Von seinen elf Enkeln, die im Weltkrieg eingezogen waren, sind vier gefallen. Sämtliche Dokumente befinden sich im Besitze des in Elmshore lebenden Sohnes Moritz Oppenheim. John Jacobsohn. Die Blutlüge in alter und neuer Zeit. Der Centraiverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens E. V. hat im Phüo-Verlage, Berlin, soeben eine Broschüre „Blutlügen- Märchen und Tatsachen" erscheinen lassen, die an Hand der Quellen den Ursprung und die Geschichte der Blutbeschuldigung untersucht. Die -Beweise" der Judengegner werden darin beleuchtet; besonders interessant ist der Hinweis, daß die Christen der ersten Jahrhunderte, die christlichen Sekten des Mittelalters, die christlichen Missionare in China in genau der gleichen Weise wie heute die Juden des Ritualmordes beschuldigt wurden. In allen diesen Fällen konnten sich die Ankläger auf „Geständnisse" der Beschuldigten berufen. Die kleine Schrift enthält genaue Quellenangaben und Hinweise auf,die einschlägige Literatur, die ein eingehendes Studium und eine Nachprüfung ermöglichen. Wir bringen im folgenden einige kurze Abschnitte aus dieser Broschüre: h Die Leiden der Christen im römischen Reich durch die Ritualmordlüge. Die ersten Christen, die sich überall im römischen Reiche zu kleinen Gemeinden zusammenschlössen, lebten als verschwindende Minorität inmitten einer heidnischen Welt; die Masse der Römer kannte die christliche Lehre nicht; sie sah nur das ihr ungewohnte Verhalten der Christen. Das Fremde und Unverständliche hat in den Augen der Menge fast stets etwas Feindliches und Unheimliches. Oeffentliche Gottesdienste waren den Christen verboten. In aller Heimlichkeit, etwa in den unterirdischen Katakomben vor den Toren Roms, mußten ihre religiösen Zusammenkünfte stattfinden. Dadurch verstärkte sich das Gerücht, daß hier etwas zu verbergen sei, und bald wurden die Christen überall mit den schlimmsten Verdächtigungen überhäuft. Man bezichtigte sie, in ihren finsteren Verstecken jede Abscheulichkeit zu üben, die nur eine verderbte Phantasie ersinnen kann. Di© furchtbarste Waffe, die man gegen sie gebrauchte, war der Vorwurf, der christliche Ritus schreibe Mord an Kindern und den Genuß von Menschenfleisch und Menschenblut vor. Es fanden sich zahlreiche Ankläger, die behaupteten, als Augenzeuge den christlichen Ritualmorden beigewohnt zu haben. Tausende von Christen wurden gefoltert und zu Tode gemartert, mit der Ritualmordverdächtigung begründete man die blutigen Christenverfolgungen von Nero bis Diokletian. Die Tatsache, daß die Anschuldigung so hartnäckig auftrat, gab zu der Meinung Anlaß, die Anklage könne doch nicht ganz aus der Luft gegriffen sein. Im „Octavius" (Kapitel 30) des Minucius Felix (lebte um 200 n. Chr.) wird uns der Wortlaut einer solchen Beschuldigung überliefert; es heißt da von den Christen: „Wenn nicht Wahrheit dahinter wäre, würde wohl die scharfsichtige Fama von diesen Leuten nicht so Schändliches erzählen, und was man nur mit Erlaubnis sagen darf... Die Aufnahmefeier neuer Mitglieder betreffend, so ist sie ebenso abscheulich wie bekannt. Ein Säugling unter einer Brothülle — um Unvorsichtige zu täuschen — wird dem nahegebracht, der aufgenommen werden soll. Der Säugling wird nun von dem Aufzunehmenden, welcher, da fa Brot die Oberfläche bildet, wie zu harmlosen Schlägen aufgefordert wird, durch nicht sichtbare und geheime Verwundungen getötet. Von diesem Kinde nun lecken sie gierig das Blut, teilen desselben Glieder mit wahrem Wetteifer; solch ein Opfer ist das Mittel ihrer Verbrüderung, das Bewußtsein eines solchen Frevels das Pfand gegenseitigen Stillschweigens. Gegen diese Religion sind alle Arten von Gottesschändung ein unschuldig Ding." Nicht nur Minucius Felix, sondern fast alle Kirchenväter und Historiker des 2. bis 5. Jahrhunderts mußten das Christentum gegen den Vorwurf des Blutgebrauchs energisch verteidigen — angefangen von Justinus Martyr, der 165 n. Chr. hingerichtet wurde, von Atheiiagoras, Tatianus. Tertullian, Origines und Arnobius bis zu Eusebius und Salvian (gest. um 485). Sie alle besprechen ausführlich das Blutmärchen und beweisen damit, wie hartnäckig diese Beschuldigung auftrat und wie ernst sie genommen wurde. Tcrtullioti z. B. sagt in seinem , Apologeticum", Kap. 7/9: „Wir heißen die verruchtesten Menschen wegen des geheimnisvoll geübten Brauches, Kinder zu morden und zu verzehren... wir werden so genannt; aber Ihr sorgt nicht darum, es zu erweisen. Erweist es also, wenn Ihr es glaubt; oder glaubt es nicht, da Ihr es nicht erwiesen habt.'2 Die Kirchenväter zeigen, daß die angeblichen Augenzeugen Verleumder sind, daß dem Christentum solch blutiger Ritus fremd ist, daß die Christen zu solchen Verbrechen, gegen die sich schon die Natur sträubt, genau wie alle anderen zivilisierten Menschen, unfähig sind. (Fortsetzung folgt.) Der jüdische Arbeitgeber. Vorbemerkung der Redaktion: Mit diesen Ausführungen, die wir dem Harnburger Isr. Familienblatt entnehmen, weist der Verfasser auf einen gerade in den letzten Jahren leider häufig wahrnehmbaren Mißstand hin: die mangelnde Berücksichtigung jüdischer Bewerber bei der Besetzung freier Stellen an Arbeitsstätten und in den Kontoren selbst jüdischer Brotgeber. Vielleicht gelingt es doch, dieser bedauerlichen Entwicklung, die auch in Oesterreich zu beobachten ist, wenigstens ihre schlimmsten Schärfen zu nehmen. Die Tatsache, daß heute mehr als die Hälfte aller jüdischen im Wirtschaftsleben Erwerbstätigen unselbständig sind, führt notwendig auf ein Problem, das nicht nur für das innerjüdische Leben von außerordentlicher Bedeutung ist, sondern darüber hinaus seine Schatten in die nichtjüdische Umwelt wirft. Denn was der jüdische Arbeitgeber tut, geht nicht nur den Kreis derer an, die sich der jüdischen Gemeinschaft zurechnen. Es weckt das Interesse auch der außerhalb des Judentums Stehenden, die das Handeln mancher jüdischen Arbeitgeber verallgemeinernd auf die ganze Judenheit beziehen. Aber nicht diese Seite des Problems soll uns beschäftigen. Betrachten wir vielmehr die Bedeutung des jüdischen Arbeitgebers unter Bezugnahme auf die Tatsache, daß heute die deutschen Juden in ihrer Mehrzahl als Angestellte und als Reisende ihr Brot verdienen. Und was sich uns da vor Augen stellt, zwingt unweigerlich auf Verhältnisse hinzuweisen, die von sozialem und jüdischem Verantwortungs-