Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 28 (12.7.1929)
- Date
- 1929-07-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3064197-3064224--17309-3087425- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ME WAHRHEIT Seite £ ten Abraham Tennenbaum auf der Anklagebank. Auch er wurde verurteilt. Weshalb? Der Verlauf der Verhandlung warf hierüber das denkbarst klare Licht. * :•: * Der Mediziner Rößler war auf der Universitätsrampe mit einem massiven, von praktischen Aerzten in der Regel wenig verwendeten, ziemlich gesundheitsschädlichen Qummiknüttel ausgerüstet, erschienen. Der Bezirksrichter Dr. Gruchol meinte, als er dieses Instrumentes ansichtig wurde: „Das ist ja ein ordentlicher Polizeiprügel und ich gratuliere jedem, der damit einen Schlag bekommt." Der Tennenbaum mochte allerdings diesen Glücksrausch mehr auf die später gleichfalls anerkannte Härte seines Schädels beziehen, dem er es zu verdanken hatte, daß der Richter später bemerkte: „Es ist ein Wunder, daß Sie durch Schläge mit diesem Knüttel keine ernsteren Verletzungen davon getragen." ' * * * * Weshalb der Hakenkreuzler in mißverstandener Auffassung seines späteren Berufes den Qummiknüttel auf das Haupt des jüdischen Studenten niedersausen ließ? Ein hakenkreuzlerischer Zeuge erklärte dies damit: „Die Arier seien provoziert worden." Als der Richter erstaunt fragte: „Wieso wurden die arischen Studenten, die doch in großer Ueberzahl sich befanden, provoziert?", erhielt er die den Neid eines jeden Kretins erweckende Antwort: „Eine Provokation war es schon, daß die Zionisten auf der Rampe gestanden sind." Der Richter ließ diese Erklärung nicht gelten, sondern fragte weiter: „Seit wann nimmt man Gummiknüttel auf die Universität mit?" Herr Rößler meinte bescheiden, daß er das nicht wisse. Aber wer mit den Vorgängen an der Wiener Universität einigermaßen vertraut ist, weiß, daß hakenkreuzlerische Studenten schon seit Jahren ihrer Weltanschauung am liebsten mit Gummiknütteln in der Hand Ausdruck zu verleihen belieben. * * * Der Richter nahm auf Grund der Zeugenaussagen als erwiesen an, daß Rößler zuerst mit den Tätlichkeiten gegen Tennenbaum begonnen, daß er also der Angreifer gewesen. Dazu hätte man Tennenbaum wirklich herzlich gratulieren dürfen. Aber der Zwanzigjährige hatte mit der Vordringlichkeit und Anmaßung, die die Hakenkreuzler seit jeher seiner ganzen Rasse zum Vorwurfe machen, sich mit der Danksagung. Anläßlich meines 70. Geburtstages sind mir so viele ehrende und hocherfreuende Beweise von Freundschaft und Verehrung zugekommen, daß ich außerstande bin, hiefür jedem einzeln geziemend Dank zu sagen. Ich spreche daher auf diesem Wege den verehrl. Korporationen und allen Freunden und Bekannten meinen wärmsten und tiefgefühlten Dank aus. Eduard fferlinger Besitzer des Cafe* Carltheater Wien, im Juli 1929 günstigen Position, die ihn als dem Ueberfallenen einen Freispruch vor Gericht gewährleistet hätte, nicht begnügt. Er hatte offenbar auch vergessen, daß er eigentlich einer degenerierten Rasse angehöre und es sich daher nicht schickte, daß er, den zweiundzwanzigjährigen knüttelbewaffneten Hakenkreuzler von der geheiligten immunisierenden Universitätsrampe hinwegtrug, um ihn einem Polizisten in die Hand zu geben. Aber auch das hätte Abraham Tennenbaum vielleicht nicht zu bereuen gehabt. Er bekennt sich ja selbst als Jude, dem es im alten Testament nicht geboten ist, die rechte Wange zum Schlage hinzureichen, wenn man ihm auf die linke Wange geschlagen. Und schließlich sind viele mit einem auffallend massiven üummiknüttel nicht mit gewöhnlichem, oder gar akademischen Ohrfeigen zu vergleichen. Aber . . . jetzt beginnt das eigentliche Mißgeschick, oder um bei der ganze vollen Wahrheit zu bleiben, die Schuld Abraham Tennenbaums. Als Tennenbaum den Hakenkreuzler fest in die Arme geschlossen, ihn den Polizisten zum Opfer bringen wollte, gedachte er, vielleicht ein wenig betäubt, durch die inzwischen weiter auf sein Haupt niedersausenden Knüttelhiebe, nicht an die schönen Worte, die nach dem Berichte der heiligen Schrift der Engel Gottes einst in dem bekannten kritischen Momente Abraham zugerufen: „Strecke nicht die Hand nach dem Knaben aus und tue ihm nicht das Geringste." Abraham Tennenbaum aber wollte diese Hiebe abwehren, wodurch Rößler „leicht verletzt und einen Tag in seiner Gesundheit geschädigt wurde". Tennenbaum hatte dadurch „nach Ansicht des Gerichtes die Grenzen der gesetzlich erlaubten Notwehr überschritten, weshalb er auch zu verurteilen war". Wer die Heiligkeit des Gesetzes unter allen Umständen zu respektieren weiß, wird diese Verurteilung unbedingt begreifen und billigen. Die Hakenkreuzler, die sich unter dem Schutze der Universitätsautonomie so oft und oft durch Mißhandlung ihrer jüdischen Kommilitonen über alle durch Recht, Gesetz und Menschlichkeit gezogene Schranken straflos hinwegsetzten, werden nun wenigstens erkennen, daß außerhalb der Universität selbst die Ueberschreitung der erlaubten Notwehr geahndet werden muß. * * * Es wäre nun nur noch innigst zu wünschen, daß alle, die es angeht, auch die Mahnung des Richters sich zu Herzen nehmen, da er feierlich erklärte: „Die Angeklagten mußten unbedingt verurteilt werden, weil für Schlägereien auf akademischem Boden absolut kein Platz ist, weil der akademische Boden nicht für Räufereien bestimmt ist, sondern nur die Bestimmung hat, daß alle Studierenden, die wirklich studieren wollen, diesen Boden unbehindert betreten können." Der Richter hatte in seiner Rechtsbelehrung die Angeklagten direkt mit den Worten apostrophiert: „Ich habe Sie zu unbedingter Arreststrafe verurteilt, damit Sie es sich merken, aber nicht nur Sie, sondern auch Ihre Herren Kameraden."* Abraham Tennenbaum, dafür möchte ich beinahe die Bürgschaft übernehmen, wird es sich sicher merken. Ego.