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Die Wahrheit · 1929-08-09 · Heft 32 (9.8.1929) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 32 (9.8.1929)
Date
1929-08-09
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 DIE WAHRHEIT Schwester mit großer Anstrengung eine sehr aufgeregte und schimpfende Kranke im Bette zurück, damit sie Shr nicht mitsamt dem nassen Wickler (keine Zwangsjacke) ausreißt, bis sich endlich unter der hydropathischen Einwirkung die Nerven beruhigt nahen. Nicht weniger Mühe kostet es die Pflegerin, eine Kranke im Dauerbade zu halten; mannigfache Biß- und Kratzwunden an Händen und Armen des Pflegepersonals zeugen davon. Auf der Männerabteilung herrscht schon etwas mehr Disziplin, wenngleich auch bei den Pflegern jegliche Härte hintangehalten wird. Ruhigere männliche Kranke werden meist im Garten beschäftigt, während die weiblichen je nach ihrer Befähigung der Nähstube oder der Waschküche zugeteilt werden. Wir verabschieden uns mit dem erhebenden Gefühle, soviel Opferwilligkeit und Menschenfreundlichkeit unter so schwierigen Verhältnissen hier im einzelnen gefunden zu haben, können aber nicht die betrübende Wahrnehmung unterdrücken, daß das Volk des Geistes, wie man das jüdische Volk zu nennen beliebt, auf die Krankheiten des Geistes so wenig Rücksicht nimmt, wo mit verhältnismäßig geringen Aufwendungen noch recht viel Nutzen gestiftet werden könnte. Sache des 16. Zionistischen Kongresses wäre es, der überaus wichtigen Frage der jüdischen Geisteskranken der ganzen Welt und insbesondere Palästinas näher zu treten, vor allem die bereits bestehende, bewährte Irrenanstalt Esrath Naschim der Jerusalemer Universitätsklinik anzugliedern, ihr ein Baukapital zur Raumerweiterung auf mindestens 200 Betten zuzuwenden und endlich ein entsprechendes Jahresbudget zu votieren, worüber Esrath Naschim, gleich den anderen vom Kongreß subventionierten Institutionen Rechnung zu legen verpflichtet wäre. Im Herzen mag Esrath Naschim in Zukunft zu einer zentralen Heilstätte für die Geisteskranken des gesamten jüdischen Volkes ausgebildet werden. B. u. M. Wo ist die Kultussteuer zu zahlen? Eine interessante Entscheidung der niederösterreichischen Landesregierung. Seit einigen Jahren stellt sich die Kultusgemeinde M ö d 1 i n g auf den Standpunkt, daß Steuerträger, die im Sprengel der Bezirkshauptmannschaft Mödling die Sommerfrische in einer eigenen Villa verbringen, auch an jenem Ort, an welchem sie die für ihren Landaufenthalt bestimmte Villa besitzen, Kultussteuer zu bezahlen haben. Von dieser Maßregel wurde eine sehr große Anzahl von Wiener Geschäftsleuten betroffen. Proteste hatten keinen Erfolg. Um eine prinzipielle Entscheidung herbeizuführen, lichteten zunächst der Wiener Kunsthändler Hugo A r n o t, der Antiquitätenhändler Rudolf Berger, die Kommerzialräte Siegmund N i s s e 1 und Felix Schwarz, sowie der Inhaber der Firma Krupnik, Julius K r u p n i k, Beschwerden an die Bezirkshauptmannschaft Mödling. Die Bezirkshauptmannschaft Mödling hat die Beschwerden mit der Begründung abgewiesen, die Kultussteuer sei an jedem Orte zu leisten, an welchem die steuerpflichtige Person einen ordentlichen Wohnsitz hat. Wer aber an einem Orte eine Villa besitzt, habe die Möglichkeit der jederzeitigen Niederlassung in diesem Orte, und gerade dieser Umstand sei charakteristisch für den Begriff des ordentlichen Wohnsitzes. Gegen diese Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Mödling haben die erwähnten Wiener Kaufleute den Rekurs an die niederösterreichische Landesregierung ergriffen. Die Erledigung dieses Rekurses ist eben in stattgebendem Sinne herabgelangt. Die Landesregierung führt darin aus: Es sei wohl ganz gut möglich, daß eine Person an mehreren Orten einen ordentlichen Wohnsitz inne hat und daher auch in mehreren Kultusgemeinden beitragspflichtig wird. Wenn aber eine in Wien ansässige Person, wie im vorliegenden Falle, nur vorübergehend, wenn auch im eigenen Hause, an dem genannten Orte Wohnung nimmt, kann von einem ordentlichen Wohnsitz nicht gesprochen werden. Der Aufenthalt in der Sommerfrische ist vielmehr nur vorübergehender Natur und daher die Kultussteuerpflicht auch dann nicht gegeben, wenn der Steuerträger in der Sommerfrische in einem eigenen Hause wohnt. Ein jüdischer Vorkämpfer gegen die Tuberkulose. Wie man Dr. Gerson-Bielefeid behandelte. Die Tuberkulose in ihren mannigfachsten Formen ist eine der tückischesten Krankheiten, die am Marke der Menschheit zehren. Ihre Verbreitung wird durch keine Landesgrenze gehemmt und kein Volk und keine Rasse wird von ihr verschont. So lange es eine medizinische Wissenschaft gibt, wird der Kampf gegen diese Krankheit geführt, und man darf annehmen, daß viele hygienische Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes der Bekämpfung dieser Krankheit dienen. In den Ländern des Ostens, dort wo Juden in Massen zusammenwohnen, ist die Tuberkulose eine bekannte Erscheinung, und auch in den deutschen Großstädten heftet sie sich vornehmlich an die Quartiere der Armen und Notleidenden. Mannigfaltig sind die Mittel, die gegen die Krankheit erfunden und angewendet wurden. Aber ihre Wirkung war nur beschränkt, immer waren sie darauf abgestellt, den Körper zu kräftigen und ihn widerstandsfähig gegen die Angriffe zu machen. Zwar schuf die Heilstättenbewegung einen sehr erfolgreichen Verbündeten im Kampfe gegen die Tuberkulose, aber die Wirkung der diätischen Kur setzte eine sehr lange Behandlung voraus, und es war eine Frage der Geldmittel, wie lange eine solche Kur fortgesetzt werden konnte. Als in den letzten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts Robert Koch das Tuberkulin erfand, glaubte die Menschheit, für eine kurze Zeit aufatmen zu dürfen, und es konnte scheinen, daß nunmehr ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Tuberkulose gefunden war. Die überschwenglichen Hoffnungen, die sich an die Er- Konkurs. Die israelitische Beerdigungsbruderschaft Chewra Kadischa, Hohenau an der Nordbahn, Niederösterr., die heuer ihren 50jährigen Bestand feiert, benötigt für die hohen Feiertage einen Bai Schachris und Bai Mussaph. Reflektanten, die über eine klangvolle Stimme verfügen, außerdem Bal-Koreh sind und Referenzen über ihre religiös einwandfreie Lebensweise nachweisen können, mögen ihre Bewerbungsschreiben an den gefertigten Vorsteher richten. Bewerber, die auch Schofar blasen können, genießen den Vorzug. Nur zu den Probevorträgen Berufenen werden die Spesen vergütet. Bei Zufriedcnstellung kann eine Daueranstellung erfolgen, dojh nur von solchen Bewerbern, die befugt sind, Religionsunterricht zu erteilen und die Schochet U b o d e k sind. Hohenau a. d. Nordbahn. N.-Oe„ im Juli: 1929. Für den Vorstand: _Karl Sonnenmark, Vorsteher. wmmmm^mmmmmmmmmmummmmmmammmm

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