Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 24 (14.6.1929)
- Date
- 1929-06-14
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 10 DIE WAHRHEIT Mitglieder beigetreten sind. Es wird Sache der Bezirksorganisationen sein, uns immer mehr Anhänger zu gewinnen. Die vor den Wahlen veranstalteten Versammlungen unseres Vereines galten vornehmlich der Frage der Kultuswahlen; nach denselben schuf das seit damals bestehende Organisationskomitee eine Institution, die sich rasch große Beliebtheit erworben hat: die vierzehntägig stattfindenden zentralen Sprechabende. Sie waren jedesmal sehr gut besucht, standen auf einem sehr hohen Niveau und haben bereits in einzelnen Bezirken Nachahmung gefunden. Solche Veranstaltungen sind geeignet, uns neue Freunde zu schaffen, und darum sei allen Rednern für ihre freundliche Bereitwilligkeit auch an dieser Stelle unser herzlichster Dank gezollt. Die „Union deutschösterreichischer Juden" wird nach wie vor mit allen ihren Kräften für die Ehre und das Recht des österreichischen Judentums eintreten, getreu ihrer ruhmvollen, jahrzehntelangen Tradition. Sie kann aber nur dann den schweren Kampf für die Interessen des österreichischen Judentums erfolgreich führen, wenn sie von allen ihren Anhängern und Freunden in diesem Kampfe tatkräftig unterstützt wird. Gegen die „judenreinen" Sommerfrischen. In diesen Blättern war erst vor einiger Zeüt aus der Liste dem antisemitischen Kurorte und Sommerfrischen zu ersehen, welch stattliche Anzahl solcher „judenreiner" Orte Oesterreich, unser an Naturschönheiten so reiches Land, besitzt. Die Besonderheit dieser österreichischen antisemitischen Sommerfrischen besteht darin, daß in einigen von ihnen das Verbot des Sommeraufenthaltes für „Nichtarier" — wie es so schön heißt — auf Gemeinderatsbeschlü'sseri basiert, die dem in den Staatsgrundgesetzen für a i 1 e Bundesbürger gewährleisteten Rechte der FreizügSgkelt vollkommen Hohn sprechen. Wenn ein antisemitischer Wirt Juden den Aufenthalt in seinem Haus versagt, so handelt eir dabei, wenn er sich dadurch auch gegen diie Konzessionsgesetze vorgeht, doch gemäß einer gewissen persönlichen, politischen Binsteliirag. Wie verwerflich und ungesetzlich ist aber erst das Verhalten solcher Gemeinderäte, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, um ihrem Judenhasse Ausdruck zu geben. Gegen diese östereichiscbe Kulturschande, die auch vom Standpunkt des Fremdenverkehrs nur wirtschaftlichen Schaden dem schönen Oesterreich zufügen kann, führt die „Union deutschester reichischer Juden" bekanntlich schon seit vielen Jahren eiinen schweren Kampf. Dieser Kampf, der schon manche Erfolge gezeitigt hat, indem er wiiederäioät in einigen Gegenden zum Widerruf der Judenfeiudildchkeit führte, ist nun vor Beginn der heurigen Reisesaison an ein entscheidendes Stadium getreten. Die Vereini- Dr. %uvt Granmafb CstQer Grunwafö geß. Urobie Vermjjflte Wienltel-Tloio n„..ttear„m üe0'ß' 0mer 56S9 Jerusafem, 2g.mi1929— Hafrimore/Jerusefem gung hat nämlich dieser Tage dem österreichischen! Bundeskanzleramt eine ganz energisch gehaltene Eingabe überreicht, in der Abhilfe gegen das ungesetzliche: Vorgehen der Gemeinden, Vereine und Wirte verlangt wird. Diese Eingabe, die zur Illustration solcher Ungesetzlichkeiten viel Material enthält, bringen wir vollinhaltlich. Die mühevolle Arbeit ihres Verfassers, des Präsidenten der „Union", flienrn Doktor Jakob O r n s t e i n, ist vom prinzipiellen Standpunkt sehr bedeutungvoll. Wir werden über» die Erledigung, mit der bei der schleppenden Art der Behandlung solcher Dinge in Oesterreich nicht gar zu bald zu rechnen ist, unsere Leser informieren. •_____m An das Bundeskanzleramt. Abteilung für Innerie-s. Einschreiten: Der Verein „Union deutschösterreichJscher Juden" in Wien IX., Berggasse 4. Gegenstand: Aufhebung der inibezeichneten Beschlüsse, betreffend die versuchte staatsgrundgesetzwidrige Beschränkung der Staatsbürger mosaischen Glaubens, im ihrem Aufenthaltsrechte mit weiteren Bitten. Hohes Bundeskanzleramt! I. Seit einer Reihe von Jahren beliebt es manchen Gemeindevertretungen, wider alles Recht und Gesetz Beschlüsse zu fassen, welche sich gegen das allen Staatsbürgern, daher auch solchen mosaischen Bekenntnisses zustehende Recht der freien Wahl ihres Aufenthaltsortes richten; diese Bntschließungten bezwecken jedoch nur die Beschränkung der letztfbezeichneten Bundesbürger Sn diesem wichtigen Grundrechte. Schon zur Zeit des ungeteilten Oesterreich machten sich derartige gesetzwidrigte: Bestrebungen geltend; wir wollen jedoch gerne anerkennen, daß über unser Einschreiten die damals amtierenden Behörden, auch die autonomen u. zw. ohne Unterschied ihrer ParteiTichtung der Wirksamkeit solcher Beschlüsse durch ihre Aufhebung das verdiente Ende bereiteten. Allein nach dem Umstürze kehrten derartige Aktionen nicht nur wieder, sie fanden vielmehr die willigere Unterstützung durch eine größere Zahl von Gemeinden als vor dem Zusammenbruche; wir haben nicht verfehlt, das hohe Bundesministerium für Handel' und Verkehr auf die Gefabren. welche aus diesen Tendenzen für den Fremdenverkehr und damit für den unsichtbaren Export und so für die österreichische Volkswirtschaft erwachsen, aufmerksam zu machen; tatsächlich gelangen wiederholt Anfragen von insbesondere deutschen Glaubensgenossen an uns, welche ihrer Besorgnis Ausdruck geben, ob sie ihren Erholungsurlaub unbehelligt in Oesterreich verbringen werden können, und auch in sehr vielen Fällen einem anderen gastfreundlicheren Lande dien Vorzug geben. WiT wollen nun zunächst in der Anlage Beschlüsse einzelner Gemeinden vorlegen^ hinsichtlich welcher wir uns bei den betreffenden Gemeindevorstehungen vorsichtsweise im Sommer des vorigen Jahres erkundigen ließen, ob die diesbezüglichen Beschlüsse noch aufrecht bestehen; nachdem die erhaltenen Antworten bejahend lauteten, dürfen wir nun wohl die Aufmerksamkeit des hohen Bundeskanzleramtes auf diese Ordonnanzen der einzeihen Gemeinden lenken. 1. Die Gemeinde M a n k in Niederösterreich gibt mittels Zuschrift A) vom 25. Mai 1928 bekannt, daß „das Verbot (!) dies Sommeraufenthaltes für Nichtarier in der Gemeinde Mank noch in Kraft ist, beziehungsweise! noch zu Recht besteht"; dieser Beschluß soll nach seiner Wiedergabe in der Wochenschrift „Die Wahrheit" lauten, „den Aufenthalt jüdischer Sommerfrischler nicht zu dulden". 2. Mit der Zuschrift B) vom 24. 1928 ZI. 736, gibt die Gemeindevorstehung Mattsee bekannt, „daß der seinerzeit giefaßte einstimmige (!) Gemeinderatsbeschluß („judenrein") wegen Nichtaufnahme von Semiten (!) noch zu Recht besteht, und es noch immer geglückt (!!) hat, Mattsee judenrein zu erhalten". Wahrlich, die Bürger Mattsees sind glücklich zu preisen, deren Gemeinderat einig ist in der Abwehr der ihnen drohenden Judengefahr und dessen restlose Bemühungen zum Heile der getreuen Mitbürger von dem schönen Erfolge gekrönt waren, daß der Ansturm der „Semiten", welche: 'begreiflicherweise sich Mattsee zum Ziel ihrer Erholung gesetzt haben, glorreich abgeschlagen wurde. 3. Der Gast- und Kaffeehausbesitzer WM Waldmann in Tamsweg zeigt mit Antwort C) vom 24. Mai 1928 an, „daß der Gemeiinderatsbeschlüß, wonach den Juden der Aufenthalt