Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 48 (29.11.1929)
- Date
- 1929-11-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 DIE WAhmiEif Wir jüdischen Kaufleute und Gewerbetreibenden dieses Staates wollen sicher, soweit es in unseren Kräften steht, im Interesse Oesterireichs und im wohlverstandenen eigenen Interesse alle unsere Kenntnisse und alle unsere Beziehungen in den Dienst der Bestrebungen, die auf die Hebung des Fremdenverkehrs hinzielen, stellen. Wir werden aber dann nicht nur Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten haben, sondern werden auch Forderungen stellen müssen, die wir unserer Würde schuldig sind. Ql esset*. Der wissenschaftliche Vortrag Dr. Preßburgers über den „Indizienbeweis" gestaltete sich zu einem Plädoyer für die Unschuld Philipp Halsmanns. Im Lichte dieser Darlegungen Dr. Preßburgers dürfte vielleicht der Staatsanwalt dazü gelangen, daß er zugibt, der Indizienbeweis gegen Philipp Halsmann sei zwar vollkommen mißlungen, aber wahr bleibe doch die Apostrophe, die er an die Geschworenen gerichtet: „Alle Gewässer der Zillertaler Alpen reichen nicht hin, um das Blut des Vatermordes von den Händen des Angeklagten abzuwaschen." In der Tat können selbst die Gewässer aller Meere zusammen nicht das Unmögliche vollbringen, BlutvonHänden abzuwaschen, an denen keines Klebt. * * * In Hochschulkreisen pulsiert folgendes Geschichtchen: Einer der hervorragendsten Lehrer an der Wiener Universität, der wohl im Bewußtsein seiner international anerkannten Autorität auch in unseren Tagen den Mut aufbringt, seiner freisinnigen Meinung freien Ausdruck zu verleihen, unterhielt sich neulich mit einem jüngeren Kollegen über die Vorgänge an der Wiener Universität. Als der Letztere bemerkte, es sei doch erfreulich, daß der Unterrichtsminister keinen Anlaß fand,, für das Verhalten des Rektors gelegentlich der letzten Krawalle auch nur den leisesten Tadel auszusprechen, meinte der berühmte Gelehrte: „Ach du mein Gott, das wäre ja noch zu ertragen gewesen. Aber der Arme erlebt seither unausgesetzt die furchtbare — Demütigung, von der „Dötz" mit Lobeshymnen überschüttet zu werden." * * * Die Bemerkungen, die vorige Woche an dieser Stelle an das Urteil in dem Nürnberger Talmudprozeß geknüpft wurden, erheischen bei der nicht genug hoch anzuschlagenden Bedeutung der Sache dringend eine Ergänzung. Das Wiener Hakenkreuzlerblatt, das den Fall registrierte, hatte — vielleicht in seiner Bestürzung und Fassungslosigkeit, daß antisemitische Schriftleiter die lumpige Fälschung von ein paar Talmudstellen mit zwei, respektive drei Monaten Arrest büßen sollen, — vergessen, seinen Lesern mitzuteilen, daß der Staatsanwalt sogar acht, respektive zehn Monate Arrest beantragt hatte. Schweigend ging das Wiener Hakenkreuzlerblatt auch darüber hinweg, daß die verurteilten Hakenkreuzler nebenbei auch einige in jüngster Zeit verübte Mordtaten zum Range von „Ritualmorden" erhoben hatten und daß als Sachverständiger, der vom Gericht über die Talmudfälschungen und die Ritualmordlüge vernommen wurde, nicht etwa ein Rabbiner oder überhaupt ein jüdischer Gelehrter, sondern der katholische Prälat und Universitätsprofessor Göttsberger aus München fungierte. Freilich als wahrer Sachverständiger und nicht als ein Ignorant und Fälscher, wie es Rohling war. * * * Das Urteil deutscher Richter in Nürnberg besagt, daß sie die Ausschrotung des wahnwitzigen Ritualmordmärchens zur Schürung des Judenhasses nicht als harmlosen Scherz auffassen. Das Urteil laßt keinen Zweifel darüber, daß diese deutschen Richter es auch nicht als Spaß ansehen, wenn man bei nichtjüdischen Lesern durch die gefälschte Wiedergabe von Stellen in jüdischen Schriftwerken die Meinung weckt, den Juden sei die VerÜbung schändlicher Verbrechen als religiöse Vorschrift empfohlen. Man dürfte wirklich niemandem, der dies von den Juden glaubt, übelnehmen, wenn er diese Juden als Scheusale verabscheut und darnach behandelt. Darf man aber die schurkische Züchtung dieser Lüge dulden? Es scheint nun, daß die österreichischen Hakenkreuzorgane von der dumpfen Ahnung erfaßt wurden, es könnten auch die österreichischen Staatsanwälte auf die verheißungsvolle Idee kommen, sich die Auffassung deutscher Staatsanwälte zu eigen zu machen. Ja um Himmels willen, was soll aus der hakenkreuzlerischen Presse in Oesterreich werden, wenn plötzlich das beanstandet würde, was bisher, wenn auch nicht gerade als sakrosankt, so doch als ein lukrativer Zeitvertreib zur Ergötzung antisemitischer. Leser ungehindert und ungestraft geschrieben, gedruckt und verbreitet werden durfte?! Den hakenkreuzlerischen Schriftleitern war es in Oesterreich bisher leicht gemacht, für ihre Ueberzeugung, oder was sie so nennen, daß die Juden das Blut kleiner Kinder zur Erhöhung der religiösen Festfreuden benötigen und auch sonstige Schandtaten als fromme Religionspflicht üben, einzustehen. Aber dafür zu sitzen? Das möchten sie sich denn doch überlegen. * Die Wirkung der bedrückenden Ahnung, daß die Angleichung der Rechtsanschauungen in Oesterreich an die in Deutschland herrschenden sich auch auf die Urteile in Ritualmord- und Talmudfälschungsprozessen erstrecken könnte, zeigt sich bereits in DANKSAGUNG. Für die uns anläßlich des leider so frühzeitig erfolgten Ablebens unseres unvergeßlichen Gaitten und! Vaters, des Herrn Rabbiner Professor Dr. A. L MANDtL so zahlreich zugekommenen Beweise aufrichtiger Teilnahme sprechen wir hiermit allen Persönlichkeiten, sowie allen Vereinen, offiziellen Korporationen und insbesondere dem verehrlichen Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde, sowie dem ehrwürdigen Pirösidium des Rabbinerverbandes, dem Vorstand des israelitischen Tempel- und Schulvereines, Wien X., und dem Vorstand des Israelitischen Humanitätsvereines, Wien X., dem Herrn Direktor Neubauer und dem Professorenkollegium des Bundesrealgymnasium V, allen Verwandten, Freunden und Bekannten, den Herren Oberkantoren Weiß und Schlesinger, sowie sämtlichen Angestellten des Tempels unseren herzlichsten, tiefgefühlten Dank aus. Familie Prof. Dr. A. L. MandeL