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Die Wahrheit · 1929-05-24 · Heft 21 (24.5.1929) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 21 (24.5.1929)
Date
1929-05-24
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Seite 7 Der „Ritaalmord." Von Universitätsprofessor Dr. Walter Kinkel. Jüngst war zu lesen, daß in Memel der Staatsanwalt eine Voruntersuchung „über die Ermordung eines Dienstmädchens aus rituellen Gründen zum jüdischen Osterfest" eröffnet hat; das Dienstmädchen soll durch die jüdische Familie, bei der es in Dienst war, durch Gas ermordet worden sein. Daß die Ritualmordlüge in dieser Form (Tötung durch Gas) noch nicht aufgetreten ist, ist nicht die Hauptsache. Mit Scham und Empörung muß man, gerade als Nichtjude, die ganze Nachricht aufnehmen. Welch entsetzlicher Haß, welch grauenhafte Unbildung liegt in dem Gedanken, daß aus Gründen ritueller Art ein solcher Mord vollzogen werden könnte! Man rühmt dem deutschen Volk seinen hohen Bildungsstand nach, man ist stolz auf das Volk der „Denker und Dichter"! Nun denn, wir wollen uns nicht überheben: solange so etwas noch möglich ist, solange es noch „Gebildete" gibt, die das Ritualmordmärchen nicht nur glauben, sondern in der oben angegebenen Weise in der Praxis des Lebens verwerten, solange, sage ich, haben wir keinen Grund, auf unsere Bildung stolz zu sein. Verglichen mit dem deutschen Zeitalter der Humanität und mit der Gesinnung, die aus den Schriften eines Lessing, Kant, Herder, Humboldt usw. spricht, können wir wenigstens keinen Fortschritt in diesem Geschehen entdecken. Freilich, es gibt Erscheinungen, die auch diese Verwirrung des Geistes begreiflicher erscheinen lassen; nur liegen sie nicht im Leben und Handeln unserer jüdischen Mitbürger. Ob das betreffende arme Geschöpf ermordet worden ist oder nicht, darüber haben nicht wir, darüber hat das Gericht zu entscheiden; aber daß man die Anklage mit der Anschuldigung des Ritualmordes begründet, das ist es, was zum stärksten Protest herausfordert. Wir deuteten schon oben an, daß wir den Glauben an die Ritualmordlüge als einen Mangel an Bildung empfinden. Daran könne man freilich irre werden, wenn man sieht, daß Gelehrte, an deren reichem Wissen nicht gezweifelt werden kann, die Möglichkeit des Ritualmordes durch Juden behaupten. Man hat schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, daß der große englische Forscher Trazer in seinem Buch „Der goldene Zweig" sich auf diesen Standpunkt stellt*). Es würde nicht schwer fallen, weitere Beispiele zu bringen. Aber Gelehrtheit ist noch nicht identisch mit humaner Bildung. Man kann sich gerade aus der Befangenheit in wissenschaftliche Dogmen heraus in inhumane Irrtümer verstricken. Für die Leser dieses Blattes ist es nicht nötig, daß ich den Irrtum in der unmenschlichen Ritualmordlüge aufdecke; jeder, der auch nur einigermaßen in der Ethik des Judentums Bescheid weiß, der weiß auch, wie unsinnig die ganze Anschuldigung ist. Sie ist ja übrigens nicht gegen die Juden allein erhoben worden. Die- DER NEUE COLUMBIA APPARAT Nr. 112a LEBEND TON GRAFONOIA MODELL 1929 3 300.- S 40.— Anzahlung und 12 Monatsraten ä S 25.— MUSIKHAUS EXCELSIOR IMHABER: RICHARD HERZOG Wien I., Adlergasse Nr. 5 — Telephon R-23-4-90 Wien II., Kl. Pfarrgasse 28 — Telephon A-41-6-24 WEEKEND - WERBE -WOCHEN 15. BIS 31. MÄRZ selben (vorgeblichen) Argumente, die Herrn Trazer und seine Gesinnungsgenossen zum Glauben an die Ritualmordlüge treiben, müßten sie ja auch veranlassen, dasselbe mindestens von den ältesten Christengemeinden zu glauben; denn dieselbe unsinnige Lüge wurde auch gegen sie (von den Anhängern der römisch-heidnischen Religion) erhoben. Die sogenannten Apologeten haben in ihren Schutzschrilten, die sie den römischen Kaisern einreichten, die Christen ausdrücklich gegen den Vorwurf in Schutz genommen, daß sie zu rituellen Zwecken kleine Kinder schlachteten (siehe z. B. die Schutzschrift des Athenagoras). Warum ist denn noch kein vernünftiger Mensch auf den Gedanken gekommen, dieser Anklage müsse doch irgend etwas Wahres zugrunde liegen? Ja, Bauer, das ist doch was anderes!! Warum denn eigentlich? Das eine ist eine so gemeine Lüge wie das andere. Mich treibt mein Gewissen, gegen diese Hetztätigkeit Stellung zu nehmen; und ich sollte meinen, jeder, dem es mit seiner Liebe zum deutschen Vaterland ernst ist, müßte in meinen Protest einstimmen. *) Siehe den Artikel „Der Ritualmordwahn in moderner Fasson" von Binjamin S e g e 1 in Nr. 17/18 der ,.W a h r h e i t". Bad Talzmannsdari im Bargeniana Nat. Kohlensäure- und Moorbäder. In der Vorsaison bis 15. Juni und Nachsaison ab 25. August bis Ende Oktober volle Pension für S 17.—. Inbegriffen sind: Wohnung (in den Hotels der Kurbad A.-Q.). orth. koschere Verpflegung (Rest. Stern) mit 4 Mahlzeiten. Bäder (nur bei Moorbäder S 1.50 Aufschlag am Gebrauchstage), normale kurärztliche Behandlung, Bedienung, Beleuchtung, Fremdenzimmerabgabe, WUst. Auskünfte und Prospekte Kurbad A.-Q. Bad Tatzmannsdori.

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