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Die Wahrheit · 1929-05-24 · Heft 21 (24.5.1929) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 21 (24.5.1929)
Date
1929-05-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Mw™nHw«nm"P"»n^ DIE WAHRHEIT Dr. Klein, „Sind geschächtete Tiere sofort nach dem Schlachten bewußtlos?" Der vorgeführte Film zeigte Schlachtungen von Rindern und Hammeln und sollte als Beweis dienen, daß die rituelle Schlachtung wegen Tierquälerei zu verwerfen sei. Diese Schlachtungen wurden von einem des rituellen Schlachtens unkundigen Nichtjuden vorgenommen, wie Dr. Klein selbst sagte, ferner mit Schlachtmessern, die nicht von iüdischen Fachmännern geprüft waren, und außerdem wurden die Hammel, die sofort nach dem Schächtschnitt entfesselt waren, stehend (!) geschlachtet. Diese im Film dargestellten völlig abnormen Schlachtungen können also keinerlei Grundlage für irgend ein Urteil über die jüdisch-rituelle Schlachtung bilden. Das wurde auch vom Rabbiner Dr. Feuchtwang in seiner sich an den Filmvortrag anschließenden Rede festgestellt und von Dr. Klein nicht widerlegt. Professor Max Müller aus München führte anschließend an den Vortrag Kleins die neuesten Versuche elektrischer Betäubung vor. Als Einleitung hielt Dr. Müller eine ausgesprochen judenfeindliche Rede. Er wiederholte und ergänzte diese Rede auf dem Kongreß. Es muß öffentlich festgestellt werden, daß Prot Müller seine Ausführungen mit angeblich wissenschaftlichen, kultur- und religionsgeschichtlichen Bemerkungen verbrämte, die jeder Wissenschaftlichkeit Hohn sprachen und oberflächliche Dinge aussagten. Auf keiner Seite war die böswillige Tendenz so klar wie auf dieser und es schien völlig zwecklos, Herrn Prof. Müller, der auch auf diesem Kongreß seine alten, oft widerlegten unwissenschaftlichen Behauptungen wiederholte, mit Waffen der Wahrheit und der Wissenschaft entgegenzutreten. Der auf dem Kongreß als Delegierter anwesende Direktor des Schlacht- und Viehhofes Stettin, Dr. Basel, berichtete, daß die durch ihm an 73 von jüdischen Schlächtern rituell geschlachteten Tieren gemachten Beobachtungen das Resultat zeitigten, daß keine Tierquälerei vorliege. Auch er hatte sofort nach dem Halsschnitt entfesseln lassen. Im gleichen Sinne brachte Stadtobertierarzt Dr. Platschek aus Berlin wesentliche Gesichtspunkte zum Vortrag. Beide Redner wurden von den Kongreßteilnehmern von Haus aus unfreundlich gehört und in so lärmender Weise unterbrochen, daß ihre Ausführungen vollkommen wirkungslos bleiben mußten. Die Wogen der Feindlichkeit gingen immer höher und jeder Versuch einer sachlichen, objektiven Auseinandersetzung war vergeblich. Der Präsident versagte an dieser Stelle und trat aus seiner Reserve heraus, was ihn leider zu Aeußerungen hinriß, die nie mit der vom Präsidenten mit Recht zu fordernden Objektivität vereinbar waren. Die Forderung des Kongresses gipfelt darin, jede Schlachtung, einschließlich des Schächtens ohne vorhergegangene Betäubung als Tierquälerei zu verbieten. Als Betäubungsmittel wurden seit langer Zeit verschiedene Methoden vorgeschlagen, besonders der Bolzenschuß, der von jüdischer Seite aus religionsgesetzlichen Gründen abgelehnt werden muß; in neuester Zeit sind elektrische Betäubungsmethoden versucht worden, deren Effekte noch nicht genügend erprobt sind. Wir Juden sind weit entfernt, eine mit dem Inhalte der Religions-Codices vereinbare humane Art der Vorbereitung zum Schächten abzulehnen. Im Gegenteile: Tierschutz ist uns religiöse Pflicht. Verbietet doch unser Religionsgesetz die Jagd und hat sogar im Gegensatz zu den bei Nichtjuden gebräuchlichen Methoden für die humane Tötung von Geflügel seit Jahrtausenden vorgesorgt. Wir verwahren uns dagegen, gerade das Schächten (Schechita) als Tierquälerei zu bezeichnen und zu verfolgen. Die vom Kongreß beschlossene Resolution geht dahin, zu erwirken, daß jedes Schlachten (Schächten) ohne vorhergehende Betäubung zu verbieten sei. Die von zahlreichen Fachleuten nachgewiesene Tatsache, daß das Schächten an sich ein Betäubungsmittel darstellt, soll also unberücksichtigt bleiben. Der französische Delegierte Maitre Lespine hatte eine Resolution vorbereitet, welche die humane Art der Schlachtung forderte. Sie wurde nicht a ngenommen, obzwar sie vollkommen genügt hätte. Der weitaus größere Teil der Kongreßmitglieder hatte sich mit Wucht auf die Schächtfrage geworfen, ohne jede tiefere Ueberlegung und Besonnenheit und ohne zu bedenken, daß ein uraltes Gesetz unrechtmäßig angegriffen und eine Religionsgemeinschaft an der Ausübung religiöser Pflicht gehindert werden sollte. Das Judentum wird nach wie vor im hohen Dienste der Liebespflichten gegen alle Menschen und des Schutzes der Tiere vor aller Qual und unhumaner Behandlung verharren, sich aber gegen ungerechten Angriff und Beleidigung seiner religiösen Gefühle zu schützen wissen. „ Weitergehende Ziele." Die „Vereinigung werktätiger Juden" hielt am 15. d. M. ihren Delegiertentag ab, dessen Ergebnisse auch für uns von zwei Gesichtspunkten interessant sind. Vor allem wurde endgültig, zumindest wurde es so gesagt, mit den Poale-Zionisten Schluß gemächt. Beinahe der ganze Delegiertentag drehte sich um diese Streitfrage, die heute das Um und Auf der „Werktätigen" zu sein scheint. Der mit besonderem Temperament vorgetragene Bericht des Obmannes der Vereinigung, Gustav Moritz, befaßte sich nur mit den Verfehlungen der ehemaligen Bundesgenossen und wußte zu den anderen Parteien im Kultusvorstand fast nichts zu sagen. Dazu mangelte es auch an Gelegenheit, denn das Sündenregister der Poale-Zionisten ist nach der Darstellung des Herrn Moritz so groß, daß die nunmehr vorgenommene reinliche Scheidung ihm genug Stoff für Polemik bot. Was den Herren da alles mit einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übrig gelassen hat, vorgeworfen wurde, wäre vollkommen geeignet, diese in der Wiener Judenschaft gänzlich unbedeutende Partei zum Verschwinden zu bringen. Neben den bereits durch unsere früheren Aufsätze bekannten

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