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Die Wahrheit · 1929-09-27 · Heft 39 (27.9.1929) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 39 (27.9.1929)
Date
1929-09-27
Page
– (sequence 7)
Language
German
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DIE WAHRHEIT «i«HnmmnnnimiiiHinwiHniMHBwaMBMMw«wwMM Der Rabbinische Rat hat sich mit diesen Problemen befaßt und ist zunächst einstimmig zu dem Resultat gekommen, daß der Eintritt in die Jewish Agency in ihrer jetzigen Form aus religiösen Gründen u n z u 1 ä s s i g sei! In erster Reihe deshalb, weil die Agency auch die religiösen und kulturellen Gebiete in ihren Aufgabenkreis einbezieht und hierdurch der Orthodoxie Gewissensopfer auferlegt, die zu tragen sie niemals imstande ist. In Ausführung dieses Beschlusses hat der geschäftsführende Ausschuß eine Resolution beschlossen, über welche die Knessio Gedaulo abzustimmen hat. Wir rufen unseren zionistischen und liberalen Brüdern zu: Wir Menschen sind doch nichts weiter als der Mund der Gottesoffenbarung. Brüder, entschließt Euch und tut nicht Unrecht in dieser erhabenen Stunde. Wir haben Euch einen Gesetzentwurf seinerzeit unterbreitet, in welchem alle öffentlichen Institutionen auf der Basis der Thora geregelt werden. Heute weisen wir Euch wieder auf diesen Entwurf hin, damit Gottes Segen in reicher Fülle über das jüdische Land und das jüdische Volk herabströme. Nach Jacob Rosenheim betrat Oberrabbiner Lewin-Rzeszow die Tribüne und setzte den Standpunkt der Leitung zur Jewish Agency auseinander. Schließlich nahm die Versammlung die folgende von Herrn Jacob Rosenheim im Namen des geschäftsführenden Ausschusses unterbreitete Resolution an: 1. Die Knessio Gedaulo erklärt, daß bisher seitens der neukonstituierten Jewish Agency keinerlei Versuch zur Gewinnung der Mitarbeit der Agudas Jisroel unternommen worden ist. 2. Die Knessio Gedaulo richtet nichtsdestoweniger angesichts der das ganze jüdische Volk tief erschütternden und zur Einkehr mahnenden Ereignisse in Erez Israel einen letzten Appell an die in der Jewish Agency zusammengeschlossenen Brüder, durch die Berücksichtigung der unerläßlichen Gewissensforderungen der orthodoxen jüdischen Massen diesen die Teilnahme an der Lösung der wirtschaftlich-politischen Aufgaben der Agency zu ermöglichen. 3. Die wichtigste dieser durch den Rabbinischen Rat religiös bindend erachteten Gewissensforderungen ist die absolute Beschränkung der Agency-Kompetenz auf wirtschaftliche und politische Angelegenheiten und der Verzicht auf die Finanzierung kultureller Aufgaben, die angesichts der nun einmal vorhandenen weltanschaulichen Gegensätze nicht gemeinsam gelöst werden können. 4. Die Knessio Gedaulo ist überzeugt, daß eine solche politisch-wirtschaftliche Neutralisierung der Jewish Agency unter Wahrung des Religionsgesetzes bei gutem Willen durchgeführt werden könnte. 5. So lange dies nicht geschieht und die organisierte Orthodoxie hierdurch ausgeschlossen ist, kann die Jewish Agency nicht den Anspruch erheben, als Vertretung der an Erez Israel interessierten orthodoxen jüdischen Massen zu gelten. Agudas Jisroel wird es in Konsequenz ihres religiösen Standpunktes um so mehr, als ihre heilige Pflicht erachten, die ihr nahestehenden Kreise zur hingebungsvollen Arbeit im Sinne der Mizwas Jischuw Erez Jisroel aufzurufen. fflWrtWHWirMHiuaaB Seite 7 Die Halsmann- Tragödie. Der im In- und Auslande mit größter Spannung verfolgte Halsmann-Prozeß hat vergangenen Freitag eine jähe Wendung genommen. Nachdem die letzten Verhandlungstage einen für den Angeklagten günstigen Eindruck dadurch gezeitigt hatten, daß die aus Riga und Dresden berufenen Charakterzeugen ein sehr schönes Bild von dem Wesen des Beschuldigten entworfen hatten, fand der Prozeß am Freitag ein unerwartetes Ende. Ein Antrag der Verteidigung, der sich gegen die Verlesung des psychiatrischen Fakultätsgutachtens aus verschiedenen Gründen gewendet hatte, erhielt die Billigung des im übrigen durchaus objektiven Gerichtshofes, der die Einholung eines neuen Fakultätsgutachtens beschloß. Das bedingt natürlich bei aller nötigen Energie, die hoffentlich zur Fertigstellung dieses neuen Gutachtens aufgebracht werden wird, eine Unterbrechung des Gerichtsverfahrens, und Halsmann ist verurteilt, noch länger auf den Spruch des Gerichtes zu warten. Diese notgedrungene Unterbrechung, die der bisher ungemein geschickt arbeitenden Verteidigung selbst am unangenehmsten war, hat natürlich verschiedene Folgen. Man kann wohl nicht sagen, daß die gleichen Geschworenen — wenn nicht andere berufen werden müssen — die bisher ganz unter dem Eindruck des, wie erwähnt, streng sachlich geführten Verfahrens standen und die gelobt haben, „während der Verhandlung mit niemandem andern als ihren Mitgeschworenen über die Prozeßsaohe zu sprechen*', von ihrer Umgebung, die sie nun aufsuchen werden, ganz unbeeinflußt bleiben werden. Man denke nur in diesem Zusammenhang an die amerikanische und englische Praxis, die die Geschworenen vollkommen von der Außenwelt abschließt, ihnen den Verkehr mit ihren Verwandten und Bekannten untersagt und ihnen insbesondere das Lesen von Zeitungen verbietet. Anderseits bereiten sich in Innsbruck Dinge vor, die, wie die Verteidiger schon ankündigten, für den Angeklagten von günstigen Folgen begleitet sein dürften. Schon der erste Tag nach dem plötzlichen Verhandlungsabbruch brachte Untersuchungen, die übrigens zu den unglaublichsten Gerüchten Anlaß gaben, nicht gegen Halsmann, sondern gegen den heute noch unbekannten Täter, den die Verteidigung als den wahren Mörder gekennzeichnet sehen will, und was in einer ein Jahr langen Untersuchung vernachlässigt wurde, soll jetzt in wenigen Tagen nachgeholt werden. Der Justizminister hat denn auch jetzt vom Staatsanwalt die Prozeßakten abverlangt. Das spricht Bände für die unglaublichen Untersuchungsmethoden, wie sie in dem ersten Prozesse zum Schaden des Ansehens der österreichischen Justizpflege gehandhabt wurden. W7enn wir als jüdisches Blatt diese Methoden ebenfalls anprangern, so tun wir dies nicht deshalb, weil der Angeklagte ein Jude ist, denn es ist festzustellen, daß diesmal der Prozeß auch in dieser Hinsicht in vollkommenster Objektivität geführt wurde, sondern weil wir mit allen anderen einsichtigen Elementen es tief beklagen müssen, daß derartiges in Oesterreich überhaupt möglich war. Die gesamte in- und ausländische Presse hat sich mit dem Prozeß, auf dessen Ende alle Welt mit Spannung wartet, ausführlich beschäftigt. Insbeson-

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