Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 39 (27.9.1929)
- Date
- 1929-09-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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DIE WAHfiHEil Instanz, von Amts wegen einschreiten, und ein solches amtswegiges Verfahren steht doch wahrlich nicht vor unüberwindlichen Hindernissen, das Rätsel, „ob solche Beschlüsse.....derzeit noch aufrecht bestehen", wird gewiß mit Leichtigkeit, aber auch mit „Sicherheit" gelöst werden können. Schließlich hält uns aber das Bundeskanzleramt noch die in Oesterreich von altersher so sehr beliebte Inkompetenzeinwendung engegen. Man glaubt, eine schwerwiegende Frage aus der Welt geschafft zu haben, wenn man sie in ein Nachbarbüro abschiebt, und so verweist uns auch die oberste staatliche Behörde an die unterste Instanz, an die Bezirkshauptmannschaften; das Kanzleramt belehrt uns nämlich in folgender Weise: „Aus diesem Grunde und in der weiter e n E r w ä g u n g, d a ß d i e H a n d h a b u n g d e s staatlichen Aufsichtsrechtes über die Gemeinden zunächst Sache der Bezirkshauptmannschaften ist, wird Ihnen anheimgegeben, gegen derartige gesetzwidrige Gemeinderats- Jbeschlüsse bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Aufsich t s b e s c h w e r d e e i n z u b r i n g e n." Ist es nun nicht Sache der obersten Aufsichtsbehörde, der ihr unterstehenden Instanz die erforderlichen Aufträge zu erteilen, wenn an sie die Anzeige von einem Vorgange gelangt, den sie, unter Voraussetzung der Wahrheit der angezeigten Tatsachen, selbst als gesetzwidrig bezeichnet? Das Kanzleramt will nun die unseres Erachtens nach diesem Amte obliegende Aufgabe uns übertragen. Es wird uns nämlich „anheimgegeben, gegen derartige gesetzwidrige Gemeinderatsbe- SmiUefafo, Die Stadt der Originale. Von Rudolf R e i n s t e i n. (Fortsetzung.) Man rühmt den Friedrichstädtern zu Recht nach, daß deren gerader Sinn aller Tünche, allem Firnis und aller erkünstelten Verschönerung; abhold war. Dafür hatten sie mehr Verständnis für die realen Anforderungen, die das Leben stellt, wenn man vorwärtskommen will, und standen mit beiden Füßen auf dem nüchternen Boden der Wirklichkeit. Sie waren „plietsch", was gleichbedeutend mit bauernschlau ist; das war ihnen angeboren, und sogar die Kleinen boten davon treffende Beispiele. Als des Schuhmachers Witt kleiner Willi vom Hund des Nachbarn, des Bäcker Levens, ins Bein gebissen wurde und der Junge jämmerlich heulte, rief ihn die gute Bäckersfrau hinein, kühlte die Wunde und sprach ihm gut zu und als sie ihm ein großes Stück Kuchen, ein Glas Limonade und sogar einen halben Groschen für „Buntjes" gab. da verkehrte sich das Wehklagen ins Gegenteil und auf sein heiles Bein zeigend, rief der Bengel: „Much he mi hier ok noch mol bieten!"*) und begab sich froh und getröstet nach Hause. Ueberhaupt, diese Friedrichstädter Jugend! Die Streiche dieser Rangen gingen zuweilen über die Hutschnur, und man könnte eine chronique scandaleuse schreiben von all den „Schandtaten" dieser bösen Buben, die zuweilen das ganze *) Plattdeutsch: „Möge er mich hier auch noch mal beißen!" Schlüsse bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Aufsichtsbeschwerde einzubringen". Wir werden, hohes Bundeskanzleramt, diese — fast könnten wir sagen — Weisung befolgen. Wenn, aber eine untere Behörde ihre etwa widersprechende Gesetzesauslegung über die Erklärung des Bundeskanzleramtes, daß die das unbeschränkte Aufenthaltsrecht unserer Glaubensbrüder beschränkenden Gemeinderatsbeschlüsse gegen die Grundlage unseres staatlichen Lebens, gegen die Staatsgrundgesetze verstoßen, stellen sollte, dann werden wir nicht rasten und ruhen und immer und immer unsere Forderung wiederholen, daß das Bundeskanzleramt dem nach seiner eigenen Enunziation durch diesen von ihm selbst als gesetzwidrig gebrandmarkten Beschlüsse verletzten Gesetze Geltung verschaffe. II. Mit unserem zweiten Begehren stellten wir das Ersuchen: „Die Regierung möge in einem allgemein zu verlautbarenden Erlasse den prinzipiellen Standpunkt der Regierung bekanntgeben, a) daß Vereine, insbesondere Verschönerungsvereine, touri-1 stische Vereine, Fremdenverkehrsvereine und ähnliche Organisationen durch Beschlüsse mit der, sei es auch nur in Form eines Wunsches gekleideten Tendenz, den Besuch, bzw. den Aufenthalt von Personen mosaischen Glaubensbekenntnisses zu verhindern, ihre statutenmäßige Wirksamkeit überschreiten und daß sie demnach die Behandlung nach dem Vereinsgesetze (§ 24, Gesetz vom 15. November 1867, R.-G.-Bl. Nr. 134) zu gewärtigen haben." Das Bundeskanzleramt stellt nun wieder gewissermaßen ex cathedra fest: „Was die Be¬ Städtchen terrorisierten. Da war der Ausrufer, „Rüge August", ein dem Trünke ergebener Mann, dessen Aufgabe es war, außergewöhnliche Ereignisse, Kundgebungen des Bürgermeisters, Feilbietungen oder Versteigerungen der Einwohnerschaft kundzutun. Kaum, daß die Jungens diese schwankende Gestalt erbückten, da gab es ein Hallo sondergleichen. „Rüge August" wurde umringt und vermochte, gehindert durch die Zurufe und Verhöhnungen der Burschen, keinen Satz zu Ende zu bringen. Der Lärm wuchs ins Unermeßliche, so daß der Hüter der heiligen Hermandad einschreiten mußte und den Alten abführte. Da wohnte »n ihrem kleinen sauberen Häuschen die gute alte Tante Rike, die einen Kolonialwarenhandel betrieb, während ihr Mann, „Onkel Kusel", „übcrland" ging, zuweilen jedoch seine Frau im Laden ablöste, was häufig vor den Feiertagen geschah. Dieser alte Mann war in der Regel etwas zerfahi en und vergeßlich und das machte sich die Rackerbande zunutze. Einma], es war gerade vor dem Pesachfeste, da war Onkel Kusel mit dem Abzapfen des Koscherweines beschäftigt, und als er just dabei war, den Wein auf Flaschen zu füllen, riefen ihm d'ie Jungens etwas zu, was ihm wichtig genug erschien, sofort aufzuspringen und in den vorderen Laden zu laufen, natürlich ohne die nötigen Vorkehrungen getroffen zu haben. Als die gute Tante nach Hause kam, sah sie die Bescherung. Wohlduftverbreftend umfloß das kleine Häuschen ein Bächlein des Koscherweines! Abgesehen von der materiellen Einbuße, welche die Alten erlitten, war die Folge hiervon, daß die ganze „Kille" sich an den Sederabenden mit Rosinenwein begnügen mußte. Wie oft konnte man den Stoßseufzer: „De verdreihten Jungs!" vernehmen! Nicht genug«, daß sie bei der alten „Klocksche", der Muhme Schlesinger, die Tür aufrissen, so daß die Alte hinterherhumpelnd drohend rief, sie werde zu Panten, dem Polizei- Gewaltigem der Stadt gehen, sie brachten es — o der Schmach: — fertig, beim armen, alten Markus Berrisch das Schabbeslicht auszublasen, so daß der Alte mit seiner Frau und seinem