Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1929-08-02 · Heft 31 (2.8.1929) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 31 (2.8.1929)
Date
1929-08-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3062972-3064197-3064227--17356-3087475
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

DIE WAHRHEIT am™u,uu™ Seite 5 Das geraeine Mondjahr von 12 Monaten hat entweder 353 (mangelhaftes Jahr) oder 354 (regelmäßiges Jahr) oder aber 355 Tage (überzähliges Jahr). Im ersten Falle zählen die Monate Marcheschwan und Kislev je 29 Tage, im zweiten Marcheschwan 29 und Kislev 30 Tage, im dritten Falle aber beide je 30 Tage. Das Schaltjahr von 13 Monaten zählt dagegen 383 (kurzes Jahr) oder 384 (mittleres) oder 385 Tage (langes Jahr). Eine Aenderung der Jahreslänge wird deshalb nötig, weil die regelmäßigen Jahre des 19jährigen Zyklus (12 X 354 + 7 X 384) 6936 Tage enthalten, 19 tropische (Sonnen-) Jahre dagegen 6939,6 Tage. Der Unterschied von 3,6 Tagen wurde derart durch die Einschaltung dieser synodischen Jahre ausgeglichen. Jedoch verschiebt sich der jüdische Kalender gegen die Sonne, was sich aus der folgenden Aufstellung ergibt: 235 synodische Monate 19 tropischen Jahren. 1 synodischer Monat 29 Tage, 12 Stunden, 44 Minuten, 31/a Sekunden. 1 tropisches Jahr 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten, 48 Sekunden. 235 synodische Monate 6939 Tage, 16 Stunden, 33 Minuten, 3^3 Sekunden. 19 tropische Jahre 6939 Tage, 14 Stunden, 27 Minuten, 12 Sekunden. Differenz in 19 Jahren 2 Stunden, 5 Minuten, ölVs Sekunden. Mittel des jüdischen Jahres 365 Tage, 5 Stunden, 55 Minuten, 25H Sekunden. Mittel des bürgerlichen Jahres 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten, 48 Sekunden. Differenz in einem Jahre 6 Minuten. 27 K> Sekunden. Diese vernachlässigte Zeit bew%kt nach 1134 neunzehnjährigen Zyklen, d. i. nach 218 Jahren, einen Fehler von 1 Tag, in 1000 Jahren etwas mehr als 4 Tage, in 2000 Jahren etwa 9 Tage. Auch die Q r i e c h e n nahmen das Mondjahr von 12 Monaten oder 354 Tagen an. Weil aber das Mondjahr um 11 Tage kürzer ist als das Sonnenjahr, fiel der Anfang des Jahres schon nach drei Jahren hinsichtlich des Standes der Sonne in ein anderes Zeichen der Ekliptik und mithin nach und nach in andere Jahreszeiten. Deshalb wurde im Jahre 432 v. Chr. der neunzehnjährige Zyklus von Meton benutzt, um den Athenischen Kalender zu ordnen. Auch dile A e g y p t e r kannten die Länge des Sonnenjahres mit 365% Tagen. Als ackerbautreibendes Volk waren sie von den Ueberschwemmungen des Nils, die an die Jahreszeiten gebunden sind, abhängig. So richteten sie als erste unter den Völkern ihren Kalender ausschließlich nach der Sonne ein, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß sie ursprünglich ein Mondjahr hatten. Allerdings läßt sich schon für die Mitte des 3. Jahrtausends v. Chr. aus Denkmälern ein ägyptisches Jahr von 12 Monaten zu je 30 Tagen und 5 Zusatztagen nachweisen. Wie schon erwähnt, begann das jüdische Jahr früher mift dem Monate Nissan, in den das Pessachfest fällt. Die Bestimmung, daß dieses Fest am 15. dieses Monats gefeiert werden muß, nie aber auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag fallen darf, ist für die Festsetzung des jüdischen Kalenders von der größten Wichtigkeit. Kennt man den Anfang des Pessachfestes, so erhält man zugleich den Neujahrstag des darauffolgenden Jahres, wenn man zu dem gefundenen Pessachtag 162 Tage addiert. Der erste Tag des neuen, darauffolgenden jüdischen Jahres, der erste Tischri, fällt also stets auf den 163. Tag nach dem 15. Nissan. Religiöse Vorschriften bewirken allerdings eine Verschiebung des Neujahrstages, so darf er z. B. nicht an einem Sonntag, Mittwoch oder Freitag gefeiert werden. Das Datum des Versöhnungsfestes (Jom kippur) bildet einen der wesentlichsten Gründe dieser Verschiebungen. Jom kippur fällt auf den 10. Tischri. Von Neujahr bis Jom kippur sind es daher 9 Tage oder 2 Tage mehr als eine Woche. Würde nun ein Mensch bei Beginn des auf Freirtag fallenden Festes sterben, so dürfte man ihn wegen des Jom kippur und des Sabbats erst am Sonntag begraben, also erst nach zwei Tagen, was aber dem Gesetze zuwiderläuft. Das Versöhnungsfest darf daher nicht auf einen Freitag fallen, der Neujahrstag aus dem gleichen Grunde auf einen Mittwoch. Wäre Jom kippur ein Sonntag, so dürfte ebenso ein am Samstag Gestorbener erst am Montag beerdigt werden, also ebenfalls erst nach zwei Tagen. Jom kippur darf also nicht auf einen Sonntag, daher auch Neujahr nicht auf einen Freitag fallen. Auch wegen des Palmfestes Hoschana rabba wird Neujahr verschoben. Von Neujahr bis Hoschana rabba sind es 20 Tage oder 6 Tage mehr als 2 Wochen. Das Palmfest Hoschana rabba fällt daher um 6 Tage später oder 1 Tag früher in der Woche als Neujahr. Dieses Fest verlangt eine Zeremonie mit Palmen- und Weidenzweigen, die nicht an einem Sabbat stattfinden kann, wodurch auch Neujahr an einem Sonntag unmöglich wird. Noch andere Ursachen bewirken eine Verschiebung des Neujahrfestes, wodurch die Berechnung des jüdischen Kalenders sehr umständlich wird. Aus dem früher erwähnten Grunde erscheinen die jüdischen Feiertage, an dem bürgerlichen Kalender gemessen, in jedem Jahrtausend um 4 Tage vorgerückt. So konnte man es schon vor 114 Jahren, nämlich im Jahre 5515 (1815) verzeichnen, daß das jüdische Pessachfest, genau wie im laufenden Jahre 5689 (1929), auf den 25. April fiel, und das gleiche wird zum drittenmal in 38 Jahren, nämlich im Jahre 5727 (1967), wiederkehren. Im Jahre 5974 (2214) wird das Pessachfest erst am 26. April beginnen, im Jahre 6069 (2309) erst am 27. April. Im achten Jahrtausend nach der jüdischen Zeitrechnung wird das Pessachfest sogar erst in den ersten Maitagen beginnen. Wir sehen daraus, daß man mit der Zeit an eine neue Kalenderreform gehen müßte, um künftigen ähnlichen Abweichungen durch eine neue genauere Berechnungsmethode vorzubeugen. Es ist daher zu bedauern, daß es bisher der „Inte rnationalen Liga für den festen Kaiende r", die für die Zusammenlegung des jüdischen Pessachfestes mit den christlichen Ostertagen eingetreten war, nicht gelungen ist, dieses so außerordentlich bedeutungsvolle und nicht geringzuschätzende wichtige Problem einer Lösung näherzubringen, um den stets wachsenden Mängeln und den immer größer werdenden Schwierigkeiten Einhalt zu gebieten. Die „Internationale Kalender-Liga" für die Zusammenlegung des Pessachfestes mit Ostern hat eine Erklärung veröffentlicht, in der es u. a. heißt: Das jüdische Pessachfest fällt im Jahre 1929 infolge des jüdischen 13-Monate-Jahres auf den 25. April, was zur Folge hat, daß das griechisch-orthodoxe Osterfest, welches der Tradition gemäß nach dem jüdischen Pessachfest gefeiert wird, auf den 5. Mai — 35 Tage nach den Ostern der westlichen Kirche — verlegt wurde. Daraus erwachsen für die Juden wie für die Angehörigen anderer Religionen Verluste infolge Vermehrung der arbeitsfreien Tage. Die stärksten Leidtragenden sind die Juden in den Ländern Mittel- und Osteuropas, die ihre Läden und Werkstätten geschlossen halten müssen. Auch könnten sich Unzukömmlichkeiten daraus ergeben, daß die Hetze gegen die Juden verstärkt würde. Während 1927 Pessach und Ostern am gleichen Tage, am 17. April und 1928 in der gleichen Woche (am 5. und am 8. April) begangen wurde, lagen schon im Jahre 1929 zwischen Ostern (31. März) und Pessach (25. April) ganze 25 Tage. Das bringt es mit sich, daß auch zwischen dem jüdischen Schabuotfest und dem christlichen Pfingstfest zum Nachteil beider religiöser Gemeinschaften die gleiche Zeitspanne liegt. Der Unterschied von 25 Tagen wird sich später, 1932, wiederholen. In diesem Jahre fällt der Ostersonntag auf den 27. März, das Pessachfest auf den 21. April, weil in den Jahren 1929 wie 1932 die Juden ihre Methode der Einschiebung eines 13. Monates durchführen. Vor zwei Jahren nahm die rumänische orthodoxe Kirche den neuen Gregorianischen Kalender statt des alten Julianischen Kalenders an. In Transsylvanien aber haben in diesem Jahre die Römisch-Katholischen, die Griechisch-Orientalischen und die Juden dreimal Ostertage. Man hat berechnet, daß es dort einschließlich der Sonntage und der nationalen Feiertage 150 arbeitsfreie Tage im Jahre gibt. Diese Kalenderdivergenzen verursachen Armut unter Juden wie unter Angehörigen anderer Konfessionen. In der Erklärung wird dann auf die Gutachten des britischen Chief Rabbi J. H. Hertz, des französischen Grand Rabbin Israel Levi, des Rabbiners Fürst vom Rabbinischen Ii ÖSTERREICHS GROSSTE PHOTOFIRMA j|| PHOTO WEITZMANN ■WIEN | II., PRATERSTR. 9 II., TABORSTR. 3« ■ UND ZAHLREICHE F I L I A L E N ■

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.