Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 34 (23.8.1929)
- Date
- 1929-08-23
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT im&tmu Seite Ü Namen der Juden zu sprechen, die Juden oder das Judentum zu verpflichten. Alle besonderen Eigentümlichkeiten, die angeblich die Juden besitzen, sind durchaus nicht allein auf sie beschränkt. Beginnen wir mit der sogenannten Rasse, so sehen wir, daß der gut arische Spanier und der ebenso arische Grieche meist noch viel schwärzere Haare und Augen hat. Es gibt zahllose hellhaarige und blauäugige Juden, aber es gibt auch sehr viele schwarzgelockte und dunkeläugige Antisemiten. Ebenso verhält es sich mit Schädelform und anderen körperlichen Merkmalen. Es gibt kein „jüdisches" Aussehen, das nicht täuschen könnte. Nie kann der Neger mit einem Weißen verwechselt werden, aber es ist denkbar, daß das größtmögliche „jüdische" Aussehen einem unzweifelhaften Arier anhaftet. Es gibt aber auch keine spezifisch jüdischen Eigenschaften, weder auf intellektuellem noch auf moralischem Gebiet. Der materialistische Geist hatte zu allen Zeiten bei außerordentlich zahlreichen Ariern festen Fuß gefaßt, während es unendlich viele reine Idealisten unter den Juden immer gegeben hat. Nirgends finden wir bei den Juden eine Besonderheit, die nicht in gleicher Weise und in der gleichen Verhältniszahl auch bei Nichtjuden anzutreffen wäre. Wo stärkere Divergenzen bestehen, wie z. B. in der Berufsgliederung, ist dies geschichtlich und nicht anders zu erklären; mit einem speziellen jüdischen Charakteristikum hat auch dies nichts zu tun. Niemand ist auf den Gedanken gekommen, in den Radfahrern eine kompakte Masse zu erblicken. Aber viele Menschen — sie sind deshalb durchaus noch keine Antisemiten — sehen in den Juden den homogenen Kreis, jenes Truggebilde, das sich vom Truggebilde der Einheitlichkeit der Radfahrer prinzipiell eigentlich nicht unterscheidet. In der modernen Zeit hat sich jedes Individuum von seiner ursprünglichen Gemeinschaft so sehr losgelöst, daß das Band nicht allein unsichtbar geworden, sondern überhaupt kein Verbindungsstück mehr ist. Die Innung des Mittelalters z. B. war für den Menschen ein weit festeres Band, als es im modernen Staat die Zugehörigkeit zu einer Konfession, zu einer politischen Partei, zu einem Beruf, zu einer Wirtschaftsorganisation oder dergleichen mehr ist. Die Rechtsentwicklung ging noch viel weiter. Man ist mit dem Staat nicht dadurch verknüpft, daß man Bürger einer Gemeinde, Mitglied einer Innung, Anhänger einer Religion (es gibt keine Staatsreligion) oder sonst etwas, sondern allein dadurch, daß man Staatsbürger ist. Die Kirche hatte im Mittelalter die Macht der direkten Verpflichtung. Im modernen Staat besteht keine Stelle, die dem Staatsbürger ihn direkt verpflichtende Anweisungen erteilt, außer dem Staate selber. In moderner Zeit sind die Indi- Restauration in Salzburg nw Hermann Kohn Wolfdictrldistrafie Nr. 14 MAßlge preise! Gule KifccSacs f viduen zwar differenzierter, die Staatsbürger aber immer uniformer geworden. Dies gilt ebenso für die Juden. Auch sie sind in ihren Einzelpersönlichkeiten so wesensverschieden voneinander wie nur irgend denkbar, so wesensverschieden darum wie die — Radfahrer. Ist diese Erkenntnis gewonnen, so zeigt sich deutlich, wie nicht allein u n g e r e c h t, sondern mehr noch wie u n s i n n i g es ist, in der bekannten und beklagten Weise zu verallgemeinern, für Worte und Taten einzelner eine Gesamtheit verantwortlich machen zu wollen. Die Kollektivverantwortlichkeit der Juden besteht genau so wie die der Deutschen, der Sozialdemokraten, der Katholiken, der Beamten, der Vegetarier, der Arbeiter, der Pazifisten, der Künstler usw. Ein jüdischer Drückeberger im Kriege kann den Juden nicht zur Last und ein jüdisches Genie den Juden nicht zum Lobe angerechnet werden. War ein Mörder Radfahrer, so besagt dies für die Radfahrer genau so viel und so wenig, wie wenn Spinoza oder Einstein Radfahrer gewesen wären ... („Abwehr-Blätter".) /Jnxt/kke fädcuiilxuwigen, d&lnxvditisckeK L. D. Königsberg-Stiftung „Lele Bondi-Heim". Wien II., Böcklinstraße 59, Te 1. R44-0-16. Im obgenannten Heim kommen mit Beginn des Schuljahres noch drei Plätze zur Besetzung, und zwar ein Stiftungsplatz und zwei Plätze gegen Ersatz der Selbstkosten von derzeit 150 S monatlich. Es finden Mädchen aus dem Mittelstande von 8 bis 14 Jahren Aufnahme, die hiesige Schulen besuchen oder anderen Studien obliegen. Das Heim wird rituell geführt. Auskünfte erteilt die Verwaltung. Kantoren-, Chorsänger- und Vorbetersteilen. Für die von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien anläßlich der hohen Feiertage zu veranstaltenden temporären Gottesdienste werden Kantoren, die befähigt sind, in großen Räumen mit Chor nach dem „Schir Zion" von weil. Salomon Sulzer zu fungieren, ferner Vorbeter, die verläßliche Bai Koreh sein müssen, und musikalische, stimmbegabte Chorsänger benötigt. Für derartige Verwendungen in Betracht kommende Bewerber werden aufgefordert, sich ehestens in der Sekretariatsabteilung für Kultusangelegenheiten, Wien I., Seitenstettengasse 4, 3. Stock, schriftlich oder persönlich zu melden, woselbst die näheren Bedingnisse zu erfragen sind. Irgend eine Spesenvergütung aus Anlaß dieser Meldung wird nicht geleistet. Besonders befähigte Kantoren und Chorsänger, welche sich bei den temporären Betveranstaltungen der Israelitischen Kultusgemeinde vollauf bewähren, werden gelegentlich der nächsten zur Besetzung gelangenden Dauerstellungen im Bereiche der Israelitischen Kultusgemeinde Wien in Konkurrenz gezogen.