Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 48 (29.11.1929)
- Date
- 1929-11-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT und sich hinterher von ihresgleichen bewundern lassen. Bisher ist nach allen Schandtaten dieser „treuteutschen Auchhelden" und Feiglinge von Gottesgnaden nach dem Schutzmann und dem Staatsanwalt gerufen worden. Wozu und warum? Hat das schon jemals etwas genutzt oder uns irgend eine Besserung oder Erleichterung gebracht? Weshalb greift das Judentum in seiner Gesamtheit nicht zu dem Mittel der Aufklärung unter der Bevölkerung? Sagt den Mitbürgern, was wir sind, wie unsere Art ist und was wir wollen! Arbeiten wollen wir und von den Volksbeschmutzern in Ruhe gelassen werden! Schutzmann und Staatsanwalt sind nur Notbehelfe, die uns nicht wirkungsvoll genug schützen können. Schützen müssen wir uns selbst! Nicht durch Brachialgewalt, nicht durch bettelhaftes Lamentieren um Schutz. Durch eine intensiv geführte und vorbereitete Aufklärung kann uns Schutz zu Teil werden: indem der anständig denkende und noch nicht verseuchte Bevölkerungsteil erfährt, was wir sind und wie wir sind, wer wir sind und was wir wollen. Diese Aufklärung muß in den Schulen durch eine andere Lehrmethode ihren Ausgang nehmen, indem schon den Kindern die Liebe und Achtung zu den Mitmenschen gelehrt wird. Die Wahrheit muß endlich ihren Einzug halten. Darauf muß das Judentum dringen, daß endlich einmal den Geistlichen der christlichen Konfessionen und den Lehrern zur Pflicht gemacht wird, die Wahrheit und nur die Wahrheit zu lehren. Den erwachsenen Christen muß durch Aufklärungsschriften — die massenweise verbreitet werden sollten — das Wesen des Judentums und die Eigenschaften der Judenheit eindringlich aufgezeigt werden. Eine Massenflut von Aufklärungsschriften muß unter die Bevölkerimg geworfen werden: auf der Straße, in Versammlungen und in den Schulen. Ein Großkampf muß einsetzen, der von allen jüdischen Gemeinden und durch die jüdischen Steuerzahler finanziert werden muß. Das wird mehr erzielen als der Ruf nach dem Schutzmann und dem Staatsanwalt. Das Hakenkreuz hat bei der letzten Wahl für die Stadtverordneten in Berlin und anderswo einen ungeheuren Zuwachs erhalten, der sich nicht nur zahlenmäßig, sondern auch gesinnungsmäßig auswirken wird. Ein trauriges Zeichen des moralischen Niederganges eines Kulturvolkes, dem man bald wird nachsagen müssen, daß es ein Barbarenvolk geworden ist. Nur Tiere, die blutdurstig sind, jagen nach dem schwächeren Wild, zerreißen es in Mordgier; schlimmer als Wilde benehmen sich unsere Hakenkreuzler, die die Dreistigkeit besitzen, sich als „Kulturvolk" zu bezeichnen. Wir wollen hoffen und abwarten! Aber geschehen muß bald etwas, um der immer höher steigenden Schlammflut des Hakenkreuzes eine andere Flut, die Flut des Geistes und der Aufgeklärtheit, entgegen zu setzen! Ein Jünger Rohlings in Budapest Vor dem Strafgerichte fand kürzlich die Fortsetzung der Verhandlung in dem Prozesse statt, dien Alfons Luzsensky Segen Ludwig Fried und Alexander B a r n a angestrengt hatte, die sein nach dem Rohling'scben Rezepte verfaßtes Werk über den Talmud als ein ganz gemeines Fälscherwerk bezeichneten. Bei der Verhandlung erschien der Budapester Universitätsprofessor Michael Kmosko als der von dem Gerichte berufene Sachverständige. Er legte das Gelöbnis ab, daß er unparteiisch in dem Gutachten seine Ansichten aussprechen werde. Zur Ausarbeitung des Gutachtens erbitte er sich eine Frist von sechs Monaten. Der Verteidiger des Angeklagten, Dr. Ernst B a 11 a g i, sprach den Wunsch aus, Professor Kmosko möge eine Kopie seines Gutachtens der Verteidigung zur Verfügung stellen, wogegen ihm Herr Professor Blau, Rektor des Rabbinerseminars, der auch als Sachverständiger fungiert, eine Abschrift des von ihm zu erstattenden Gutachtens überreichen werde. Der Kläger wendete sich mit offensichtlicher Nervosität unter allerlei nichtigen Vorwänden gegen die Annahme dieses Vorschlages, der, wie Dr. Ballagi bemerkte, dazu dienen würde, den an die Gutachten sich knüpfenden mttoidlchen Disput zu erleichtern. Nach der Erklärung des Richters, es werde keinen Disput geben, da das Gericht, nachdem es die Auseinandersetzung der Sachverständigen angehört hat, die Entscheidung treffen werde, kam es zu einer sehr interessanten Episode. Professor Kmosko gab nämjich folgende Erklärung ab. „Ich, für meinen Teil, will keinerlei Disput provozieren. Ich werde treu und gewissenhaft meine Ansicht aussprechen, aber eines muß ich schon jetzt sagen: In der heutigen Lage Ungarns halte ich es für eine unglückliche Sache, daß solche Fragen vor den Richter kommen. Die Zeitungen werden die Sache aufgreifen und dem Publikum vorlegen." Dr. Ballagi antwortete hierauf: „Ich gebe dem Herrn Professor ganz recht darin, daß es in der gegenwärtigen Lage des Landes keine glückliche Sache ist, solche Streitigkeiten zu provozieren. Aber es ist eine unglücklichere Sache, Bücher zu verbreiten, wie sie der Herr Privatkläger geschrieben. Bücher, die einen Geist der Gehässigkeit aussprühen." Der Richter meinte besänftigend, es werde vielleicht überhaupt zu keinem Streite kommen, denn möglicherweise nehmen beid© Sachverständigen denselben Standpunkt ein. „Es handelt sich," meinte hierauf Dr. Bafegi, „auch um die Frage, aus welchen Quellen Herr Luzsensky geschöpft hat und von wo die angeblich von ihm selbst übersetzten Talmudstellen stamme n." Als Professor Kmosko unter anderem erwiderte: „Soviel konnte ich schon teststellen, daß Luzsensky den agadSschen Teil aus Wünsche, dann aus Rohling und Eisenmenger übersetzt hat..." unterbrach ihn der Verteidiger D.r. Ballagi mit den heftigen Worten: ..Das ist es, was wir behaupten. Auch wir behaupten, daß Luzsenskvs Uebersetzung aus Rohling und "Eisenmenger geholt sind. Von den Talmudzitaten dieser Herren ist Jedoch bereits in Prozessen gleicher Art, die im Auslande geführt wurden, von hervorragenden Sachverständigen, wie unter anderen von dem eben genannten Wünsche festgestellt worden, daß sie ganz gemeines Flickwerk und Fälschungen sind." Professor Kmosko erklärte, er wolle sich jetzt nicht näher über diese Frage ausbreiten. Zu dem Versuch des Richters, die Angelegenheit friedlich beizulegen, erklärte Dr. Ballagi: .,Die Angeklagten sind bereit, die beleidigenden Ausdrücke zurückzuziehen, wenn Luzsensky gesteht, daß er den Talmud im Original nicht verstehe und seine flJebersetzunsren aus Rohling und Fisenmensrer stammen." Da der Kläger sich zu dieser Erklärung nicht entschließen wollte, werden doch die Gutachter feststellen müssen, wie die «reichten Talmudstellen in Luzsenskis Buch hineingekommen sind. WscbdßbotumimjüvjXi Wahckettl