Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1929-07-26 · Heft 30 (26.7.1929) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 30 (26.7.1929)
Date
1929-07-26
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3062972-3064197-3064226--17346-3087464
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 12 mmmmmmmmtmmmmmmmmmmu..........mm sammenhange konstatieren können, daß nicht Herr Dr. Friedmann persönlich, sondern seine, d. h. die offizielle Liste gemeint war. Was aber seltsamerweise trotz der Ausnützungsmöglichkeit des Preßgesetzes nicht berichtigt wurde, ist der Umstand, daß in Linz anläßlich der letzten Kongreßwahlen Unkorrektheiten vorgekommen sind, wobei natürlich auch eine nachträgliche § 23-Berichtigung nicht ausschließt, daß ein Wahlschwindel tatsächlich sich ereignet hat. Nach den Czernowitzer Kultuswahlen. Der alte Straucher hat einen Erfolg zu buchen. Auf sich selbst angewiesen, von seinen ehemals Treuen verlassen und verraten, nahm dieser alte Kämpe es noch einmal mit allen seinen Gegnern auf. Und sie haben sich alle gegen ihn als klein erwiesen. Dr. S t r a u c h e r hat die Schlacht gewonnen. Aber nachträglich hat man seine siegreiche Wahlliste mit vier anderen Listen, wegen Formfehler, annulliert. Und die verbliebenen Listen erhielten seine Mandate. Dr. Ebner erhielt Strauchers Mandate zugezählt. Das ursprüngliche offizielle Resultat brachte der E i nheitspartei 13 und Herrn Dr. Straucher 10 Mandate. Diese beiden Listen hatten die meisten Stimmen. Die „Einheitspartei" erzielte 1529, Dr. Straucher 1207 Stimmen. Wir wollen uns nur mit diesen beiden Listen befassen. Die Ebnersche Einheitspartei hat nach diesem „Siege" keinen Grund zu frohlocken und die Einsichtigen unter ihren Mitgliedern gestehen es bereits freimütig zu. Es haben nämlich 6000 Personen gewählt und davon fielen der Ebner-Liste 25 Prozent der Stimmen zu. Da überdies Herr Nathan Horow i t z, der Präsident des jüdischen Kinderschutz Vereines und Herr Samuel W e i z n e r, der in Kreisen der Hauseigentümer und an der Börse viel Anhang hat, mitkandidierten, wurde aus der Liste „Ebne r" eine Liste ,Horowitz-Weizne r", zumal die führenden Zionisten sich von Ebner zurückgezogen hatten. Herr Nathan Horowitz darf mindestens 600 Stimmen auf sein Konto buchen, das sind alle diejenigen Wähler, die persönlich Herrn Horowitz ihre Anerkennung für seine großen Verdienste um den jüdischen Kinderschutzverein zum Ausdruck bringen wollten. Auch Herr Samuel W e i z n e r hat mindestens 200 Stimmen mitgebracht. Infolge eines Streites unter den bessarabischen Juden, die anfangs als selbständige Wählergruppe auftreten wollten, stimmten zirka 200 Bessarabier für die Liste Horowitz-Weizner. Die Ebner-Leute samt Herrn Klüger haben also als Lokalpartei des „Nationalverbandes" nicht mehr als 500 Stimmen für ihre Liste aus eigener Kraft aufgetrieben, trotz lärmender Agitation und großem Wehgeschrei des jüdischen Senators, daß er sich aus dem politischen Leben zurückziehen müßte, wenn er nicht gewählt werden sollte. Nun hat seine Liste insgesamt 1500 Stimmen erzielt, wovon 600 Herr Nathan Horowitz, 200 Herr Samuel Weizner und 200 die Bessarabier als „M i t g i f t" in das Wahlkartell mit Ebner einbrachten. Herr Dr. Mayer Ebner müßte nun folgerichtig nach seiner drohenden Ankündigung vor der Wahl — sich aus dem politischen Leben zurückziehen. Denn da er und Klüger im ganzen zirka 500 Stimmen erzielten, so viel ungefähr wie die Liste Lazarovici und Greif und kaum doppelt so viel als die Liste Weber, dann hat die jüdische Bevölkerung ihr Urteil gesprochen. Herr Ebner hat dies in letzter Stunde erkannt und daher zum Rückzug geblasen. Er schreibt schon in der „Ostjüdischen" vom 14. d. wörtlich: „Man hat ganz ohne Grund den Ausgang dieser Wahlen zum Barometer meiner politischen Geltung in der Czernowitzer Judenschaft gemacht . . ." Also sind diese Wahlen allein noch kein ausreichendes Symptom für den politischen Niedergang jenes Systems, das Herr Ebner repräsentiert. Die „Czernowitzer Allgemeine Zeitung" vom 14. d. M. schrieb: „Es wird kein Resultat herauskommen, das befriedigen könnte . . . Das, was man eigentlich von dieser Wahl erhofft hatte, die Beendigung eines Zustandes, der in der Politik immer ein Fragezeichen war, trifft nicht ein. Nicht einmal eine Niete wird herauskommen. Den Haupttrefferwird gar keiner ziehen. Es ist schade um die verloren gegangene Hoffnung . . ." Der Prinz zur Lippe. Vor dem Landgericht in Glogau wurde heute Prinz Friedrich Wilhelm zur Lippe wegen Vergehens gegen das Re- DIE WAHRHEIt Publikschutzgesetz in zweiter Instanz zu 500 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Prinz ist der Verfasser des Zeitungsartikels im „Guhrauer Anzeiger", in dem die Worte standen: „Um Minister zu werden, muß man heute im Zuchthaus gesessen haben, wofür das Schöffengericht in erster Instanz angesichts der „schlechten Vermögenslage" des Prinzen 300 Mark Geldstrafe für ausreichend erachtete. In der Berufungsverhandlung kam es zu einem Zwischenfall bei der Verlesung eines Briefes, den der Angeklagte an den wegen seiner republikanischen Gesinnung angefeindeten Landgerichtspräsidenten Berthold geschrieben hat. Der Landgerichtspräsident hatte einem deutschnationalen Schöffen aus dem ersten Verfahren einen Verweis erteilt, weil er vor der Urteilsberatung auf den Angeklagten zugegangen war und ihm demonstrativ die Hand geschüttelt hatte. Prinz Lippe schrieb daraufhin an den christlichen Präsidenten einen Brief voller antisemitischer Beschimpfungen, der damit endete: „Ich gratuliere Ihnen zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Jerusalem." Der Gerichtspräsident hat wegen dieses Briefes ein neues Verfahren gegen den Prinzen anhängig gemacht. Der Verteidiger sucht sich aus begreiflichen Gründen der Verlesung dieses die Borniertheit des Angeklagten entlarvenden Schriftstücks energisch zu widersetzen. Der falsche Rabbiner vor Gericht. Am 10. Juli fand in Breslau die Gerichtsverhandlung gegen Friedrich N o t e 1 e s, wie sein richtiger Name lautet, statt. Dem Angeklagten waren Betrug, schwere Urkundenfälschung, Unterschlagung und Aneignung eines fremden Namens und des Doktortitels zur Last gelegt. N o t e 1 e s hat einen bewegten Lebenslauf hinter sich. Aus seiner südmährischen Heimat, wo er einen Aktendiebstahl politischer Natur begangen hatte, ausgewiesen, wandte er sich nach Tschechien, von dort wurde er nach Polen abgeschoben, die Polen schickten ihn nach Deutschland; von hier begab er sich nach Dänemark, um dort eine Heimat zu finden. Aber auch hier wurde er nach Deutschland ausgewiesen. So beschloß er, unter dem Namen eines Oscar P a p o, mit Papieren einer gar nicht bestehenden Amsterdamer jüdischen Anstalt, einen Posten als Religionslehrer zu bekleiden. Da er über gewisse rhetorische Anlagen verfügt, gelang es ihm, in Gmunden (Hunsrück) anzukommen. Er hat dort einen einwandfreien Lebenswandel geführt; auch die Unterschlagung einer Schreibmaschine, die er kurz vor Verlassen dieses Ortes auf Abzahlung erworben hatte, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Seines Bleibens in Gmunden war aber nicht lange, da er nach einem Auftreten in einer nationalsozialistischen Versammlung von den Anhängern Hitlers derart bedrängt wurde, daß ihm geraten werden mußte, Gmunden zu verlassen. Er kam nun nach einer Gastvorlesung in Rosenberg O.-S. als Prediger an. Als seine Ausweispapiere trotz mehrfacher Mahnung nicht beigebracht worden waren, wurde er entlassen. Inzwischen hatte er versucht, verschiedene der Breslauer Bibliothek entliehene Bücher zu verkaufen. Bei einer Verhandlung über einen solchen Verkauf wurde er von der Kriminalpolizei festgenommen. In der Verteidigung führte N o t e I e s aus, daß er infolge seiner Staatenlosigkeit nicht ein noch aus gewußt habe. Nirgends habe er Ruhe finden können, und so wollte er unter falschem Namen in ein geordnetes Leben kommen. Das Gericht billigte ihm weitgehende Milderungsgründe zu, erkannte jedoch auf 1 Jahr, 1 Monat und 4 Wochen Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft. Ein Denkmal für Oskar Straus in Washington. Prominente Persönlichkeiten der Vereinigten Staaten, unter ihnen Archibald B. Roosevelt, Sohn des einstigen Präsidenten der Vereinigten Staaten Theodore Roosevelt, unter dessen Regime Oskar S. Straus Minister für Handel und Arbeit war, ferner der Präsident der Columbia-Universität Doktor Nicholas Murray Butler, der jüdische Philanthrop Daniel Guggenheim, der Präsident des Jüdischen Theologischen Seminars von Amerika Dr. Gyrus Adler, der Eigentümer von „New York Times" Adolph Ochs, haben sich zu einer Gesellschaft vereinigt, die das Ziel hat. den Beschluß des Kongresses der Vereinigten Staaten, Oskar S. Straus, der den Vereinigten Staaten als Minister und als Botschafter in der Türkei (in drei Perioden) gedient hat, in Washington ein Denkmal zu errichten, in würdiger Weise zur Durchführung zu bringen. Das Denkmal wird laut Beschluß des Kongresses in einem der zentral gelegenen Parks von Washington errichtet werden. Es ist dies der erste Fall, daß, einem Juden, in der nationalen Hauptstadt der Vereinigten Staaten ein Denkmal errichtet wird.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.